93 ständig zu beobachten, sondern haben ihnen auch in jeder Weise behilf- lich zu sein, daß unverzüglich eine geeignete Arbeit oder Berufs- ausbildung aufgenommen wird. Zwei Wege sind hier gangbar: } Der eine ist bereits im Jahre 1912 von dem sächsischen Minister des Innern auf Anregung des Landesausschusses für Krüppelfürsorge in Dresden mit Erfolg beschritten worden, nämlich Lehrlingsprämien für die Ausbildung von Krüppeln an solche Lehrmeister zu gewähren, die mit Erfolg Krüppel in einem Handwerk ausbilden. Als geeignet zu einer derartigen Ausbildung wurden die Krüppel bezeichnet, bei denen die orthopädische, chirurgische Behandlung abgesschlossen oder überhaupt keine ärztliche Behandlung nötig sei. . Dieser Vorschlag ist zweifellos auch heute noch erwägenswert. Die Wsgeworfenen Prämien werden den zuständigen Wohlfahrtsämtern îweifellos bei weitem nicht so viel Kosten verursachen wie die dauernde Erwerbslosenunterstützung. Unbedingt muß von den einzelnen Krüppelfürsorgestellen bei Beschreiten dieses Weges darauf geachtet Werden, daß erstens nur wirklich erstklassige Meister zur Ausbildung von Krüppeln genommen werden und daß zweitens sich der Krüppel für den erwählten Beruf eignet. In gewissen Fällen ist auch durchaus der Weg gangbar, mehr oder weniger verkrüppelte Jugendliche in Jroßen Industriewerken als ungelernte Arbeiter unterzubringen. Die Reichsfürsorgeverordnung von 1924 bezeichnet in § 9 Ahsatz d die Arbeitsbeschaffung von schwer Behinderten als besondere Aufgabe der Jürsorgeverbände. Interessant sind in dieser Hinsicht die Darlegungen des amerikanischen Automobilfabrikanten H. Ford (Mein Leben und Vert), der beachtenswerte Mitteilungen macht, wie er auch Erwerbs- beschränkte und Krüppel in seinem amerikanischen Werk mit geeigneter [] !rwöhtter Arbeit bei voller Lohnzahlung beschäftigte. U. a. reibt er: „Zur Zeit der letzten Statistik waren bei uns 9563 körperlich unter dem Durchschnitt Stehende beschäftigt. Von diesen hatten 123 verkrüppelte oder amputierte Arme, Unterarme oder Hände. Einer hatte beide Hände verloren, vier waren völlig erblindet, 207 auf einem Auge fast völlig blind, 37 taubstumm, 60 epileptisch, 4 bein- und fuß- bs, 254 hatten nur einen Fuß oder nur ein Bein. Die übrigen hatten 'leinere Gebrechen.“ , Der zweite gangbare Weg, der allerdings nur für größere Städte in Frage kommt, ist die Einrichtung von ambulanten Krüppellehr- Werkstätten, analog den Werkstätten in den Krüppelheimen bzw. Ein- tichtung von Näh-, Klöppel-, Schneiderwerkstätten für die erwachsenen Krüppelmädchen. Die körperlich schwer behinderten Krüppel müßten Iegebenenfalls durch die Fürsorgestellen täglich von ihren Wohnungen Ws in die Werkstätten gebracht werden. Ohne erhebliche Kosten und