ER. 117 den Leidensgenossen in einer Klinik nicht so einseitig wie in einem Hause, wo sie nur mit solchen untergebracht sind, die voraussichtlich dauernd dort bleiben müssen. Die weniger stark Beschädigten können ihnen helfen und dem Pflegepersonal so manche Handreichung ab- nehmen. Aus all diesen Gründen halte ich es für zweckmäßiger, wenn die Siechen, sei es in Abteilungen oder festzulegenden Betten in den vorhandenen Anstalten aufgenommen würden, selbst auf die Gefahr hin, daß dies für manche, besonders kleinere Anstalten eine starke Be- [astung darstellt.