91 Rrüppeln, die erst nach der Schulentlassung zu uns kommen, eine so0- fortige Entscheidung, welchem Beruf sie zugeführt werden sollen, ver- hältnismäßig schwer ist. Bei ihnen kommt eine eventuelle Umschulung in eine andere Werkstatt häufiger vor, wenn sie sich für den zuerst ge- wählten Beruf nicht eignen. Die lettte Entscheidung hierüber liegt t. dem Handwerksmeister gleichzeitig bei dem Erzieher und dem rzte. Die Notwendigkeit der Einrichtung besonderer Werkstätten für die Krüppel ergab sich vor allem daraus, daß es für einen im täglichen Leben stehenden Krüppel außerordentlich schwer ist, einen geeigneten Lehrwerkmeister zu finden, der sowohl die notwendige Geduld und Liebe, als auch die Begabung hat, den körperlich oft sehr Behinderten in einem. Handwerk auszubilden. Nur zu häufig wurde der Krüppel schon nach wenigen Wochen wieder wegen Unfähigkeit entlassen und kam bei nicht genügender Beaufsichtigung ans Bummeln. _ Aus diesem Grunde haben die einzelnen Krüppelheime bereits seit einer Reihe von Jahrzehnten mit großen Geldopfern Lehrwerkstätten eingerichtet. Es ist ein vielverbreiteter Irrtum, daß diese Lehrwerk- stätten eine für die Anstalt gewinnbringende Einrichtung seien, da dort mit billigen Hilfskräften gearbeitet werde. Das Gegenteil ist richtig. Die ausbildenden Handwerksmeister müssen ebenso in ihrem Fach gründlich ausgebildet sein, als auch pädagogisches Geschick und viel Liebe und Verständnis für die meist sehr ungeschickten Krüppel besitzen. Ein großer Teil ihrer Zeit geht dadurch verloren, daß sie mit immer erneuter Geduld die Krüppel anlernen, die viel Material verderben, ehe sie das erste brauchbare Stück zustande gebracht haben. Umgekehrt muß dem Krüppellehrling vom ersten Tage des Eintritts in die Werk- stätte der Gedanke eingeimpft werden, daß er mit aller Anspannung das Ziel erstreben muß, möglichst volle Erwerbsbefähigung zu er- langen und ein brauchbares Glied der menschlichen Gesellschaft zu werden, das nicht mehr wie seine früheren Leidensgefährten auf die Armenverwaltung angewiesen ist. Wichtig ist es, bei der Ausbildung der Krüppel 3 Klassen zu unterscheiden, nämlich 1. solche, die zur Erreichung der vollen Er- werbsbefähigung kommen und nach Ablegung der Gesellenprüfung die Anstalt verlassen können; 2. solche, die nur eine teilweise Erwerbs- befähigung erlangen, aber immerhin soweit gefördert werden können, daß sie etwa in Heimarbeit einen Teil ihres Lebensunterhaltes er- werben; 3. sieche Krüppel, die nicht zur Erwerbsbefähigung gebracht werden können, sondern nur mit leichten Arbeiten beschäftigt werden. Letztere dürfen schon um der anderen Pfleglinge willen nicht in den kegulären Werkstätten untergebracht werden, sondern in besonderen Siechenabteilungen, wo sie unter Anleitung eines geschickten älteren