zelnen genauen Aufschluß über die notwendigen Unterlagen, die zur Erlangung eines Staatszuschusses für die Berufsschule beizubringen sind. Mit der Ausführung des Gesetzes sind der Minister für Handel und Gewerbe und der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, und zwar jeder für den Bereich seiner Verwaltung beauf- tragt. Den Unterricht an den modernen Berufsschulen erteilen staat- lich geprüfte Gewerbelehrer und Gewerbeoberlehrer. über die Aus- bildung derselben sei kurz Folgendes gesagt: Die Ausbildungsstätten der Lehrkräfte unserer modernen Be- rufsschulen sind das Gewerbelehrerseminar in Charlottenburg und die staatliche Ausbildungsstätte für Gewerbelehrer in Köln, Salierring 32. In der Verfassung der letzteren heißt es: „Die staatliche Ausbildungs- stätte für Gewerbelehrer in Köln ist geschaffen, um dem starken Be- dürfnis nach Lehrkräften an den Berufsschulen, die mit der wirtschaft- lichen und kulturellen Eigenart des Westens vertraut sind, gerecht zu werden. Die Einrichtung gliedert sich in eine fachlich-methodische sowie eine wissenschaftliche Abteilung. Die Ausbildung erstreckt sich auf 5 Hochschulsemester. Zur Aufnahme ist neben den theoretischen Kennt- nissen vor allem auch eine gewerbliche Tätigkeit in einem größeren Handwerks- oder Fabrikbetriebe erforderlich, die mit der Gessellen- prüfung abzuschließen hat.“ Bisher fanden an drei Tagen Vor- lesungen statt, an den übrigen Tagen konnten die Herren entweder Unterricht geben in irgendwelchen Berufsschulen oder sich selbst praktisch noch weiterbilden. Nach neueren Mitteilungen werden von Oktober vor. Is. ab nur zwei Tage vorlesungsfrei sein. Heute bereiten sich auf den Beruf des Gewerbelehrers eine große Zahl Junglehrer vor. Zur Fortbildung leistet wertvolle Dienste die seit dem 1. Januar vor. Is. vom staatlichen Ausbildungsinstitut in Köln herausgegebene Zeitschrift „Kölner Blätter für Berufserziehung“ (Du Mont, Schau- bergsche Buchhandlung, Köln). Wenn wir uns den inneren Aufbau einer modernen Berufsschule ansehen, so gilt als Grundform laut Erlaß vom 1. 7. 1911 die Schule mit 3 aufsteigenden Klassen, Unter-, Mittel- und Oberstufe. Wie eben schon erwähnt, ist für Schüler bei ungenügender Schulbildung eine Vorklasse zu bilden. Ihre Aufgabe ist es, die Schüler zum Eintritt in die Unterstufe, ausnahmsweise in die Mittelstufe vorzubereiten. Bis zum Febr. vorvergangenen Jahres durfte die Schülerzahl einer Klasse in der Regel nicht mehr als 30, nicht weniger als 20 betragen. Für Zeichenklassen und einklassige Schulen war die Höchstzahl 30. Durch Ministerialerlaß vom 18. Februar 1924 sind bis auf weiteres folgende Abweichungen zugelassen: „Die Zahl der Schüler einer Klasse soll in der Regel nicht mehr als 40, nicht weniger als 25 betragen.“ 98