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        Beiträge zur sozialen Fürsorge
Herausgegeben im Auftrage des Westfälischen Provinzialverbandes
_ Dr. jur.Ö s Dx. theol. Dr. rer. pol.
Neuzeitliche Krüppelfürsorge
Grp v. N : 14 ME§s V . qubuüi
Verlag der Aschendorffschen Verlagsbuchhandlung
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        Beiträge zur sozialen Fürsorge
Herausgegeben im Auftrage des Wetisälischen Provinzialverbandes
Br ! hu ng . ' h P schee
tt Heft 6 _ wem ——
Neuzeitliche Krüppelfürsorge
Verlag der uv) ao x E) chic
        <pb n="3" />
        AUD
"S L2..1.1836 2\
S. § N
V» Hie) N
Oruk der Aschendorffschen Buchdruckerei, Muünster i. Westf.
        <pb n="4" />
        Inhaltsve rzeichnis.

Seite
Geleitwort von Landeshauptmann Dr. Dieckmann. . . 5

1. Allgemeines und Geschichtliches zur Krüppelfürssorge von Universitäts-
Professor Dr. Weber . . . . 7

2. Die Krüppelfürsorge in der Prooinz Westfalen von Landesrat Schulte-
Himmelpforten . . . . .. 20
3. Krüppelsjürsorge und Gesetzgebung von Landesassessor Dr. Arnsberg . . 31

1. Über das Krüppeltum, seine Ursachen, Verhütung und Behandlung von
Chefarzt Dr. Becher. . . . 39

5. Die Aufgaben und die Tätigkeit der Krüppelfürsorgestellen unter besonderer

Berücksichtigung der Verhältnisse des Industriebezirkes von Dr. Kloster-
mann . . . . . . 67

6. Vorbeugung des Krüppeltums, Überwachung des Heilverfahrens und Ent-
lastung der Krüppelfürsorge von Landesmedizinalrat Dr. Pal. . . . 65

7. Ambulante Krüppelfürsorge als Aufgabe der Bezirksfürsorgeverbände von
Oberarzt Dr. Schasse . . ; . 76

8. Erziehung und Berufsausbildung der jugendlichen Krüppel von Pastor
Vietor. . . . . 86

9. Die Lehrlinge im Krüppelheim und die moderne Berufsschule von Direktor
Medel. . . . . 95
10. Nachgehende Fürsorge und Arbeitsbeschaffung für Krüppel von Dr. Wrede 104

11. Welche Krüppel gehören in ein Krüppelheim, welche in ein Siechenheim ?
von Kreis-Kommunalarzt Dr. Kleine . . . s w 4141
12. Psychiatrie und Krüppelfürsorge von Direktor Dr. Hegemann . . . . 118

13. Das orthopädische Schulturnen als Mittel zur Bekämpfung der Rücken-
schwäche und Wirbelsäulenverbiegungen von Stadtturnrat Schmale . . 128

14. Die wichtigste Literatur über das Krüppelwesen, zusammengestellt von
Universitäts-Prof. Dr. Weber . . zl;
        <pb n="5" />
        Geleitwort.

Die neuere Sozialgesetzgebung überträgt den Provinzialverbänden
in Preußen große und weittragende Aufgaben auf dem Gebiete des
Fürsorgewesens, sowohl der allgemeinen Fürsorge wie der Jugend-
wohlfahrtspflege. Der Provinzialverband soll den Mittelpunkt für
das gesamte Fürsorgewesen bilden, und damit ist auch als wesentliche
Aufgabe desselben die leitende, zusammenfassende und anregende
Tätigkeit gegeben. Bei Ausübung dieser Funktion darf das Ziel nicht
in einer uniformierenden Gleichmacherei und in bürokratischen An-
Irdnungen von der Ober- zur Unterinstanz gesehen werden; denn bei
der praktischen Durchführung der Fürsorge wird man immer den ört-
lichen Besonderheiten und ihrer historischen Entwicklung Rechnung
tragen müssen. Das Ziel muß vielmehr die Bildung einer Arbeits-
gemeinschaft zwischen den einzelnen Fürsorgestellen innerhalb des
Provinzialverbandes sein.

Aber wie kann das bei der großen raumlichen Ausdehnung der
Provinz ermöglicht werden? Cine zielstrebige Arbeitsgemeinschaft
sett voraus: sachliche Kenntnis des Aufgabengebietes und der Mittel
zur Bearbeitung desselben, Vertrautheit mit den vorhandenen Ein-
richtungen und den gegebenen gesetzlichen Grundlagen, klares Er-
fassen des Zieles und willensmäßige Bereitschaft zur Hinordnung auf
das gemeinsame Ziel. Die organisatorischen Mittel zur Schaffung
dieser Voraussetzung sind eine nimmermüde Information und Pro-
paganda. Dieser Mittel muß sich jede Organisation in unserm weit-
verzweigten gesellschaftlichen Leben bedienen, dieser Mittel kann auch
der Provinzialverband als Mittelpunkt des Fürsorgewesens nicht
entraten.

Information und Propaganda können zunächst mündlich von
Mensch zu Mensch bewirkt werden, und die zuständigen Stellen des
Provinzialverbandes werden gewiß nicht verfehlen, diesen Weg zu
begehen. Es werden Tagungen, Konferenzen und Vorträge ver-
anstaltet werden, wie es auch bislang schon geschah, um jeweils aktuelle
Fragen zu erörtern und die Anknüpfung persönlicher Beziehungen
iwischen den einzelnen Fürsorgeinstanzen zu ermöglichen. Aber diese
Veranstaltungen haben den Nachteil, daß sie mit verhältnismäßig
hohen Kosten verknüpft sind und daher nur relativ selten gehalten
werden können, daß der Teilnehmerkreis immer nur ein beschränkter
        <pb n="6" />
        J 16 5
sein kann und auch bei der vielfach gedrängten Fülle des Gebotenen
den Teilnehmern nicht die Möglichkeit zu ruhiger Verarbeitung und
Durchdenkung bleibt. Daher ist vielfach der berechtigte Wunsch
geäußert, noch darüber hinaus auch auf schriftlichem Wege eine Ver-
bindung zwischen den einzelnen Fürsorgeinstanzen in der Provinz
Westfalen zu schaffen.

Diesem Zwecke soll die vorliegende Schriftenreihe „Beiträge zur
sozialen Fürsorge“ dienen, deren einzelne Nummern in zwangloser
Folge der Öffentlichkeit übergeben werden. Angesichts der Fülle von
Fachzeitschriften erschien dieser Weg zweckmäßiger als die Heraus-
gabe einer eigenen periodischen Zeitschrift, zumal die Buchform auch
mancherlei sachliche Vorteile bietet. Die Zielsezung der „Beiträge“
ist damit gegeben: Information und Propaganda. Die Auswahl der
zu bearbeitenden Gebiete muß durch die Eigenart der Verhältnisse in
unserer Provinz und die jeweiligen Bedürfnisse bestimmt werden.
Etwaige Anregungen in dieser Hinsicht werden dankbar angenommen
und nach Möglichkeit gern berücksichtigt.

Ich hoffe, daß die „Beiträge“ bei allen Fürsorgeeinrichtungen,
den öffentlichen sowohl wie den privaten, gute Aufnahme finden und
zu ihrem Teile daran mitwirken mögen, daß die Fürsorge immer
planmäßiger, zielbewußter und damit wirkungsvoller geübt werde.

Dr. Dieckmann,
Landeshauptmann der Provinz Westfalen.
        <pb n="7" />
        Allgemeines und Geschichtliches zur Krüppelfürsorge.
von Univ -Prof. Dr. Weber, Münster i. Westf.
1. Der Begriff „Krüppel“ und „Krüppelfürsorge“.

. In der älteren Literatur und auch im Sprachgebrauch wird der
Begriff „Krüppel“ ziemlich eng gefaßt, wenigstens dann, wenn man
die heute ziemlich allgemein übernommene Definition im § 9 des
Preußischen Gesetzes betreffend die öffentliche Krüppelfürsorge vom
S. Mai 1920 als Vergleichsmaßstab annimmt. Früher bezeichnete man
als Krüppel nur jene Personen, die offensichtlich verwachsen und im
Gebrauch ihrer Glieder dergestalt behindert waren, daß das Leiden
auch nach außen hin jedem auffallen mußte. So definiert Schäfer im
„Jahrbuch der Krüppelfürsorge“, II, S. 58: „Krüppel werden die-
lenigen Menschen genannt, welche den Verlust, die Lähmung, die Miß-
bildung irgendeines Gliedes oder hochgradige Rückgratverkrümmun-
gen zu beklagen haben.“ Auch Biesalski, Kriegskrüppelfürsorge, Leip-
z1tg 1915, S. 3 faßt den Begriff Krüppeltum noch etwas zu eng, in-
dem er darunter „eine schwere Beeinträchtigung der Bewegungsmög-
lichkeiten und der Körperhaltung“ versteht.

Neuerdings faßt man den Begriff „Krüppel“ weiter und ver-

steht darunter alle jene, bei denen Rumpf oder Gliedmaßen nicht ganz
normal sind. So wird nach dem oben genannten Preußischen Krüppel-
êürsorgegesetz eine Verkrüppelung als vorliegend angesehen, „wenn
?ine Person infolge eines angeborenen oder erworbenen Knochen-,
Gelenk-, Muskel- oder Nervenleidens oder Fehlens eines wichtigen
Gliedes oder von Teilen eines solchen im Gebrauch ihres Rumpfes
oder ihrer Gliedmaßen nicht nur vorübergehend derart behindert ist,
daß ihre Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkte vor-
ausssichtlich wesentlich beeinträchtigt wird“. Hiernach ist es also
typisch für den Krüppel, daß er in körperlicher und sozialökonomischer
Hinsicht nicht die Leistungsfähigkeit des Durchschnittsmenschen er-
reicht. Dieser Zustand wird natürlich auch auf seine geistig-ethische
Einstellung einwirken, so daß der Krüppel in dieser dreifachen Hin-
=sicht hilfsbedürftig erscheint.
. Die Summe der Maßnahmen, die zur Verbesserung der körper-
lichen, sozialökonomischen und geistig-ethischen Lage der Krüppel be-
stimmt ist, bezeichnen wir als Krüppelfürsorge. Diese Maßnahmen
sind natürlich mannigfach, sie unterscheiden sich

1. in g eschlo ss ene und o ff en e Krüppelfürsorge, je nach dem,
"b die ganze Art des Falles (bei dem sogenannten heimbedürftigen
        <pb n="8" />
        KV .

Krüppel) die Entfernung des Krüppels aus seiner bisherigen Um-
gebung und die Aufnahme in eine gesschlossene Anstalt notwendig
macht (geschlossene Fürsorge) oder, ob der Betreffende in seiner bis-
herigen Umgebung (nicht heimbedürftige Krüppel) belassen werden
kann und die gelegentliche Benutzung einer fürsorgerischen Einrichtung
genügt (offene Fürsorge). Dabei ist selbstverständlich die Grenze zwi-
schen heimbedürftigen und nicht heimbedürftigen Krüppeln im ein-
zelnen Falle vielfach sehr schwer zu ziehen, und die Zuteilung des be-
treffenden Krüppels zu einer dieser beiden Kategorien wird oft in
starkem Maße von dem subjektiven Ermessen desjenigen abhängen,
der die Entscheidung darüber zu treffen hat.

2. nach dem Träger in sta atl ich e und private Fürsorge, je
nach dem, ob ein öffentlich-rechtlicher Verband oder eine private In-
stitution der Träger der fürsorgerischen Maßnahmen ist. Innerhalb
der privaten Krüppelfürsorge unterscheiden wir wiederum nach der
Verschiedenheit des Trägers die katholische, evangelische,
jüd ische, hum anit är e usw. Fürsorge.

II. Umfang des Krüppeltums und der Krüppelfürsorge.

Mit Hilfe der deutschen Bundesstaaten wurde im Jahre 1906 für
das deutsche Reichsgebiet eine umfassende statistische Erhebung ver-
anstaltet, deren Ergebnissse durch Professor Biesalski in seiner Schrift:
„Umfang und Art des jugendlichen Krüppeltums und der Krüppel-
fürsorge in Deutschland“, Voß, Leipzig 1909 veröffentlicht wurden.
Hiernach gab es in Deutschland 98 268 krüppelhafte Kinder unter
15 Jahren, von denen 56 320 heimbedürftig waren.

Dem Geschlecht nach ist das Verhältnis folgendermaßen: Es
waren im Deutschen Reich (ohne Bayern, Baden, Hessen) an heim-
bedürftigen und nicht heimbedürftigen Krüppeln 75 183 vorhanden,
davon waren männlichen Geschlechts 39 303, weiblichen Geschlechts
35 880. Mithin waren von 1000 Krüppelkindern 522,8 männlichen
Geschlechts und 477,2 weiblichen Geschlechts.

Eine Aufteilung nach dem Bekenntnis ergibt, daß 51 200
(68,1 Prozent) evangelisch, 22 535 (30 Prozent) katholisch, 304 (0,4
Prozent) jüdisch waren, ohne Angabe der Konfession waren 1144
(1,5 Prozent). Die Anteile der Bevölkerung überhaupt betrugen:
evangelisch 67,2 Prozent, katholisch 31,3 Prozent, jüdisch 1,4 Prozent.
ohne Angabe der Konfession 0,5 Prozent.

Von diesen Krüppeln fanden ihren Unt erhalt 91,4 Prozent
durch die Eltern, 1,6 Prozent durch Verwandte, 1,2 Prozent durch
fremde Personen und 5,8 Prozent durch die Armenpflege.

Diese Statistik ist später wiederholt angegriffen worden. Jeden-
falls wird man auf Grund neuer Teilstatistiken die Gesamtzahl der
        <pb n="9" />
        Krüppel in Deutschland auf 500 000 schätzen können. Dazu kommen
dann noch schätzungsweise 1,5 Millionen Kriegskrüppel.

Genaue und umfassende Statistiken über den Umfang der Krüp-
Pelfürs o r g e haben wir nicht. Das vorhandene Zahlenmaterial ge-
stattet am ehesten einen Überblick über die Einrichtungen der ge-
[chlossenen Fürsorge, während die offene Fürsorge zahlenmäßig noch
am wenigsten erfaßt ist und auch ihrer Natur nach sich am ehesten
einer solchen Erfassung entzieht. In der ,„JZeitschrift für Krüppel-
fürsorge“, Jahrgang 1916, S. 492 ff. findet sich eine Zusammenstellung
der Krüppelanstalten in Deutschland. Danach hatten wir:

in Baden . .. . . . . 8 Krüppelanstalten

in! Bayern.. t u 47 4 it

in Braunschwe ing . . . . 1 Krüppelanstalt

in Elsaß-Lothringen . . c

y: Y!. gurqrswern

in Oldenburg . . .. . '.

in Preußen . . . . 95 Krüppelanstalten

h Lev . ,;

in Waldeck . . 1 Krüppelanstalt

in Württemberg 9 Krüppelanstalten
64 Kruppelanstalten

Von diesen Anstalten waren der Konfesssion nach 29 evangelisch,
9 katholisch und 26 interkonfessionell. Von den letzten standen 15 unter
slg!etiher Verwaltung, 6 unter katholischer, während es bei 5 frag-
ich war.

Neuerdings haben wir mit dem Verlust der infolge des Friedens-
vertrages abgetretenen Gebiete auch einen Verlust von Krüppelan-
stalten zu verzeichnen. Es sind 5 Krüppelanstalten durch die Ab-
trennung verlorengegangen. Dafür sind allerdings in jüngster Zeit
die Gründungen derartiger Anstalten verhältnismäßig zahlreich. Ge-
naueres darüber wird bei der Besprechung der einzelnen Träger der
Krüppelfürsorge noch zu erwähnen sein.

III. Die geschichtliche Entwicklung der Krüppelfürsorge.
. Die Krüppelfürssorge in unserem heutigen Sinne ist erst ganz
lungen Datums. Sie reicht in ihren Anfängen noch nicht ein Jahr-
hundert zurück. Bis dahin galt der Krüppel vielfach als Wesen, das
infolge seines Leidens mehr oder minder außerhalb der menschlichen
Besellschaft stand, das vielen zum Gegenstand des Spottes diente und
nur von wenigen bemitleidet wurde.

In der vorchristlichen Antike dachte man nicht daran, diesen ent-
stellten Menschen irgendeine Fürsorge angedeihen zu lassen. Die Inder
stürzten verkrüppelte Kinder in den Ganges, die Spartaner in die Ge-
birgsschluchten, indem man die Verkrüppelung als Strafe der Götter

Ü
        <pb n="10" />
        109 .

deutete und die Gesellschaft von unbrauchbarem Ballast zu befreien
trachtete. In Rom wurden eigens Krüppelmärkte veranstaltet und die
Krüppel dann von den Käufern zum Betteln mißbraucht, wenn man
nicht gar soweit ging, gesunde Kinder mit Absicht zu verkrüppeln, um
sie aus reiner Erwerbsgier zum berufsmäßigen Betteln besser ver-
wenden zu können (vgl. Zeitschrift für Krüppelfürsorge, XI. Heft, S. 10).
Auch die vorhandenen Berichte aus dem Judentum wissen immer
wieder davon zu erzählen, daß an verkehrsreichen Punkten die Krüp-
pel aufgestellt wurden, um dem Bettel zu dienen.

Das christliche Altertum und Mittelalter gingen mit ihrer Für-
sorge ebenso achtlos an den Krüppeln vorüber. Es ist das umso mehr
zu verwundern, als gerade in dieser Periode eine Unzahl fürssorgeri-
scher Einrichtungen geschaffen wurden, so daß Schäfer (Leitfaden der
Inneren Mission, 1914, S. 43) geradezu von einer „fast verwirrenden
Vielheit und Vielartigkeit“ derselben sprechen kann und Uhlhorn in
seiner „Geschichte der christlichen Liebestätigkeit“, 1884, 11, S. 122
direkt schreibt: „Keine Zeit hat für die Armen soviel getan wie das
Mittelalter und. das nicht bloß durch Almosen und Stiftungen, sondern
durch aufopfernde persönliche Hingabe im Dienste der Armen und
Elenden, die man dem Mittelalter vor anderen Zeiten nachrühmen
muß.“ Die Krüppel hat man offenbar nicht zu diesen Armen und
Elenden gerechnet. Im Gegenteil, man sette sie dem allgemeinen Spott
aus und benutzte sie als „komische Figuren“ für schaustellerische Zwecke.
Dem mannigfachen Spott gegenüber war der Krüppel innerlich natür-
lich voller Wut, verfügte jedoch nicht über das Durchschnittsmaß physi-
scher Kraft, so daß er zumeist sich nicht dagegen zu wehren vermochte.
Für seine geistige Einstellung ergab sich daraus nur zu leicht eine
innere Verärgerung und Widerspenstigkeit, das Gefühl, ein „Außen-
seiter“ der menschlichen Gesellschaft zu sein, mit deren Mitgliedern er
infolgedessen vielfach a priori auf Kriegsfuß stand. Anderseits führte
diese Einstellung des Krüppels für die Beurteilung in der öffentlichen
Meinung dazu, daß man im Krüppel von vornherein einen Menschen
sah, der von Gott gekennzeichnet war, der nicht viel taugte und dem
man mit einer gewissen Skepsis entgegentreten mußte. Nur daraus
können wir es verstehen, wenn der Krüppel sogar im Recht (Erbun-
fähigkeit !) benachteiligt wurde. Selbst der mächtige Aufschwung, den

1) Vergl. Sachsenspiegel, Ausgabe von Prof. Weiske, Reisland, Leipzig
1919, Art. 4, S. 16/17.

Ufte altvile unde uffe twerge erstirbit weder len noeh erbe, noch utkkle
kropelkint. Swer denne die erben sint und ir nêsten mäâge, die suln sie halden
in irre phlâge. ; Wirt oueh ein kint geborn stum oder handelôs oder vüzelôs
"der.ruut. Uu Kcnn der feurpel wah 1 Lt drcist? EE LL
G ct Ft UR Gs Gstszic tctth ten wu
scheinlich um eine beschränkte Erbfähigktkeit.
        <pb n="11" />
        11
die Fürsorge in den ersten Jahrhunderten der Neuzeit nahm, brachte
dem Krüppel keine Erleichterung. Die nachreformatorische Zeit bis
zum 19. Jahrhundert führte zu einem gewaltigen Ausbau der vor-
handenen Fürsorgeeinrichtungen. Immer neue Gebiete werden in An-
griff genommen, nur von einer Krüppelfürsorge weiß die Geschichte
der Liebestätigkeit in dieser Periode nichts zu berichten. ~ Erst im
4. Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts finden wir in Deutschland die
ersten Anfänge einer Krüppelfürsorge, die dann in den letzten Jahr-
zehnten planmäßig ausgebaut und vertieft wurde. Um eine möglichst
knappe Übersicht geben zu können, stellen wir die Entwicklung nach
den einzelnen Trägern der Fürsorge dar, wobei das chronologische
Verfolgen der Entwicklungslinie uns zuerst auf die konfessionelle Für-
sorge führt, der dann um die Wende des 19. zum 20. Jahrhundert die
humanitäre und staatliche sich anschließen.
1. Die katholische Krüppelfürsorge.

Die ersten Anfänge finden wir in München, wo im Jahre 1832
der ehemalige Konservator an der Universität Johann Nepomuk
Edler von Kurz vor dem Isartore in einigen nur dürftig eingerichteten
Räumen wenige Knaben sammelte, für deren gewerbliche Ausbildung
sich kein Meister finden ließ. Sein Streben ging dahin, den Krüppel-
knaben zu irgendeinem Beruf zu verhelfen. Dazu sollte seine Er-
ziehungs-, Unterrichts- und Bildungsanstalt dienen, die schon im fol-
Jenden Jahre als „Handwertkersschule für verkrüppelte Kinder“ sich der
staatlichen Aufsicht unterstellte, aber doch ihren Charakter als privates
Unternehmen wahrte.

 1844 übernahm der Staat diese Einrichtung und schuf als „Kö-
nigliche Zentralanstalt für Erziehung und Bildung krüppelhafter Kin-
der“ eine neue Anstalt, die 1914 mit einem großen Neubau vertauscht
und durch eine besondere medizinische Abteilung erweitert wurde. Die
Entwicklung der Münchener Anstalt war eine sehr günstige. Das hatte
dur Folge, daß in Süddeutschland die ersten Entwicklungen für Krüp-
Velfürsorge entstanden.

So legte bereits 1840 der Pfarrer Gustav Werner den Grund zu
seiner „Gustav Werner-Stiftung“ in Reutlingen (Württemberg), 1841
9ründete ebenfalls in Württemberg der Arzt A. H. Werner eine Kin-
derheilanstalt in Ludwigsburg, von der mehrere Filialen zur ärztlichen
Behandlung und gewerblichen Ausbildung skrophulöser Kinder er-
richtet wurden. 1845 erfolgte unter dem Protektorat Paulines von
Vürttemberg in Stuttgart die Gründung der Armenheilanstalt „Pau-
inenhilfe". In dieser letzteren Anstalt wurde bewußt der Gedanke
verfolgt, durch ärztliche, insbesondere orthopädische Hilfe dem Krüppel
zu dienen. Diese ersten schnell aufeinander folgenden Gründungen
        <pb n="12" />
        blieben jedoch einstweilen vereinzelte Erscheinungen, die sich auf Süd-
deutschland beschränkten und in den nächsten Jahrzehnten keinen
weiteren Ausbau erfuhren. Insbesondere spürte man in Norddeutsch-
land von den Wirkungen dieses süddeutschen Anstoßes noch Jahrzehnte
hindurch garnichts.

1889 wurde in Münster i. W. die orthopädische Heilanstalt
„Hüfferstiftung“ errichtet. Während schon eine Anzahl PRrivatan-
stalten für bemittelte Krüppel bestanden, war dies die erste Anstalt
für unbemittelte Krüppel.

Der im Jahre 1821 zu Münster geborene und 1895 gestorbene
Rentner W. Hüffer stiftete eine beträchtliche Geldsumme mit der Be-
stimmung, „vorzugsweise armen und minderbemittelten, an krüppel-
haften Gebrechen leidenden Personen jeder Konfession Heilung und
Pflege sicherzustellen“ (vgl. Bericht über die Verwaltung der ortho-
pädischen Heilanstalt Hüfferstiftung, 1912, S. 3). Man begann mit
einem bescheidenen Hause in der Bergstraße, bis man 1903 das jetzige
große, moderne Gebäude beziehen konnte. Die Einrichtungen der
Hüfferstiftung sind so musterhaft, daß Ministerialdirektor Althoff bei
Gelegenheit der Vollversammlung des Vereins für ärztliches Fort-
bildungswesen 1904 in Berlin sogar behauptete, „daß diese Anstalt die
beste im Preußischen Staate sei und daß eine solch vortreffliche Ein-
richtung bisher an keiner Universität zu finden sei“. Die Aufstellungen
über die ersten Jahrzehnte beweisen, daß die Anstalt ihrer Zielsetzung,
vorzugsweise armen, krüppelhaften Personen zu dienen, gerecht ge-
worden ist. Es entfielen von den Pflegetagen 70 Prozent auf Be-
dürftige, die entweder gar kein oder nur geringes Entgelt zahlen
konnten (vgl. Zeitschrift Caritas, X. S. 217).

1904 ging von dem geistlichen Rektor Sommer in Olsberg i. Westf.
ein Aufruf aus zur Gründung eines caritativen Vereins für Heilung,
Pflege und gewerbliche Ausbildung verkrüppelter Personen. Die neue
Gründung nahm den Namen „Josefs-Gesellschaft“ an und wurde in
das Vereinsregister Bigge-Ruhr eingetragen. Wenn die Hüfferstiftung
auch vorzügliche ärztlich-orthopädische Arbeit leistete, so konnte sie
doch nicht als modernes Krüppelheim angesehen werden, da Schul-
unterricht und gewerbliche Ausbildung fehlen. Die Josefs-Gesellsschaft
verfolgte neben dem Zweck der ärztlichen Versorgung der Krüppel
auch das Biel der Erziehung, des Unterrichts und der gewerblichen
Ausbildung. Die Entwicklung der Josefs-Gesellschaft und ihrer An-
stalten und Einrichtungen ist im Laufe der Jahrzehnte geradezu
glänzend gewesen. Die sehr starke Entwicklung brachte es mit sich, daß
eine Teilung in eine Reihe von Spezialanstalten notwendig wurde.
Für die Einzelheiten sei verwiesen auf den Jahresbericht der Josefs-
Gesellschaft, der 1917 in der Josefsdruckerei in Bigge erschien.

1 2
        <pb n="13" />
        In neuerer Zeit sind auf katholischer Seite weitere Krüppel-
anstalten entstanden. Im Folgenden ssei auf Grund der Angaben von
Dr. Else Peerenboom, Statistik, Bd. 1, „Die katholischen Einrichtungen
der geschlossenen Fürsorge Deutschlands“, 1923 eine Zusammen-
stellung der bestehenden katholischen Anstalten für Krüppelfürsorge
gebracht:

fd Grün- ' UW |.8%
Nr. Name der Anltalt . dungs. ES §r; Bemerkungen
' jahr 13 &amp;o|# f F
Maltheser Krankenhaus Trebnitz, Schlesien] 1871 \ 50 | 36 Abteilung für Krüppel.
St. Josefs-Anstalt Herten i. Baden 1879 es 135 Lu UR HU_er
St.Josefs-Kongregation Ursberg b. Tann- 1884 |1850]| 500 leuhsusteteiuglut: Yuttes
hausen, Schwab. stumme, Schwacl sinnige,
'St. Paulusstift Herxheim bei 1886 | 176 | 50 Vetigraürgenzt | Strache,
Landau, Rheinpf . Idioten, Epileptiker, Krüppel
St. Elisabeth-Hospital Herten i. Westf. 1895 | 100 | 22 Ut gynhei;gare Sieche.
' Wohltätigkeits- und Gremsdorf bei
Pflegeanstalt Höchstadt, Oberfr ,796 | 223 | 20 Anstalt für Schwachsinnige,
Heilstätte St. Andreas- Wormditt, Ostpr. . .ÿ2 | 340 | 24 z lere V ub Uue
berg Epileptiker und Krüppel.
z St. Johannesberg Oranienburg 1902 | 120 | 12 Kinder-, Krüppel-Genesungs-
9 | Vinzenz-Krüppelhe im nKAachen-Siegel 1905 1150| 15 hst U ndes4z.te: 14 Jahren.
10 ' Josefsheim Bigge, Ruhr 19095 310. 18 Gewerbliche Ausbildung von
Kr the gesclen., 60"“ptûse
11 Antonius-Krüppelheim Hochheim a. M. 1912 ' 80 ; !1 [s surtrmce Mädchen
12 I Rrüpyetheim d. Barmh Namslau i. Schl. 1413 , 1,01 22 U 11 g9p..
1 ruder
18 | Kinderkrüppelheim §§ou b Prien; . ê 0.1 16 §ttyythem me zt te uud
14 I Uinzenzheim cite.) 1918 | 125 | 14 tUtuzewets, orthopäd. Heil-
16 Josefshaus §rrerze. .: . .U | ) | 9 Krüppelheimf.Schulpflichtige.
16 | Kath. Krüppelheim Zelmeringhausen, :.. zol ; Krüppelheim.
P. Bigge
2. Die Evangelische Krüppelfürsorge.

1879 wurde auf Veranlassung Stöckers der Pfarrer Hoppe zu
Nowawes bei Potsdam zum Leiter des dortigen Oberlinhauses be-
rufen. Die Schwestern dieses Oberlinhauses stießen bei ihrer Wirk-
samkeit häufig auf verkrüppelte Kinder, die sie dann aus Mitleid mit
in die Anstalt brachten. Diese Tatsache führte Hoppe dazu, dem Ober-
linhause eine kleine Abteilung für Krüppel anzugliedern. Für diese
kleinen Anfänge war es ein sehr glücklicher Zufall, daß Pfarrer Hoppe
im Jahre 1886 mit der Krüppelfürsorge des dänischen Pastors

13
Nri
        <pb n="14" />
        14.3
Knudsen in Berührung kam, aus der er viel Anregung zum weiteren
Ausbau seiner Versuche in Nowawes schöpfte.

Knudsen hatte 1872 in Kopenhagen eine Gesellschaft für Krüppel-
fürsorge gegründet, die zunächst eine Wohnung und dann ein Haus
mietete, um alsbald ein neues Heim als Eigentum zu erwerben. Eine
weit ausgedehnte und fruchtbare Tätigkeit wurde hier entfaltet, so daß
die Listen zum 25 jährigen Bestehen dieser Anstalt die Namen von
5800 Krüppeln aufwiesen, die dort behandelt und lebenstüchtig ge-
macht waren. Für weitere Einzelheiten über Knudsen und sein Werk
sei verwiesen auf Martin Ulrich, Hans Knudsen und die Krüppel-
fürsorge der evangelischen Kirche in der Zeitschrift „Die Innere Mis-
sion im evangelischen Deutschland“, 17. Jahrgang, 1922, S. 62.

Unter der Leitung des Pfarrers Hoppe entwickelte sich bald in
Nowawes neben dem bekannten Diakonissenhaus ein großes Krüppel-
heim, von dem aus ganz neue Gründungen in der Folgezeit angeregt
wurden. Größere Förderung erfuhren die Bestrebungen Hoppes da-
durch, daß er in dem bekannten Theoretiker der Inneren Mission
Theodor Schäfer eine literarisch gewandte Persönlichkeit fand, die
durch theoretische Arbeiten die praktischen Bestrebungen Hoppes unter-
baute und in weitere Kreise trug. 1899 wurde von ihnen das „Jahr-
buch der Krüppelfürsorge“ begründet, von dem bis 1908 bereits 10
reich illustrierte Bände vorlagen, die für die Orientierung über die
Krüppelfürsorge, das Entsstehen und Werden der Arbeit von unersetz-
lichem Werte sind.

1900 riefen Schäfer und Hoppe die Konferenz der deutschen An-
stalten für Krüppelfürsorge ins Leben. Dieser Zusammenschluß der
Krüppelanstalten der Inneren Mission erfolgte besonders gegenüber
der um die Jahrhundertwende erstarkenden humanitären Richtung,
die den Schwerpunkt in der Krüppelfürsorge auf die medizinische Seite
verlegte und die erziehliche zu stark vernachlässigte. Dieser Richtung
gegenüber wollte man durch die Konferenz die Eigenart der evan-
gelisch-konfessionellen Fürsorge wahren. Aber es waren nicht nur
Defensivzwecke, die von der Organisation verfolgt wurden, Jie hat viel-
mehr auch das Verdienst, die Krüppelfürssorge in ihrer weiteren Ent-
wicklung wesentlich gefördert zu haben. Das geschah namentlich durch
die Tagungen, die regelmäßig abgehalten wurden. So wurde bereits
auf der 3. Tagung, die im Jahre 1905 in Cracau stattfand, die For-
derung erhoben, man müsse dem Krüppel ebenso wie den übrigen
Anormalen (Blinden, Taubstummen usw.) ein gesetzliches Recht auf
Versorgung und Ausbildung gewähren. Diese Forderung ist dann in
der Folgezeit immer wiederholt worden. Die 8. Konferenz im Jahre
1916 entschloß sich, einen entsprechenden Antrag an das Preußische Ab-
geordnetenhaus zu richten. Dieses nahm die Anregung zwar auf,
konnte sie jedoch nicht mehr realisieren, da es durch die November-
        <pb n="15" />
        e.
Revolution 1918 hinweggefegt wurde. Der gleiche Antrag wurde 1919
an die Preußische Nationalversammlung gerichtet, die dann 1920 das
Krüppelfürsorgegesez annahm.

Im Jahre 1921 umfaßte die Krüppelfürsorge der Inneren Mis-
sion 25 Krüppelheime mit 3540 Pfleglingen, darunter 1337 Kinder,
837 Jugendliche und 1366 Erwachsene. 105 Ausbildungswertkstätten
und 35 Lehr- und Arbeitskräfte waren vorhanden. In der Zeitschrift
„Die Innere Mission im evangelischen Deutschland“, 17. Jahrgang,
1922, S. 67 findet sich eine Zusammenstellung der Krüppelheime der
Inneren Mission in Deutschland, die zur Gewinnung einer kurzen
Übersicht über den Stand der evangelischen Krüppelfürsorge sehr
lehrreich ist.

Die Krüppelheime der Inneren Mission in Deutschland:
Ltd Grune
Nr. Name der Anstalt Ort der Antltalt dutues:
Wohltätigkeitsanstalt Bethesda Angerburg 1897
' Marienstist Arnstadt (Thüringen) 1905
! Bathildesheim Arolsen ~
1 Haus Heldendank (f. Kriegsbesch.) Bad Sachsa :
* ÊKrüppelheim Bethesda Bad Kreuznach 1897
. Paul-Gerhardstift, Krüppelabte. Berlin 1908
| Anstalt Heilgarten Bethel bei Bielefeld .
| Luisenstift Blankenburg (Thüringen) 1901
9 | Krüppelheim der Diasporaanstalt. Bijschofswerder 1899
10 | Krüppelheim jür Knaben Colziglow- Alt (Pommern) 1900
11 | Krüppelheim Luisenhof Gresgen (Baden) 1902
12 | Krüppelpflegeanstalt Annastift Hannover-Kirchrode 1892
18 | Anstalt Bethanien Ketschendo:f b. Fürstenwalde ~
14 dWernersche Krüppelpflegeanstalt. Ludwigsburg .
15 HPpfeiffersche Anstalten Magdeburg-Cracau - 1899
16 | Krüppelheim Bethesda Marltlissa (O.-5.) 1900
17 | Kinderheim Bethesda Niederlößnitz bei Dresden 1896
18 | Hessisches Krüppelheim Niederramstadt -
19 | Oberlinhaus Nowawes bei Potsdam 1886
20 Schlesisches Krüppelheim Rothenburg (Oberlausitz) 1899
21 | Landeskrüppelanst. Elisabethheim Rostock 1900
22 | Krüppelheim ,Alteneichen“ Stellingen bei Altona 1898
23 Johanna-Helenen-Heim Volmarstein Westf. 1904
24 AYntstalt Hephata Treysa, Hessen 1902
25 Krüppelheim Bethesda Züllchow-Stettin 1900
        <pb n="16" />
        3. Humanitäre und staatliche Bestrebungen auf dem Gebiete der
Krüppelfürsorge.

Der vorhin geschilderten Entwicklung der konfessionellen Krüppel-
fürsorge geht seit der Jahrhundertwende parallel eine Bewegung, die
ihren Führer in Professor Dr. Biesalski, dem Leiter des Oskar-
Helenen-Heims zu Zehlendorf, gefunden hat. Biesalski ist besonders
durch die schon erwähnte Herausgabe der großen Reichssstatistik (vgl.
oben II) bekannt geworden. Dieses Werk hat aber nicht nur als erst-
malige größere statistische Zusammenfassung seine Bedeutung, sondern
darüber hinaus noch durch den Umstand, daß Biesalski im 9. Abschnitt
„Grundzüge moderner Fürsorge“ gleichham sein Programm ent-
wickelt. Für ihn ist oberster Grundsatz, daß der Krüppel ein Kranker
ist. Jeder Kranke gehört aber in erster Linie dem Arzte, und darum
muß der Arzt sowohl dem Lehrer wie dem Geistlichen in der Krüppel-
anstalt vorangesezt werden. Für ihn gilt der Satz: „Der Arzt ist
Direktor“ (S. 165) als absolutes Postulat. Der Arzt hat die Schwestern-
schaft zu leiten, er hat den Vorsitz in den stattfindenden Konferenzen,
er beaufsichtigt den Schulunterricht und die gewerbliche Ausbildung,
kurz, ihm untersteht der gesamte Anstaltsbetrieb. Die Tätigkeit des
Arztes wird nach diesem Programm keineswegs auf die orthopädisch-
ärztliche beschränkt, er erscheint vielmehr neben dem Lehrer und der
Schwester auch als Erziehungsfaktor.

Diese Grundsätze sind von Biesalski in seiner Anstalt durchge-
führt, und es sind nach diesem Vorbild eine Anzahl Häuser organisiert
worden. Das Charatteristische bei diesen Häusern besteht gewöhnlich
darin, daß der ärztliche Apparat durchaus dominierend ist. Gewöhn-
lich besteht eine ziemlich ausgedehnte, viel Personal erfordernde Ver-
waltung. Die Folge davon ist natürlich, daß durchschnittlich diese
Häuser kostspieliger arbeiten als konfessionelle Anstalten. So erwähnt
die „Innere Mission im evangelischen Deutschland“, 16. Jahrgang,
1921, S. 17 ff., daß im Jahre 1920 die staatlichen Pflegesätze im Oskar-
Helenen-Heim 15 Mk. betrugen, dagegen im Oberlinhause 10 Mk. und
im Samariterhaus Cracau nur 6 Mk. Nicht mit Unrecht wird in dem
zitierten Artikel auch hervorgehoben, daß ein offensichtlicher Mangel
dieses Systems darin besteht, daß der Arzt all jenen Krüppeln ratlos
gegenübersteht, bei denen die ärztliche Wissenschaft nichts zu erreichen
vermag. Jedenfalls hat diese starke Betonung der orthopädisch-ärzt-
lichen Tätigkeit auch dazu beigetragen, daß die Orthopädie in den
letzten Jahrzehnten –~ begünstigt natürlich namentlich durch den
Krieg ~ zu einem bedeutsamen Sonderfach der medizinischen Wissen-
schaft sich ausgewachsen hat.

Im Jahre 1909 kam dann von ärztlicher Seite der Anstoß, durch
Zusammenfassung aller Heime und Fürsorgestellen Deutschlands die

1 l
        <pb n="17" />
        . 1é
„Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge“ zu gründen, die zu ihrem
Organ die „Zeitschrift für Krüppelfürsorge“ wählte. Bereits im fol-
genden Jahre hielt die Deutsche Vereinigung ihren ersten Kongreß ab.
Man begann gleich mit einer bedeutsamen Aufklärungsarbeit und er-
richtete auf der Dresdener Hygiene-Aussstellung 1911 einen besonderen
Pavillon für Krüppelfürsorge.

Das Aufkommen und die Entwicklung der humanitären und
staatlichen Bestrebungen ließ naturgemäß eine Anzahl Anstalten auf
interkonfessioneller Basis entstehen, z. B. das Krüppelheim Marien-
thal-Zwickau (1904), die Berlin-Brandenburgissche Krüppelheil- und
Erziehungsanstalt in Berlin (1906), die Krüppelschule in Waldenburg
in Schlesien (1906), eine Krüppelanstalt in Braunschweig (1908), das
Krüppelheim Wolfshagen-Wissek bei Bromberg (1909), das Badische
Landeskrüppelheim in Heidelberg (1909), die Heimstätte für gebrech-
liche Kinder in Leipzig (1909), die Mittelfränkische Krüppelheil- und
Erziehungsanstalt in Nürnberg (1912), das Unterfränkische Krüppel-
heim in Würzburg (1913). – Vgl. Handwörterbuch der Staats-
wissenschaften, Fischer, Jena, 4. Aufl., VI, S. 93.

Neben der geschlossenen Fürsorge entfaltete sich gleichzeitig die
offene, indem Beratungsstellen und besondere Fürsorgevereine ins
Leben gerufen wurden.

So hatte bereits vor dem Kriege die Krüppelfürsorge erfreuliche
Fortschritte aufzuweisen. Den damaligen Stand charakterisiert der
Leiter der Krüppelheil- und Erziehungsanstalt und der Beratungs-
stellen für krüppelhafte Kinder in Nürnberg, Dr. Rosenfeld, im Kom-
munalen Jahrbuch, Verlag Fischer, Jena 1914, S. 156 folgender-
maßen: „Die Fürsorge für Krüppel, insbesondere die jugendlichen hat
einen relativ starken Aufschwung genommen. Die Überzeugung von
der Notwendigkeit, sich der körperlich Gebrechlichen vom sozialen
Standpunkte annehmen zu müssen, für Nutzbarmachung der teilweise
brachliegenden Erwerbsfähigkeit einzutreten, hat Behörden, Kom-
munen und private Wohlfahrtspflege veranlaßt, entsprechende Maß-
nahmen zu treffen. Die Folgen der Bestrebungen zeigen sich in einer
allgemein zutage tretenden Neigung, dem etwas vernachlässigten
Zweige allgemeiner Fürsorge gerecht zu werden, in einer vermehrten
und umfangreichen Propaganda, in dem Bestreben, neue, den er-
hobenen Forderungen entsprechende, nach Umfang und Anzahl genü-
gende Einrichtungen ins Leben zu rufen, in vermehrter finanzieller
Unterstützung bestehender und werdender Fürsorgesstellen, in Ver-

suchen, die Krüppelfürsorge analog der Fürsorge für andere Gebrech-
liche auf eine gesetzliche Grundlage zu bringen. Es kann und darf nicht
verkannt werden, daß die Kommunen weitgehend beteiligt sind und
beteiligt werden; eine Prüfung und ein sorgfältiges Studium der ein-
schlägigen Vorgänge liegt im allgemeinen Interesse.“

Beiträge zur sozialen Fürsorge. 6.
        <pb n="18" />
        Der Kriegsausbruch stellte der Krüppelfürsorge natürlich neue
und größere Aufgaben. Die zahlreichen Kriegskrüppel gaben der me-
dizinischen Wissenschaft mancherlei Probleme auf und boten die Ver-
anlassung zu intensiverer Beschäftigung mit orthopädischen Fragen.
Auch in sittlicher und wirtschaftlicher Hinsicht war die Versorgung der
schwerbeschädigten Krieger eine sehr schwierige Frage. Mit welcher
Energie und welcher Zielsezung man an die Lösung dieser Aufgabe
herantrat, beweist die im Auftrage der „Deutschen Vereinigung für
Krüppelfürsorge“ und der „Deutschen orthopädischen Gesellschaft“ von
Professor Dr. Biesalski 1915 im Verlage von Leopold Voß, Leipzig
herausgegebene Schrift „Kriegskrüppelfürsorge“ (Ein Aufklärungs-
wort zum Troste und zur Mahnung).

Das Ziel, das man sich steckte, war die Überwindung des Krüppel-
tums. „Es gibt kein Krüppeltum, wenn der eiserne Wille vorhanden
ist, es zu überwinden!“ (A. a. O., S. 4.)

Den 6. Kongreß hielt die Vereinigung für Krüppelfürsorge An-
fang September 1920 im Wohlfahrtsministerium zu Berlin ab. Gerade
dieser Kongreß zeigte sehr deutlich, mit welcher Zielstrebigkeit von der
Deutschen Vereinigung gearbeitet wird und beweist auch, wie im Ver-
gleich zur Vorkriegszeit das Interesse an den Fragen des Krüppel-
wesens gewachsen ist (vgl. den von Biesalski herausgegebenen steno-
graphischen Bericht über diesen Kongreß, der bei Leopold Voß,
Leipzig im Jahre 1921 erschien).

Bis in die allerjüngste Zeit haben Staat und Kommune keine
wesentliche Arbeit auf dem Gebiete der Krüppelfürsorge geleistet. Wie
schon erwähnt, ist in Bayern die erste katholische Anstalt 1832 ge-
gründet, die später vom Staat übernommen wurde. Auch Oldenburg
hat seit einiger Zeit staatlicherseits Krüppelfürsorge betrieben. In
Preußen bildete bislang die Fürsorge für die hilfebedürftigen Krüppel
keinen besonderen Zweig der öffentlichen Armenpflege (vgl. § 32 a
des Unterstützungswohnsitzgeseßzes vom 30. 5. 1908 und § 31 des
Preuß. Ausführungsgesetzes). Die Krüppelfürsorge regelte sich nach
den allgemeinen armenrechtlichen Bestimmungen. Infolgedessen war
entweder der Orts- oder Landarmenverband, je nach dem Unter-
stüßungswohnsitz des Krüppels der Träger derselben. Namentlich
unter dem Druck der erwähnten Vereinigungen für Krüppelfürssorge
trat in den leßten Jahren das Bestreben hervor, diesen bedeutsamen
Fürsorgezweig den Ortsarmenverbänden zu nehmen und auf die
leistungsfähigeren Schultern der Landarmenverbände zu legen.

Am 28. 2. 1918 ging dem vormaligen Abgeordnetenhause ein
entsprechender Antrag zu (Antrag Hinsmann und Genossen, 22. Legis-
laturperiode, 3. Session, 1916/17, Drucksache Nr. 442), der auch An-
nahme fand. Die Annahme des Antrages wirkte jedoch infolge der
Staatsumwälzung sich praktisch nicht mehr aus. In veränderter Form

1.0
        <pb n="19" />
        H 1 '’;
wurde der Antrag im Jahre 1919 (Drucksache Nr. 1007) der ver-
fasîunggebenden Preußischen Landesversammlung vorgelegt und am
24. 10. 1919 angenommen. Die Frucht der anschließenden Beratungen
war dann das Preußische Gesetz betreffend die öffentliche Krüppel-
fürsorge vom 6. 5. 1920.

Zusammenfassend können wir feststellen, daß wir es bei der
Krüppelfürsorge mit einem relativ jungen Zweig am Baum des Für-
sorgewesens zu tun haben. Die Geschichte derselben reicht noch nicht
ein Jahrhundert zurück. Aber in dieser Zeit ist zunächst von privater
Seite auf dem Gebiete außerordentlich viel gearbeitet worden, bis
dann um die Jahrhundertwende weitere Kreise sich dafür zu interes-
sieren begannen. Das Preußische Krüppelfürsorgegeseß bildet nun-
mehr eine Grundlage, auf der ein erweiterter Bau systematisch durch-
geführter Fürsorge errichtet werden kann.

§
) :
        <pb n="20" />
        Die Krüppelfürsorge in der Provinz Westfalen.
Von Landesrat Schulte-Himmelpforten, Münster.

Die Fürsorge für die hilfsbedürftigen Krüppel bildete in Preußen
bis zum Inkrafttreten des Krüppelfürsorgegesetßes am 1. Oktober 1920
keinen besonderen Zweig der öffentlichen Armenpflege. Sie regelte
sich vielmehr nach den allgemeinen armenrechtlichen Bestimmungen
und lag, je nach dem der Krüppel einen Untersstüßungswohn itz hatte,
den Orts- oder den Landarmenverbänden ob. Eine Krüppelfürsorge
als besonderer Zweig der Wohlfahrtspflege war deshalb auch nur in
wenigen Gemeinden vorhanden. Die etwa bestehenden Krüppel-
anstalten waren fast ausschließlich Gründungen der privaten Wohl-
fahrtspflege. In unserer Heimatprovinz haben schon lange vor Erlaß
des Krüppelfürsorgegesetzes die privaten Anstalten der Josephsgesell-
schaft für Krüppelfürsorge in Bigge, die Krüppelanstalten Johanna-
Helenenheim in Volmarstein und die orthopädische Heilanstalt Hüffer-
stiftung in Münster bahnbrechend auf dem Gebiete der Krüppel-
fürsorge gearbeitet und Mustergültiges geleistet. Eine Ünderung trat
erst ein, als unter dem Einfluß des Krieges die Krüppelheilkunde einen
hohen Aufschwung nahm und nun allmählich erkannt wurde, welche
große volkswirtschaftliche Bedeutung eine planmäßig betriebene
Krüppelfürsorge besitt. Da die Behandlung und Ausbildung der
Krüppel eine besonders kostspielige ist und die Schaffung der erforder-
lichen Anstalten über die Leistungsfähigkeit der einzelnen Ortsarmen-
verbände hinausging, so lag es nahe, die Fürsorge für Krüppel den
leistungsfähigen Landarmenverbänden aufzuerlegen. Das Krüppel-
fürsorgegeseß vom 6. Mai 1920 bestimmt deshalb, daß die Land-
armenverbände verpflichtet sind, für Bewahrung, Kur und Pflege der
hilfsbedürftigen Krüppel, soweit sie der Anstaltspflege bedürfen, in
geeigneten Anstalten zu sorgen. Während die Anstaltsfürsorge hier-
nach den Landarmenverbänden überwiesen wurde, ist die ambulante
Fürsorge und die Prophylaxe zu einer Aufgabe der Stadt- und Land-
kreise gemacht worden. Diese Organisation der Krüppelfürsorge wurde
auch in die preußische Ausführungsverordnung zur Reichsverordnung
über die Fürsorgepflicht vom 13. Februar 1924 übernommen.

Die Aufgabe, die das Krüppelfürsorgegesetz den Provinzen und
den Stadt- und Landkreisen auferlegte, war keine leichte, da sie an die
finanzielle Leistungsfähigkeit hohe Ansprüche stellte. Es soll deshalb
nicht verschwiegen werden, daß die gesetzliche Regelung der Krüppel-
fürsorge nicht allgemein mit Freuden aufgenommen wurde. Pro-
        <pb n="21" />
        L 1 [-%

vinzen und Kreise gingen nur zögernd an die neue Aufgabe heran,
weil nicht zu übersehen war, wie groß die Zahl der zu betreuenden
Krüppel war und welche Kosten für die geschlossene und die offene
Fürsorge erforderlich waren. Nach einer mit amtlicher Unterstützung
von privater Seite aufgestellten Statistik vom Jahre 1906 gab es in
dem damals erheblich größeren preußischen Staate etwa 60 000
Krüppel, von denen 35 000 als heimbedürftig bezeichnet wurden.
50 460 dieser 60 000 Krüppel waren unter 16 Jahren. Eine im Jahre
1920 bei Inkrafttreten des Krüppelfürsorgegesetzes bei den Stadt- und
Landkreisen der Provinz veranlaßte Umfrage ergab, daß in West-
falen rund 6000 Krüppel vorhanden waren. Es war jedoch damals
schon mit Sicherheit anzunehmen, daß diese Zahl weit hinter der
Virklichkeit zurückblieb und nur deshalb so niedrig gegriffen war,
weil man die große sozial-hygienische Bedeutung der Krüppelfürsorge
noch nicht allgemein erkannt hatte. Für die Aufklärung aller Stadt-
und Landkreise durch die Provinzialverwaltung blieb deshalb viel
Arbeit übrig. Es galt, zunächst bei allen maßgebenden Stellen das
Verständnis für die Krüppelfürsorge zu wecken. Während man unter
einem Krüppel früher nur denjenigen verstanden hatte, der wegen
seiner körperlichen Entstellung landläufig so bezeichnet wurde, faßte
das neue Krüppelfürsorgegesetz den Begriff des Krüppels viel weiter.
Ich möchte an dieser Stelle nicht den recht unklar gefaßten § 9 des
Gesetzes, der den Begriff des Krüppels festlegt, erläutern. Es sei
jedoch bemerkt, daß heute auch diejenigen die Krüppelfürsorge ge-
Nießen, die an einem angeborenen oder erworbenen Knochen-, Ge-
lenk-, Muskel- oder Nervenleiden erkrankt sind. Zu den Krüppelleiden
Jehören heute nicht nur Kinderlähmung, Rückgratverkrümmung, an-
Jeborene Hüftverrenkung, Schiefhals und Klumpfuß, sondern auch
Knochen- und Gelenktuberkulosse, Rachitis und Rückenmarksleiden ver-
schiedener Art. Diese Erweiterung des Begriffs Krüppel und die in-
zwischen erfolgte Aufklärung über die Bedeutung der Krüppelfürsorge
hatte zur Folge, daß eine im Sommer 1924 erfolgte Rundfrage bei
den westfälischen Bezirksfürsorgeverbänden die Meldung von 20 400
Krüppeln ergab. Aber auch diese Zahl dürfte den wirklichen Verhält-
nissen noch nicht entsprechen, wenn man bedentt, daß einzelne Stadt-
und Landkreise ~ ich nenne nur den Stadtkreis Dortmund und den
Landkreis Recklinghausen D bereits im Jahre 1923 je über 2000
Krüppel in ihren Bezirken festgestellt hatten.

. Das zunehmende Verständnis für die Bedeutung der Krüppel-
fürsorge in den letzten Jahren zeigt sich auch in dem Ansteigen der
Zahl derjenigen Kinder, die in die Anstaltsfürsorge der Provinz auf-
Jenommen wurden. Während z. B. im Rechnungsjahre 1922 nur 488
Kinder der Anstaltsfürsorge zugeführt wurden, haben in dem Jahre
1925 die Neuaufnahmen der anstaltspflegebedürftigen Krüppel nach

)-
        <pb n="22" />
        992

dem bisherigen Ausblick über 2000 betragen. Ebenso ansteigend, aber
weit größer ist die Zahl der in der ambulanten Behandlung der Stadt-
und Landkreise befindlichen Krüppel.

Wenn auch die Zahl der Krüppel, die der Ansstaltspflege be-
durften, nach Inkrafttreten des Gesetzes nur langssam anstieg, so
waren doch im Jahre 1920 nicht genügend Plätze in den Anstalten
vorhanden, um allen Forderungen gerecht zu werden. Der Minister
für Volkswohlfahrt hat deshalb bestimmt, daß die Landesfürsorge-
verbände verpflichtet sind, nur die schulpflichtigen Krüppel in die An-
staltspflege aufzunehmen. Dieser ministerielle Erlaß kam zwar den
Provinzialverwaltungen sehr entgegen. Er entsprach aber keineswegs
den Erfordernissen der medizinischen Wissenschaft, die verlangt, daß
die mit einem Krüppelleiden behafteten Kinder so früh wie möglich
der Behandlung zugeführt werden. Aus diesem Grunde hat auch die
wesstfälische Provinzialverwaltung schon während des Bestehens des
vorhin genannten Ministerialerlasses nach Möglichkeit auch die
jüngsten Jahrgänge der Krüppelkinder in ihre Anstaltsfürssorge auf-
genommen. Heute ist die Zahl der Krüppelanstalten und der vorhan-
denen Plätze schon so weit vermehrt worden, daß alle Krüppel unter
21 Jahren, die der Anstaltspflege bedürfen, in die Fürsorge des
Landesfürsorgeverbandes übernommen werden und daß auch für
ältere Krüppel in vielen Fällen die nötigen Plätze bereitgestellt werden
können.

Für die Anstaltspflege der Krüppel stehen dem Landesfürsorge-
verband keine provinzeigenen Anstalten zur Verfügung. Die Ansstalts-
pflege wurde vor Inkrafttreten des Gesetzes in unserer Provinz fast
ausschließlich durch die Anstalten der privaten Wohlfahrtsvereine aus-
geübt. Zur Zeit benutzt der Landesfürsorgeverband diese privaten An-
stalten und die kommunalen Anstalten der Kreise und Städte.

Als Krüppelanstalten haben wir zwei Arten zu unterscheiden:
die Krüppelheime und die chirurgisch-orthopädischen Anstalten. Das
Krüppelheim übt die geschlossene Fürsorge in vierfacher Form aus, in-
dem es erstens eine Heilstätte, zweitens eine Schule zur Beschulung in
den Elementarfächern, drittens eine Werkstätte für Berufsausbildung
und viertens ein Versorgungsheim für nicht mehr arbeits- und aus-
bildungsfähige Krüppel ist. Die Krüppelheime der Jossephsgesellschaft
in Bigge und die Krüppelanstalten Johanna-Helenenheim in Volmar-
stein hatten schon vor Inkrafttreten des Krüppelfürsorgegesetzes be-
sonders große Erfahrungen auf dem schwierigen Gebiete der Krüppel-
erziehung und -ausbildung gesammelt. Es war deshalb bei Inkraft-
treten des Krüppelfürsorgegesetzes geboten, diese beiden Krüppelheime
in den Dienst der provinziellen Anstaltspflege zu stellen. Im Laufe
der leßten Jahre sind durch geldliche Untersstüßzungen der Provinz
weitere Krüppelheime in Westfalen errichtet worden, und zwar als
        <pb n="23" />
        Zweiganstalten des Krüppelheims in Bigge ein Heim für schul-
entlassene Mädchen in Lipperode bei Lippstadt, ein Haus für schul-
pflichtige Mädchen und ein Heim für schulentlasssene Jungen in Maria-
Veen bei Coesfeld. Die vorhin schon genannte Anstalt Volmarstein
hat noch in letter Zeit ein Haus für schulentlassene Mädchen in Vol-
marstein errichtet und ein Heim zur Aufnahme von siechen Krüppeln
in Berchum bei Hagen eröffnet. Ferner hat die auf allen Gebieten der
sozialen Fürsorge tätige Bodelschwing’sche Anstalt in Bethel ein
Krüppelheim für schulpflichtige Kinder und schulentlassene Jungen in
Bethel bei Bielefeld geschaffen. Die Gesamtzahl der Plätze der vorhin
genannten Krüppelheime beläuft sich auf ungefähr 800. Dazu sei be-
merkt, daß zurzeit bei einigen der Anstalten noch Erweiterungsbauten
in Angriff genommen sind :.

Wie schon vorhin kurz erwähnt, dienen die Krüppelheime einmal
der Pflege solcher Krüppel, die wegen ihres schweren Leidens dauernd
der Anstaltspflege bedürfen. Aber selbst diese schwer getroffenen
Menschen werden, soweit es ihr Zustand zuiäßt, in den Krüppel-
heimen mit leichten Arbeiten beschäftigt, damit auch sie einen Lebens-
inhalt haben, der ihnen ihr schweres Los in etwa erleichtert. Das
Hauptziel der Krüppelfürsorge in den Krüppelheimen ist jedoch neben
der klinischen Behandlung die Erziehung und Ausbildung der Krüppel
in einem Berufe. So sind denn in den Krüppelheimen die verschie-
densten Ausbildungsmöglichkeiten, insbesondere alle Handwerke, die
sich für Krüppel eignen, vertreten. Bei Abschluß der Ausbildungszeit
haben die Pfleglinge ebenso wie ihre mit gesunden Gliedern ver-
sehenen Kameraden ihre Gesellenprüfung abzulegen, und der im all-
gemeinen gute Ausfall der Gesellenprüfung beweist, daß die Krüppel
mit besonderem Eifer und Ernst sich ihres Berufes annehmen.

Während die Krüppelheime in erster Linie sich die Pflege, Er-
siehung und Ausbildung der Krüppel zur Aufgabe gemacht haben,
wollen die chirurgisch-orthopädischen Anstalten aussschließlich als Heil-
stätten dienen. Ihr Zweck ist es daher, die Krüppelleiden zu verhüten
oder zu beseitigen, damit nicht ein dauerndes Krüppeltum entsteht.
Ich möchte an dieser Stelle nicht die zahlreichen, besonders nach In-
krafttreten des Gesetzes entstandenen und vergrößerten orthopädischen
Heilstätten nennen. Die Gesamtbettenzahl, die in diesen Kliniken für
die Zwecke der Krüppelfürsorge der Provinz zur Verfügung steht, be-
trägt heute schon annähernd 700.

Besonders erwähnt sei an dieser Stelle, daß gerade in den letzten
Jahren ein Krüppelleiden, veranlaßt durch die jahrelange Unter-
ernährung der Eltern und Kinder, eine besondere Ausbreitung ge-
cCoIlDlsC "nd &lt;irurgisch-orthoptd;schet

IZ
        <pb n="24" />
        .... 94 p

funden hat, nämlich die Knochen- und Gelenktuberkulose. Es war er-
forderlich, für diese Krankheit besondere Heilstätten zu schaffen, wo die
Luft- und Sonnenbehandlung durchgeführt werden können. So ist
auf Veranlassung des Provinzialverbandes in Sendenhorst im Kreise
Beckum eine Spezialanstalt mit ausgedehnten Liegehallen zur Be-
handlung der Knochen- und Gelenktuberkulose entstanden, die z. Zt.
schon 140 Plätze zählt. Zwei weitere Anstalten gleicher Art sind im
Entstehen begriffen. Die großartigen Erfolge bei der Behandlung der
Knochen- und Gelenktuberkulose in Sendenhorst zeigen, daß bei rich-
tiger Anwendung. der Luft und Sonne auch das hiesige Klima zur
Behandlung dieser furchtbaren Krankheit geeignet ist.

Über die Frage, welche Krüppel der Anstaltspflege bedürfen, hat
seit Inkrafttreten des Gesetzes nicht immer Einigkeit unter den maß-
gebenden Stellen bestanden. Es ist dieses verständlich, weil die an-
staltspflegebedürftigen Krüppel vom Landesfürsorgeverbande zu
übernehmen sind, während die ambulante Fürsorge Aufgabe der
Stadt- und Landkreise ist. Die Frage, ob Anstaltspflege erforderlich ist,
ist nur nach Lage des einzelnen Falles zu entscheiden. Die Ansstalts-
pflege kann sowohl zum Zwecke der Behandlung wie auch zur Er-
ziehung und Berufsausbildung notwendig sein. Sie kann auch erfor-
derlich sein wegen ungünstiger häuslicher, örtlicher oder anderer Um-
stände. Da die Krüppelfürsorge auch die Erwerbsbefähigung mit um-
faßt, so kann, soweit diese außerhalb der Anstalten nicht gewährt
werden kann, bei Krüppeln auch dann Anstaltspflege erforderlich sein,
wenn sie an sich sonst nicht geboten wäre. Solche Krüppel sollten aber
dem Landesfürsorgeverbande nicht gemeldet werden, bei denen die
Anstaltsbehandlung nur einige Tage dauert und keine größeren Kosten
entstehen; denn in den Fällen von ganz kurzer Ansstaltsaufnahme
kann man nicht von einer Ansstaltspflege, die immer eine gewisse
Dauer voraussetzt, sprechen. Auch vom praktischen Standpunkte aus
gesehen ist es hier nicht richtig, das Aufnahmeverfahren zwischen dem
Landesfürsorgeverband und dem Bezirksfürsorgeverband, das stets
eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, einzuleiten.

Bisher habe ich hauptsächlich von der Anstaltsfürsorge der
Krüppel gesprochen. Es sollen jetzt einige Ausführungen über die
offene Krüppelfürsorge folgen. Die offene Krüppelfürsorge ist die
Fürsorge, die nicht in geschlosssenen Anstalten ausgeführt wird. Sie
entzieht sich ihrer Natur nach einer abschließenden gesetzlichen Regelung
und ist aus diesem Grunde der schöpferischen Tätigkeit der Selbst-
verwaltung der Stadt- und Landkreise, deren Aufgabe sie ist, über-
lassen. Zwei Hauptaufgaben hat die offene Krüppelfürsorge, nämlich
die Prophylaxe und die ambulante Behandlung. Wir müssen heute
das Hauptgewicht in der Krüppelfürssorge darauf richten, die Krüppel-
leiden zu verhüten. Professor Biesalski, der bekannte Orthopäde und
        <pb n="25" />
        leitende Arzt des Oskar-Helene-Krüppelheims in Berlin-Dahlem, hat
durch Stichproben in seiner Anstalt festgestellt, daß 60 Prozent der
vorhandenen Krüppelleiden hätten vermieden werden können; der
Münchener Orthopäde Lange hat sogar 70-80 Prozent heraus-
gerechnet. Um eine Organisation für die Tätigkeit der Stadt- und
Landkreise auf dem Gebiete der offenen Krüppelfürssorge zu haben,
hat das Gesetz bestimmt, daß jeder Stadt- und Landkreis mindestens
eine Fürsorgestelle für Krüppel zu schaffen hat oder sich einer solchen
angliedern soll. Für am wichtigsten halte ich die auf die Prophylaxe
sich beziehende. Tätigkeit der Krüppelfürsorgestellen. Gerade in dieser
Hinsicht ist m. E. noch nicht überall in der Provinz das Erforderliche
geschehen. Besonders in manchen Landkreisen bedarf es noch der Auf-
klärung über die Bedeutung und den Zweck der Krüppelfürsorge. In
welcher Weise die Belehrung der Bevölkerung in den Landkreisen zu
geschehen hat, hängt ganz von den örtlichen Verhältnissen ab. M. E.
muß aber die Krüppelfürsorgestelle, deren fachliche Leitung unter
allen Umständen in den Händen eines Arztes, und zwar nach Mög-
lichkeit eines Orthopäden liegen muß, die nötige Führung bei der Auf-
klärung des Publikums übernehmen. Besonders wichtig ist es, daß
diejenigen Personen, die in amtlicher Eigenschaft mit den Kindern zu
tun haben, nämlich die Kreisärzte, die Schulärzte und Lehrpersonen
ihrerseits auf die Verbreitung der Kenntnisse und das Interesse an der
Krüppelfürsorge hinwirken.

Neben der Aufklärung des Publikums ist eine der wichtigsten
Aufgaben die Erfassung der Krüppelkinder, damit sie den zuständigen
Stellen zugeführt werden. Die Erfahrungen haben gelehrt, daß sich
die Krüppelfürsorgestelle nicht auf die Beratung der Krüppel be-
schränken darf, sondern daß ihre Aufgabe auch darin bestehen muß,
die gefährdeten oder verkrüppelten Kinder ausfindig zu machen. An
den Stellen, wo regelmäßig Untersuchungen der Schulkinder stattfin-
den, ist diese Aufgabe leicht durchgeführt, schwieriger ist es jedoch auf
dem Lande, wo keine regelmäßigen Untersuchungen der Schulkinder
vorgenommen werden. Um denjenigen Landkreisen, in denen kein
Orthopäde vorhanden ist, Gelegenheit zu geben, die verkrüppelten oder
gefährdeten Kinder einem Facharzte vorzustellen, hat die Provinzial-
verwaltung seit Inkrafttreten des Gesetzes fortlaufend Krüppelunter-
suchungstermine abgehalten. Auf diesen Krüppeluntersuchungster-
minen haben die Eltern der Krüppelkinder Gelegenheit, ihre Kinder
einem von der Provinzialverwaltung bestellten erfahrenen Facharzt
vorzuführen, ohne daß ihnen irgendwelche Kosten durch die Unter-
suchung entstehen. Die Einrichtung dieser Unterssuchungstermine hat
sich besonders bewährt. Auch zukünftig sollen in allen Kreisen, die
ketten geeigneten Orthopäden haben, die Untersuchungstermine wie-

erholt werden.

95
        <pb n="26" />
        Die Tätigkeit der Stadt- und Landkreise auf dem Gebiete der
offenen Fürsorge ist in erster Linie organisatorischer Art. Es ist jedoch
mit Befriedigung festzustellen, daß sehr viele Stadt- und Landkreise
die ambulante Behandlung in ihren Aufgabentreis eingestellt haben.
Ich denke hier in erster Linie an die sogenannten ambulanten Be-
handlungsstellen, die besonders geeignet sind, Fälle leichterer Art
schnell und billig der Heilung oder Besserung zuzuführen. Es empfiehlt
sich deshalb, daß überall dort, wo die Möglichkeit zur Einrichtung einer
ambulanten Behandlungsstelle vorhanden ist, ihre Einrichtung er-
folgt. Besonders in den dichtbevölkerten Gegenden des Industriege-
bietes ist es ratsam, daß die Krüppelfürsorgestelle zu einer ambulanten
Behandlungsstelle ausgebaut wird. Dieses ist umso mehr nötig, weil
der Landesfürsorgeverband diejenigen Krüppel, die nur für eine am-
bulante Behandlung in Frage kommen, nicht in seine Anstalten auf-
nehmen kann. Einmal reichen hierfür die vorhandenen Plätze nicht
aus, und ferner sind die Kosten der ambulanten Behandlung billiger
als die hohen Aufwendungen der Anstaltspflege.

Einen erfreulichen Aufschwung hat gerade in den letzten Jahren
das orthopädische Schulturnen genommen. Das orthopädische Schul-
turnen beweist sich als ein besonders gutes Mittel, der Verkrüppelung
vorzubeugen und die Kosten der Krüppelfürssorge herabzumindern. Auf
Veranlassung der Provinz sind deshalb in jedem Regierungsbezirke
Kurse für Schulärzte und Lehrpersonen zum Zwecke der Ausbildung
im orthopädischen Turnen eingerichtet worden. Das große Interesse
für die Ausbildungskurse läßt erwarten, daß das orthopädische Schul-
turnen in der Provinz durch eine allgemeine Anwendung bei unserer
Jugend segensreich wirken wird.

Ein wichtiger Punkt in der Krüppelfürsorge ist die Kostenfrage,
weil die Kosten dieses Fürsorgezweiges infolge der besonderen Schwie-
rigkeiten des Aufgabentreises recht hohe sind. Aus diesem Grunde
sollen zur Frage der Verbilligung der Kosten einige Hinweise gegeben
werden. Es ist zunächst erforderlich, daß alle diejenigen Stellen, die
die gesetzliche Verpflichtung der Hilfe für den Krüppel haben, soweit
wie möglich diese Hilfe gewähren. Ich denke da besonders an die
Eltern und Erziehungsberechtigten, die unter allen Umständen dazu
angehalten werden müssen, soweit sie in der Lage sind, die Kosten der
Krüppelfürssorge zu übernehmen oder zu den Kosten nach Kräften bei-
zutragen. Erfreulicherweise kann man feststellen, daß häufig der Stolz
des Vaters oder der Mutter dahin geht, die Kinder vor der öffent-
lichen Fürsorge zu bewahren und daß man deshalb vielfach danach
strebt, die ganzen Kosten der Krüppelfürsorge zu übernehmen. Ferner
ist besonders darauf zu achten, daß auch die Träger der sozialen Ver-

sicherungen für die Übernahme der Kosten herangezogen werden. In-
folge der Geldentwertung der letzten zwei Jahre haben sich leider die

Ih
        <pb n="27" />
        Sozialversicherungen veranlaßt gesehen, die früher so erfolgreich be-
triebene Familienhilfe einzuschränken oder ganz aufzuheben. Ich denke
vor allem an die segensreiche Bestimmung, die der Allgemeine
Knappsschaftsverein hatte, wonach er alle Kinder von Versicherten
hrrigltens acht Wochen lang auf eigene Kosten in die Anstaltspflege
übernahm.

Ein weiterer Weg, die Krüppelfürsorge zu verbilligen, ist der, daß
nach Möglichkeit alle Krüppel, die außerhalb der Anstalt beruflich aus-
gebildet werden können, in der Familienpflege verbleiben, damit sie
bei einem geeigneten Lehrmeister unterrichtet werden. Um die Fami-
lienpflege zu erleichtern, hat die Provinzialverwaltung sich bereit er-
klärt, allen denjenigen Lehrmeistern, die einen Krüppel zur Berufs-
ausbildung übernehmen, einen täglichen Zuschuß bis zur Beendigung
der Lehrzeit zu gewähren. Dieser Zuschuß soll ein Ausgleich dafür sein,
daß der handwerksmäßig auszubildende Krüppel dem Meister zu-
nächst nicht das bieten kann wie ein gesunder junger Mensch.

Eine Angelegenheit, die wiederholt zu Fragen Veranlassung ge-
geben hat, ist die Anwendung des Zwanges gegenüber den Eltern,
wenn sie der Krüppelfürssorge unvernünftigen Widerstand entgegen-
seßen. Das Krüppelfürssorgegesetz spricht zwar nicht von einem Zwange
bei der Unterbringung von Krüppeln. Dagegen ist in den preußischen
Ausführungsbestimmungen zum Gesetz die Rede davon, daß die
Krüppelfürsorgestelle sich nötigenfalls auf Grund der Fg 1666 und
1838 des B.-G.-B. an das Vormundschaftsgericht wenden solle. Die
Provinzialverwaltung hat bisher stets die Ansicht vertreten, daß die
Anwendung von Zwang bei der Unterbringung von Krüppeln mög-
lichst zu vermeiden ist, weil eine zwangsweise Unterbringung der
Kinder die Fürsorge nur unbeliebt macht. Die Anrufung des Vor-
mundschaftsgerichts ist deshalb auch nur in seltenen Fällen erfolgt.
Auf Grund der gemachten Erfahrungen sollte auch zukünftig das Vor-
mundschaftsgericht nur ausnahmsweise angegangen werden. Diese
Vorsicht darf jedoch dann nicht Platz greifen, wenn auf Grund eines
arztlichen Gutachtens mit Bestimmtheit ein erheblicher Nutzen durch
die Krüppelfürsorge, insbesondere durch die vorzunehmende Operation
zu erwarten ist. Handelt es sich nicht um eine Operation, sondern um
eine Schul- und Berufsausbildung, so ist die Anrufung des Vor-
mundschaftsgerichts und die zwangsweise Zuführung des Krüppels
zur Berufsausbildung dann gerechtfertigt, wenn das an sich zur Aus-
bildung geeignete Kind zu Hause nicht ausgebildet werden kann und
ttz peiäreqtäng besteht, daß es in Zukunft der öffentlichen Fürsorge

nheimfällt.

Es seien jetzt noch einige Mitteilungen über die Ergebnisse der
Krüppelfürsorge in der Provinz Westfalen in der Zeit vom 1. Oktober
1920 bis 1. Oktober 1924 gemacht. Die Zahlen stützen sich auf eine

7
        <pb n="28" />
        Rundfrage, die im Jahre 1924 bei den Bezirksfürssorgeverbänden der
Provinz gehalten ist. Sie sind zwar jetzt, nachdem wieder ein Jahr
verstrichen ist und die Krüppelfürsorge gerade im letzten Jahre eine
besondere Ausdehnung erfahren hat, weit überholt. Immerhin geben
die Zahlen ein Bild über die Tätigkeit der Krüppelfürsorge in. den
ersten vier Jahren seit Bestehen des Gesetzes und über die Erfolge im
allgemeinen. Nach den Meldungen der Bezirksfürsorgeverbände gab
es im Jahre 1924 20 400 Krüppel in der Provinz. Von diesen waren
11 600 in Behandlung genommen. Der Rest der vorhandenen Krüp-
pel war schon so alt oder in seinem Leiden so weit fortgeschritten, daß
eine Behandlung keinen Erfolg mehr versprach. Von den in Behand-
lung genommenen 11 600 Krüppeln waren bis zum 1. Oktober 1924
rd. 6000 entlassen. Hiervon sind 29,61 Prozent mit vollem Erfolg be-
handelt und auch völlig erwerbsfähig geworden, 51,88 Prozent zum
größten Teil wesentlich gebessert worden, während bei 12,3 Prozent die
Behandlung ohne Erfolg blieb und 6,48 Prozent der Kinder starben.
Wenn man berücksichtigt, daß bei einem großen Teil der ohne Erfolg
behandelten Kinder nur deshalb kein günstiges Ergebnis erzielt wurde,
weil die Behandlung viel zu spät eingesetzt hat oder die Weiterbehand-
lung am Widerstand der Eltern scheiterte, so kann man den Nutzen
der Krüppelfürsorge als recht groß bezeichnen. Die Erfolge werden in
der Zukunft noch weit größer sein, wenn erst allgemein erkannt ist, daß
die Fürsorge bei Krüppeln möglichst früh einsetzen muß, um besonders
nutzbringend zu werden.

Die vorhin genannten Zahlen beziehen sich auf die Zeit vom
1. Oktober 1920 bis 1. Oktober 1924 und umfassen auch die von den
Stadt- und Landkreisen betriebene Krüppelfürssorge. Seit dem 1. Ok-
tober 1924 hat die Krüppelfürsorge infolge ihrer Ausdehnung auf alle
minderjährigen Krüppel einen besonderen Aufschwung genommen.
Es erhellt dieses am besten aus einer Gegenüberstellung der Zahl der
vom Landesfürsorgeverband für die Anstaltsfürsorge benutzten Betten
am 1. Oktober 1924 und am 1. Oktober 1925. Am 1. Oktober 1924
betrug die Zahl der Betten, die vom Landesfürsorgeverband für die
von ihm gesetzlich auszuführende Anstaltsfürssorge belegt waren, 552.
Am 1. Oktober 1925 waren über 1100 Plätze dauernd vom Landes-
fürsorgeverband in Anspruch genommen. Diese Zahlen geben nur die
Anzahl der Betten wieder. Die Zahl der Krüppel ist wesentlich größer,
weil bei vielen die Anstaltsbehandlung nur einige Wochen oder Mo-
nate dauert, so daß derselbe Platz im Laufe eines Jahres von mehreren
Krüppeln belegt werden kann. So wird sich die Zahl der Krüppel, die
im Jahre 1925 vom Landesfürsorgeverband neu aufgenommen wur-
den, auf über 2000 belaufen. Wie schon erwähnt, bezieht sich diese
letztere Darstellung nur auf diejenigen Krüppel, die in die Ansstalts-
fürsorge des Landesfürsorgeverbandes gelangen; es sind nicht berück-

92%
        <pb n="29" />
        sichtigt die Krüppel, die in die offene Fürsorge der Stadt- und Land-
kreise aufgenommen werden.

Zum Schluß seien noch die Krüppelheime und die chirurgissch-
orthopädischen Anstalten genannt, die bisher in erster Linie für die
Unterbringung der vom Landesfürsorgeverband der Provinz West-
falen aufzunehmenden Krüppel benutzt wurden:

z Bezeichnung Ort svis mock
1. Krüppelheime. “
Krüppelanstalten Johanna: Vollmar:

Helenen:Heim stein evgl.

a) Johanna-Helenen-Heim . „ ! orthopäd. Klinik und Heim für

b) Hermann-Luisen-Heim . u Werkstlenßara fie schulent-

1 lgssene männliche Krüppel.

e) Margaretenhaus , . . hut zUUtuuge sür erwachsene

d) Franz Arndt-Haus . d n

set Setum : ) ISI. q..q

Josefsgesellschaft für Krüppel: I G

fürsorge e. V. Bigge kath. ) Heim für schulpflichtige männl.

tz “ r tr UE

b) Elisabethklinik . " orthopädische Klinik.

e) Benediktushof Yetis: 1 ( Urttdtuhaue ter

d) Bernardushof . " ' Fttst Gt swalrhahtge ortbt

t 1:§zi§ icna eg.

Ehrenfeld " orthopädische Klinik.
! Bittetzhern Ur (124.2: 0334!
h) Antoniushaus Hochheim / Ausbildungsheim für schulent.
a. / M. \ lasssene weibliche Krüppel.
ua Hethel g §tthet s var ' Werkstättenhaus für schulent-
ppelheim . ' \ lassene männl, Krüppel.

. b) Heilgarten . . , ! qrthqy ad. Klinik für beide Ge-

II. Chirurgisch-orthopädische Anstazrren. '

| Städt. Hüffer-Stiftung | Münster ü | Heilbehandlung für jedes Alter.

 Universitäts-Kliniken (otten. _
pädische u. Chirurgische Abt.) Münster | ;

Elisabeth-Hojpital (Vestische

Krüppelheilanstalt) Herten) ,

Städtische Krankenanstalten .

(Orthopädische Abteilung) Dortmund | g::§9;;

5 | Johanniter-Krankenhaus i. Altena | t

29
. Zw j
        <pb n="30" />
        Ft Bezeichnung Ort s "weck
68 HOrthopädische Kinderklinik Gelsen- | Jede
des Vaterl. Frauenvereins kirchen | s&amp;öufess. , Heilbehandlung für jedes Alter.
Allgemeines Krankenhaus . ~
(Elbers Osthaus ~Stistung) | Hagen | ,, | s
“ 8 | Dreifaltigkeitshospital Lippstadi| , . M
Tg [ Augusta-Kranken-Anstal. Bochum | vy
TO | Rrankenh. Bergmannsheil nt M f. yo ]
11 | Städt. Krankenhaus , Siegen | s z; ö
12 | Marien-Hospital — 1 I » J s h
13 | Marien-Hospital — Soest | e. z
14 Orthop. Klinik Louisen-Hosp.| Dortmund] F . t
| Dr. Schraube, Privat-Klinik ,
Ts | Krankenh. d. Barmh. Brüder [Paderborn] . s g u
16 | Landeshospital , ** is —
17 | Privatklinik und Heilanstalt | Minden | , .
Dr. Böse
Y III. Spezialansftaiten. m
St. Josefstift | Senden- | «" f rette
. horst
2 | Evangelisches Krankenhaus | Lippstadt\ » Heilbehandlung für jedes Alter.

30
z
        <pb n="31" />
        Krüppelfürsorge und Gesetgebung.
Von Landesasssessor Or. Arnsberg, Münster.

Die Zeit liegt noch nicht allzulange zurück, in der die gesetz-
Jeberische Tätigkeit dem Gebiete der sozialen Fürsorge ein überaus
Ieringes Interesse entgegenbrachte. Alt ist zwar die Sorge der Gesetz-
sebung um die Unterbringung der Wahn- und Blödsinnigen und die
Sorge um die Armen, soweit es sich um die Bekämpfung der Bettelei
und des Vagabundierens handelte (vgl. Allgemeines Landrecht, Teil
II, Titel 18 und 19). Soziale Gesichtspunkte traten hierbei aber in
den Hintergrund. Es handelte sich nicht um die Sorge für das Indi-
viduum, sondern in erster Linie um die Sorge für die Allgemeinheit
und den Staat selbst. Das war keine soziale Fürsorge im heutigen
Einne, wo der zunächst Betroffene auch wegen des Zweckes Für-
lorgeempfänger sein soll, während der Vorteil der Allgemeinheit eine
zwangsläufige Folge ist und wegen der finanziellen Ausgaben eine
begründete Gegenleistung darstellt. Wenn die preußische Kabinetts-
Order vom 13. November 1843 (Ministerialblatt der inneren Ver-
waltung 1844, S. 144) besagt, daß die mit der Verwaltung und Be-
Usfsichtigung des Armenwesens beauftragten Behörden sich die För-
derung und Unterstüzung von Vereinen, welche zu mildtätigen
Zwecken freiwillig zusammentreten, auf alle Weise angelegen sein
lassen sollen, so darf das über die grundsätzlich fiskalische und polizei-
liche Einstellung des Staates zur Fürsorge nicht hinwegtäuschen. Das
ist nicht das Zusammenarbeiten zwischen öffentlicher und privater
Vohrfahrtspflege, wie es z. B. in § 5 der Verordnung über die Für-
lorgepflicht vom 13. Februar 1924 umschrieben ist. Die Tätigkeit des
Staates erschöpfte sich in erster Linie in der Ausübung der Staats-
Sewalt über die Untertanen. Und doch hatte zu aller Zeit der Staat
die Verpflichtung, sozial tätig zu sein. Diese soziale Staatstätigkeit hat
aber, gemessen an der Lösung anderer Staatsaufgaben, eine nur lang-
same Entwicklung gehabt, insbesondere, soweit es sich um die Fürsorge
für geistig und körperlich Gebrechliche handelt. Unter den körperlich
Bebrechlichen hat der Staat ich denke vornehmlich an preußische
Verhältnisse D die krüppelhaften Personen zeitlich zuletzt bedacht. Bis
dohtn hat sich dieses Fürssorgezweiges die private Fürsorge allein

9enommen.

Das Gebiet war dankbar, aber schwierig. Vorurteile waren aus
En Wege zu räumen, die Wissenschaft mußte unterstützt, und die

fentlichkeit und der Staat mußten interessiert werden.
        <pb n="32" />
        Zunächst wurde aufgeräumt mit der Anschauung, als sei der
Krüppel ein Mensch, der durch seine Gebrechen zu völliger Hilflosigkeit
verurteilt sei und auf Betteln und Almosen angewiesen bleiben müsse.
Es kam die Erkenntnis, daß auch der unheilbare, hilflose Krüppel
durch geeignete Erziehung und Unterweisung zu einem selbsständigen
Menschen gemacht werden konnte. Die Folge war, daß Krüppelan-
stalten geschaffen wurden; denn nur durch anstaltsmäßige Erziehung
und Unterweisung konnten Erfolge erzielt werden. Hierbei muß aber
betont werden, daß die Verkrüppelung als etwa s G eg e b en es hin-
genommen wurde. Man versuchte lediglich, die noch übriggebliebenen
Kräfte und Fähigkeiten wirtschaftlich nuzbar zu machen. Dieser Fort-
schritt verrät ein für damalige Zeit immerhin großes Maß sozialpoli-
tischer Reife.

Was aber noch fehlte, war die Einbeziehung der orthopädischen
Wissenschaft, die der Entwicklung ihrer medizinischen Schwestern erst
langsam folgte, in den Dienst der Krüppelfürsorge. Das wußten die
Vorkämpfer der Krüppelfürsorge sehr gut. Sie unterstützten deshalb
die Weiterentwicklung der Orthopädie in einer Zeit, als der Staat sich
von der Notwendigkeit der Einrichtung von orthopädischen Univer-
sitätslehrstühlen und der Einrichtung von orthopädischen Kliniken
erst langsam überzeugen ließ und für die Krüppelfürsorge schlechthin
noch kein Verständnis an den Tag legte. Die Orthopädie zeigte sowohl
nach der operativen wie auch nach der mechanischen Seite, daß der
Krüppel nicht nur ein armer, hilfloser Mensch war, sondern in erster
Linie ein kranker Mensch, der Anspruch und Hoffnung auf Heilung
haben Follte.

Der Öffentlichkeit wurde die Bedeutung der Krüppelfürsorge be-
sonders durch die von Biesalski 1906 mit amtlicher Unterstützung
durchgeführte Krüppelzählung klargemacht, nach der es in Deutschland
über 100 000 Krüppel unter 15 Jahren gab, von denen über die Hälfte
anstaltsbedürftig waren.

An solchen Zahlen konnten Reich und Staat nicht achtlos vor-
übergehen. Sie konnten die Sorge um diese armen Menschen nicht
allein der privaten Wohlfahrtspflege überlassen, die ja doch aus
Mangel an Geld und bei Fehlen der Autorität nur in beschränktem
Maße bei solchen Zahlen helfen konnte.

Die reichsgesetzliche Grundlage für die öffentliche Krüppelfürsorge
gab das Reichsgeseßz über den Untersstüungswohnsitz vom 6. Juni
1870, das sich mit der Unterstützung hilfsbedürftiger Deutscher schlecht-
hin befaßt, also mit der Fürsorge für Arme. Die Landesgesetzgebung
verschiedener Staaten hat für gewisse Zweige dieser Fürsorge, ins-
besondere, soweit es sich um Geisteskranke, Idioten, Epileptische, Taub-
stumme und Blinde handelt, den Landarmenverbänden oder größeren
kommunalen Verbänden teils die Befugnis erteilt, teils die Ver-

39
        <pb n="33" />
        383

pflichtung auferlegt, die Fürsorge unmittelbar für diese Personentreise
zu übernehmen. Die langsame Entwicklung des Krüppelfürsorge-
wesens mag schuld daran sein, daß diese Verpflichtung oder Befugnis
in den Landesgesetzen sich im allgemeinen nicht auf Krüppel erstreckt.
Eine Ausnahme hiervon machte z. B. Bayern, das in Art. 58 des
Armengesetzes vom 21. August 1914 abweichend von Preußen den
Landarmenverbänden auch die Fürsorge für anstaltsbedürftige
Krüppelhafte und die Erziehung und Ausbildung hilfsbedürftiger
krüppelhafter Kinder, soweit sie bildungsfähig und anstaltspflege-
bedürftig sind, zur Pflicht gemacht hat. Das Ausführungsgesetz für
Elsaß-Lothringen vom 8. November 1909 gab den Landarmen-
verbänden eine entsprechende Befugnis.

Preußen konnte auf diesem Gebiete nicht länger zurückstehen.

Auf Grund eines Antrages des Ausschusses für Bevölkerungs-
Politik der verfassunggebenden preußischen Landesversammlung,

„die Staatsregierung zu ersuchen, so rasch wie möglich der
verfassunggebenden preußischen Landesverssammlung einen
Gesetzentwurf vorzulegen, nach dem den unbemittelten Krüp-
peln unter 18 Jahren öffentliche Fürsorge gewährt wird,“

wurde Ende Oktober 1919 ein Gesetzentwurf eingebracht, der die

Grundlage des Gesetzes betreffend die öffentliche Krüppelfürsorge vom
6. Mai 1920 – G.-S., S. 280 bildete, das am 1. Oktober 1920 in

Kraft trat. Dies war, was erwähnt zu werden verdient, das erste auch
f'serdeutjehe Gesetz, das sich ausschließlich mit Krüppelfürssorge
efaßte.

§ 1 des Gesetzes erweiterte den § 31 Abs. 1 des preußischen Aus-
führungsgesetzes vom 11. Juli 1891 zum Untersstützungswohnsitzgesetz,
dér in der neuen Fassung nun lautete:

„Die Landarmenverbände in der Provinz Ostpreußen der
Landarmenverband in der Provinz ~ sind verpflichtet, für
Bewahrung, Kur und Pflege der hilfsbedürftigen Geistes-
kranken, Idioten, Epileptischen, Taubstummen, Blinden und
Krüppel, soweit sie der Anstaltspflege bedürfen, in geeigneten
Anstalten Fürsorge zu treffen.

Bei Krüppeln unter 18 Jahren umfaßt diese Fürsorge
auch die Erwerbsbefähigung für Krüppel.“

Das Gesetz hat mit Ausnahme dieses § 1 über den 1. April 1924
hinaus, dem Tage des Inkrafttretens der Reichsfürsorgepflichtverord-
nung, Geltung behalten. Das mag ein Beweis dafür sein, daß auch
nach neuesten Fürsorgebegriffen mit dem Gesetz und seiner Aus-
führungsanweisung vom 26. Juli 1920 etwas Brauchbares ge-
schaffen ist !.

1 Der Inhalt des Gesetzes ist an anderer Stelle dieses Hestes näher dargelegt
Beiträge zur sozialen Fürsorge. 6. §
        <pb n="34" />
        . 34..

Die Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht vom 13. Februar
1924 (R.-G.-Bl. 1 1924, S. 100), das Rahmengesetz für alle Für-
sorgezweige, soweit nicht das Reichsgessez für Jugendwohlfahrt
vom 9. Juli 1922, die Erwerbslosenfürsorge und die Flüchtlings-
fürsorge in Frage kommen, hat für die Krüppelfürsorge in Preußen
wenig Änderungen gebracht. Aber wegen dieser Änderungen und aus
systematischen Gründen sei die R.-F.-V. kurz in ihren Grundsätzen
gestreift.

Die R.-F.-V. hat mit alten Begriffen und alten Anschauungen
gebrochen. Die durch den Krieg und seine Nachwirkungen, insbeson-
dere die Geldentwertung hervorgerufenen Massennotstände haben
unser gesamtes Fürsorgewesen gezwungen, neue Wege zu finden. Das
Ergebnis dieses Zwanges war die Vereinheitlichung der gesamten
öffentlichen Wohlfahrtspflege und damit Abkehr von der bisherigen
Zersplitterung. Diese Zersplitterung hatte freilich zeitlich keine große
Vergangenheit. Vor dem Kriege war das erwähnte Unterstützungs-
wohnsitzgesetz vom 6. 6. 1870 das alle fürsorgebedürftigen Kreise um-
fassende, Armenpflege gebende Gesetz. Die Zersplitterung kam erst,
als der Krieg und seine Nachwirkungen Menschenmassen schufen, die
zwar arm waren, aber aus politischen und sozialen Gründen nicht
den Grundsätzen des U.-W.-G., eines Armengesetzes, unterworfen
werden konnten. Das waren die Heere der Kriegsbeschädigten und
Kriegshinterbliebenen, der Klein- und Sozialrentner. Für diese
Kreise wurden daher besondere Gesetze und Verordnungen erlassen.
Die R.-F.-V. hat diese Sondergesetze aufgehoben und ein alle Hilfs-
bedürftigen umfassendes Gesetz geschaffen.

§ 1 der R.-F.-V. nennt zunächst die Träger der öffentlich-recht-
lichen Fürsorgeaufgaben, die Landes- und Bezirksfürsorgeverbände.

Weiterhin zählt § 1 der R.-F.-V. die von den Fürsorgeverbänden
zu erfüllenden Fürsorgeaufgaben auf, von denen die Betreuung der
oben genannten drei Klassen der unmittelbaren und mittelbaren
Kriegsopfer zuerst genannt ist. Es folgt dann die Fürsorge für Schwer-
beschädigte und Schwererwerbsbeschränkte durch Arbeitsbeschaffung,
die Fürsorge für hilfsbedürftige Minderjährige und die Wochen-
fürsorge.

Ganz allgemein sagt dann § 1 Abs. 2 der R.-F.-V., daß den Für-
sorgeverbänden auch weiterhin die Armenfürsorge obliegt und daß
das Land den Fürsorgeverbänden weitere Fürsorgeaufgaben über-
tragen kann.

Grundsätzliche Fragen, insbesondere Zuständigkeit, Kosten-
erstattung, Arbeits- und Unterhaltspflicht sind in der R.-F.-V. er-
schöpfend geregelt. Andere nicht minder wichtige Fragen sollen aber
durch Ausführungsbestimmungen oder Grundsätze des Reiches und
der Länder für die Ansprüche einer modernen Wohlfahrtspflege
        <pb n="35" />
        35

brauchbar gemacht werden. So sollte der Umfang der Fürsorge d. i.
Voraussetzung, Art und Maß der zu gewährenden Fürsorge im Rah-
men der reichsgesetzlichen Vorschriften das Land bestimmen und das
Reich hierüber Grundsätze aufstellen können. Diese Reichsgrundsätze (zit.
R.-G.), von denen noch zu sprechen ist, sind erlassen und am 1. Januar
1925 in Kraft getreten. Die Länder können im Verordnungswege
über die Kosten der Fürsorge, den Lastenausgleich Bestimmungen
treffen und den Fürsorgeverbänden weitere Fürsorgeaufgaben er-
teilen (§ 2 R.-F.-V.). Preußen ~ ich muß mich auch hier auf preußische
Verhältnisse beschränken ~ hat in seiner Ausführungsverordnung zur
R.-F.-V. vom 17. April 1924 (G.-S., S. 210) von seinen Befugnissen
Gebrauch gemacht und in den Kreis der Reichsfürsorgepflichtaufgaben
für Preußen auch die in der R.-F.-V. wenigstens namentlich nicht auf-
geführte Krüppelfürsorge mit folgender Bestimmung hineinbezogen:
,§ 6 Abs. 1: Die Landesfürsorgeverbände sind verpflichtet, für
Bewahrung, Kur und Pflege der hilfsbedürftigen Geistes-
kranken, Idioten, Epileptischen, Taubstummen, Blinden und
Krüppel, soweit sie der Ansstaltspflege bedürfen, in geeigneten
Anstalten Fürsorge zu treffen. Bei Minderjährigen umfaßt
diese Fürsorge auch die Erziehung und die Erwerbsbefähigung.“
Diese Bestimmung ist an die Stelle des § 1 des Gesetzes betreffend
die öffentliche Krüppelfürsorge getreten, der nach § 33 Abs. 2 der Ver-
ordnung vom 17. April 1924 aufgehoben ist. Die neue Bestimmung
bedeutet gegenüber dem alten Rechtszustande eine Erweiterung in
zweifacher Hinsicht. Einmal ist die Erwerbsbefähigung als Pflichtauf-
gabe ausgedehnt auf die minderjährigen, also bis zu 21 Jahren alten
Krüppel, während früher das 18. Lebensjahr die Grenze war.
Zweitens umfaßt die öffentliche Krüppelfürsorge jetzt auch die Er-
ziehung. Die Erziehung, d. h. die Beschulung ist die unerläßliche
Voraussetzung der Erwerbsbefähigung. Beiden Aufgaben legen die
Ausführungsbestimmungen vom 31. Mai 1924 (Volkswohlfahrt,
S. 250) zu dem genannten g 6 der preußischen Verordnung erhöhte
Bedeutung bei. Die Tatsache, daß die Erziehung und Erwerbs-
befähigung infolge des Gebrechens außerhalb von Antftalten nicht ge-
währt werden kann, soll die Verpflichtung zur Ansstaltspflege auch
dann begründen, wenn die Anstaltspflege sonst (aus Gründen der
Heilbehandlung) nicht geboten wäre. Diese Vorschrift ist eine Wieder-
gabe des Abs. V Ziffer 2 der Ausführungsanweisung zum Krüppel-
gesetz von 1920, die nach wie vor Gültigkeit hat wie das Krüppelgesetz
selbst, vom § 1 abgesehen.
Weiterhin sind von Bedeutung für die Krüppelfürsorge die am
1. Januar 1925 in Kraft getretenen, auf Grund des § 6 R.-F.-V. er-
lassenen Reichsgrundssätze über Voraussezung, Art und Maß der
        <pb n="36" />
        öffentlichen Fürsorge vom 9. 12. 1924 (R.-V.-Bl., S. 163) mit den Er-
läuterungen vom 13. 12. 24 (R.-V.-Bl., S. 168).

Grundsätzlich kann man sagen, geben die Reichsgrundsätze, soweit
sie sich auf Krüppelfürsorge beziehen, die Gedanken der Ausführungs-
anweisung zum Krüppelfürsorgegesez und die Gedanken des Gesetzes
selbst wieder. Ganz allgemein sagt § 3 der R.-G.:

„Um drohende Hilfsbedürftigkeit zu verhüten, kann die Für-
sorge auch vorbeugend eingreifen, besonders um Gesundheit
und Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Bei Minderjährigen kann
sie, soweit dazu nicht die Jugendhilfe berufen ist, auch ein-
greifen, um Störungen der körperlichen, geistigen und sitt-
lichen Entwicklung zu verhindern.“

Hierunter fallen auch die Krüppel, für die aber schon §§ 2 ff. des
Gesetzes vom 6. 5. 1920 die entsprechenden Maßnahmen und zwar als
Muß vorsschriften vorsehen. Neue Gesichtspunkte und eine Erwei-
terung gegenüber dem früheren Rechtszustande bringen die gs 4, 5, 6
und 7 Abs. 1 der R.-G.

Die Fürsorge soll auch Einrichtungen für Hilfsbedürftige, be-
sonders solche zur Beschäftigung Erwerbsbeschränkter fördern, wenn
sie die Einzelfürsorge entlasten, sparsam wirtschaften und die öffent-
lichen Mittel zweckentsprechend verwenden.

Hilfsbedürftig ist, wer den notwendigen Lebensbedarf für sich
und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht oder nicht aus-
reichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann und ihn
auch nicht von anderer Seite, insbesondere von Angehörigen erhält.

Zum notwendigen Lebensbedarf gehören:

a) der Lebensunterhalt, insbesondere Unterkunft, Nahrung, Klei-
dung und Pflege,

b) Krankenhilfe sowie Hilfe zur Wiederherstellung der Arbeits-
fähigkeit,

c) Hilfe für Schwangere und Wöchnerinnen, außerdem

d) bei Minderjährigen Erziehung und Erwerbsbefähigung,

e) bei Blinden, Taubstummen und Krüppeln Erwerbsbefähigung.

Nötigenfalls ist der Bestattungsaufwand zu bestreiten.

Jeder Hilfsbedürftige, auch der nicht voll arbeitsfähige muß seine
Arbeitskraft zur Beschaffung des notwendigen Lebensbedarfs. für sich
und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen einsetzen. Die Fürsorge
soll ihm, soweit möglich, Gelegenheit dazu bieten. Schwerbeschädigte
soll sie geeignetenfalls mit Hilfe des Reichsgesetzes über die Beschäf-
tigung Schwerbeschädigter unterbringen. Diese Bestimmungen tragen

3h
        <pb n="37" />
        E L ôf . .-
in erster Linie der Arbeitstherapie Rechnung, eine Einstellung, die
besonders zu begrüßen ist und ein Novum darstellt gegenüber der
alten Armenfürssorge. Mit Recht heißt es in den Erläuterungen zu
§ 6 e der Reichsgrundsätze, wonach die Erwerbsbefähigung der
sunden. Taubstummen und Krüppel eine Pflichtaufgabe der Für-
orge ist:
„Die Erfahrungen, besonders in der sozialen Kriegsbeschä-
digtenfürsorge haben ergeben, daß es die wirksamste, wür-
digste und im Endergebnisse sparsamste Hilfe für derartige
Schwererwerbsbeschränkte ist, ihre Kräfte dem Wirtschafts-
leben nutßbar zu machen. Die Fürsorge wird daher im End-
ergebnissse nicht verteuert, wenn sie verpflichtet wird, von
vornherein auch diese Erwerbsbefähigung in ihren Aufgaben-
kreis einzubeziehen.“

Die Grundlage für diese Arbeitsfürsorge gibt § 1 Ziffer a der
R.-V.-F., wonach die Fürsorge für Schwererwerbsbeschränkte und
Schwerbeschädigte eine öffentlich-rechtliche Fürsorgeaufgabe ist.

Der Wert der aufgeführten Bestimmungen leidet nicht darunter,
daß die preußische Krüppelgeseßzgebung sich in sinngemäß ähnlichen
Bahnen bewegt. Mit Nachdruck wird in den Reichsgrundsätzen auf die
Bedeutung nicht nur der somatischen und erziehlichen, sondern insbeson-
dere der wirtschaftlichen, produktiven Fürsorge hingewiesen. Die Be-
rechtigung hierfür besteht umso mehr, als nicht alle deutschen Staaten
von sich aus die Krüppelfürsorge gesetzlich geregelt haben. Auf diese
Weise ist eine dem Umfange nach gleichmäßige Bearbeitung dieses
Fürsorgezweiges im Reiche gewährleistet.

Eine nicht zu übersehende Änderung bringt aber 8§ 6 e der Reichs-
9rundssätze gegenüber dem g 6 der preußischen Ausführungsverord-
nung vom 17. April 1924. Während g 6 die Landesfürsorgeverbände
zur Erziehung und Erwerbsbefähigung der Krüppel usw. nur bei
Minderjährigen verpflichtet, macht § 6 e der Reichsgrundssätze in dieser
Beziehung bei Minder- und Volljährigen keinen Unterschied. Die
Folge davon wird eine Underung des § 6 Abs. 1 der preußischen Aus-
führungsverordnung sein müssen, die durch einen jetzt dem Landtag
vorliegenden Gesetzesentwurf bereits vorbereitet ist (Drucksachen des
Landtages, 1. Tagung, Nr. 925). Durch eine solche Änderung des
§ 6 a. a. O. wird die Verpflichtung der Landesfürsorgeverbände auf
die Erwerbsbefähigung auch der volljährigen Blinden, Taubsstummen
und Krüppel, soweit sie bereits aus sonstigen Gründen der Anftalts-
pflege bedürfen, ausgedehnt und eine Anstaltspflege nur aus Gründen
der Erwerbsbefähigung auch für volljährige Krüppel usw. begründet.

Die gezeigte Entwicklung der gesetzlichen Krüppelfürsorge dürfte
damit zu einem gewissen Abschlusse gekommen sein. Sie genügt den
Anforderungen, die man an eine neuzeitliche Krüppelfürsorge stellen
kann. Das sei mit Genugtuung festgestellt. Mit dieser gesetzlichen Grund-

J;
        <pb n="38" />
        Z Q

lage werden die Verwaltungsbehörden Hand in Hand mit der freien
Wohlfahrtspflege, der Ärzteschaft und allen, die ihre Kräfte der un-
mittelbaren Betreuung der Krüppel zur Verfügung stellen, eine Arbeit
leisten können und auch leisten, deren Erfolge sich schon gezeigt haben
und sich in erhöhtem Maße noch zeigen werden. In vorderster Linie
soll der Erfolg stehen, der die Person des Krüppels selbsst betrifft. Für
den weitergehenden Erfolg sei Biesalski angeführt, der in seinem
„Leitfaden der Krüppelfürsorge“ treffend sagt:

„Ein unversorgter Krüppel kostet der Öffentlichkeit eine be-
stimmte Summe, die er, erwerbsfähig gemacht, selbst ver-
dient. Man kann sie so hoch und so niedrig beziffern, wie man
will, es ergibt sich auf alle Fälle, wenn man sie mit der viel-
tausendfachen Zahl jugendlicher Krüppel multipliziert, daß
durch eine geordnete Krüppelfürsorge in Deutsschland viele
Millionen jährlich an Volksvermögen erspart werden und
ebenso viele Millionen durch die Arbeit der erwerbsfähig ge-
machten Krüppel hinzu verdient werden. Diejenigen, die den
Hauptvorteil davon haben, sind die Armenverwaltungen jeder
Kategorie, deshalb können sie in die Krüppelfürsorge jede be-
liebige Summe hineinstecken; sie werden immer eine glän-
zende Verzinsung ihres Anlagekapitals erfahren, wenn auch
erst im Laufe der Jahre.“
        <pb n="39" />
        Über das Krüppeltum, seine Ursachen, Verhütung und
Behandlung.
Von Chefarzt Or. Becher, Münster i. W.

Als Verkrüppelung bezeichnen wir alle die Fälle, bei denen
dauernde Abweichungen der äußeren Form des menschlichen Körpers
(s seiner Funktion bestehen. Wir unterscheiden zunächst zwei große

ruppen:
d a) angeborene d. h. im Augenblick der Geburt bereits vorhan-
ene und

b) erworbene d. h. im späteren Leben entstehende Ver-
krüppelungen.

Eine gewisse Zwischenstellung nehmen die bei der Geburt und
meist durch den Geburtsakt bewirkten Verkrüppelungen ein.

a) Angeborene Verkrüppelungen.

Sie entstehen entweder durch Störung der Keimanlage oder
durch krankhafte Prozesse während der intrauterinen Entwicklung des
Kindes, so durch entzündliche Prozesse an den Eihäuten und durch
Druck (Fruchtwassermangel). Von den schweren Mißbildungen (sog.
Mißgeburten), Doppelmißbildungen usw., die meist nicht lebensfähig
sind, soll hier abgesehen werden, ebenso von den Spaltbildungen
[Hasenscharte, Wolfsrachen usw.), die mehr der allgemeinen Chirurgie
zugehören. Nur die Spaltbildungen an der Wirbelsäule müsssen er-
wähnt werden, bei denen sich häufig Mißbildungen besonders an den
unteren Extremitäten vorfinden. Ebenso sei nur kurz auf die ange-
borenen Defekte einzelner Knochen und ganzer Glieder wie auf das
Zusammenwachsen von Gliedern hingewiesen, die meist entzündlichen
Veränderungen an den Eihäuten ihre Entstehung verdanken. Ich will
mich vornehmlich auf die Fälle beschränken, bei denen wir durch recht-
zeitige Erkennung und Behandlung die Verkrüppelung mildern oder
sogar beseitigen können. Diese für die Praxis wichtigsten angeborenen
Mißbildungen sind:

1. Angeborene Hüftgelenktsverrenkungen,

2. angeborene Klumpfüße und weit seltener -hände, angeborene

Plattfüße,

3. Schiefhals.

1. Die angeborene Hüftgelenksverrenkung ist die
weitaus häufigste aller angeborenen Verrenkungen. Sie tritt über-
        <pb n="40" />
        40

wiegend beim weiblichen Geschlecht auf (auf 7 Mädchen 1 Knabe)
und kommt ein- und doppelseitig vor. Wie die ausgesprochene
Erblichkeit beweist, beruht sie auf einer Störung der Keimanlage.
Pathologisch-anatomisch finden wir eine nur rudimentär angelegte
Pfanne und einen verbildeten Schenkelkopf und -hals vor. Entdeckt
wird das Leiden meist erst bei den ersten Gehversuchen, bei
denen man ein charakteristisches Hinken bemerkt. Bei einseitiger
Verkrüppelung erscheint das betreffende Bein kürzer, das Kind
tritt „in eine Kute“, bei doppelseitiger macht sich ein eigen-
artiger watschelnder Gang bemerkbar. Besteht letztere Verkrüppelung
länger, so kommt es zum Vornüberfallen des Beckens und zu einer
immer sstärkerwerdenden, als Ausgleich dienenden Ausbiegung der
Lendenwirbelsäule nach vorn. Bei veralteten einseitigen Fällen kann
schließlich der Gang nur mit Krücken ermöglicht werden, bei doppel-
seitigen können die Knie so aneinandersstoßen, daß sie sich an der
Innenseite blutig reiben und ein Gehen kaum mehr möglich ist.

Bei rechtzeitiger Beh andlung können die Kinder mit
voller Sicherheit vor diesem Schicksal bewahrt bleiben. Ist auch nicht
in allen Fällen volle anatomische Heilung möglich, so doch bestimmt
Erzielung eines ausreichenden Gehvermögens. Alles hängt davon ab,
daß die Kinder möglichst frü h in die Behandlung treten, da die
allein richtige Behandlung, die unblutige Einrenkung, im
späteren Alter, vom 5.096. Jahr ab nicht mehr. oder doch nur unter
Gefahr für den Patienten ausgeführt werden kann. In den ersten
Lebensjahren (2.93.) ist der Eingriff leicht und ohne Gefahr; er
kann auch, wenn er, was hauptsächlich bei doppelseitiger vorkommt,
auf der einen Seite nicht von bleibendem Erfolg ist, öfter wiederholt
werden. Das Wichtigste ist somit die frühzeitig e Stellung der
Diagnose. Jedes Kind, das hinkt, muß fachärztlich und mit Röntgen-
strahlen untersucht werden; eine Unterlassung bedeutet
einen Kunstfehler! Häufig kommt Verwechselung mit rachi-
tischen Verbiegungen vor (das verwächst sich wieder!); sicheren Schutz
dagegen bietet die Untersuchung mit Röntgenstrahlen.

Auch in veralteten Fällen ist heute wesentliche Besserung des
Gehvermögens durch (blutige) Eingriffe zu erzielen.

2. Ange bor ener Klumpfuß.

Er kommt ein- und doppelseitig vor. Starkes Überwiegen des
männlichen Geschlechts ist fesstzustellen. Das Leiden beruht häufig auf
Keimsstörung (Erblichkeit), aber auch auf Druckerscheinungen und ent-
zündlichen Veränderungen an den Eihäuten. Der Klumpfuß ist kurz;
er ist auf die äußere Kante gestellt; der innere Fußrand ist nach oben,
der äußere nach abwärts gerichtet; dabei besteht eine mehr oder minder
große Senkung und Einwärtsrollung der Fußspitze. Bei unbehandelten
älteren Fällen kann die Mißbildung sso groß werden, daß die Fußspitze

U
        <pb n="41" />
        . 4û s
nach hinten, die Ferse nach vorn gerichtet ist. Die Behandlung besteht
in unblutiger Redression des Fußes, d. h. der noch weiche kindliche
Fuß wird mit der Hand oder mit Hilfe komplizierter Apparate
(Osteoklasten) förmlich ummodelliert und dann in möglichst überkorri-
gierter Stellung in festen Verband gelegt. Hieraus erhellt ohne wei-
teres die enorme Wichtigkeit der Frühbehandlung; je weicher der
Fuß, um so leichter ist die Redression. Jedes Kind mit angeborenem
Klumpfuß sollte daher sofort in den ersten Tagen dem Facharzt zu-
geführt werden, der zu entscheiden hat, ob sofortige Behandlung am
Platze ist. Ebenso wichtig ist die Dau e r der Behandlung. Auch der
bestredressierte Klumpfuß hat stets die Neigung, in seine alte Stelle
zurückzukehren; daher ist meist eine mehrjährige Behandlung nötig,
jet stets auch zunächst das Tragen von Apparaten und besonderen
chuhen.

Bei veralteten Fällen, bei Erwachsenen kommt man meist schnel-
ler zum Ziele durch eine Vereinigung des blutigen und unblutigen
Dperationsverfahrens.

Die Klumphand ist eine sehr seltene Deformität, meist ver-
bunden mit anderweitigen Störungen und beruht meist auf einem an-
geborenen Defekt der Speiche; sie ist eine ausgesprochene Hemmungs-
mißbildung. Die Kinder sind oft nicht lebensfähig; für die Behand-
lung kommen redressierende Verbände und blutige Eingriffe in Frage.

Der ange b or ene Plattfuß stellt genau das Gegenteil vom
Klumpfuß vor. Er ist ausgesprochen lang, die Fußwölbung fehlt;
unterhalb des äußeren Knöchels findet sich eine charakteristische Delle
vor, in die man die Fingerkuppe legen kann. Frühzeitige Behandlung
durch Redression; äußerst starke Neigung zur Wiederkehr in die alte
Stellung, die durch die Belastung des Körpergewichts begünstigt wird.
Daher ist während des ganzen Wachstums Tragen besonderer Ein-
lagen und orthopädischer Schuhe erforderlich. Diese Mißbildung ist
“it seltener als der Klumpfuß, findet sich auch nicht selten mit ihm

ombiniert vor.

Z. Der Schiefhals.

Er wird meist direkt nach der Geburt bemerkt oder zeigt sich bald
danach. Das Leiden besteht in einer mehr oder minder ausgesproche-
nen Schiefstellung des Kopfes (das Ohr steht der Schulter genähert,
das Kinn nach der Gegenseite gedreht) und wird bewirkt durch eine
Kontraktur des großen Kopfnickers auf der betr. Seite. Diese Kon-
traktur entsteht entweder durch narbige Veränderungen in dem
Muskel infolge Geburtsverletzung (meist Steißgeburt) oder durch
Störungen in der intrauterinen Entwicklung. Die Folge des dauern-
den einseitigen Zugs des verkürzten Muskels am Kopf ist eine stetig
zunehmende Verziehung des ganzen Schädels und besonders des
Gesichts. Seine Mittellinie verläuft nicht mehr senkrecht, sondern
        <pb n="42" />
        bogenförmig, die erkrankte Seite wird kleiner. Die dauernde Schief-
stellung des Kopfes bewirkt notwendigerweise eine seitliche Aus-
biegung der Halswirbelsäule, die wiederum Gegenkrümmungen in
den unteren Partien zur Folge hat.

Um diese gefährlichen Folgezustände zu verhüten, ist frühzeitige
Beseitigung des Leidens ratsam. Dies geschieht durch ausgiebige
Durchtrennung des verkürzten Muskels und Umkrümmung des Kopfes
in entgegengesetzte Stellung durch fixierenden Verband. Sind bereits
deutliche Verkrümmungen an der Wirbelsäule vorhanden, so machen
diese eine energische Nachbehandlung erforderlich.

b) Erworbene Verkrüppelungen.

Die erworbenen Verkrüppelungen entstehen fast ausschließlich
aus folgenden Ursachen. Einmal sind es drei Erkrankungen:

1. (Kinder)lähmung,

2. Tuberkulose der Knochen und Gelente,

&amp;. Rachitis oder englische Kranlkheit;
dann folgen noch die sogenannten

4. Belasstungsdeformitäten und

5. Verletzungen.

1. Die Lähmungen.

Sie werden fast ausschließlich durch die sogenannte Kinder-
l äh mung verursacht. Dies ist eine ausgesprochene Infektions-
krankheit, die e pid emisch auftritt, aber besonders hier in
Westfalen stets auch end e m i s ch auftritt. Den Erreger der Er-
krankung kennen wir noch nicht, müssen aber vermuten, daß er
meist durch die Atemwege in den Körper gelangt, sehr ansteckend
und von großer Lebenskraft ist. Befallen werden meist nur
Kinder bis zur Geschlechtsreife, doch kommen auch noch vereinzelte
Fälle jenseits der 20er Jahre vor. Die Krantheit ist charakterisiert
durch das plötzliche Auftreten von schlaffen Lähmungen. Beginn der
Erkrankung wie bei jeder akuten Infektionskrankheit ohne besondere
Merkmale, so daß Stellung einer Diagnose zunächst nicht möglich ist,
imit hohem Fieber. Dann folgt plötzliches Auftreten ausgebreiteter
schlaffer Lähmungen. Jedes Bewegen des befallenen Körperteils ist
unmöglich. Es kommen aber auch Fälle vor, bei denen die Lähmung
plötzlich auftritt bei scheinbar bestem Wohlbefinden der Kinder. Jeden-
falls stehen Schwere der Lähmung und Höhe des Fiebers in keinem
entsprechenden Verhältnis zueinander.

Ursache der Erkrankung ist das Auftreten von entzündlichen
Herden in den Vorderhörnern des Rückenmarks d. h. den Stellen, an
denen die motorischen Nerven für die Glieder entspringen. Soweit,
wie dort durch Zugrundegehen der Ganglienzellen (Nervenzellen) die
leitenden Nervenfasern unterbrochen sind, bleiben auch die entsprechen-

den Muskeln gelähmt; soweit sie nur durch die Nachbarschaft der Ent-

4 d
        <pb n="43" />
        4123 =

zündung vorübergehend geschädigt waren, erholen sie sich wieder. Wir
sehen dann, wie die ursprünglich weit ausgedehnte Lähmung sich all-
mählich wieder zurückbildet. Aufgabe unserer Behandlung muß es
sein, 1. diesen natürlichen Rückbildungsprozeß zu unterstützen und
2. die Entstehung von Gelenkkontrakturen zu verhüten. Letzteres ist
stets das Wichtigste. Die meisten Kinder kommen in die fachärztliche
Behandlung mit ausgeprägten Gelenkkontrakturen, und es bedarf jetzt
erst vieler Zeit und Mühe, diese zu beseitigen, ehe man an die eigent-
liche Behandlung der Lähmungen herangehen kann. Also muß unter
allen Umständen ~ was leicht zu erreichen ist ~ die Entstehung die-
ser fehlerhaften Gelenkkontrakturen verhindert werden. Dies geschieht
durch – möglichst einfache ~ Schienen und Apparate, die nur den
Nachteil haben, daß sie leicht verschleißen und dem Wachstum ent-
sprechend verändert werden müssen. Mit ihrer Hilfe gelingt es in
den meisten Fällen, die Kinder wenigstens etwas gehfähig zu machen.
Im übrigen sucht man die Regeneration der gelähmten Mustel-
gruppen durch tägliche Massage, Bewegungsübungen, Elektrisieren
(galvanischer und besonders faradischer Strom) und Anwendung von
Hitze in jeder Form (Heißluftbäder, Bestrahlungen, heiße Sandsäcke,
warme Bäder) anzuregen und zu unterstützen. Operative Eingriffe
dürfen erst gemacht werden, wenn jede Hoffnung auf natürliche Wie-
derhersstellung trotz sorgfältiger Behandlung geschwunden ist, also
nicht vor zwei Jahren. Die äußerst segensreichen operativen Ein-
griffe bestehen in Ersatz der gelähmten Muskeln durch andere (Sehnen-
plastiken) oder, wenn alles gelähmt ist, durch Gelenkverssteifungen.
Letztere werden aus Rücksicht auf das Wachstum des Skeletts am
besten nicht vor dem 12. Lebensjahr ausgeführt.

Neben diesen schlaffen Lähmungen besteht noch die Gruppe der
sogenannten „spastischen“ Lähmungen. Das Charcatteristische der-
selben ist, daß eine eigentliche Lähmung eines Muskels oder einer
Muskelgruppe nicht vorhanden ist, daß aber bei jedem Bewegungs-
versuch ein Reiz ausgelöst wird, der durch Anspannung der Antago-
nisten die Bewegung unmöglich macht. Die ganze Muskulatur befin-
det sich dadurch in einem eigenartigen starren Zustande. Die Ursache
dieser Erkrankung ist keine einheitliche; da aber das klinische Bild
trotz verschiedener Ursachen stets ein einheitliches ist, faßt man die
Fälle zweckmäßig als sogenannte ,Little'sche“ Erkrankung oder Fälle
spastischer Muskelstarre zusammen.

Sie entstehen entweder angeboren oder erworben, angeboren
durch Verletzung des kindlichen Schädels bei schwerer Geburt, daher
meist bei Erstgebärenden oder als Frühgeburt bei vielen Geburten,
erworben durch Infektionskrankheit, Kinderlähmung (Lokalisierung
im Gehirn) oder Encephalitis nach Grippe.

Klinisch sind die Charakteristiken: Spitzfußstellung, Beugekon-
traktur der Knie, Adduktionsstellung der Hüften, Beugung und In-
        <pb n="44" />
        . 44. --

nenrotation der Hand- und Armgelenkte, Schielen, Sprachstörungen,
Intelligenzdefekte. Die Störungen können nur angedeutet sein und
finden sich abgestuft vor bis zur vollen Bewegungslosigkeit und zum
Idiotismus. Bei allen leichteren Fällen kann man durch Sehnen-
schnitte und Nervenoperationen und Schienen die Kinder meist wieder
gut auf die Beine bringen. Bei Ausdehnung der Spasmen auf den
ganzen Körper ist meist Unterbringung in ein Krüppelheim nötig, in
dem s ie auch den erforderlichen Unterricht und die erforderliche Be-
rufsausbildung erhalten können.

2. Tuberkulose.

Die Tuberkulose der Knochen und Gelenke kommt vornehm-
lich im Kindes- und Entwicklungsalter vor und als isolierte Er-
krankung, ohne daß eine gleichzeitige Erkrankung der Lungen
notwendig ist. Sie tritt meist bei schlechten äußeren Verhält-
nissen auf: feuchten Wohnungen, Schmutz, schlechter Ernährung,
Mangel an Luft und Licht, häufig auch nach dem überstehen an-
steckender Krankheiten (Masern, Scharlach, Keuchhusten). Sie findet
sich aber auch bei Kindern vor, bei denen alle diese Vorbedingungen
fehlen. Der Beginn der Erkrankung ist stets ein ganz allmählicher, nie
ein akuter. Nicht selten wird der Patient erst durch eine zufällige
geringe Verletzung (Schlag, Stoß, Vertreten) auf die Erkrankung auf-
merksam und führt sie dann hierauf als Ursache zurück. Man unter-
scheidet zweckmäßig die Tuberkulose der Gelenke und die Tuberkulose
der Wirbelsäule.

Bei der Tuberkulose der Gelenke erkranken abgesehen von den
Fingern und Zehentnochen stets die Gelenke, nie die Röhrenknochen.
Es können primär die Knochen oder auch die Weichteile der Gelenke er-
kranken. Das Gelenk wird dick, die Umrißlinien werden verstrichen, es
nimmt (besonders am Knie- und Handgelenk) eine eigenartige Spin-
delform an. Sehr bald leidet die Beweglichkeit, und es treten charakteri-
stische Kontrakturstellungen und zwar Beugekontrakturen auf. Bei
der Hüftgelenktuberkulose wird das Bein bald scheinbar kürzer, weil
das Gelenk in Beuge- und Adduktionskontraktur gerät. Die Schmerz-
haftigkeit ist sehr wechselnd. Sehr häufig besteht in der ersten Zeit über-
haupt kein Schmerz, und erst die Bewegungsstörung und die verän-
derte Gelenkstellung führen zum Arzt. Später ist meist große Schmerz-
haftigkeit vorhanden. Zu beachten ist, daß im Beginn häufig der
Schmerz nicht richtig lokalisiert wird, sondern daß z. B. bei Hüft-
tuberkulose über Schmerzen im Knie geklagt wird und umgekehrt.
Häufig werden auch die Schmerzen bei beginnender Fußtuberkulose
für Plattfußbeschwerden gehalten oder für „Rheumatismus“. Es ist
daher bei allen länger dauernden Gelenkbeschwerden große Vorsicht
am Platze. Beim Fortschreiten des Tuberkuloseprozesses kommt es
dann zur Eiterbildung und zum Durchbruch derselben nach außen.
also zur Fistelbildung.
        <pb n="45" />
        45

Bei der Wirbeltuberkulose erkrankt fast stets der Wirbelkörper.
Es bildet sich hier ein Knochenherd, der allmählich wächst und den
Virbelkörper zerstört, bis er unter der Last des Körpers zusammen-
bricht. Die Folge dieses ganz allmählich stattfindenden Zusammen-
bruchs ist die Buckelbildung. Zuerst tritt der Dornfortssatz eines Wir-
belkörpers stärker hervor und ist auf Druck und Beklopfen schmerzhaft;
allmählich wird der Buckel immer größer, bis er schließlich spitzwinllig
werden kann. Fängt ein bis dahin gesundes Kind plötzlich an, sich
schlecht zu fühlen, den Appetit zu verlieren und über Magenschmerzen
ju klagen, so muß man stets an beginnende Wirbeltuberkulose denken.
Das erste klinische Symptom ist die sogenannte „muskuläre Fixation“
der Wirbelsäule, d. h. das Kind fixiert durch Muskelspannung die
Virbelsäule, um dem durch die Bewegungen verursachten Schmerz
quszuweichen. Man kann sich dies am besten dadurch vor Augen
führen, daß man den Patient einen Gegenstand vom Boden aufheben
läßt. Er geht dann mit ssteifgehaltener Wirbelsäule in die Kniebeuge
und richtet sich wieder auf, indem er die Hände auf die Vorderseite
der Oberschenkel stützt. Besteht dies Symptom, so ist auch beim Fehlen
ines Gibbus (Buckels) die Diagnose fast stets gesichert.

Eine Sonderstellung nimmt die tuberkulose Erkrankung der bei-
den obersten Halswirbel ein. Da hier ein Wirbelkörper fehlt, spielt
sich der Prozeß in den Wirbelgelenken ab, und es kommt zu einer
Schiefstellung des Kopfes, wie beim angeborenen Schiefhals.

.. Fast stets kommt es im Verlauf der Wirbeltuberkulose zu Eiter-
bildung. Dieser sammelt sich an der Vorderfläche der Wirbelkörper
der im Wirbelkanal und bildet die sogen. Senkung s a bsz esse.
Sie schreiten stets nach der Richtung des geringsten Widerstandes vor
und können so sehr große Strecken zurücklegen. Sie kommen meist an
der Beckenschaufel oder am Oberschenkel und Gesäß zum Vorschein.
Hauptaufgabe der Behandlung ist es, sie geschl oss en zu erhalten,
um die sonst unvermeidliche Mischinfektion mit ihren verhängnisvollen
Folgen zu verhüten. Abgesehen von wenigen, genau indizierten Aus-
nahmen ist ein Aufschneiden dieser „kalten“ Abszesse als ein Kunst-
[ehler anzusehen. Man entleert den Eiter durch Punktion mit einer
Öprite. Bei schwerem Verlauf der Wirbeltuberkulose, besonders bei

ruck durch Eiterbildung auf das Rückenmark treten dann Lähmun-
gen auf, je nach dem Sitz der Erkrankung. So können auch Blase und
Mastdarm gelähmt werden.

„ Die Behandlung der Knochentuberkulose ist heute, wenigstens
n den ersten beiden Jahrzehnten eine ausschließlich konservative. Es
ttt sich gezeigt, daß bei Ruhigstellung und Entlastung der erkrankten
Helene und bei Unterstützung der natürlichen Abwehrmaßnahmen
!§s Körpers die Tuberkulose in der Regel allmählich zur Heilung
ommt. Die einfachste Methode der Ruhigstellung besteht im Anlegen
        <pb n="46" />
        46 &gt;

eines Gipsverbandes. Bestehen bereits Kontrakturen, so gehen diese
meist in Narkose von selbst zurück. Das Wesentliche ist, daß das Gelenk
in der für den Gebrauch besten Stellung fixiert wird, da man nie
voraussagen kann, inwieweit sich die Beweglichkeit wiederherstellen
wird. Bei dieser Behandlung mit Gipsverbänden können die Patien-
ten auch, wenn das akute Stadium vorüber ist, wenn keine größeren
Schmerzen und Fieber bestehen, nach Haus entlassen werden, was
wesentlich zur Kostenersparnis beiträgt. Bei den Wirbeltuberkulosen
kommt im Beginn ausschließlich völlige Ruhe im Gipsbett in Be-
tracht. Durch kreuzweises Unterlegen von Watte- oder Filzstreifen
kann man J o selbst größere Buckel noch zurückbringen. Ein Aufstehen
der Patienten, sei es im Gehverband oder im Gipskorsett (stets mit
Einschluß des Kopfes, abgesehen vom untersten Lendenwirbel), ist erst
erlaubt, wenn alle Reizerscheinungen geschwunden sind. Da man im
besten Falle 45 Jahre zur Heilung braucht und die Gelenke stets die
Neigung zur Beugekontraktur behalten und die Wirbelsäule desgl.
zur Buckelbildung, so ist auch nach Abschluß der Gipsbehandlung noch
das Tragen von Apparaten und Korsetten erforderlich, die erst ganz all-
mählich abgelegt werden dürfen. Neben dieser lokalen Behandlung spielt
die Allgemeinbehandlung des Körpers die Hauptrolle. Ganz außer-
ordentliche Heilerfolge (besonders in Bezug auf Beweglichkeit) hat die
Behandlung im Hochgebirge (Bessonnung) ergeben; ähnlich gute Re-
sultate hat auch die Behandlung an der See gezeitigt. Neuere Er-
fahrungen haben auch gezeigt, daß eine Freiluftbehandlung in wind-
geschützter ländlicher Gegend ausreicht, eine wesentliche Besserung der
Heilerfolge herbeizuführen. Auch in hiessigem Klima können die Pa-
tienten auf Veranden, die durch Fenster versschließbar sind, selbst im
Winter ständig liegen. Bald hebt sich der Appetit, röten sich die
Wangen, nimmt das Gewicht zu, und damit ist auch die Gewalt der
Erkrankung gebrochen. Bestrahlungen mit künstlicher Höhensonne
müssen dabei z. T. die fehlende natürliche Besonnung ersetzen. Ein
operativer Eingriff vor Abschluß des Wachstums ist heute verpönt.
Es kommen höchstens Eingriffe in Betracht, um das Leben zu er-
halten. Auch vor einem operativen Vorgehen bei der Wirbeltuber-
kulose (sogen. „Albee“sche Operation, bestehend in Einpflanzung eines
Knochenspans in die Wirbelsäule behufs Versteifung) ist zu warnen,
da die Heilung durch sie weder gesichert noch beschleunigt wird.

Dagegen besteht nach Beendigung des Wachstums eine soziale
Indikation zur Operation. Kann ich z. B. bei einem Arbeiter, einem
Familienvater, der an Knietuberkulose leidet, durch Herausnahme des
Gelenks den Patienten in einem halben Jahre wieder arbeitsfähig
machen, während ich bei konservativer Methode dazu 4~5 Jahre nötig
hätte, so läßt sich durch das operative Verfahren eine ganz außer-
ordentliche Ersparnis an Zeit und Geld herbeiführen.
        <pb n="47" />
        c .47 -

Äußerst wichtig ist auch die Prophylaxe d. h. die Verhütung der
Erkrankung. In vielen Fällen gelingt es, die Quelle der Erkrankung
festzustellen, d. h. irgendeinen hustenden Hausangehörigen mit offener
Lungentuberkulose. Hier kann nur Aufklärung helfen. Ferner wissen
wir, daß wohl bei jedem Menschen Tuberkulosebazillen nachweisbar
sind, daß aber nur bei geschwächtem Körper sie zur Entwicklung ge-
langen. Es ist also nötig, auf jede Art die schwächlichen Kinder gegen
die Infektion zu schützen. Wohnungshygiene, Sauberkeit, Volksbäder,
Schuluntersuchung, Waldschulen, Kuren im Solbad, an der See, im
Gebirge spielen dabei die Hauptrolle.

3. Rachitis oder englische Krankheit.

Dies ist eine Erkrankung des frühen Kindesalters und fällt mit
der Zeit des rapiden Wachstums des Skeletts in den ersten beiden
Lebensjahren zusammen. Das Wesen der Erkrankung steht in man-
Jelnder Kalksalzablagerung in dem wachsenden Knochen, so daß dieser
weich wird und sich bei Belastung verbiegt. Dabei tritt eine charakteri-
stische Anschwellung der Wachstumszone der Knochen an den Gelen-
ken ein (im Volksmund: doppelte Glieder, an den Rippen: rachitischer
Rosenkranz). Die Erkrankung entsteht durch mangelhafte Pflege, so
besonders durch schlechte Wohnverhältnisse. Unsauberkeit, Mangel an
Licht, Luft, Sonne und durch fehlerhafte Ernährung (Flaschentkinder),
inseitige Ernährung mit Brot, Hülsenfrüchten, Kartoffeln oder ein-
seitige Milchernährung nach dem Alter von K~1 Jahr, in dem der
kindliche Körper bereits andere Stoffe zum Aufbau braucht, sind die
Ursachen der Rachitis. Häufig sehen wir sie auch förmlich rapid nach
schweren Verdauungsstörungen und Infektionskrankheiten entstehen.
Klinisch zeigt sich die Erkrankung in allen Abstufungen, von den leich-
esten Verbiegungen der unteren Gliedmaßen an, leichtestem X- oder
D-Bein, bis zu einer solchen Weichheit der Knochen, daß es zu spon-
tanen Brüchen kommt. Der Schädel ist dabei groß und unförmlich
[rach. Wasssserkopf), der Leib aufgetrieben und dick (Hängebauch). Bei
fortschreitendem Alter zeigt auch die Rachitis Neigung zu spontaner
Heilung. So sehen wir nicht selten, daß sich gerade die rachitischen
Beine von sselbst wieder gerade biegen. Wir müssen daher in allen
frischen Fällen diese natürliche Heilungstendenz zu unterstützen
suchen. Dies tun wir vornehmlich dadurch, daß wir die Patienten in
Jesunde äußere Verhältnisse bringen und eine zweckentsprechende
grtirachitische Diät verordnen. Letztere besteht im wesentlichen in
êrabreichung einer gemischten Kost mit Bevorzugung von frischen
srünen Gemüsen. Auch reifes Obst, Tomaten, Bananen und Apfel-
sren werden zweckmäßig gegeben. Kartoffeln dagegen sollen nur als
cartoffelbre: (mit Milch und Fett bereitet) verabfolgt werden. Von

älters her haben sich Salz- und Solbäder als sehr heilkräftig erwiesen.
M besten schickt man die schweren Fälle in die Sol- oder Seebäder.
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        ©~–~ 4A48 .-
Die häusliche Badekur wird folgendermaßen vorgenommen: jeden
zweiten Tag ein Vollbad mit irgendeinem Badesalz (Staßfurter usw.)
von 6 Prozent Lösung, d. h. auf 100 Liter Wassser 6 kg Salz, von
1,stündiger Dauer. Nach dem Bade ist eine mindestens zweistündige
Bettruhe unumgänglich notwendig. Diese Bäder werden 4~6 Wochen
lang verabreicht und können nach ebenso langer Pause wiederholt
werden. Auch die Bestrahlungen des ganzen Körpers mit der künst-
lichen Höhensonne haben sich als ein unentbehrliches Hilfsmittel bei
der Bekämpfung der Rachitis erwiesen.

Neben dieser allgemeinen Behandlung geht natürlich auch eine
lokale Behandlung der rachitischen Verbiegung einher. Bei den rachi-
tischen Verkrümmungen der Wirbelsäule hilft einzig und allein abso-
lute Ruhe im Gipsbett. Glieder, die ssich wieder zu verbiegen drohen,
werden durch Schienen gestützt. Ist aber die Verkrümmung älteren
Datums und soweit fortgeschritten, daß eine spontane Heilung aus-
geschlossen ist, tritt die operative Therapie in ihr Recht. Die Knochen
werden durchmeißelt und die Glieder durch Gipsverbände gerade ge-
stellt. Der Knochen zeigt sich meist in diesen älteren Fällen von förm-
lich elfenbeinener Härte. In schweren Fällen muß man häufig mehr-
mals den Knochen durchmeißeln, es gelingt aber fast stets, so ein
gutes Heilresultat zu erzielen. Über die Behandlung der älteren rachi-
tischen Verbiegung der Wirbelsäule spreche ich nachher im Zusammen-
hang mit der Wirbelsäulenverkrümmung als Belastungsdeformität.

Neben dieser kindlichen Rachitis besteht noch die sogenannte Spät-
rachitis, die in den Schluß der Entwictlungs- und Wachstumsperiode
fällt. Früher äußerst selten, zeigte sich nach dem Kriege infolge der
Unterernährung und unzweckmäßigen Ernährung eine nie geahnte
Häufung dieser Fälle. Sie bieten alle einen ganz charakteristischen
Verlauf. Der junge Mann kommt etwa 16 jährig in die Lehre, wird
Schmied, Schlosser, Bäcker usw., und dann treten bald Schmerzen
und Ermüdungsersscheinungen in den Beinen auf und bilden sich
charakteristische Verbiegungen, so z. B. X-Bein- und O-Bein-Bildung
und Verbiegung an den Hüftgelenken. Es handelt sich hierbei um
typisch rachitische Veränderungen. Als erstes ist Entfernung der Ur-
sache erforderlich, d. h. zeitweises Aufgeben der schädigenden Tätigkeit,
der der Körper des Patienten nicht gewachsen ist. Im übrigen ent-
spricht die Therapie der der kindlichen Rachitis, nur daß bei der
lokalen Behandlung die operative vorherrscht.

Auch bei der Rachitis ist Vorbeugen die Hauptsache. Wohnungs-
hygiene, Körperpflege (Volksbäder), Stillprämien, Unterstützung der
werdenden Mütter werden in vielen Fällen die Entstehung der
Rachitis verhindern oder wenigstens erreichen, daß derart monströse
Fälle, wie wir sie jetzt gehäuft nach dem Kriege sahen, nicht mehr vor-
kommen. Die Rachitis hieß „englische“ Krankheit, weil sie seinerzeit
        <pb n="49" />
        4.0)

von einem englischen Arzt zuerst beschrieben war; heute können wir
diese Benennung als ursächliche (Aushungerung des Volkes, besonders
durch England im Kriege) zweckmäßig beibehalten.

4. Unter Belastung s d ef o r mit ät en verstehen wir diejeni-
gen Verbiegungen des Stkelettsystems, die infolge eines Mißverhält-
nisses zwischen Tragkraft und Belastung entstehen, ohne daß wir von
einer eigentlichen Erkrankung des Knochens wie z. B. bei der Rachitis
reden können. Die hauptsächlichsten Gruppen sind:

a) Plattfußbildung,

b) Hüftgelenksverbiegung (coxa vara).

c) Rückgratsverbiegung.

a) Der Plattfuß ist durch den Verlust des Fußgewölbes
charakterisiert. Er ist vornehmlich eine Erkrankung des jugendlichen
und Pubertätsalters. Das erste Symptom sind Schmerzen. Häufig wird
die Plattfußbildung eingeleitet durch unzweckmäßiges Schuh- und
Strumpfwerk, besonders beim kindlichen Fuß. Die Strümpfe zeigen
ihre größte Länge in der Mitte des Fußes, während die größte Länge
des Fußes der ersten und zweiten Zehe entspricht. Sind die Strümpfe
nun außerdem noch eng, so kann hierdurch eine Ablenkung der großen
Zehe nach innen und hiermit die Plattfußbildung eingeleitet werden.
Dasselbe trifft für unzweckmäßiges spitzes Schuhwerk und hohen und
falsch sißzenden Absatz zu. Wir sehen die Plattfußbildung auch als
eine förmliche Berufskrankheit auftreten. Bei allen Leuten, die zuviel
zu gehen und besonders auf hartem Fußboden zu stehen haben, be-
sonders beim längeren Stehen ermüdet die Muskulatur, und es geht
der Betreffende auf seine Knochen- und Bänderhemmungen zurück,
wodurch das Schwergewicht des Körpers nicht mehr auf die Mitte
des Jußes, sondern mehr auf die Innenkante fällt und so das Sprung-
bein aus seiner Lage herausgedrängt wird und der Plattfuß entsteht.
Hingewiesen sei noch auf eine gewisse Erblichkeit sowie Rasseneigen-
tümlichkeit. Besteht der Plattfuß unter Fortsezung der ihn veran-
lassenden Schädigungen längere Zeit, so tritt ein Reizzustand ein. Der
Plattfuß wird fixiert (entzündet), d. h. die seitlichen Bewegungen
werden aufgehoben; ein Auftreten ist kaum mehr möglich. Durch die
Behandlung (Ruhigstellung, redressierenden Gipsverband) muß diese
Fixation erst beseitigt werden. Dann tritt die übliche Behandlung ein,
bestehend in Verordnung von zweckmäßigem Schuhwerk mit genau
passenden Einlagen, Ruhe und Heißluft. Zu warnen ist vor den
häufig unter großer Reklame angepriesenen käuflichen Plattfußein-
lagen, da diese so gut wie nie eine Redression des Fußes bewerk-
stelligen können. Das Wichtigste für einen Patienten mit Plattfüßen
ist die Erlernung des richtigen Ganges. Die Füße müssen parallel
aufgesetzt werden, damit der Fuß richtig beim Gehen abgewickelt wird

Beiträge zur sozialen Fürsorge. 6
        <pb n="50" />
        50

und so gewissermaßen als Feder dient. Dann wird auch der ausge-
bildete Plattfuß seinem Träger so gut wie nie Schmerzen verursachen.

b) Die Hüftgelenks verbiegung (coxa vara) besteht in
einer Verbiegung des sog. Schenkelhalswinkels, der kleiner wird, als
es normal der Fall ist und recht- und sogar sspitzwinklig werden kann.
Diese Verbiegung tritt meist bei jungen Leuten in der Lehrzeit auf,
so bei Schlossern, Schmieden, Bäckern und Landwirten und ist die
Folge einer Belastung, der der jugendliche plastische Knochen nicht
gewachsen ist (vergleiche Rachitis!). Zuerst treten Schmerzen in den
Hüften auf; dann wird das Bein scheinbar kürzer, und es nimmt seine
Spreizfähigkeit ab, während die Beugefähigkeit erhalten bleibt (Unter-
schied gegenüber der beginnenden Hüfttuberkulose). Therapeutisch
kommen Ruhigstellung durch Gipsverbände und Kräftigung des
ganzen Körpersskeletts durch die schon früher beschriebenen Maß-
nahmen in Betracht. Kurz darauf hingewiesen sei noch, daß es auch
eine angeborene coxa vara gibt, die leicht zur Verwechslung mit der
angeborenen Hüftverrenkung führt und wohl meist auch einer Keim-
störung ihre Entstehung verdantt.

e) Unter Rückgratsverkrümmung oder Skoliose
verstehen wir jede dauernde Ausbiegung der Wirbelsäule nach der
Seite. Wir fügen die betr. Seite, rechts oder links der Bezeichnung
der Skoliose zu, um hierdurch den Sitz der Verkrümmung kenntlich zu
machen, also z. B. rechtseitige Brustwirbelverkrümmung oder link-
seitige Lendenwirbelverkrümmung.

Die Wirbelsäule ist ein elastischer Stab, der aus 24 einzelnen
Segmenten, den Wirbeln, besteht. So haben wir 7 Hals-, 12 Brust-
und 5 Lendenwirbel. Diese Wirbel sind untereinander gelenkig ver-
bunden und tragen zwischen ihren Körpern noch elastische Knorpel-
scheiben. Die Beweglichkeit der einzelnen Wirbel gegeneinander ist
nur eine geringe, die Beweglichkeit der ganzen Wirbelsäule indessen
eine recht ausgiebige, besonders in der Beugung nach vorn. Rein
seitliche Bewegungen sind dagegen bei der Art des Baues der Wirbel-
säule nicht möglich. Biegt sich die Virbelsäule nach der Seite aus, so
macht der im Scheitel des Bogens sitzende Wirbel eine Drehung nach
der Seite der Convexität hin. Bleibt nun diese Ausbiegung bestehen,
das heißt, wird aus einer vorübergehenden Bewegung ein bleibender
Zustand, d. h. eben eine Skoliose, so wird dieser Scheitelwirbel nicht
mehr symmetrisch belastet, sondern die concave Seite erfährt einen
größeren Druck, und auf diese Weise werden die gewaltigen Form-
veränderungen der sskoliosen Wirbel eingeleitet.

Die Wirbelsäule ist nur imstande, sich aufrecht zu erhalten durch
die Anspannung der Rückenmuskulatur. Fehlt letztere, so sinkt die
Wirbelsäule schlaff zusammen, wie wir es beim Ohnmächtigen oder
        <pb n="51" />
        Ä dl1. -

beim Toten sehen. Nun ist keine Muskulatur imstande, dauernd Arbeit
zu verrichten; sie ermüdet und braucht Ruhe. Bei dieser Ruhestellung
geht der Körper auf seine Knochen- und Bänderhemmungen zurück
und biegt sich hierbei nach der Seite oder nach hinten aus. Nach
einiger Zeit ist die Muskulatur wieder imstande, die Wirbelsäule ge-
rade zu halten. Tritt aber ein derartiger Zustand öfter ein, so kommt
einmal der Zeitpunkt, wo die Muskulatur nicht mehr imstande ist,
diese seitliche Ausbiegung der Wirbelsäule zu redressieren, und das ist
der Augenblick, in dem die Skoliose entsteht.

Bei der Besprechung der Rachitis habe ich bereits die rachitische
Skoliose erwähnt. Diese entsteht fast durchweg durch zu frühzeitiges
Sitzen des Kindes auf dem Arm der Mutter oder der Wärterin und
durch zu frühzeitiges Umherlaufen bei noch nicht tragfähiger Wirbel-
säule. Wir sehen sie daher meist im 1. und 2. Lebensjahr beginnen
Dagegen tritt die Skoliose als reine Belastungsdeformität erst im 6.
und 7. Lebensjahr auf, fällt also ungefähr mit dem Schulbeginn zu-
sammen. Eine Statistik der Schulen in Köln ergibt folgendes Bild
(aus dem Beginn des Jahrhunderts): Im 1. Schuljahr 0 Proz.
Skoliosen, im 2. Schuljahr 6 Proz. Skoliosen, im 3. Schuljahr
19 Proz. Skoliosen, im 4. Schuljahr 27 Proz. Skoliosen, im 5. und 6.
Schuljahr 52 Proz. Skoliosen. Auf Grund dieser und ähnlicher Be-
funde hat man die Skoliose direkt als Berufskrankheit, als Schul-
krankheit bezeichnet. Ein derartiger Erklärungsversuch ist indessen
entschieden zu weitgehend, wenn man auch einen Zusammenhang
zwischen Schule und Skoliose unmöglich bestreiten kann. Immerhin
sehen wir, daß höchstens die Hälfte der Kinder erkrankt und daß unter
diesen Erkrankten wiederum 3 bis 4 mal mehr Mädchen als Knaben
vorhanden sind. Sehen wir uns die befallenen Kinder an, so bemerken
wir, daß es fast alles kränkliche, schwächliche, nicht selten auch hoch-
aufgeschossene Kinder sind, deren Körper eben den Anstrengungen der
Schule nicht gewachsen ist. Die Muskulatur ist zu schlaff, der im
starken Wachstum befindliche Knochen noch zu plastisch, zu wenig
tragfähig. In zweierlei Hinsicht sehen wir die Schädlichkeiten der
Schule einwirken: einmal tritt eine Ermüdung durch das ständige
lange Sitzen auf den häufig ungeeigneten und unzweckmäßigen Schul-
bänken ein; dann ssehen wir, wie der Schreibakt schädlich auf die
Kinder einwirkt. Bei der meist noch angewandten Schrägschrift der
Kinder biegt sich der Körper in zwei Haltungstypen aus. Einmal ent-
steht eine links convexe Totalskoliose der Wirbelsäule, das andere Mal
eine rechtseitige Brustverkrümmung mit Gegenkrümmung nach links
im Lendenteil. Schon aus diesen kurzen Darlegungen geht hervor,
wie wir die Entstehung der Skoliose zu bekämpfen haben; denn das
Vichtigste ist hier das V or b eug en, da wir eine einmal ausgebil-
dete Skoliose nie wieder völlig beseitigen können. Die Hauptaufgabe
        <pb n="52" />
        ist also: Einschränken der erkannten Schädlichkeiten der Schule nach
Möglichkeit, soweit es mit der Disziplin und einem geregelten Lehr-
plan sich vereinigen läßt. Es muß also zuerst gefordert werden, daß
die Kinder auf Bänken und an Tischen sitzen, die ihrer Körpergröße
entsprechen. Dann müssen diese so gebaut sein, daß sie dem ermü-
deten Rücken auch tatsächlich eine Stütze bilden und so nach Möglichkeit
die seitliche Ausbiegung der Wirbelsäule verhüten können. Diesen
Anforderungen werden die neueren Schulbänke mit aufklappbarem
Sitz und dgl. („Rettig“"sche Schulbank) in vollem Maße gerecht. Trotz-
dem würde bei einer Beibehaltung der Schrägschrift auch in diesen
Bänken eine seitliche Ausbiegung der Wirbelsäule weiter erfolgen.
Es muß daher gefordert werden, daß die erst in den lezten 150 Jahren
eingeführte Schrägschrift zu Gunsten der Steilschrift, die dem Kinde
weit natürlicher liegt, geändert werden muß. Bei dieser Steilschrift
liegt der Rand des Heftes mit dem Tischrand parallel, und es erübrigt
sich so jede seitliche Ausbiegung der Wirbelsäule. Da wir ferner ge-
sehen haben, welchen wesentlichen Faktor die Ermüdung der Rücken-
muskulatur bei Entstehung der Skoliose spielt, so muß mit allen
Mitteln dahin gestrebt werden, diesen Ermüdungszustand zu verhüten.
Dies geschieht einmal durch Einlegen genügend langer Zwischen-
pausen zwischen die Schulstunden, in denen sich die Kinder dann auch
tatsächlich frei umhertummeln dürfen, um so die Muskulatur zu
kräftigen. Ferner ist eine systematische Durchbildung des ganzen
Körpers notwendig, um ihn gegen die Schädlichkeiten des Schul-
betriebs zu stählen. Diese Durchbildungsmöglichkeit haben wir ganz
vorzüglich in unserem deutschen Turnunterricht (nebst den neueren
schwedischen Übungen), bei dem der Körper systematisch nach allen
Richtungen hin durchgeübt wird. Hierzu ist aber die bisher in den
Städten gegebene Turnstunde 1 bis 2 mal in der Woche in keiner
Weise ausreichend. Wir müssen fordern, daß eine tägliche Turn-
stun de eingeführt wird. Es ist wichtiger, daß unsere Jugend einen
gesunden und geraden Körper behält, als daß ein junges Mädchen,
wenn es die Schule verläßt, einen Buckel hat und dafür den bino-
mischen Lehrsatz kennt, den es doch schnell wieder vergißt!

Da wir die Wichtigkeit der Vorbeugung erkannt haben, so müssen
wir durch regelmäßig stattfindende Schuluntersuchungen feststellen,
welche Kinder in Bezug auf Skoliose gefährdet erscheinen. Diese Kinder
sind in Sonderturnkursen zusammenzufassen, in denen das Haupt-
gewicht auf die Kräftigung der Rückenmuskulatur gelegt wird. Alle
Kinder dagegen, bei denen sich bereits die Anzeichen einer beginnenden
Verkrümmung der Wirbelsäule (d. h. knöcherne Veränderungen)
zeigen, müssen unverzüglich in fachärztliche Behandlung gebracht
werden. Am wichtigsten ist es, daß die Kinder auf einige Zeit ganz
aus der Schule genommen werden, da der ohnehin geschwächte Körper

52
        <pb n="53" />
        nicht imstande ist, den Anforderungen des Schulunterrichts und der
gleichzeitigen orthopädischen Behandlung gerecht zu werden.

Die Behandlung der Skoliosen findet folgendermaßen statt: Ein-
mal Kräftigung der Muskulatur von Rumpf und Gliedmaßen durch
systematische übungen, dann Mobilisierung der Wirbel durch be-
stimmte Apparate, um so die Wirbelsäule wieder gerade zu strecken.
In allen leichteren Fällen gelingt es so meist, die Skoliose zum Still-
stand zu bringen. Immerhin ist ständige Beobachtung der Kinder und
evtl. Wiederholung der Behandlung bis zum Abschluß des Wachs-
tums dringend erforderlich. Bei allen schwereren Skoliosen, so be-
sonders solchen mit starker seitlicher Abweichung und ausgebildeten
Rippenbuckeln ist auch nach stattgefundener Mobilisierung die Mus-
kulatur hierzu nicht imstande. Hier ist es nötig, die Wirbelsäule erst
passiv mit Hilfe von Gipskorsetten (mit Einschluß von Kopf und
Becken) zu strecken und in dieser gestreckten Haltung versteifen zu
lassen; dann abnehmbares Korsett mit Kopfstütze. So gelingt es,
selbst in scheinbar verzweifelten Fällen noch recht gute Heilresultate
zu erzielen. Freilich kostet ein derartiger Erfolg nicht unbedeutende
Aufwendung an Geduld, Zeit und Geld, was alles bei einer früh-
zeitigen Einsetzung der Behandlung nicht erforderlich gewesen wäre.

Neben dieser rachitischen Skoliose und der Skoliose als Be-
lastungsdeformität treten die übrigen Formen der Stkoliose ganz in
den Hintergrund. Ich erwähne nur die angeborene Form, die meist
auf einer Keimstörung beruht, die Skoliose bei Narbenbildung (Ver-
brennung oder Rippenfellentzündung), bei Ischias sowie die statischen
Skoliosen bei Verkürzung eines Beines.

Sehen wir, daß unter 100 Schulkindern die Hälfte an einer Wir-
belsäulenverkrümmung erkrankt, so müssen wir von der Skoliose als
kiner direkten Volkskrankheit sprechen. Diese fordert mehr Opfer im
Jahre, als es viele Epidemien tun, an deren Bekämpfung man ständig
arbeitet. Der Grund für diese Gleichgültigkeit liegt wohl darin, daß
einmal die Todesfälle bei dieser Erkrankung fehlen und zweitens die
wenigsten sich über die Häufigkeit dieser Erkrankung klar geworden
sind. Wenn überhaupt Abhilfe geschafft werden soll, so kann es nur
durch die oben angedeuteten Vorsschläge, besonders in Bezug auf
Verhütung geschehen. Es ist nicht zu verkennen, daß in dieser Be-
siehung gerade in den größeren Städten in letzter Zeit schon vieles
Jeschehen ist und noch geschieht. Schlimm liegen aber die Verhältnisse
Auf dem Lande. Hier Abhilfe zu schaffen, ist wirklich des Schweißes
der Edlen wert. Das, was unser Volk noch an Reichtum besitzt, ist
heute lediglich seine Jugend, und wenn wir diese Jugend (bei der
fehlenden Schule des Militärdienstes!) gesund und frisch für den Staat
erhalten können, so haben wir zum Wohle des Vaterlandes gearbeitet,
wenn sich diese Arbeit auch mehr im Stillen und Verborgenen abspielt!

ZZ
        <pb n="54" />
        54

5. Verletzungen.

über die Mißbildungen nach Verletzungen kann ich mich kurz
fassen. Abgesehen von schweren komplizierten Brüchen, Zermalmung
und Verlust ganzer Gliedmaßen, darf eigentlich eine schwere Ver-
krüppelung nach einem einfachen Knochenbruch kaum vorkommen.
Daß dies doch noch so häufig der Fall ist, hängt meistens von der un-
genügenden Reponierung der Bruchstellen ab. Wie man letztere be-
werkstelligt, das zu erörtern, ist hier nicht der Platz. Es sei nur auf
die ungeheure Wichtigkeit der Narkose dabei hingewiesen, da es meist
nur in der Narkose gelingt, den Muskelzug zu überwinden und die
Bruchstücke wieder in ihre richtige Lage zu bringen. Dann ssei noch
gewarnt vor zu langen Fixationen, besonders bei Gelenkbrüchen und
Verrenkungen. Hier genügen, wenn überhaupt erforderlich, einige
Tage der Ruhigstellung. Besteht bei einem Unfall Verdacht auf eine
Knochenverletßung, die durch Schwellung der Weichteile und Erguß
ins Gelenk verdeckt wird, so haben wir heute in den Röntgenstrahlen
die Möglichkeit der absolut sicheren Diagnosenstellung. Unterlassung
einer derartigen Aufnahme würde evtl. einen ärztlichen Kunstfehler
bedeuten.

Überblicken wir obige Schilderung der verschiedenen Verkrüp-
pelungsarten, so sehen wir bei allen ausnahmslos, wie unendlich
wichtig die frühzeitige Diagnosenstellung ist. Auch bei den erworbenen
Deformitäten ist die frühzeitige Erkennung die Hauptsache, da sie im
Entstehen weit günstigere Heilungsausssichten bieten. Bei der über-
wiegenden Rolle, die die tuberkulösen und rachitischen Gelenkerkran-
kungen spielen und bei dem prädisponierenden Moment, das durch
schlechte Ernährung, Unsauberkeit, schlechte und mangelhafte Wohn-
verhältnisse geschaffen wird, leuchtet die Wichtigkeit ein, durch ent-
sprechende Wohnungshygiene, Körperpflege und Aufklärung hier-
gegen anzukämpfen. Die Ürzte allein sind hierzu nicht imstande. Ge-
rade das Lehrpersonal der Schulen, Schwestern, Pflegerinnen kommen
seit dem bedauerlichen Schwinden des alten Hausarztes weit häufiger
mit der Bevölkerung in Berührung und sind mit ihren Verhältnissen
vertrauter, so daß sie angeben können, wenn Gefahr im Verzug ist.
Auch unter den heutigen schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen spart
eine Gemeinde durch eine rechtzeitige und ausreichende Behandlung
eines gefährdeten Kindes mehr, als wenn es erst die Verkrüppelung
zur vollen Ausbildung kommen läßt und dann der Betreffende der
Gemeinde zur Last fällt. Wenn auch die momentanen Ausgaben groß
sind, so lohnen sie sich doch im Hinblick auf die Zukunft. Es ist nur
stets zu beachten, daß es bei diesen Leiden meist nicht mit einer ein-
maligen Behandlung getan ist, sondern daß der Betreffende weiter
unter Beobachtung bleiben muß, meist bis zum Abschluß des Wachs-
tums.

V:
        <pb n="55" />
        Nachtrag. Im Kampf gegen die Rückgratsverkrümmungen hat
sich das hier folgende Merkblatt als zweckmäßig erwiesen, das nach
den theoretischen und praktischen in den verschiedenen Kreisen der
Provinz abgehaltenen Kursen zur Verteilung gelangt und in kurzen
Schlagworten auf das Wichtigste in Erkennung und Behandlung der
Skoliose hinweist.

Merkblatt

über die seitliche Wirbeisäulenverkrüm mung

(Skoliose).
. Die Skoliose entsteht durch ein Mißverhältnis zwischen Trag-
fähigkeit der Wirbelsäule und Belastung. So tritt sie im 1. Lebensjahr
als Folge der Rachitis (englischen Krankheit) auf durch zu frühzeitiges
Sitzen auf dem Arm der Mutter. Die schädlichen Einflüsse der Schule
(Schreibatt, langes Sitzen, Mangel an freier Bewegung) begünstigen
ihre Entwicklung in der 2. Hälfte des Jahrzehnts (Ermüdungs- und
Belastungsdeformität). Der kindliche Körper wird zu ihrer Entwick-
lung prädisponiert durch mangelnde, schlechte Ernährung, Unsauber-
keit, Mangel an Licht, Luft, Sonne, kurz, durch unhygienissche äußere
Verhältnisse im weitesten Sinne. Nach dem überstehen anssteckender
Krankheiten (Masern, Scharlach, Keuchhusten usw.) erblicken wir häu-
fig eine rapide Entwicklung der Skoliose. Auch Behinderung der
asenatmung (Rachenmandel) führt häufig zur Skoliose (besonders
„rundem Rücken“).

Hu unterscheiden ist zwischen „schlechter Haltung“ und „Skoliose“.
Bei ersterer ist noch ein Ausgleich der Deformität durch den Willens-
akt (Muskelanspannung) möglich, bei letzterer nicht mehr. Die ,schlechte
Haltung“ ist die Vorstufe der „Skoliose“.

Die Skoliose wird erkannt (Betrachtung von hinten bei entblöß-
tem Oberkörper einschließlich des Beckens) durch Vergleich der Umriß-
linien des Körpers, Schulter- und Nackenlinien, Taillendreiecke (hohe
Hüfte!) und die Niveaudifferenzen beim Vornüberbeugen (hohe
Schulter!). Das Vorhandensein dieser Merkmale ist beweisend für das
Eerhandensein knöcherner Veränderungen der Wirbelsäule, also für

oliose.

Alle am Rücken Gefährdeten (Rückenschwächlinge) gehören in die
Sonderturnturfe, alle Skoliosen in die Beratung und unter Aufsicht

s Facharztes.

d Die Feststellung einer auch erst beginnenden Skoliose bedingt für
en Arzt eine große Verantwortung; in seiner Hand liegt das künftige

Veh und Wehe des Patienten; denn jede der extremsten Buckel-
ildungen hat einmal so angefangen, daß sie kaum dem Auge des

Tacharztes bemerkbar war, und keiner kann sagen, wie sich die
koliose weiter entwickeln wird. Merk drum auf Folgendes:

55
        <pb n="56" />
        |. Jedes „Ach, da ist ja nichts“ oder „Das hat nichts zu
s ag en“ ist eine Verlegenheitsphrase aus Unkenntnis oder Be-
quemlichkeit!

2. Gib dich nie mit der Antwort zufrieden ,Das verwächst sich
wied er“. Nein, genau das Gegenteil ist der Fall! Keine Skoliose
kann ,sich wieder verwachsen“, weil der auf die seitlich abgewichene
Wirbelsäule weiter wirkende Druck mit eiserner Notwendigkeit eine
Verschlimmerung der Verkrümmung herbeiführen muß.

Fast ebenso schädlich ist der Rat: „Lassen Sie das Kind
turnen“. Die Anschaffung eines Schweberecks und von Schauktel-
ringen, an denen das Kind sich höchstens spielend betätigt, wiegt die
Eltern in dem Gefühl der Sicherheit, es geschähe wirklich etwas
Ernsthaftes! Und so geht die kostbare Zeit der Frühbehandlung
verloren.

Wohl der schlimmste und gebräuchlichste Rat lautet: „K auf en
Sie einen Grad ehalter“. Ein sogenannter Gradehalter oder
Korsett ist so gut wie nie imstande, den Körper „grade zu halten“.
Er versucht im besten Falle eine Streckung des Rumpfes durch
Streckung am Schultergürtel. Da dieser mit der Wirbelsäule in
keiner knöchernen Verbindung steht, bewirkt er nur einen unnatür-
lichen Hochstand der Schultern (der Kopf steckt zwischen den
Schultern), also eine Verschlimmerung des Zustandes. Eine tat-
sächliche Streckung des Rumpfes ist nur zwischen B eck en und
Sch ä d e l möglich.

5 Zu warnen ist auch vor falschem Pesssimismus: „Da hilft d och
nichts mehr.“ Freilich, zu beseitigen ist solche Skoliose nicht
mehr; wohl aber kann man durch entsprechende, allerdings oft
langwierige Behandlung das Leiden zum Stillstand bringen, Be-
schwerden beseitigen und selbst oft in scheinbar verzweifelten Fällen
wesentliche Besserung herbeiführen.

Das Wichtigste bei der Behandlung der Skoliose ruht in folgenden
drei Sätzen:
Vorbeugen)!
Rechtzeitig behandeln!
Lange genug behandeln!

5ß
        <pb n="57" />
        Die Aufgaben und die Tätigkeit der Krüppelfürsorgestellen
unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse des
Industriebezirkes.

Von Or. Klostermann, Krüppelarzt, Gelsenkirchen.

Bei den ersten Verhandlungen über die Ausführungsbesstimmun-
gen zum Preußischen Gesetz vom 6. Mai 1920 betreffend die öffent-
lihe Krüppelfürsorge sagte der damalige Minister für Volkswohl-
fahrt: „Jedes neugeschaffene Gesetz ist zuerst nur ein beschriebenes
Blatt Papier, Geist und Leben kommen erst hinein durch die Art der
Ausführung.“ Mit diesen Worten schloß ich meinen Vortrag, den ich
im November 1921 bei der Tagung der Krüppelfürsorgestellen in der
Provinz Westfalen über dasselbe Thema gehalten habe.

Wenn wir uns nun heute, nachdem das Gesetz ungefähr fünf
Jahre in Wirksamkeit ist, nochmals unterhalten wollen, was an Leben
in die Gesetzesparagraphen hineingetragen ist, so können wir mit
9Iroßer Freude feststellen, daß das Gesetz kein totes Papier geblieben
ist, sondern durch eine Hilfsbereitschaft aller Beteiligten zu einem
lebensvollen Ganzen ausgewachsen ist. Das bedingt eine große Menge
offener Fragen, die im Laufe der Jahre aufgetreten sind, eine Be-
fruchtung des ärztlichen Bereichs und eine Erweiterung der Auf-
gaben in den Wohlfahrtsanstalten, eine genauere Einstellung und
Anpasssung des amtlichen Verkehrs. Diese Fragen werden nicht nur
öwischen den amtlichen Stellen und den Trägern der Wohlfahrtsein-
richtungen erwogen, sondern von Zeit zu Zeit versammeln sich alle
diejenigen zu einem deutschen Kongreß, deren Tätigkeit mit der
Krüppelfürsorge in Berührung kommt. Unsere heutige Aufgabe
wollen wir aber nicht durch allzuviel offene Fragen belasten, sondern
wollen uns beschränken auf die in der überschrift angegebenen Auf-
9aben, die den Krüppelfürsorgestellen zufallen und wollen besonders
treuf eingehen, wie sich ihre Tätigkeit im Industriebezirk ge-

et hat.

Das Gesetz sagt im § 8: „Jeder Stadt- und Landkreis hat min-
destens eine Fürsorgestelle für Krüppel zu schaffen oder sich einer
solchen anzugliedern. Die dichte Besiedlung des Industriebezirkes hat
über diesen Paragraphen hinausgehen müssen, weil es nicht möglich
war, in einer Krüppelfürsorgestelle all das zu vereinen, was viele
Stadt- und Landkreise an Krüppeln bergen. So hat z. B. der Land-
kreis Gelsenkirchen drei selbständige Krüppelfürsorgestellen, welche
        <pb n="58" />
        nach den Umtern ihr Arbeitsfeld trennen und begrenzen. Über die
Stellung im Verwaltungsapparat einer Gemeinde oder eines Land-
kreises ließe sich vieles sagen. Cine Einheitlichkeit ist durchweg noch
nicht erzielt. Wir halten es für das Beste, daß die Krüppelfürsorge-
stellen den Gesundheitsämtern angegliedert werden. Wo solche nicht
bestehen, können das Fürsorge- oder Armenamt, gegebenenfalls auch
das Jugendamt die notwendige Anlehnung geben. Die Fürsorgestelle
soll nach Möglichkeit selbständig sein, wenigstens in der ärztlichen Ver-
waltung. Daß ein Facharzt für Orthopädie unbedingt der am meisten
geeignete Leiter einer solchen Stelle ist, bedarf keiner Begründung
mehr, nachdem sowohl der Herr Minister als auch die Deutsche Ver-
einigung für Krüppelfürsorge mehrfach darauf hingewiesen haben. Um
aber den Facharzt nicht zu sehr mit amtlichem Schriftwerk und be-
hördlichen Erwägungen zu belasten, empfiehlt es sich, den Stadtarzt
oder Amtsarzt als den Verwaltungsmann mit in den Betrieb ein-
zubegreifen. Bei dieser Gelegenheit muß aber ein alter Wunsch der
Fachärzte für Orthopädie nochmals wiederholt werden. Es empfiehlt
sich nicht, den nicht fachlich vorgebildeten Stadtarzt oder seinen Assi-
stenten soweit in die Tätigkeit der Krüppelfürsorgestelle einzubeziehen,
daß derselbe aus der Masse seiner Patienten die Krüppel oder Ge-
fährdeten aussucht und diese dann einem Orthopäden zur Begut-
achtung vorführt, sondern die Einrichtung muß so gestaltet sein, daß
der Facharzt an das gesamte Krankenmaterial des Arbeitsbezirkes
herankommt. Wenn ich diesen Gedanken vertreten habe, so ist mir
oft entgegnet worden: „Es hat aber doch gar keinen Zweck, gesunde
Kinder oder z. B. Kinder mit angeborenen geistigen Defekten oder
Folgen von Gehirnerkrankungen aller Art, Taubstumme und Uhn-
liche dem Orthopäden vorzuführen.“ Darauf habe ich ins Feld ge-
führt, daß die praktische Krüppelheilkunde so ausgedehnte und enge
Beziehungen zu den Nachbargebieten hat, daß es eine Schädigung für
sie bedeutet, wenn ihr diese Nachbargebiete in der praktischen Be-
tätigung der Krüppelfürsorgestellen von vornherein entzogen werden.
Ich bin in dieser Frage auch mit einem der bedeutendsten Orthopäden
des Auslandes vollständig einig. Professor Haglund in Stockholm
vertritt eine noch weitergehende Ausdehnung des Begriffes der wis-
senschaftlichen Orthopädie, indem er ihr die Bezeichnung der Wissen-
schaft von der Erkennung und Behandlung der Haltungs- und Be-
wegungsstörungen gibt. So sehr es notwendig ist, daß in der Heil-
kunde der einzelne sich beschränkt auf ein Fach, so schädlich ist es, ihm
in seiner Betätigung von außen her allzu scharfe Grenzen seines
Sonderfaches zu ziehen.
Die Kosten der Fürsorgesstelle, die Bestellung eines fachkundigen
Arztes und die Versorgung mit den nötigen Hilfskräften liegen nach
dem Gesetze den Kreisen ob. Die Mindestforderungen sind so einfach

5§
        <pb n="59" />
        . d ~ê

und so leicht zu beschaffen, daß man sehr wohl die Zahl der Krüppel-
fürsorgestellen in einem Kreise vermehren kann; denn der beratende
Arzt ist mit Leichtigkeit imstande, an jedem wichtigeren Wohnort des
Kreises abwechselnd persönlich zu erscheinen, sofern er nur keinen
9roßen Apparat für sich beansprucht. Die persönliche Berührung mit
den Krüppeln und der Bevölkerung im allgemeinen ist so wichtig, daß
ich eine wandernde Fürsorgestelle für wertvoller halten möchte als
eine immer am selben Ort mit unbeweglichem Apparat tagende, die
er den Patienten zumutet, größere Wege zu machen und die Eltern
und die Einwirkung auf sie außer Betracht läßt. Es genügt voll-
ständig die einfachste Herrichtung. Ich für meine Person halte meine
Krüppelsprechstunden gewöhnlich in zwei Amtszimmern ab, von
denen das eine als Wartezimmer und das andere als Untersuchungs-
îIimmer dient. Dieses hat einen Schreibtisch zu enthalten und einen
IMderen gewöhnlichen Tisch als Untersuchungstisch, auf den man eine
Decke und ein Kopfkissen legt. Unangenehm ist es, wenn das Unter-
suchungszimmer sehr klein ist; denn wir Orthopäden sind darauf an-
Jewiessen, die gehenden Patienten zu sehen, und dazu gehören immer-
hin einige Meter mehr Raum, als ein kleines Schreibzimmer enthält.
Cin Meßband und ein Winkelmaß, ein Tintenfaß und eine Schreib-
hilfe vervollständigen dann den notwendigen Apparat. Die Zeit, zu
der solche Krüppelsprechstunden abzuhalten wären, ist zu wählen
nach den örtlichen Verhältnissen. Man soll die Mittagszeiten nach
Möglichkeit nicht nehmen, damit die begleitenden Mütter ihre häus-
lichen Pflichten nicht versäumen. Man soll die Stunden nicht bei
Abend abhalten, da Tageslicht in jeder Weise vorteilhafter ist für
Arzt und Patienten. Man soll auf die Schule und auf die Arbeits-
seiten der Väter Rücksicht nehmen, soweit das eben möglich ist. Man
soll auch die Fürsorgestellen im allgemeinen nicht in die Kranken-
häuser oder Krüppelanstalten legen, weil damit den Kranken und
ihren Eltern allzusehr der ärztliche Teil der ganzen Einrichtung vor
Augen geführt wird. Und man muß sich immer bewußt sein, daß die
Urztliche Tätigkeit in der Krüppelfürsorge nicht die einzige ist, wenn
sie la auch vor den übrigen den Vorrang verdient, sondern daß Ver-
waltungsmaßnahmen, Rücksprachen mit Fürssorgerinnen, Lehrern,
Handwerksmeistern und anderen Personen unerläßlich sind, um den
Irztlichen Vorschlägen einen wirtschaftlichen und sozialen Erfolg zu
sichern. Die Fürsorgestelle braucht selbstverständlich nicht zu jeder Zeit
für die Bevölkerung erreichbar zu sein. Wir haben im allgemeinen
[elten eilige Fälle, und je nach der Zahl der Krüppel und nach den
Lerkehrsverhältnissen und nach der Verfügbarkeit ärztlich orthopädi-
[er Hilfe wird man feststellen müssen, wie oft die Fürsorgestelle ihre

Prechstunden abhält. Ich selbst überlasse die Bestimmung des Tages
und der Zwischenräume sehr häufig den Vorstehern des Fürsorge-

Q
        <pb n="60" />
        amtes oder dem Amtsarzt. Dieselben sind ja dauernd in dem Arbeits-
bezirk anwesend und können die Notwendigkeit einer Sprechstunde
besser beurteilen, als der doch öfter von auswärts kommende Ortho-
päde das kann. Allgemeine Richtlinien lassen sich da nicht geben. M
meinen Bezirken, in denen ich als amtlicher Krüppelarzt angestellt bin,
habe ich Zwischenräume von acht Tagen bis zu zwei Monaten.

In den Ausführungsbesstimmungen zum Gesetz sind eine gangt
Reihe Hinweise gegeben, wie die Fürsorgestellen ausgebaut werdet
können. In meinem Arbeitsbereich ist ein Ausbau der Krüppelfür-
sorgestellen nicht in Frage gekommen. Wir würden. hier Gefahr ge-
laufen sein, unsere Kräfte allzusehr zu zersplittern und auch die Ge-
meinden mit unverhältnismäßigen Kosten zu belasten. Die Beratungs-
stunde sollte eine Einrichtung sein, die sich von der Behandlung det
Kranken fernhält. Ich bin zu dieser Auffassung gekommen durch die
Erfahrungen der übrigen Fürsorgetätigkeiten und ihre Stellung zu
den praktischen Ärzten. Jeder, der die Verhältnisse und die Meinungs-
verschiedenheiten unter den Fürsorgeärzten und den praktizierenden
Kollegen kennt, wird mir Recht geben, daß die Reibungsflächen et-
heblich vermindert werden, wenn Behandlung in den Fürsorgestellen
vermieden wird. Kranke, die der Behandlung und Nachbehandlung
bedürfen, überweisen wir einer geeigneten Anstalt. Die Gemeinden,
in denen ich krüppelärztlich tätig bin, haben ihr Interesse dadurch be-
kundet, daß sie meiner Krüppelheilanstalt (Orthopädische Kinderklinik
des Vaterländischen Frauenvereins, Gelsenkirchen) zu einer Erwei-
terung ein bedeutendes Darlehn zu mäßigem Zinsfuß gegeben haben.
Auch die Schulkrüppelfürsorge sehe ich lieber abgetrennt von der
Hauptfürssorgestelle, nicht ärztlich, sondern nur räumlich. Es ist ent-
schieden besser, wenn der Orthopäde in die Schule geht, als daß die
Kinder in hellen Haufen in die Fürsorgestelle gebracht werden.
Untersuchungsmöglichkeiten sind in den Schulen leicht herzurichten.
Man muß selbstverständlich verlangen, daß heizbare Räume zur Ver-
fügung gestellt werden; denn ohne vollständige Entkleidung der zU
untersuchenden Kinder ist ein ärztlich einwandfreies Urteil nicht
möglich.

Zusammenfassend können wir also sagen, daß die Fürsorgestelle
und ihr leitender orthopädischer Facharzt im weitesten Sinne alle
Fragen, die das Wohl der Patienten angehen, in Betracht zu ziehen
hat: körperliche Maßnahmen, Erziehungsfragen, Berufsausbildung.
Ihr sollen alle Auskünfte, die notwendig sind, zugänglich sein, insbe-
sondere das Urteil der Lehrer, aber auch die Auskünfte anderer Per-
sonen und Stellen, die über das sittliche Verhalten der Patienten und
ihrer Familie Bescheid wissen; denn für eine erfolgreiche Krüppel-
fürssorge sind der ganze verkrüppelte oder gefährdete Mensch und seine

M
        <pb n="61" />
        61

Umgebung wichtig. Eine Krüppelfürsorge, die allein ärztlich oder gar
nur chirurgisch ausgeübt wird, ist keine Fürsorge, sondern eine Ma-
terialbeschaffung für Kliniken. s
_ Einer der schwierigsten Punkte ist besonders in heutiger Zeit
die Berufsausbildung und die Erfüllung der Aufgaben, die der Für-
sorgestelle dabei zufallen. Das alte Vorurteil, jeder körperliche Krüp-
hel müßte Schreiber werden, ist so tief in der Bevölkerung befestigt,
daß man Mühe hat, gegenüber dem Unversstand der Eltern Ruhe zu
behalten. Wenn garnichts mehr fruchtet, einen schwer Verkrüppelten
unterzubringen, so soll die Gemeinde oder eine Zeche irgendeinen
Schreiberposten für ihn beschaffen. Viel zu wenig wird daran gedacht,
daß leider mit dem Krüppeltum viel häufiger, als wir bisher gewußt
haben, geistige Minderwertigkeit verbunden ist, besonders bei der
englischen Krankheit und daß schon der jugendlich Verkrüppelte eine
Veränderung seines Charakters erfährt, die es unbedingt wünschens-
wert erscheinen läßl, ihn von allzu geistiger Einstellung, von Kopf-
arbeit fernzuhalten. Jeder Nervenarzt weiß, wie wohltätig Hand-
Ibeit auf den überangestrengten Kopfarbeiter wirkt, der eben zur
Erfüllung seiner Berufsaufgaben noch mehr als der Handwerker einer
vollen Gesundheit bedarf, um nicht berufskrank zu werden. Dies muß
mit der nötigen Schonung immer wieder den Kranken beigebracht
Verden und vor allen Dingen ihren Eltern. Wie oft habe ich er-
staunte Gesichter gesehen, wenn ich einen Hinkenden oder Beinbe-
schädigten auf das Handwerk der Schmiede hinwies. Und doch hat es
immer ja hinkende Schmiede gegeben. Ühnlich geht es einem mit
ndern Berufen; leider ist im Zuge der Entwicklung dem Handwerk im
allgemeinen das alte Lehrlingswesen verlorengegangen. Es wird
iedem, der sich darum bemüht, auffallen, daß kein Meister und keine
Meisterin mehr einen Lehrjungen ins Haus nehmen wollen, selbst wenn
man ihnen Beihilfen verspricht. Und das Lehrlingswesen der großen
Verte ist auch nicht geeignet, uns in der Berufsertüchtigung der
Krüppel wesentlich zu unterstützen. Es bleiben dann ja nur die zum
Teil vorbildlichen Berufsschulen der Krüppelheime, die aber natürlich
lehr teuer sind und auch noch den Nachteil haben, die jungen Leute
licht mit dem Geschäftlichen und mit der Anpassung an die bürger-
iche Welt genügend vertraut zu machen, die der vom Lehrling zum
Gesellen aufsteigende junge Mensch nebenbei begreifen lernt. Jeder,
L. in dieser Frage eine Entlastung unserer Krüppelheime und der
Ve gd esfürsorgeverbände herbeiführen kann, erwirbt sich ein großes
rdienst.

. Auf die Beziehungen der Krüppelfürsorgestelle zu dem Landes-
fürsorgeverband möchte ich nicht näher eingehen. Das Bindeglied ist
[G Jegeben in den Anträgen, die die Fürsorgestelle zur Einleitung von
Heil- und Berufserziehungsverfahren stellt. Diese Anträge müssen
        <pb n="62" />
        dem Landeskrüppelarzt die Unterlagen in die Hand geben,
damit er über die zu treffenden Maßnahmen, die Auswahl der An-
stalt und Aufwendung von Mitteln entscheidet. Diese Anträge müssen
ihm auch ein abgerundetes Bild verschaffen, nicht nur über die körper-
liche Beschaffenheit, sondern über die allgemeinen menschlichen und
sozialen Aussichten. Notwendig ist dazu aber neben schriftlichem gut-
achtlichem Verkehr eine persönliche Bekanntschaft. Dadurch gewinnt
der Landeskrüppelarzt einen Einblick in die Tätigkeit der nachgeord-
neten Fürsorgestellen. Wie in allen Fürssorgegebieten ist auch in der
Krüppelfürsorge die Gefahr vorhanden, daß alle papiernen Verfahren
leicht starr und tot werden und nur der lebendige Verkehr wirksam
bleibt. In §§ gefaßte Vorschriften hemmen auch dort mehr, als sie
nützen. Wünschenswert ist die gelegentliche Berührung der leitenden
Persönlichkeiten mit der Tagespresse.

Die Ausführungsbestimmungen des Gesetzes sehen außerdem
noch allerlei Beziehungen vor zu Hebammen, Lehrern, Schulärzten,
Jugendämtern und Kreisärzten und stellen Verpflichtungen und Mög-
lichkeiten des Verkehrs fest. Auch die wollen wir nicht näher be-
trachten. Sie ergeben sich zum größten Teil aus den allgemeinen Be-
stimmungen über den amtlichen Verkehr.

Wir kommen zum Schluß zu den wichtigsten Helfern in der
Krüppelfürsorge neben dem Arzt. Das sind die Fürsorgerinnen resp.
Gemeindeschwestern. Man kann in der Fürsorge zwei versschiedene
Arten unterscheiden. Ich möchte sie aufnehmende und nachgehende
Fürsorge nennen. Unter aufnehmender Fürsorge verstehe ich die Art,
die vor der Einführung unseres Gesetzes fast die einzige war. Sagen
wir es anders: Jemand gründet ein Krüppelheim und wartet darauf,
bis geeignete Pfleglinge kommen. Er teilt vielleicht auch ümtern und
Vereinen mit, daß er eine Krüppelklinik errichtet habe, die neben der
Behandlung und Verpflegung auch eine Beratungssstunde abhält.
Vielleicht hat er auch Mittel zur Verfügung, Krüppel zu unterstützen.
Dies wäre ein reiner Fall von aufnehmender Fürsorge. Unter nach-
gehender Fürsorge verstehe ich ein umfassenderes Verfahren, das sich
zum Ziele setzt, alle Krüppel eines bestimmten Bezirkes fürsorgerisch
zu erfassen. Und wir können sagen, daß dieses höchste Ziel durch das
Gesetz vom 6. Mai 1920 erreichbar geworden ist. Jedenfalls stehen
heute alle Vereine und alle Krüppelärzte auf dem Standpunkt, den
ich als nachgehende Fürsorge bezeichnet habe. Zu dieser nachgehenden
Fürsorge gehört auch die vorbeugende; denn Krüppeltum verhüten
und Krankheit verhüten ist besser, als Krankheit behandeln und heilen.
Es hieße, die ganze Richtung der Heilkunde der letzten 50 Jahre ver-
anschaulichen, wollten wir hier auf Vorbeugung, Verhütung und Ver-
erbung des Krüppeltums eingehen. Wir wollen uns deshalb be-
schränken auf die Ausübung, die der nachgehenden Fürsorge in dem

62
        <pb n="63" />
        13

Gesetz und in den auf Grund dieses Gesetzes geschaffenen amtlichen
Fürsorgestellen möglich geworden ist.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist aber der Arzt nicht imstande.
Er kann die Anregung geben und muß sich dieses Gedankens stets be-
wußt sein, aber die nachgehende Fürsorge ausüben kann er so wenig
wie der Verwaltungsbeamte, sondern dazu bedarf es der weiblichen
Hilfe in Gestalt der Fürsorgeschwestern. Die Einrichtung von Für-
sorgerinnen, die von Gemeinden angestellt werden, ist ja noch nicht
alt, und sie ist innig verbunden mit den Nöten, die die wachsende In-
dustrie, die Großstadtbildung und das Elend des Hungerkrieges ge-
bracht haben. Leider muß man auch dazu setzen, daß sie eine not-
wendige Einrichtung geworden ist durch die Lockerung der Familie,
die wir ja alle beklagen. Die Fürsorgerin muß viele Aufgaben, die die
Eltern bisher als eine selbstverständliche Verpflichtung für sich an-
sahen, übernehmen. Für die Krüppelfürsorge ist nun diese Einrichtung
der amtlichen Fürsorgerinnen eine große und entscheidende Hilfe;
denn nur die in ihrem abgegrenzten Bezirk genau eingearbeitete Für-
sorgerin ist in der Lage, die Krüppel oder die gefährdeten Kinder zu
bezeichnen und der Fürsorgestelle zuzuführen. Die Fürsorgerin soll
nach Möglichkeit in den wichtigsten Fragen der Krüppelfürsorge Be-
scheid wissen. Jeder leitende Arzt einer Stelle hat deshalb darauf zu
achten und soll ständig daran arbeiten, seine Fürsorgerinnen zu unter-
richten und zu schulen. Er soll mit den zuständigen Fürsorgerinnen
jeden einzelnen Fall genau durchsprechen, damit sie in der Lage sind,
die Eltern aufzuklären, Verschlimmerungen zu erkennen, Gefähr-
dungen der Kinder fernzuhalten und auf die ersten Anzeichen der
Krüppelleiden bei ihren Pfleglingen aufmerksam zu machen. Ich habe
eigene Kurse für die Fürsorgerinnen in meinem Bezirke nicht einge-
richtet. Ich habe aber durch Vorträge, die dem Verständnis der
Schwestern angepaßt waren, ihr Interesse an der Arbeit zu wecken
Jesucht und besonders darauf gehalten, daß in den Fürsorgestunden
die Kranken mit den Schwestern zusammen erscheinen. Mein Krüppel-
bezirk ist mit mehr als 50 Schwestern besetzt, die zugleich in anderen
Fürsorgegebieten arbeiten, besonders in der Säuglings- und Tuber-
kulosefürsorge, aber auch Trinker- und Gesschlechtskrankenfürsorge,
Wohnungs-, Pflege- und Schulfürsorge kennen lernen und anderes.
Sie erscheinen zu den Sprechstunden für Krüppel möglichst vollzählig,
und so ergibt sich dann im Laufe der Zeit eine Arbeitsgemeinsschaft
und rverständigung zwischen dem Arzt und seinen Schwestern, die nur
dadurch getrübt wird, daß die Schwestern häufig wechseln. Spezial-
schwestern für Krüppelfürsorge auszubilden, halte ich für verkehrt.
Jede Fürssorgerin soll möglichst viel vom Krüppelwesen verstehen und
Gelegenheit haben, diese Erfahrungen in ihr Gesamtwissen hineinzu-
arbeiten. Ausgerüstet mit diesen Kenntnissen und stetig angefeuert
        <pb n="64" />
        .- G4 --=
durch die Erfolge, die sie in der Fürsorgestelle immer wieder zu sehen
bekommt, entwickelt sie ein dauerndes Interesse an Vorbeugung, Ver-
hütung, Behandlung und Heilung der Krüppel. Bedingung ist natür-
lich, daß ihr Bezirk, der ihr anvertraut ist, nicht zu groß ist. Sechs-
bis zehntausend Einwohner lassen sich bei der nötigen Übung von
einer Schwester versorgen.

Eine wichtige Aufgabe für die Schwestern ist auch die Bewachung
der orthopädisch tragbaren Apparate, die für Krüppel besschafft
werden. Die Aufsicht über die von der Fürssorgesstelle oder dem Land-
armenverband verschafften Apparate ist heute durchweg sehr mangel-
haft. Ich will ganz absehen von denjenigen Fällen, wo ein Apparat
überhaupt nicht benutzt wird, sondern nur daran denten, wieviel un-
nötige Belastung den Gemeinden dadurch entsteht, daß die Apparate
schlecht gepflegt, unrichtig angelegt oder nur zeitweise, etwa gar nur
zu den Kontrollsstunden angelegt werden. Jeder Apparat wird einem
lebenden Wesen angelegt und kann außer den gewollten Wirkungen
auch schädliche Wirkungen entfalten, besonders wenn er verbiegt oder
wenn er zu klein wird. Deshalb ist es sehr zweckmäßig, und ich ver-
lange das von den Fürsorgerinnen, daß sie jeden Apparatträger ihres
Bezirkes im Auge behalten und ihn, wenn es nötig ist, zur Vor-
stellung bringen.

Hiermit möchte ich schließen. Die Aussichten für weiteren Erfolg
in der Krüppelfürssorge, die in den lezten Jahren in Preußen einen
so segensreichen Aufschwung genommen haben, sind abhängig wie
alles im deutschen Vaterlande von einer langsamen Gesundung unserer
Verhältnisse einerseits. Andererseits aber davon, daß der gute Geist,
der jetzt im Krüppelfürsorgewesen herrscht, erhalten bleibt und ihm die
Freiheit gelassen wird, die er zu seiner weiteren Entwicklung nötig
hat. Möge uns der Geist der Menschenliebe und Nächstenliebe er-
halten bleiben, der uns heute beseelt, und mögen wir immer die Hilfs-
kräfte finden, deren wir für unsere hohe Aufgabe bedürfen.
        <pb n="65" />
        Vorbeugung des Krüppeltums, Überwachung des Heilver-
fahrens und Entlastung der Krüppelfürsorge.
Von Dr. H. Paal, Landeskcüppelarzt in Münster.

Vom ärztlichen wie vom wirtschaftlichen Standpunkte aus erscheint
die Vorbeugung des Krüppeltums leichter und vorteilhafter als die
Heilung. Unsere Orthopäden glauben, daß mehr als die Hälfte alles
Krüppeltums, wie es sich uns heute darbietet, vermeidbar war, ja, die
Schätzung geht sogar bis zu 80 Prozent. Diese Verschiedenheit der
Schätzung erklärt sich hinreichend aus der unklaren Umgrenzung des
Begriffes Krüppel, an welcher auch sonst die vergleichende Statistik
krankt. Die völlige Vorbeugung und Beseitigung eines körperlichen
Gebrechens ist wohl vielfach nicht möglich, auch wenn es gelingt, die
körperliche Leistungsfähigkeit und Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder
wiederherzustellen. M. E. würde es von großem Vorteil sein, wenn
man ssich allgemein darauf einigte, versc&lt;h i ed ene Stufen der
Verkrüppelung zu unterscheiden und etwa vier Stufen anzu-
nehmen:

1. Leichte Verkrüppelung, bei welcher ein Erwachsener voraus-
sichtlich mehr als 50 Prozent erwerbsfähig bleibt (Leichtbeschädigte).

2. Schwere Verkrüppelung, welche bei Erwachsenen eine Erwerbs-
beschränkung von 50~80 Prozent bedingt (Schwerbeschädigte).

3. Vollkrüppel, die sich zwar beschäftigen, aber nicht regelmäßig
einem lohnenden Erwerb nachgehen können.

4. Sieche, welche dauernd und vorwiegend auf fremde Pflege und
Hilfe angewiesen sind.

Nach einer solchen Einteilung wäre es leichter, die wirklichen
Schäden des Krüppeltums und den Erfolg einer Vorbeugung, Behand-
lung oder Ausbildung zu bemessen, indem eine sehr wesentliche Bes-
serung oder Verschlechterung des Zustandes auch eine Ünderung der
Krüppelstufe bedeuten würde. Eine vollständige Verhütung des
Krüppeltums ist ebenso wenig zu erreichen wie eine vollständige
Heilung. Es ist aber schon viel gewonnen, wenn es gelingt, die
schwersten Formen zu verhüten oder zu beschränken.

Die Verhütung des Krüppeltums ist teils allgemeiner, teils be-
sonderer Art. Ein großer Teil der ersteren liegt auf dem Gebiete der
allgemeinen Gesundheitsfürsorge, insbesondere der Säuglings- und
Kinderfürsorge und ist die eigentliche Aufgabe der Wohlfahrtsämter,
welche durch fachkundige ärztliche Berater hier wertvolle Arbeit leisten

Beiträge zur sozialen Fürsorge. 6
        <pb n="66" />
        NH

können. Vor allem sind auch die Schulärzte zu dieser Mitarbeit be-
rufen. Die Ursache dafür, daß noch so viele Krüppelleiden entstehen,
die sehr wohl hätten vermieden werden können, liegt nach Professor
Biesalski hauptsächlich darin, daß die Ürzte früher eine völlig unzu-
reichende Ausbildung in der Orthopädie erhalten haben und daß dieser
Zustand bis heute noch so geblieben ist. Daher hat es auch an einer
zielbewußten Aufklärung der breiten Öffentlichkeit, der Eltern und
Erzieher gefehlt. Nur wenn das Krüppelleiden in seinen Anfängen
richtig erkannt und beurteilt wird, läßt sich ein größerer Schaden rer-
hüten. Eine regelmäßige kostenlose Untersuchung und
Beratung der gefährdeten Kinder ist daher eine der
wichtigsten Voraussetzungen für einen Erfolg.

Am schwierigsten ist natürlich die Vorbeugung bei den ange-
b or enen körperlichen Defetten, wo die Ursache gewöhnlich in der
ersten Keimanlage gegeben ist. Der sog. „böse Blick“, Verwünschungen
und das „Versehen“ der Schwangeren, vielfach noch in abergläubisscher
Weise verantwortlich gemacht, sind wohl meistens Phantasieprodukte
und finden keine naturwissenschaftliche Erklärung, wenn auch durchaus
nicht jeder Einfluß der Psyche der Mutter auf die Entwicklung des
Kindes bestritten werden soll. Wenn man den Mangel an Fruchtwasser
als Ursache für Abschnürungen von Beinen und Armen oder für Ab-
knickung des Kopfes und des Fußes (Schiefhals, Klumpfuß) an-
schuldigt, so wird auch hiermit die Ursache in die erste Keimanlage ver-
legt. In Übereinstimmung hiermit zeigt sich auch, daß Erblichkeit bei
Mißbildungen eine große Rolle spielen. Verletzungen des Kindes bei
der Geburt sind zuweilen mit schweren und dauernden Störungen
verbunden durch Gehirnblutungen und Nervenlähmungen. Die Not-
wendigkeit und das Verlangen nach einer besseren geburtshilflichen
Ausbildung hat namentlich in letzter Zeit auch in ärztlichen Zeitschriften
Ausdruck gefunden.

Die Wandlungen, welche der Körper in seiner weiteren Entwick-
lung durchmacht, stehen unter der Wirkung von sog. „Blutdrüsen“
(Schilddrüse, Thymus, Geschlechtsdrüse, Hypophyse), welche in ver-
schiedenen Lebensstufen verschiedene Bedeutung besitzen und durch
„innere Sekretion“ das Wachstum und den Stoffwechsel beeinflussen
im Verein mit den wichtigen Stoffwechselzentren des Gehirns, denen
eine zentrale Beherrschung des Wachstums zugeschrieben wird. So
wird es verständlich, daß gewisse Gifte, welche sich mit Vorliebe an
Nervenzellen und Blutdrüsen verankern (z. B. die Lues), eine so ver-
hängnisvolle Wirkung bis in die dritte Generation entfalten können.
Diese Erkenntnis kann in einzelnen Fällen den Weg zeigen, durch ent-
sprechende Kuren eine Entgiftung des Körpers herbeizuführen und
Ersatzstoffe für die innere Sekretion (Hormone) zu schaffen, wodurch
        <pb n="67" />
        die beginnende Entwicklungsstörung ausgezeichnet beeinflußt werden
kann, während die ausgebildete Krankheit einer solchen Behandlung
trotzt.

Aus den Anträgen an die Landesfürsorgesstelle auf übernahme
der Krüppelfürssorge geht hervor, daß vielfach Unsicherheit darüber
herrscht, zu welchem Zeitpunkt vorbeugende und vor-
bereitende Maßnahmen und wann Anstaltsbehand-
lung erforderlich sind. Die rechtzeitige Durchführung dieser
Maßnahmen ist aber für den Erfolg namentlich in vorbeugender Hin-
sicht von größter Bedeutung.

Der angeborene Schief hals kann in den ersten Lebens-
monaten zuweilen noch durch einfache Lagerung des Kopfes geheilt
werden, während er bei längerem Bestehen zu unheilbarer Defor-
mation des Kopfes und der Wirbelsäule führt.

Der ang e b or ene Klum pf uß wird gleichfalls schon von den
ersten Lebenstagen an zweckmäßig mit redressierenden Manipulationen
behandelt und in überkorrigierter Stellung mit Binden, Heftpflaster,
später mit Bandagen. so vorbereitet, daß später bei einer definitiven
Redression um so sicherer ein dauernder Erfolg erzielt wird.

Besonders wichtig ist auch die frühzeitige Erkennung und Behand-
lung der angeborenen Hüftgelenks verr enk ung. Schon
im ersten Lebensjahre kann versucht werden, durch Abduktions-
gymnasstik die eigentliche Einrenkung vorzubereiten, welche am besten
schon vor den ersten Gehübungen einsetzt.

Spaltbildungen, bedingt durch unvollkommenen Verschluß der
Körperhöhlen bzw. der beiderseitigen symmetrischen Körperanlagen,
zeigen sich am Kopf am häufigsten als sog. Hasen sch art en. Geht
der Spalt durch die ganze Oberlippe bis in die Nase, so daß die Er-
nährung erschwert ist, so muß frühzeitig operiert werden; sonst kann
bis zum Alter von 1% Jahr gewartet werden; denn Säuglinge sind in
den ersten Monaten auch gegen geringen Blutverlust sehr empfindlich.

Die Gaumenspalten werden am besten im 2. Lebensjahre
Operativ geschlossen, doch ist diese Operation nur dann Erfolg ver-
sprechend, wenn sie von einem auf dem Gebiete der plasstischen
Dperation gut geschulten Chirurgen vorgenommen wird.

Angeborene Leistenbrüch e sollen im 2. Lebensjahr, ange-
borene Wasserbrüche aber bereits im 1. Lebensjahr operiert werden,
desgleichen Vorhautverwachsungen. Angeborene Nabelbrüche können
meistens im ersten Lebensjahr durch Heftpflasterverband zur Aus-
heilung gebracht werden.

Die Spaltbildung im Wirbelkanal (spina bilida)
hat ihren Sitz meistens im Lendenteil und bildet dort eine weiche ge-
schwulstartige, mit normaler oder ulceröser Haut bedeckte Vorwölbung.
Wenn keine Lähmung der Blase, des Mastdarms oder der Beine

67
36
        <pb n="68" />
        18

bestehen, so handelt es sich gewöhnlich nur um eine Ausstülpung der
Rückenmarkshäute, während bei Lähmungen auch das Rückenmark
selbst bzw. Nervenstränge desselben beteiligt sind. Eine spontane Bes-
serung ist nur in leichten Fällen möglich und selten. Aber auch die
Operationsresultate sind ungünstig, besonders bei den Gelähmten.
Nach einer neuen Statistik von Mißmahl traten unter 103 operierten
Fällen in 6,2 Prozent eine Verschlimmerung bereits vorhandener
Lähmungen auf, in 10 Prozent traten Neulähmungen auf, in
17,8 Prozent blieben die Lähmungen gleich, und nur in 3,9 Prozent
trat eine Besserung oder Heilung von Lähmung auf, während 62 Pro-
zent Ungelähmte von Lähmung auch nach der Operation befreit blieben.
Dagegen berichtet Stockmeier aus der Baseler Klinik, daß unter 20
nichtgelähmten Operierten 10 mal vollständige Heilung eintrat. Hier-
aus ergibt sich, daß die Schwergelähmten sich nicht zur Operation
eignen und daß auch bei Ungelähmten und Leichtgelähmten nur von
einem auf diesem Gebiete erfahrenen Arzte entschieden werden kann,
welche Fälle für eine Operation Aussicht bieten. Sonst kommt nur in
Betracht, die Geschwulst vor Druck zu schützen. Nicht immer ist die
Spaltbildung äußerlich sichtbar. Es gibt geringere Grade dieses
Leidens, die nur bei guter Röntgenaufnahme erkennbar sind. Diese
sog. spina bilida occulta ist eine nicht seltene Ursache des angeborenen
Klumpfußes. Besonders, wenn dieser erst bei starker Belastung im 3
und 7. Lebensjahr deutlicher in Erscheinung tritt und wenn häufiger
Recidive eintreten, ist an Spaltbildungen im Rückgrat zu denken. Die
Vorbeugung und Beseitigung des Klumpfußes ist daher keineswegs
immer leicht und erfordert viel Geduld von allen Seiten.

Der Plattfuß ist meistens erworben und bedingt durch eine
Insuffiziens der Knochen, Bänder und Muskeln des Fußes. Die
Eltern müssen darauf achten, daß die Kinder von frühester Jugend an
richtig gehen und stehen lernen, die Fußspitzen nicht ~ wie es meistens
geschieht und für schön angesehen wird — nach auswärts gedreht (die
frühere militärische Haltung), sondern die Spitze nach vorne gerichtet.
Auf gutes Schuhwerk ist besonders Gewicht zu legen. Durch Fuß-
massage und besonders gefertigte Schuhe können die ersten Anfänge
noch verhältnismäßig leicht beseitigt werden. Die meisten Orthopäden
stehen auf dem Standpunkte, daß Einlagen in den Schuh nur nach
Gipsmodellen anzufertigen sind, daß dagegen jede käufliche Schuh-
einlage, als Massenartikel hingestellt, untauglich ist, weil sie sich dem
Fußgewölbe nicht genügend anschmiegen kann.

Die seitliche Verbiegung der Wirbelsäule (Stoliose),
durch Schwäche der Knochen (Rachitis) und der Muskeln bedingt, er-
fordert frühzeitige Bekämpfung dieser Grundleiden. Regelung der
Diät (gemischte Kost, insbesondere Genuß von Möhren. Lebertran),
        <pb n="69" />
        69

Rückenmassage, Gesundheitsturnen, Solbäder und Schwimmen kommen
als weitere vorbeugende Mittel in Betracht. Korsette und Gerade-
halter können eine Rückgratverkrümmung nicht beseitigen und höchstens
eine Verschlimmerung verhüten. Kleine Kinder sollen nicht soviel auf
dem Arm getragen, nicht auf zu weicher Unterlage gebettet werden,
häufig die Bauchlage einnehmen und nicht früher auf die Beine gestellt
werden, als sie ohne Hilfe imstande sind, sich aufzustellen. Die beste
Vorübung für das Gehen ist das Kriechen auf r ein e m Fußboden.
Art und Zeitpunkt der Behandlung rachitischer Knochenverkrüm-
mungen wird bedingt durch den Grad der Verbiegung und der
Knochenweichheit bzw. durch den Grad des Widerstandes, den der ver-
krümmte Knochen der Geradrichtung entgegensetzt. Gewiß können
mäßige Verbiegungen der Beine auch von selbst allmählich auswachssen,
es ist aber in jedem Fall ärztliche überwachung notwendig, damit der
rechte Zeitpunkt nicht versäumt wird.

Die Knochen- und Gel enktub erk ulose hat nach dem ein-
stimmigen Bericht der Urzte in den letten Jahren stark zugenommen,
offenbar in Nachwirkung der Unterernährung, welche sich ja auch sonst
bei anderen Knochenerkrankungen gezeigt hat. Bei rechtzeitiger Er-
kennung und Behandlung kann gewöhnlich eine Ausheilung ohne
Operation erzielt werden. Darum ist bei jedem Verdacht auf tuber-
kulösse Gelenkerkrankung baldigst eine Röntgenaufnahme durch den
Facharzt am Platze. Fast die Hälfte aller tuberkulösen Knochen-
erkrankungen treten vor dem 10. Lebensjahre auf.

Es entfallen hierbei nach einer neueren Statistik auf:

die Wirbelsäule 43 Prozent,

das Hüftgelenk 23 Prozent,

das Kniegelenk 17 Prozent,

den Fuß 8 Prozent,

andere Knochen 9 Prozent.
. An Versuchen, den Körper durch spezifische Mittel d. h. durch
Schutzimpfungen gegen die tuberkulöse Infektion zu immunisieren, hat
es in den letzten Jahrzehnten nicht gefehlt, ohne daß wir hierin weiter
gekommen sind. Solange wir keine künstliche Immunität schaffen
können, müssen wir die natürliche Immunität d. h. die Widerstands-
fähigkeit des Körpers gegen Infektion zu heben suchen. Der hohe Grad
der Immurnität ist z. B. ein Hauptmerkmal des gesunden Brustkindes,
im Gegensatz zum künstlich ernährten Kinde. Die dem jungen Kinde
angeborene natürliche Immunität zu schützen und zu erhalten, ist die
wichtigste Aufgabe der Kinderpflege, die beste Verhütung von In-
fektionskrankheiten aller Art. In der frühzeitigen Erkennung der
Tuberkulose liegt das stärkste Vorbeugungs- und Heilmittel. Aus um-
fangreicher gutachtlicher Tätigkeit habe ich die Erfahrung gewonnen,
        <pb n="70" />
        . sun %.

daß bisher weit mehr als die Hälfte aller Knochen- und
Gelenk-Tuberkulose im Anfang verkannt, als Rheu-
matismus oder Verstauchung mit Einreibungen behandelt wird. Ge-
rade diese aber sind natürlich hier zu meiden. Chronischer Rheuma-
tismus ist bei Kindern ohnehin selten und eine einfache Versstauchung
wird von ihnen in wenigen Stunden vergessen. Jede Gelentschwellung,
jede Empfindlichkeit der Wirbelsäule und der Gelenke bei Bewegungen
ist bei Kindern verdächtig und bedarf einer Röntgenuntersuchung.

Die hochgradige spitzwinklige Abknickung der Wirbelsäule mit
Höcker- und Buck elbil dung infolge tuberkulöser Einschmelzung
eines Wirbels ist wohl stets zu vermeiden, wenn rechtzeitig für Ruhe-
stellung und Entlastung der Wirbelsäule gesorgt wird, bevor Deformität
eingetreten ist.

Die Hüftg elenkttub erk ulo se wird im Anfang nicht selten
deswegen verkannt, weil die ersten Schmerzen zuweilen nicht an der
Hüfte, sondern am Knie auftreten. Jede Veränderung der Körper-
haltung, des Ganges, der Gelenkbeweglichkeit bei Kindern sollte die
Eltern zu einer gründlichen Untersuchung veranlassen, auch wenn keine
größeren Schmerzen bestehen; denn gerade dadurch ist die Knochen-
und Gelenktuberkulose so verhängnisvoll, daß sie im Anfang fast keine
Schmerzen verursacht und daher nicht beachtet wird. Ebenso wie die
Erkennung ist auch die Behandlung der tuberkulosen Knochenerkrankung
nicht immer leicht und stellt an die Kenntnisse und Erfahrung des
Arztes große Anforderungen, wie sie im allgemeinen nur chirurgisch
und orthopädisch gut vorgebildete Fachärzte besißen. Die Landes-
fürsorgestelle legt daher großen Wert darauf, Knochen- und Gelenk-
tuberkuloseerkrankte besonderen Heilanstalten zuzuführen.

Die schwersten Krüppelleiden entstehen durch Erkrankung des
Zentralnervensystems, also des Gehirns und des Rückenmarkes; darum
ist die Vorbeugung hier besonders wichtig. Leider ist sie aber auch be-
sonders schwierig. Die Rückenm ark sl ähm ungen der Kinder
treten teilweise als akute Infektionskrankheit auf, und diese macht
strengste Absonderung zur Verhütung weiterer Ansteckung notwendig.
Jugendliche aus der Umgebung des Kranken sind unbedingt vom
Schulbesuch fernzuhalten. Die Unschädlichmachung von Erbrochenem,
von Nasen- und Rachenschleim, Stuhl und Urin sowie Desinfektion
von Kleidern, Betten und Wohnung sind angezeigt. Es wäre zu
wünschen, daß die Kreisärzte veranlaßt würden, jeden frischen Fall
von spinaler Kinderlähmung auch der Haupt-Krüppelfürsorgestelle zu
melden; denn sonst gelangen solche Kinder nicht selten erst mehrere
Jahre später in fachkundige orthopädische Behandlung, während es
gerade wichtig ist, den schweren Folgen der Lähmung (falsche Gelenk-
stellungen, Kontrakturen) rechtzeitig vorzubeugen. Im Anfang kann
auch versucht werden, den meisst spontan einssezenden Rückgang der

7.1
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        . 71

Lähmung durch Quecksilbereinreibungen und Schwitzkuren zu fördern.
Ferner wird Lagerung auf Gipsbett zur Entlastung der Wirbelsäule
empfohlen, doch nicht immer vertragen. Anwendung des galvanischen
Stromes im ersten Jahre mit Unterbrechungen, Massage, passive und
soweit möglich aktive Gymnastik, behüten die Muskeln vor fortschrei-
tender Abmagerung und kräftigen die benachbarten und nicht ge-
lähmten Muskeln, um für die gelähmten eintreten zu können. Auf
diese Weise kann aus den gelähmten Extremitäten oft noch erstaunlich
viel herausgeholt werden. Die genannten übungen, namentlich die
Gehübungen können durch einfache, leicht herstellbare Apparate viel-
fach wirksam unterstützt werden.

Der epidemischen Kinderlähmung kann die syphilitische Kinder-
lähmung bei angeborener Lues (Thrombose der Gehirngefäße mit plötz-
lich eintretender Halbseitenlähmung, ferner Lues der Stammganglien)
zum Verwechseln ähnlich sein. Die klinischen Zeichen der angeborenen
Spätsyphilis sind zu einem guten Teil uncharakteristisch und diagnostisch
schwierig. In allen zweifelhaften Fällen muß aber versucht werden,
die Diagnose durch fachärztliche Untersuchung zu sichern, weil sie für
die Behandlung von entscheidender Bedeutung ist.

Bei allen Arten von Lähmungen, besonders bei den spastischen ist
es von besonderer Wichtigkeit, daß die Eltern sich durch einen Facharzt
(Orthopäden) über die Pflege des Kindes belehren lassen. So kann
z. B. durch richtige Lagerung des Kindes eine Beugetontrattur an
Hüft- oder Kniegelenk verhindert werden, die sonst später der Be-
handlung große Schwierigkeiten bietet.

Eine große Zahl von Krüppeln verdankt ihr Leiden Unglücks -
fällen des täglichen Lebens, namentlich bringen Industrie und Ver-
kehrswesen der körperlichen Unversehrtheit große Gefahren. Die Un-
fallverhütung ist zuerst in Deutschland als wichtiger Bestandteil der
Unfallversicherung auf gesetzliche Grundlage gestellt worden. Das Ver-
ständnis für die Durchführung unfallverhütender Maßnahmen ist aber
vielfach noch gering, sowohl bei Arbeitgebern wie bei Arbeitnehmern.
Jeder Mensch soll die gesundheitlichen Gefahren in seiner täglichen
Umgebung und Beschäftigung genau kennen und muß sich darüber be-
lehren lassen, bevor er die Arbeit aufnimmt. Der stetig wachsenden
Zahl der Verkehrsunfälle kann nur Einhalt geboten werden durch
strengste Beachtung der Verkehrsvorsschriften, für welche das Ver-
ständnis schon in den Schulen geweckt werden muß. Hat doch die
Statistik ergeben, daß fast die Hälfte aller durch Verkehrsunfälle zu
Schaden Gekommenen noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hatte.
In England und Amerika ist seit Jahren eine planmäßige Er-
Ziehung zur Unfallverhütung mit großem Erfolge durchge-
führt. Gute Kenner Amerikas versichern, der starke Automobilverkehr
dort würde unerträglich sein ohne das Alkoholverbot. Es ist ja be-
        <pb n="72" />
        kannt, daß schon mäßige Mengen Alkohol genügen, um die Aufmerk-
samkeit und die Schnelligkeit der überlegung, vor allem aber das Ver-
antwortlichkeitsbewußtsein zu beeinträchtigen. Die sozialen Unfall-
versicherungen haben sich nicht mit einer Überwachung der Betriebe zur
Verhütung der Unfälle begnügt, sie sind auch bestrebt, durch über-
nahme und üÜberw achun g d es Heilv erf ahr ens die Folgen
eines Unfalles möglichst zu b esschränk en. Es ist ja be-
kannt, daß das Schicksal eines Schwerverletzten wesentlich davon ab-
hängt, wer den Kranken in der ersten Zeit ärztlich behandelt. Die
wesstfälische landwirtschaftliche Berufsgenosssenschaft hat dadurch, daß
sie alle Schwerverletten s of or t in geeigneten Krankenhäusern durch
Fachärzte behandeln läßt und auch die leichten Fälle überwacht, un-
zweifelhaft jährlich eine gr o ße Anzahl von Verletzten
vor deem Krüppeltum bewahrt. Auch in der speziellen
Krüppelfürssorge erscheint eine überwachung des Heilver-
fahrens durchaus notw end ig, wenn sie auch nicht wie in der
berufsgenossensschaftlichen Unfallversicherung dem Träger der sozialen
Fürsorge ausdrücklich im Gesetz zur Pflicht gemacht ist. Zwar wird die
Behandlung von der Landesfürsorgestelle Westfalens grundsätzlich nur
solchen Ürzten übertragen, die den Nachweis guter fachärztlicher Vor-
bildung und Erfahrung erbracht haben; denn auch beim Krüppel ist
die beste Hilfe gerade gut genug. Krüppelkinder und ihre Angehörigen
sind aber selbst selten in der Lage, sich ein Urteil über Notwendigkeit
und Zweckmäßigkeit eines Eingriffes und die Eignung einer Anstalt
und eines Arztes zu den geplanten Maßnahmen zu bilden. Gerade die
Auswahl der Anstalt und des Arztes ist aber sowohl für den Erfolg
der Behandlung als auch für die Kosten nicht selten von erheblicher
Bedeutung. Die beste Hilfe ist für die Dauer auch die billigste. Wenn
auch bei schwerer Verkrüppelung gern alles daran gesetzt werden soll,
um Hilfe zu bringen, so können doch Operationsfreudigkeit, Experimen-
tierkunsst und Geschäftssinn einen Arzt dazu verleiten, mehr zu unter-
nehmen, als notwendig und angebracht ist, mit dem Erfolg, daß die
ohnehin schwachen Glieder noch mehr geschwächt werden. Nicht jede
neue Operationsmethode hat sich bewährt und nicht jeder sonst tüchtige
Arzt und Chirurg ist für jede Behandlung gleich gut geeignet. Mit
Schrecken denken wir heute zurück an die vielen unglücklichen Opfer
von Resektionen tuberkulöser Gelenke, wie sie vor einigen Jahrzehnten
besonders zahlreich waren. Der Begründer dieser Methode schrieb am
Ende seines Lebens selbst, daß ihn die Verantwortung schrecke. Nil
nocere! Dieser oberste Grundsatz jeder Behandlung muß auch und
erst recht für den Krüppel gelten. Von den stark versstümmelnden
Operationen hat man sich zum Glück in den letßten Jahren immer
mehr abgewandt. Ohne einen gesunden Optimismus kommt man auch
in der Krüppelfürsorge freilich nicht weiter, und eine große Handlungs-

)
        <pb n="73" />
        freiheit wird man keinem erfahrenen und gewissenhaften Arzte vor-
enthalten können. Es ist gewiß ein Zeichen gesunder Selbstkritik, wenn
qute Orthopäden Wert darauf legen, daß ihre Erfolge von sachkundiger
unparteiischer Seite nachgeprüft werden und selbst bekennen: Wenn
man die operierten Fälle nach Jahr und Tag wiedersieht, so kann man
sich gewiß über manchen schönen Dauererfolg freuen, aber man wird
auch Mißerfolge und für den Krüppel teuer erkaufte Enttäuschungen
in Kauf nehmen müssen. Nach Abschluß des Heilverfahrens erhält die
Landesfürsorgestelle einen kurzen Bericht über die Art und den Erfolg
desselben, den sie in Abschrift den zuständigen Wohlfahrtsämtern zu-
gehen läßt. Wenn diese den Krüppel in gehöriger Weise weiter be-
treuen, so sind sie am ersten in der Lage, sich über die Dauerresultate
der Behandlung und Ausbildung ein objektives Urteil zu bilden. Hier-
bei ist auch das eigene Urteil des Krüppels und seiner Angehörigen
nicht zu unterschätzen.

Im Kriege wurde von einem unserer Orthopäden das Wort ge-
prägt: „Es gibt kein Krüppeltum mehr, wenn der eiserne Wille vor-
handen ist, es zu überwinden.“ Die starke Vermehrung und Ver-
größerung der Krüppelanstalten zeigen deutlich, daß das Ende des
Krüppeltums noch lange nicht gekommen ist. Ob das Krüppelgesetz
durch seine vorbeugende Bildung eine wesentliche dauernde Herab-
sezung der Zahl von Krüppeln bewirken wird, muß die nächste Zu-
kunft lehren. Die öffentliche Krüppelfürssorge wird ihre Aufgabe umso
besser erfüllen, je weniger sie belastet ist. Vor kurzem ist auf einer
Handwerkerausstellung in Rheine der Grundsatz proklamiert worden,
der Handwerker dürfe nur solche Lehrlinge nehmen, welche körperlich
und geistig volle Leistungsfähigkeit hätten und später voraussichtlich
selbst Meister werden könnten. Würde dieser Grundsatz allgemein
durchgeführt werden, so würden unsere Krüppelheime nicht mehr aus-
reichen und eine Üb erlastung der Krüppelfürsorge ent-
stehen, welche ihre Wirksamkeit lähmte. Es gilt darum auch in volks-
wirtschaftlicher Hinsicht, dem überhandnehmen des Krüppeltums vor-
zubeugen und die öffentliche Fürsorge zu entlasten. Jede Familie muß
wieder ihren Stolz darin setzen, ihre körperlich geschädigten Mitglieder
möglichst durch eigene Kraft durchzuhalten; jeder Stand, jede Gesell-
schaft und jedes Geschäft muß bereit sein, sich der Schwachen und
Hilfsbedürftigen in ihren Bereichen anzunehmen. Da es in letzter Zeit
vielfach nicht möglich war, einen verkrüppelten Lehrling bei einem
Handwerker oder in einer Fabrik unterzubringen, so sind einige Städte
dazu übergegangen, besondere Heim arbeitsstellen einzurichten.
Aus dem Bericht über die Krüppelfürsorge der Stadt Essen aus dem
Jahre 1924 ist zu entnehmen, daß dort 48 jugendliche Krüppel in acht
verschiedenen Berufen ausgebildet und beschäftigt wurden. Was den

tz
        <pb n="74" />
        . 74.&gt;
Krüppeln an körperlichen Defekten bei Bedienung der Maschinen
fehlte, wurde ihnen durch einfache Hilfsvorrichtungen erseßt. Hier-
durch entlasten diese Krüppel sehr wesentlich die Krüppelheime, und,
indem sie im Elternhaus verbleiben können, werden erhebliche Kosten
erspart. Es wurde ihnen auch die Benutzung eines Selbstfahrers für
den Weg von der Wohnung bis zur Arbeitsstelle und zurück bewilligt
oder die Kosten der Bahnfahrt übernommen. Eine Heimarbeitsstelle
für Frauen hat dort 25 jugendliche weibliche Krüppel im Nähen,
Stopfen und Stricken ausgebildet. Eine Arbeitsstatistik der Krüppel
von Dortmund vom 1. Januar v. Js. zeigt, daß dort nach Abschluß
der Krüppelbehandlung 80 männliche und 68 weibliche Krüppel in
Arbeit standen, während 48 Krüppel noch ohne jede Arbeit waren.
Daß Krüppel auch in einer Fabrik mit Erfolg beschäftigt werden
können, geht aus dem Beispiel des bekannten amerikanischen Auto-
fabrikanten Ford hervor. Er schreibt: „Man neigt nur allzusehr zu
der Meinung, daß Vollbesit der Kräfte Grundbedingung zur Höchst-
leistung bei jeder Art von Tätigkeit ist. Um die tatsächlichen Verhält-
nisse genau zu bestimmen, ließ ich die verschiedenen Verrichtungen
unseres Betriebes in Bezug auf die erforderliche Arbeitsleistung bis
ins einzelne klassifizieren ~ ob die körperliche Arbeit leicht, mittel-
mäßig oder schwer sei, ob sie naß oder trocken und wenn naß, mit
welcher Art von Flüssigkeit verknüpft, ob sauber oder schmutzig, in
der Nähe eines Schmelzofens, in guter oder schlechter Luft, ob zwei-
händig oder einhändig, sitzend oder stehend, lärmend oder leise, bei
natürlichem oder künstlichem Licht, ob sie Anspruch an Genauigkeit
stellte, den Zeitbedarf der zu bearbeitenden Teile, das Gewicht des ge-
handhabten Materials, die dafür erforderlichen Anstrengungen seitens
des Arbeiters. Es stellte sich heraus, daß es z. Zt. 7882 verschiedene
Arten von Verrichtungen in der Fabrik gab. Von diesen waren 949
als Schwerarbeit bezeichnet, die absolut gesunde kräftige Männer er-
forderte; 3338 erforderten Männer von normal entwickelter Körper-
kraft, die übrigen 3595 Verrichtungen erforderten keinerlei körperliche
Anstrengungen, sie hätten von den schmächtigsten, schwächlichsten Män-
nern, ja, mit gleichem Erfolg von Frauen oder älteren Kindern geleistet
werden können. Diese letzten Arbeiten wurden wieder unter sich klassifi-
ziert, und wir stellten fest, daß 670 Arbeiten sich von Beinlossen, 2637 sich
von Einbeinigen, 2 von Armlosen, 715 von Einarmigen, 10 von Blin-
den verrichten ließen. Von 7882 verschiedenen Tätigkeiten erforderten
4034 wohl eine gewisse, doch nicht volle Körperkraft. Folglich ist die
vollentwickelte Industrie imstande, voll bezahlte Arbeit für eine größere
Anzahl minder tauglicher Arbeiter zu liefern, als im Durchschnitt einer
ärztlichen Gesellschaft zu finden sind. Zur Zeit der heutigen Statistik
waren bei uns 9563 körperlich unter dem Durchschnitt Stehende be-
schäftigt. Von diesen hatten 123 verkrüppelte oder amputierte Arme
        <pb n="75" />
        75

oder Hände. Einer hatte beide Hände verloren, 4 waren völlig erblin-
det, 207 auf einem Auge fast völlig blind, 37 taubstumm, 60 epileptisch,
4 bein- und fußlos, 234 hatten nur einen Fuß oder ein Bein“ (Aus
„Mein Leben und Werk“ von Henry Ford).

Wenn auch die amerikanischen Verhältnisse sich nicht mit den
unsrigen decken und nicht immer als Vorbild dienen können, so geben
Beispiel und Erfolg dieses Mannes doch in mancher Hinsicht zu denken.
Die Spezialisierung der Arbeit ist auch bei uns sehr weit durchgeführt
und ermöglicht, daß bei gesunder Wirtschaftslage die Krüppel der
Stufe 1 und 2 hinreichend lohnende Beschäftigung, sei es Fabrik- oder
Heimarbeit finden können. Die Arbeit ist aber nicht nur ein
Erwerbsmittel, sondern auch eine Quelle der Ge-
sundh eit, Kraft und Lebensfreude. Darum müsssen
die örtlichen Fürsorgesstellen es sich besonders an-
gelegen sein lassen, durch willens- und tatkräftige
Berufsberatung, Schaffung von Ausbildungs mög-
lichkeiten und Arbeitsvermittlung die Fürsorge
zum Abschluß und zur vollen Geltung zu bringen.
Selbsthilfe, Familie und Gesellschaft müssen Hand in Hand gehen bei
der Bekämpfung jeder sozialen Not, die öffentliche Fürsorge kann und
darf stets nur eine ergänzende sein.
        <pb n="76" />
        Ambulante Krüppelfürsorge als Aufgabe der Bezirksfür-
sorgeverbände.
Von Or. Walter Schasse, Oberarzt am Oscar Helene-Heim und der Krüppelsürsorge-
stelle VI, Berlin. Skalitzerstraße 9.

Im Sinne des Preußischen Krüppelfürsorgegeseßes vom 6. Mai
1920 ist ein Krüppel ein durch gewisse Krankheiten im Gebrauche
seines Rumpfes und der Gliedmaßen derart behinderter Mensch, daß
seine Erwerbsbefähigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkte wesent-
lich beeinträchtigt ist. Der Zweck des Gesetzes ist, ihn soweit als irgend
möglich wieder erwerbsfähig zu machen. Es sei hier bemerkt, daß
unsere Ausführungen sich nur auf jugendliche Krüppel beziehen; denn
bei Erwachsenen kommt die Erwerbsbefähigung nicht mehr in Frage,
bei ihnen handelt es sich vielmehr nur um Bewahrung und Pflege
(Sieche).

Nun könnte man die Frage aufwerfen: ist denn überhaupt bei
Krüppeln eine Erwerbsbefähigung außerhalb einer Anstalt möglich?
Wenn jemand so behindert ist, daß dadurch seine Erwerbsbefähigung
dauernd wesentlich herabgesetzt ist, so ist doch wohl an eine rein ambu-
lante Versorgung nicht zu denken? Diese Fragen sind nicht mit einem
Wort und nicht für alle Fälle gleichmäßig zu beantworten.

Überlegen wir uns zunächst den Begriff der „Heimbedürftigkeit“.
Prof. Bi es als k i sagt darüber in seinem Leitfaden der Krüppelfür-
sorge: „Ein heimbedürftiger Krüppel ist ein . . . in dem Gebrauche
seines Rumpfes oder seiner Gliedmaßen behinderter Kranker, bei
welchem die Wechselwirkung zwischen dem Grad seines Gebrechens . . .
und der Lebenshaltung seiner Umgebung eine so ungünstige ist, daß
die ihm verbliebenen geistigen und körperlichen Kräfte zur höchstmög-
lichen wirtschaftlichen Selbständigkeit nur in einer Anstalt entwickelt
werden können, die über die eigens für diesen Zweck notwendige Viel-
heit ärztlicher und pädagogischer Einwirkungen gleichzeitig verfügt.“

Aus dieser zwar etwas umständlichen, aber den Nagel auf den
Kopf treffenden Begriffsbestimmung ersieht man, daß für die Beur-
teilung der Heimbedürftigkeit nicht allein das Leiden oder sein Grad
maßgebend ist, daß vielmehr die Wechselwirkung zwischen dem Leiden
des Krüppels und seiner Umgebung in jedem einzelnen Falle berück-
sichtigt werden muß. Zahlreiche äußere Umstände kommen dabei in
Betracht. Der eine Krüppel ist schon mit einem geringfügigeren Leiden
heimbedürftig (anstaltspflegebedürftig), weil er in schlechten sozialen
        <pb n="77" />
        eo 77. .

Verhältnissen lebt, weil er auf dem Lande wohnt, wo ihm die erforder-
liche Behandlung, Beschulung, Berufsbildung nicht zuteil werden kann;
während ein anderer Krüppel, der vielleicht ein an sich viel schwereres
Leiden hat, mit viel erheblicherer Behinderung noch ambulant versorgt
werden kann, weil er nahe der Fürsorgestelle in einer Stadt wohnt,
wo ihm die Behandlung bequem zuteil werden kann, weil sein Vater
in der Lage ist, für ihn gewisse Aufwendungen zu machen usw. Viel-
leicht gelingt es demn einen oder dem andern Krüppel, durch persön-
liche Beziehungen eine Lehrstelle zu finden, wo er in einem Berufe
ausgebildet werden kann, so daß er die öffentliche Fürsorge in dieser
Hinsicht nicht in Anspruch zu nehmen braucht. Der Begriff der Heim-
bedürftigkeit schwankt also von Fall zu Fall, wie der Begriff des
Krüppels überhaupt kein feststehender ist; es muß von Fall zu Fall
Jenau überlegt werden, ob dieser Krüppel heimbedürftig ist oder nicht.
Nicht der Fall von der und der Krantheit soll ja versorgt werden,
sondern ein lebender Mensch, der hier noch weniger als sonst eine
Nummer sein darf. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß ein
Krüppelheim durchaus nicht (wie dies leider heute von mancher Seite
noch geschieht) mit einem Siechenhaus verwechselt werden darf. Der
Ausdruck „Heim“ könnte eventuell dazu verführen. Im modernen
Krüppelheim werden die Krüppel durch die Vielheit der dort vor-
handenen Einrichtungen (worauf an dieser Stelle nicht näher einge-
Jangen werden kann) zur Erwerbsfähigkeit gebracht, und nur eine
kleine Anzahl der schwersten Fälle befindet sich in der dem Heim an-
Jeschlossenen Siechenabteilung. Aber auch von diesen können eventuell
noch einige in Zukunft bis zu einem gewissen Grade arbeits- und
?rwerbsfähig gemacht werden, da ja die ärztliche und pädagogische
Vissenschaft weiter fortschreitet und ständig neue Behandlungs- und
Ausbildungsmöglichkeiten erschließt. Der Begriff „Siecher“ isst eben
Jenau so relativ wie der Begriff „Krüppel“ selber. Zwar wird diese
Arbeitsbefähigung der „Siechen“ nicht dazu ausreichen, sie auf dem
Algemeinen Arbeitsmarkte erwerbsfähig zu machen, wie es das
Krüppelfürsorgegesetz für die Krüppel im Auge hat, sondern es wird
sich bei ihnen wohl nur um die „Arbeitsfähigkeit“ in „produktiven
Siechenanstalten“ handeln. Auch dies wäre schon ein Gewinn, wenn
sie dort einen Teil ihres Lebensunterhaltes verdienen können und
penn felber das Bewußtsein haben, sie sind doch zu etwas nütze auf
er Welt.

. Die Anstaltsversorgung der Krüppel liegt in Preußen in den
Händen der Landesfürsorgeverbände. Diese müssen sich durch ihren
Vertrauensarzt, den Landeskrüppelarzt, aus der Zahl der von den
Bezirksfürsorgeverbänden gemeldeten Krüppel diejenigen heraus-
Iuchen, bei denen Anfstaltspflege erforderlich ist. Sie haben natürlich
        <pb n="78" />
        ein Interesse daran, die von ihnen zu übernehmenden Krüppel so früh
als irgend möglich zu bekommen; denn die frühzeitige Entkrüppelung
ist die billigste und bietet die besten Aussichten auf Erfolg. Leider sind
die Nachwirkungen der Inflationszeit noch nicht ganz überwunden,
so daß man noch nicht allen Krüppeln in dem Maße, wie es eigentlich
erforderlich wäre und wie man es gerne möchte, helfen kann. Um die
pekuniäre Belastung durch die verhältnismäßig teure Anstaltsbehand-
lung weniger fühlbar zu machen, hilft man sich teilweise mit dem
System der „Beurlaubung“, d. h. man sendet einen Krüppel bereits
aus der Ansstaltspflege nach Hause, ehe die Behandlung abgeschlossen
ist. Z. B. wenn der Krüppel für mehrere Wochen im Gipsverband
liegen muß, was er ja bei genügender häuslicher Pflege gerade so gut
zu Hause kann wie in der Anstalt, so beurlaubt man ihn für die be-
stimmte Zeit mit der Weisung, daß er sich dann zur Weiterbehandlung
wieder in der Anstalt einfinden muß. Um diese Form der Behandlung
mit Beurlaubung oder auch die sogenannte „halbambulante“ Form
(bei der die Kinder nur wenige Tage im Heim bleiben, um dann wieder
für einige Zeit nach Hause zu gehen) in ausgedehntem Maße an-
wenden zu können, muß aber die überwachung und die ambulante
Krüppelfürssorge in den Kreisen und Städten weiter ausgebaut werden,
als dies bisher der Fall ist. Hierbei muß man sich auch hüten, was
nicht oft genug betont werden kann, die Aufgaben der Krüppelfürsorge
nur von der ärztlichen Seite aus zu betrachten. Die Behandlung
schafft gewiß in vielen Fällen erst die Grundlage für die Beschulung
und die Berufsausbildung, aber ohne diese beiden anderen Faktoren
ist die Behandlung oft auch ohnmächtig. Wie so oft in der Zeitschrift für
Krüppelfürsorge, auf den Kongressen der Deutschen Vereinigung für
Krüppelfürsorge, in Bi es als k is Leitfaden und vielerorts sonst be-
tont wurde, gehört diese Dreiheit in der Krüppelfürsorge unweigerlich
zusammen. Wie ein Schemel, dem man von seinen drei Beinen eins
ausreißt, nicht mehr stehen kann, so fällt die Krüppelfürsorge in sich
selber zusammen, wenn man sie eines dieser Faktoren beraubt. Noch-
mals sei es gesagt: Nicht der „Fall“ des und des Leidens soll behandelt
werden, sondern der Krüppel, der lebendige Mensch, der an einem Leiden
krankt, soll durch Fürsorge zur Erwerbsbefähigung gebracht werden.
So ist es die Absicht des Gesetzes, und nur so kann die Krüppelfürssorge
den Zweck erreichen, aus unproduktiven Almosenempfängern, die der
Allgemeinheit laufend nicht nur pekuniäre Unkosten bereiten, sondert
auch sittliche Werte vergeuden, Steuerzahler zu machen, die selber das
Bewußtsein des in der Arbeit liegenden sittlichen Wertes haben. Nicht
nur die Anstaltsfürssorge erfordert diese Zusammengehörigkeit von
Klinik, Schule, Werkstatt, sondern gerade so gut auch die ambulante
Krüppelfürsorge; denn wie oben gesagt, ist die ambulante Fürsorge
nicht prinzipiell von der Ansstaltsfürsorge getrennt; es bestehen flie-

18
        <pb n="79" />
        ßende übergänge, ja, manchmal ist derselbe Krüppel zu verschiedenen
Zeiten anstaltsbedürftig und ambulant zu versorgen.

Worin bestehen nun die Aufgaben der ambulanten
Krüppelfürsorge ?

_  Hunächst handelt es sich um die Erfassung der Krüppel,
die ja vom Gesetz durch die Meldepflicht sichergestellt sein soll, die aber
manchmal noch sehr viel zu wünschen übrig läßt. Diese möglichst früh-
zeitige Erfassung der Krüppel ist von größter Bedeutung, wenn man
bedenkt, daß bei frühzeitiger Behandlung in über 50 Prozent der Fälle
[chweres Krüppeltum verhütet werden kann. Was dies für die Kosten-
Irage an sich und für den Erfolg der Krüppelfürsorge bedeutet, braucht
nicht besonders erörtert zu werden.

Die frühzeitige Erfassung berührt sich mit den Ma ß nahmen
zur Verhütung der Verkrüppelung überhaupt. Zwar kann
man hier noch nicht, selbst bei reichlich vorhandenen pekuniären Mitteln
das Krüppeltum ganz ausschalten, wie man ja niemals durch noch so
Iwecktmäßige Maßnahmen eine Krankheit absolut verhindern kann.
Man kann aber sehr viel tun zur Eindämmung z. B. der englischen
Krankheit, der Knochengelenktuberkulose, die einen großen Prozentsatz
der Krüppelleiden darstellen. Wohnungshygiene, Ernährungshygiene,
allgemeine Körperpflege berühren sich hier mit den auch sonst auf dem
hygienischen Gebiete erforderlichen Maßnahmen. Kann man nun aber
auch den Eintritt des Krüppelleidens leider in vielen Fällen nicht ver-
hindern, so kann man doch durch frühzeitige Behandlung der Leiden
und ihrer Folgen die schweren Verkrüppelungen verhüten. Ja, in
vielen Fällen (z. B. angeborenem Klumpfuß, angeborener Hüft-
verrenkung, Schiefhals usw.) kann man das Leiden bei Frühbehand-
lung so restlos beseitigen, daß später keinerlei Störung zurückbleibt,
d h. dann ist das Kind im eigentlichen Sinne des Wortes ,ent-

Uppelt“.

Leider kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß, wenn
êrüppel nicht vom Landesfürssorgeverband in Anstaltspflege ge-
nommen werden oder die Eltern selber für Behandlung sorgen können,
mit ihnen so gut wie nichts geschieht. Viele Bezirksfürssorgeverbände
lich kann hier nur von den Verhältnissen in der Provinz Brandenburg
ien, da ich die anderen Provinzen nicht aus eigener Erfahrung
[enne) begnügen sich damit, den Krüppel in den Listen zu führen und
em Landeskrüppelarzt bei der Krüppelschau vorzustellen. Aus-
nahmen gibt es zum Glück auch, und zwar kenne ich eine Reihe von
Stadt- und Landkreisen, die ihre Krüppelfürsorge so gut im Schwunge
haben, daß es eine reine Freude ist, wenn man sie bei der Krüppel-
[hau besucht. Der Landesfürssorgeverband kann nicht alle Krüppel,
?i denen irgendetwas zu machen ist, in Anstalten stecken; denn so

7 0)
        <pb n="80" />
        §()

viele Plätze sind garnicht vorhanden, deswegen müssen die Bezirks-
fürsorgeverbände von sich aus bei all den Krüppeln, die nicht für
anstaltspflegebedürftig befunden worden sind, für ambulante Behand-
[ung und Versorgung Gelegenheit finden. Die für die ambulante
Behandlung aufgewendeten Kosten rentieren sich, wenn man be-
denkt, daß die Bezirksfürsorgeverbände zur Ansstaltsversorgung der
Krüppel, die natürlich wesentlich teurer kommt, ja auch einen nennens-
werten Betrag zuzahlen müssen.

Manchmal sind namentlich im Anfang nicht unbedeutende Wider-
stände seitens der Angehörigen zu überwinden, die (beeinflußt durch
gute Freunde und Bekannte) sich nicht zur Behandlung des Kindes
oder zur erforderlichen Operation entschließen können oder die Kosten
scheuen, die die Behandlung ihnen verursachen würde. Namentlich
findet man dies bei solchen Eltern, deren armenrechtliche Hilfsbedürf-
tigkeit nicht so ganz sicher ist, die sehr wohl etwas für ihr Kind tun
könnten. Hier ist sachgemäße Aufklärung durch die Krüppelfürsorge-
stellen der Kreise oder Städte am Platze. Zwangsmaßnahmen, die ja
nach dem Gesetz durch das Vormundschaftsgericht angeordnet werdet
könnten, sind im allgemeinen zu widerraten, da bei Zwangsbehand-
lung nicht viel herauskommt. Nur in ganz krassen Fällen, wenn das
Leben oder die Gesundheit des Kindes bedroht ist oder die Eltern dos
Kind etwa als Krüppel mißbrauchen wollen (Bettelei usw.), würde ich
das Vormundschaftsgericht anrufen. Solche widerborstigen Eltern
kann man manchmal umsstimmen, wenn man ihnen gelegentlich des
Krüppelschautermines Entkrüppelungsergebnisse von den ihren
ähnelnden Krüppeln zeigen kann.

Diese Angelegenheit berührt nun wieder die Auf klär ung übet-
haupt. Sie kann auf dem Lande wirksam nur durch gute Füt-
sorgerinnen getrieben werden, die ständig mit den Krüppeln und den
Angehörigen in persönliche Berührung kommen. Dazu ist natürlich
eine gründliche Schulung der Fürsorgerinnen selber erforderlich. Diese
Schulung der Fürsorgeorgane und die Aufklärung der Angehörige"
der Krüppel hat sich die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürssorge zu!
Aufgabe gemacht, welche in der Arbeitsgemeinsschaft sozialhygienische!
Reichsfachverbände und zusammen mit dem Roten Kreuz zunächst fü!
ürzte, Sachbearbeiter, Fürsorgepersonen Einführungs- und Fort
bildungskursse abhält. Auch im Oskar Helene-Heim, Berlin-Dahlew
finden regelmäßig solche Kurse statt. Die Krüppelsschautermine des
Landeskrüppelarztes in den einzelnen Kreisen und Städten de!
Provinz sind ebenfalls mit dazu da und sogar sehr gut geeignet, fü!
die Aufklärung zu wirken.

Betreffs der Aufklärungsarbeit durch die Fürsorgerinnen sei not
besonders betont, daß es natürlich auf verständnisvolle und taktvollt
Zusammenarbeit mit den in der betreffenden Gegend praktizierende"
        <pb n="81" />
        e1 5;

Ürzten ankommt. Ohne die gutwillige Mitarbeit der Ürzte oder gar
segen sie ist eine wirkungsvolle Krüppelfürsorge auf dem Lande nicht
denkbar. Wenn früher vielfach die Ürzte sich sehr zurückhaltend und
abwartend verhielten, so kann man jetzt mehr und mehr erfreuliches
Interesse für die Krüppelfürsorge feststellen; an manchen Orten
kommen die Ürzte zur Krüppelschau, wobei dann alle einschlägigen
Fragen zwischen ihnen, dem Kreiskrüppelarzt (meistens der Kreisarzt
Oder Kreiskommunalarzt) und dem Landeskrüppelarzt besprochen
werden können. Auf diese Weise läßt sich ein zweckdienliches Zusam-
menarbeiten, das allen Teilen gerecht wird und von dem die Krüppel
selber den größten Vorteil haben, erreichen. Aus der Art, wie sich die
Ürzte in dem betreffenden Kreise zur Krüppelfürsorge stellen, kann
man im allgemeinen Schlüsse auf die Güte der Krüppelfürsorge in der
betreffenden Gegend ziehen.

Die Art der Krüppelleiden ist mannigfach. In vielen Fällen
handelt es sich um Folgezustände von Krantheiten, die auch durch Be-
handlung nicht mehr zu heilen sind, vielmehr nur mehr oder minder
gebessert und durch die verschiedenen Maßnahmen in ihrer Aus-
wirkung auf die Behinderung des Körpers gemildert werden können,
so daß schwerer Verkrüppelung vorgebeugt wird. Gerade, weil man
das übel in vielen Fällen nicht restlos beseitigen kann, bedarf es sehr
langer und gründlicher Üb er w ach un g zur Verhütung erneuter
Verschlechterung. Hier müssen die Bezirksfürsorgeverbände mit dem
Landesfürsorgeverband (d. h. ambulante und Anstaltsfürsorge) ge-
wissenhaft Hand in Hand arbeiten. Leider sieht der Landeskrüppelarzt
bei den Krüppelschauterminen, daß das gute Ergebnis bisheriger An-
staltsversorgung wieder verloren geht, weil zu Hause nicht die erfor-
derliche Aufsicht vorhanden ist. In dieser überwachung der
Krüppel liegt zurzeit der eigentliche Schwerpunkt
der ambulanten Fürsorg e. Die Begzirksfürsorgeverbände
haben an der Erhaltung des Ergebnisses der Anstaltsbehandlung
genau dasselbe Interesse wie der Landesfürsorgeverband. Dieser legt
Ia die Kosten der Anstaltsversorgung nur aus und zieht von den Be-
zirksfürsorgeverbänden den Betrag, der auf persönliche Aufwendung
für den einzelnen Krüppel entfällt (etwa die Hälfte des Pflegesatzes
und die Kosten für orthopädische Apparate . . .) wieder ein. Erneut er-
sorderlich werdende Anstaltsaufnahme sschädigte also ebenso die Be-
zirksfürsorgeverbände wie den Landesfürsorgeverband, abgesehen da-
von, daß die Schienen eventuell vorzeitig unbrauchbar werden und
ersezt werden müssen.

Wie soll nun die überwachung gehandhabt werden? Natürlich
müssen alle Krüppel, bei denen noch eine Verschlechterung ihres Zu-
standes befürchtet werden muß, wenn nicht die Weisungen des An-
staltsarztes gut befolgt werden (und das sind fast alle Jugendlichen),

Beiträge zur sozialen Fürsorge 0.

z!
1z
        <pb n="82" />
        regelmäßig zu den Untersuchungsterminen des Landeskrüppelarztes
bestellt werden, ferner müssen sie von Zeit zu Zeit vom Kreiskrüppel-
arzt auf etwaige Verschlechterung ihres Zustandes untersucht werden.
Dann aber muß die Fürsorgeschwester recht häufig den Krüppel zu
Hause aufsuchen und nachsehen, ob denn die ärztlichen Anweisungen
betreffs der Übungen, richtigen Lagerung, Tragen von Schienen usw.
auch wirklich regelrecht befolgt werden. Vor allem muß darauf
geachtet werden, daß die Schienen, Korsette usw. richtig angelegt
und gepflegt werden, daß sie im Falle eines Defektes sofort sachgemäß
repariert werden, daß sie, wenn das Kind wächst, zur rechten Zeit ver-
stellt werden usw. Apparate dürfen niemals fortgelassen werden,
wenn nicht der behandelnde Facharzt dazu die Erlaubnis gegeben hat.
Hat man bei guter überwachung die Sicherheit, daß zu Hause alle An-
weisungen gut befolgt werden, so kann man die Kinder eventuell
früher aus der Anstalt entlassen, als dies sonst der Fall wäre. Dadurch
wird dann wesentlich an Geldern gespart, aber nur, wenn die gute
Verssorgung zu Hause sichergesstellt ist; denn sonst ist es billiger, das
Kind noch monatelang in der Anstalt zu behalten, statt es zu Hause der
Gefahr eines Rezidivs auszusetzen. In geeigneten Fällen kann die
Behandlung auch „halbambulant“ in der Weise erfolgen, daß das
Kind nur wenige Tage in der Anstalt bleibt, dann mit Gipsverband
nach Hause entlassen wird und sich nach der bestimmten Zeit in der
Anstalt zur Weiterbehandlung wieder einfindet. Ühnlich verhält es
sich mit den sogenannten „Beurlaubungen“. Wird aber der richtige
Zeitpunkt der Rückkehr verpaßt, so kann nicht nur das ganze bisherige
Ergebnis verloren sein, sondern der Krüppel kann auch schwereren
Schaden leiden, als das ursprüngliche Leiden darstellte. So kann z. B.
bei der angeborenen Hüftgelenksverrenkung, die nach der Einrenkung
einige Wochen im Gipsverband liegen muß, Versteifung der Hüften in
für das Gehen ganz unmöglicher Stellung eintreten, wenn der Zeit-
punkt des Verbandswechsels versäumt wird. Ein anderes Beispiel,
wie durch Unkenntnis der Eltern oder Nachlässigkeit bei mangelhafter
Überwachung schwere Schädigung des Krüppels eintreten kann, ist
folgendes: Bei der spinalen Kinderlähmung, die zu oft ausgedehnten
Lähmungen der Beine führt, bekommen die Kinder oft durch falsche
Lagerung, durch Zug der noch vorhandenen Muskeln falsche Gelenk-
stellungen, sogenannte Kontrakturen oder auch Gelenkverrenkungen.
In mühevoller, langer Anstaltsbehandlung ist es gelungen, diese fal-
schen Stellungen zu beseitigen, das Kind nach einer Reihe von Opera-
tionen auf die Beine zu bringen. Schienen und gewisse übungen
sollen zu Hause das Ergebnis wahren. Das Kind kann jetzt frei oder
an einem Stocke gehen. Von verständigen Eltern kann man erwarten,
daß sie die Anweisungen der Ansstalt gewissenhaft befolgen werden.

Q 2
        <pb n="83" />
        Wenn dies aber nicht der Fall ist, dann kommen nicht nur die falschen
Stellungen wieder, sondern die Kinder sind nun schlechter dran als
vor der Behandlung, weil ja jetzt kein Material für Verpflanzung von
Muskeln mehr zur Verfügung steht, weil die operativ versteiften Ge-
lenke, wenn sie falsche Stellungen angenommen haben, nur durch neue
Dperation wieder zur günstigsten Stellung gebracht werden können.
wozu solche Eltern sich dann sehr schwer entschließen. Manchmal ist
das Ergebnis verlorengegangen, weil die Eltern infolge zu großer,
schlecht angebrachter Weichheit sich nicht dazu verstehen konnten, dem
Kinde die Schienen regelmäßig anzulegen, sie wollten das „arme
Kind“ nicht „quälen“, wie der schöne Ausdruck, den ihnen gute Nach-
barn und Freunde beigebracht haben, meistens lautet. Wäre da eine
regelmäßige Aufsicht durch eine geschickte Fürsorgerin gewesen, so
wäre das Übel verhütet worden. Durch solche Fälle werden nicht nur
die betreffenden Krüppel schwer geschädigt, sondern die ganze Krüppel-
fürsorge kommt durch solche „negative Propaganda“ in der betreffen-
den Gegend in Mißkredit, sehr zum Schaden der Krüppel und des
GBeldbeutels der Fürsorgeverbände; denn sie müssen später nur desto
höhere Kosten aufwenden. Die meisten Kosten verursachen nicht die
regelrecht entkrüppelten Krüppel, sondern solche, die wiederholte Be-
handlung und Versorgung gebrauchen.

Man wende nicht ein, daß doch auch schon vor dem Krüppelfür-
sorgegesez Krüppel behandelt worden sind, die gute Ergebnisse er-
halten haben. Damals ließen sich solche Krüppel behandeln, die aus
eigenem Antriebe kamen oder die gar selber das Geld für die Be-
handlung aufbrachten. Diese haben aber von vornherein ein ganz
anderes Interesse an der Behandlung und am guten Ausgange als die
Krüppel, die jezt auf Grund des Krüppelfürsorgegeseßes manchmal
nicht ganz mit ihrem vollen Einverständnis versorgt werden. Heute
sind manchmal erst wiederholte Vorstellungen und die Drohung mit
dem Vormundsschaftsgericht nötig, um von den Angehörigen die Ein-
willigung zur Behandlung und Operation zu erhalten. Dazu kommt,
daß nur ein kleiner Teil der Krüppel die Kosten selber trägt. Wer dies
tut, der sorgt auch dafür, daß das Ergebnis nicht durch eigene Schuld
wieder verloren geht; er aber fällt garnicht unter die Fürsorge im
engeren Sinne.

Betrachten wir die Überwachung als die Hauptaufgabe der Be-
zirksfürsorgeverbände in der ambulanten Krüppelfürsorge, so darf
darüber doch die ambulante Behandlung und Beschulung, ferner die
Berufsausbildung nicht vernachlässigt werden.

Wie weit die ambulante Entkrüppelung durchführbar ist, läßt sich
nicht allgemein sagen, es richtet sich ganz nach den örtlichen Verhält-
nissen. Ein großer Unterschied ist es, ob der Krüppel in einer Stadt
oder in der Nähe wohnt, wo ein Facharzt für Orthopädie sitzt oder ob

BZ
        <pb n="84" />
        E4 =

er erst lange Wege zur Behandlungsstelle zurücklegen muß. Durch
solche weiten Wege werden die Kinder natürlich sehr angestrengt, so
daß bei vielen Krüppelleiden dadurch ein Teil der Behandlungsergeb-
nisse wieder aufgehoben wird. Auf Einzelheiten einzugehen, ist hier
nicht der Ort, auch liegen die Verhältnisse nicht nur in jeder Provinz
und fast jedem Kreise anders, sondern oft auch innerhalb desselben
Kreises. Der Landeskrüppelarzt wird auf der Krüppelschau auch in
diesen Fällen der sachkundige Berater der Bezirksfürsorgeverbände
sein. Nächst der Behandlung wird die ambulante Beschulung auf dem
Lande oft auf Schwierigkeiten stoßen, so daß man sich in manchen
Fällen entschließen muß, lediglich zum Zwecke der Beschulung einen
Krüppel in eine Anstalt aufzunehmen, bei dem gar keine Behandlung
mehr erforderlich ist.

Ein ganz besonderes Übel sind die Wirbelsäulenverkrümmungen
iSkoliosen), die in manchen Kreisen bis zu 75 Prozent der gemeldeten
Krüppel ausmachen. Sie alle in Anstalten aufzunehmen, ist natürlich
völlig unmöglich, zumal die Behandlung solcher Fälle mehrere Jahre
dauert. Eine Anzahl wird ja nur für die regelmäßige Untersuchung
auf den Krüppelschauen in Frage kommen, da ihr Zustand sich nicht
mehr wesentlich ändert. Ist in der Stadt ein Orthopäde vorhanden, so
kann der Kreis mit ihm ein Abkommen über die Behandlung treffen.
Hat das Kind Verwandte oder Bekannte in dieser Stadt oder in Ber-
lin, so kann es eventuell dorthin ziehen. In einigen Fällen haben wir
uns auf diese Weise geholfen, was aber bei der heutigen Wohnungsnot
vielfach auf Schwierigkeiten stößt, namentlich dann, wenn die Eltern
nichts oder einen unwesentlichen Betrag für die Verpflegung usw.
zahlen können. Hier müßte dann der Bezirksfürssorgeverband einen
entsprechenden Zuschuß zahlen; denn er kommt dann immer noch billi-
ger fort als mit reiner Anstaltsversorgung des Kindes. Wenn nun
aber alle diese Möglichkeiten nicht in Frage kommen, hat man sich so zu
helfen versucht, daß man eine Lehrerin oder einen Lehrer in orthopä-
dischem Turnen ausbilden ließ, die dann im Kreise Skoliosebehandlung
machten. Diese Maßnahme ist sehr mit Vorsicht zu genießen; denn diese
Lehrkräfte, die meist nur einige Wochen oder Monate ausgebildet sind,
geraten, wenn sie nicht durch einen sachverständigen Arzt kontrolliert
werden, gar zu leicht in die Versuchung, Kurpfusscherei zu treiben, was
das Ansehen der Krüppelfürssorge nicht erhöht. Eine befriedigende
Lösung der Skoliosenbehandlung auf dem Lande wird erst dann zu
erwarten sein, wenn die Ürzte in den kleinen Städten und auf dem
Lande genügende Kenntnisse in der Behandlung der Wirbelsäulenver-
krümmungen besitzen, so daß sie diese Turnkurse überwachen können.
Daß durch Turnen allein eine Skoliose nicht in ausreichender Weise
behandelt werden kann, sei nur nebenbei erwähnt. Die sonstigen Maß-
        <pb n="85" />
        Q

nahmen könnten ja aber von dem zunächst wohnenden Facharzte für
Orthopädie getroffen werden.

Die Berufsberatung, Ausbildung und Unterbrin-
g u n g im Berufe ist ein Kapitel für sich, das deshalb nur kurz gestreift
werden sol.

Bei Krüppeln bedingt die körperliche Behinderung, wodurch sie
nicht zu all den Handreichungen, die der Meister gemeiniglich von
seinem Lehrling verlangt, befähigt sind, vielfach die Unmöglichkeit, eine
Lehrstelle außerhalb einer Anstalt zu finden. Manchmal gelingt dies
aber doch; vielleicht könnte der Bezirksfürsorgeverband solchem Meister,
der einen Krüppel in die Lehre nimmt, besondere Prämien aussetzen,
wie dies auch schon in den Ausführungsbestimmungen des Gesetzes
angedeutet ist. Besonders sei betont, daß für die Berufsausbildung
dasselbe wie für die Behandlung gilt, nämlich das Erfordernis einer
gründlichen überwachung durch die Fürsorge, ob nicht durch den
Beruf eine Schädigung des körperlichen Zustandes erfolgt. Geachtet
muß ferner darauf werden, daß der Krüppel seinen Beruf nicht ohne
Not wechselt, daß er nicht von einem Meister zum andern zieht usw.

Nun noch ein Wort zur Unterbringung derjenigen Krüppel, die in
einer Anstalt ihren Beruf erlernt haben. Manchmal findet man, daß
ein in der Anstalt ausgebildeter Krüppel seinen Beruf (angeblich aus
Mangel an Arbeitsgelegenheit) nicht ausübt. Wenn er sich einem
andern Berufe zuwendet, in dem er sein Brot verdient, so ist dagegen
nicht viel zu sagen, wenn er aber aus Faulheit oder aus mangelnder
Energie oder weil er keine Arbeitsstelle finden kann, nicht arbeitet, so
muß der Bezirksfürsorgeverband ihn auf den rechten Weg zurück-
führen. Ein Zwangsmittel hat man ja solchen Individuen gegenüber
wohl leider nicht, aber die Möglichkeit, eine Arbeitsgelegenheit zu
verschaffen, dürfte bei einem regelrecht ausgebildeten Krüppel nicht
allzu schwer fallen. Hier muß ein großzügiger Arbeitsnachweis für
Krüppel eingerichtet werden; denn was nützt dem Krüppel und der
Behörde die Ausbildung in einem Berufe, wenn der Betreffende sich
dann doch nicht selber durchs Leben helfen kann! Im Gesetz steht eine
solche Verpflichtung zur Berufsvermittlung nicht, aber es wäre eine
[höne freiwillige Aufgabe der Kreise und Städte, die sicher ihre Früchte
ragen würde.
        <pb n="86" />
        Erziehung und Berufsausbildung der jugendlichen Krüppel.
Von Pastor Vietlor, Leiter der Krüppelanstalten Volmarstein.

Über die Erziehung und Berufsausbildung jugendlicher Krüppel
vor etwa 20930 Jahren zu schreiben, hätte nur sehr geringes In-
teresse gefunden. Wer kümmerte sich damals um die armen Menschen-
kinder, die auf der Schattenseite des Lebens ihren Weg gehen mußten?
Wohl waren = angeregt durch die mutige Tatkraft des dänischen
Pastors Hans Knudsen, der im Jahre 1872 in Kopenhagen das erste
Krüppelheim eröffnete ~ hier und dort in Deutschland einige private
Krüppelheime entstanden, wo vor allem Kinderkrüppel freundliche
Aufnahme und Verpflegung fanden. Die große Menge ging an der
bisher geleisteten stillen Arbeit, den Krüppeln zu helfen, achtlos vor-
über. Und doch gab es vor dem Kriege nicht weniger als 250 000
Krüppel in Deutschland, darunter mindestens 70 000 Kinder in schul-
pflichtigem und 30 000 Kinder in vorschulpflichtigem Alter. Wieviel
Elend und Leid spricht aus diesen Zahlen! Geistig meist normal, kör-
perlich schwer behindert, lebte das große Heer der Krüppel in herbert
Entsagung dahin, oft unverstanden und verbittert, weil ihnen überall
die Pforten verschlossen blieben, die den gesunden Mitbrüdern und
-schwestern offen standen. Wie viele von den Krüppeln endeten im
Armenhaus oder erwarben sich mühsam ihren Lebensunterhalt durch
Betteln auf den Straßen oder durch brotlose Künste, die sie auf Jahr-
märkten zeigten.

Der Weltkrieg mit seinen geradezu verheerenden Wirkungen hat
doch insofern sein Gutes gehabt, als allen im deutschen Vaterlande die
Augen darüber geöffnet wurden, wie dringend notwendig eine mo-
derne Krüppelfürsorge ist. Zu den zahlreichen Kriegsbeschädigten, die
auf dem Felde der Ehre ihr schweres Leiden erhalten hatten, kam eine
ganz neue Art von Kriegskrüppeln hinzu. Die Hungerblockade in den
Jahren 1917 und 1918, die große Teuerung in der Kriegs- und Nach-
kriegszeit haben derartig traurige Opfer in der Kinderwelt gezeitigt.
daß ein neues Geschlecht heranzuwachsen droht, das nicht nur seelisch.
sondern auch körperlich schwer leidet. Zahllos sind vor allem in den In-
dustriestädten die kleinen bedauernswerten Kriegsopfer, haltlose, ent-
kräftete Leidensgestalten, die sich häufig nur mühsam an Krücken und
Stöcken fortbewegen.

Eine Statistik darüber, wie groß die Zahl dieser Kriegsopfer ist,
läßt sich heute auch nicht annähernd feststellen. Da ist es freudig zu
begrüßen, daß durch das Preußische Krüppelfürsorgegeseß vom 6. Mal!
        <pb n="87" />
        1920 die Krüppelfürsorge staatlich geregelt ist. Der Gesetzgeber ging
von der richtigen Erkenntnis aus, daß nicht nur der Gesichtspunkt des
allgemein menschlichen Gefühls eine durchgreifende Krüppelfürsorge
erfordere, sondern auch die rein praktische Erwägung, daß der Staat
heute nicht mehr die Mittel hat, Tausende und Abertausende von Er-
werbsunfähigen und Erwerbsbeschränkten auf Kosten der Armenver-
waltungen zu ernähren. Heute ist es eine allgemein bekannte Tatsache,
daß unendlich viele vor dem Krüppeltum bewahrt bleiben können,
wenn sie früh genug einer geeigneten Behandlung zugeführt werden.
Auch das steht fest, daß viele Krüppel zu tätigen Gliedern der mensch-
lichen Gesellschaft erzogen werden können, wenn sie in geeigneten
Werkstätten zu einem Berufe herangebildet werden.

Während dor orthopädisch gründlich vorgebildete Arzt in geeig-

neten Krüppelheimen und Kliniken seine ganze Kraft daransetzt, das
Krüppelleiden zu beheben oder wenigstens zu lindern, ist es die wich-
tige Aufgabe des Krüppelpädagogen und des Seelsorgers, die vielfach
nicht nur körperlich, sondern auch seelisch Kranken mit rechtem Ver-
[tändnis zu erziehen und auszubilden.
. Veiieviel auf diesem Gebiete in früheren Jahren versäumt worden
ist, zeigt die Tatsache, daß es nach einer vor dem Kriege aufgestellten
Statistik in Deutschland rund 7000 völlig g e i sti g normale Kinder
Jab, die infolge ihres Krüppelleidens keinen Schulunterricht genossen
haben. Heute wird die Zahl entsprechend der erheblichen Zunahme
des Krüppeltums in Deutschland noch wesentlich größer sein.

. Es ist ein vielverbreiteter Irrtum, daß mit der körperlichen Ver-
krüppelung auch gleichzeitig beschränkte Bildungsfähigkeit der Krüppel
verbunden sei. Die Statistik sagt, daß 88 Prozent aller Krüppel als
9eistig gesund, 10 Prozent sogar als hoch intelligent anzusehen sei, nur
êtwa 5 Prozent werden als direkt geistig anormal bezeichnet. Zahl-
leiche führende Persönlichkeiten sind aus der Zahl der Krüppel her-
vorgegangen, so waren der Fabeldichter Aesop, der Philosoph Men-
eelssohn, der Revolutionär Marat, der Maler Adolf Menzel u. a. m.

rüppel.

Umgekehrt ist durch die vielfach verabsäumte Erziehung der
rüppel viel Unheil hervorgerufen worden. Der sich selbst und seiner
Not überlassene Krüppel kommt nur zu leicht zur inneren Versschlossen-
heit, Verbitterung und zum Hang nach psychopathischem Wesen. Er
trägt das Gefühl seines Gebrechens und seiner Benachteiligung vor den
Gesunden immer mit sich herum und empfindet dieses als eine bittere
Ungerechtigkeit. Was Wunder, daß infolgedessen manche Krüppel einen
[arten Hang zum Anormalen, ja selbst zur Kriminalität zeigen. Wer
sich ein wenig mit der Geschichte des Verbrechertums befaßt, ist er-
ltaunt, wie hoch hier prozentual die Krüppel vertreten sind. Schon diese

Q"
        <pb n="88" />
        Tatsache zeigt die Versäumnisse und die ernste Pflicht, nun mit doppel-
tem Eifer Verfehltes wiedergutzumachen.

Heute gibt es in Deutschland etwa 60 meist privat geleitete Krüp-
pelanstalten, die auch schon vor Einführung des Preußischen Fürsorge"
gesetzes in stiller, entsagungsreicher Arbeit gute Erfolge auf dem Ge-
biete der Erziehung der jugendlichen Krüppel erzielt haben. Ein
Hauptmerkmal der Krüppelpädagogik ist das, daß alles falsche, weich
liche Bemitleiden und Bedauern von vornherein ausgeschlossen wird.
Die Krüppelkinder haben selbst keinen größeren Wunsch, als wit
normale Kinder behandelt zu werden. Gerade die verzärtelnde Nach-
sicht, mit der viele schwache Eltern ihre gebrechlichen Kinder behandeln.
führt zu einer bedenklichen Willensschwäche. Die Kinder verlieren det
Glauben an sich selbst und an ihre eigene Leistungsfähigkeit. In an-
deren Fällen sind die Krüppel zu Hause als eine Last empfunden wot-
den. Man hat sie wie Stiefkinder behandelt, die man am liebsten los
sein wollte. Das hat sie zu argwöhnischen, verbitterten Mensche"
gemacht. Hier hat der Krüppelerzieher von Anfang an vieles z!
berichtigen und wiedergutzumachen. Mit großer Liebe und Zartheit
muß er den Spuren des Innenlebens eines jeden Krüppels nach-
gehen. Mit unermüdlicher Geduld muß er versuchen, das Vertrauen
seiner Pflegebefohlenen zu gewinnen und sich den Zugang zu ihren
Herzen zu verschaffen. Dabei darf er es nicht an der nötigen Festigkeit
fehlen lassen, sind doch viele Krüppel wie schwankende Rohre, bald
himmelhoch jauchzend ~ bald zu Tode betrübt, die selbst einen festet
Halt suchen. Manche Fehler haften gerade dem Krüppel an, denen det
Erzieher mit liebevollem Verständnis entgegentreten muß; viele Krüp-
pel sind außerordentlich eitel, besonders findet man bei verwachsenet"
Mädchen den Hang, sich zu putzen und aufzufallen. Was ihnen durch
ihre Veranlagung versagt ist, wünschen sie sich zuweilen brennend, z. B.
das Heiraten. Voll Neid und Mißgunst sehen sie auf diejenigen Men-
schen, die sich ungehindert bewegen können und so vieles erreichen, was
ihnen versagt ist. Hier muß der Krüppelerzieher mit fester Hand de!
Willen stählen. Das Bewußtsein muß in ihnen geweckt werden: „Ich
kann, was ich will.“ Die geradezu bewundernswerten Leistungen der
körperlich schwer Gebrechlichen in unseren Krüppelheimen sowohl in
geistiger wie in technischer Hinsicht zeigen, wie berechtigt dieses Prin-
zip ist.

Hand in Hand mit der Willensstählung geht die Vermittlund
eines möglichst vielseitigen Wissens. Jedes modern eingerichtete Krüp"
pelheim hat heute eine mehrklasssige Krüppelschule, in der besonder
vorgeschulte Lehrer und Lehrerinnen die Krüppel unter Schonung und
Berücksichtigung ihrer Gebrechen unterrichten. Dabei werden die Kin-
der in kleine Gruppen zusammengefaßt, da gerade die Krüppelschult
ein möglichst individuelles Eingehen auf die Pfleglinge erfordert. Die

QK
        <pb n="89" />
        - § ~

ärztliche Behandlung der Kinder mit den erforderlichen Operationen,
das orthopädische Turnen, die Höhensonnenbehandlung unterbrechen
oft den Unterricht. Auch darin liegt eine starke Behinderung des Un-
terrichtes, daß viele Krüppelkinder den Krüppelschulen leider mit sehr
vorgerücktem Alter (10~14jährig) als völlige Analphabeten zuge-
führt werden und in wesentlich kürzerer Zeit als die Normalkinder ihr
Klassenziel erreichen müssen.

Das Bild in einer Krüppelschule ist ein recht buntes. Neven den
Kindern, die in der Schulbank sitzen können, stehen die Fahrstühle und
die Tragbahren der im Gehen Behinderten und der Kinder, die Gips-
verbände tragen. Wenn es sein muß, wird auch in den Krankensälen
Bettunterricht erteilt. Mit ebensoviel Liebe, Geduld und Nachsicht muß
der Erzieher die Seele jedes einzelnen studieren. Er muß immer
wieder neue Anschauungsmittel ersinnen, um den schnell ermüdenden
Geist des Krüppels anzuregen, er muß mit dem Arzt zusammen
beobachten, wie weit bei besonderer körperlicher Gebrechlichkeit
Schonung am Platze ist und wo Ansporn stattfinden muß. Schwach-
begabte Kinder werden in besonderen Hilfsschultlassen gesondert von
den normal Begabten unterrichtet, damit lettere nicht geschädigt
werden.

Ebenso wichtig wie der Elementarunterricht ist der Handfertig-
keitsunterricht mit besonderen Fröbelkursen, der als Vorschule für die
spätere Berufsausbildung angesehen werden kann.

Immer wieder ist es Aufgabe des Erziehers, die Fehler des
Krüppels zu bekämpfen, gleichzeitig aber auch viel Sonnenschein und
Freude in das Leben der körperlich Behinderten zu senden. Das ge-
[chieht durch die Pflege frohen Gesanges, durch frische Bewegungs-
IPiele im Freien, durch gemeinsame Spaziergänge und Ausflüge und
durch Veranstaltung von Unterhaltungsnachmittagen, wo möglichst die
Krüppelkinder sselbst durch kleine Aufführungen und Musik zur Be-
teiligung herangezogen werden. Auch kleine Belohnungen bei guten
Leistungen spornen den Krüppel an, besonders wichtig ist das liebevolle
Eingehen auf die Nöte eines jeden einzelnen. Der Krüppel muß es
wissen, daß er bei seinem Erzieher stets das rechte Verständnis und die
zielsichere Beratung findet.

Das wichtigste Erziehungsmittel ist bisher nicht genannt, die reli-
giöse Beeinflussung. Dem Kinde werden wir das Gefühl der Minder-
wertigkeit erst dann wirklich überwinden helfen, wenn wir es mit dem
persönlich in Berührung bringen, der gerade für die Mühseligen und
Beladenen gekommen ist, mit Jesus Christus. Die tiefe innere Seelen-
not vieler Krüppel wird nur dadurch beseitigt, daß unsere Kranken es
lebendig erfahren: „Meine Kraft ist in den Schwachen mächtig.“ Nur
ein in christlichem Sinne geleitetes Krüppelheim wird die Gewähr da-
für bieten, daß das seelische Krüppeltum überwunden wird.

I9
        <pb n="90" />
        Wie steht es nun mit der Erziehung derjenigen Krüppel, die ent-
weder nicht heimbedürftig sind oder infolge Überfüllung der Krüppel-
heime dort vorläufig keine Aufnahme finden können?

In vielen Fällen werden die schulpflichtigen Krüppelkinder die
Volksschule ihres Ortes besuchen oder im Fahrstuhl hingebracht werden
können, und es kann unter Umständen für den Charakter der Kinder
gut sein, wenn sie durch das Beispiel der gesunden Kinder immer
wieder angefeuert werden. Anders liegt es bei den Kindern mit
schwersten Gebrechen wie Lähmungen der Extremitäten, Muskel-
schwund, Hüftverrentung, schwere Nervenleiden, hochgradige Rachitis
und Tuberkulose, schwere Wirbelsäulenentzündung usw. Selbst wenn
sie regelmäßig in die Schule gebracht würden, könnten sie sehr häufig
ihrer umständlichen Gipsverbände wegen nicht in den Normalbänten
sitzen.

Hier sind nur zwei Wege möglich, entweder Hausunterricht durch
gut ausgebildete Lehrer, die in ländlichen Gegenden etwa durch den
Kreis anzustellen wären, oder in größeren Städten durch Einrichtung
ambulanter Krüppelschulen. Derartige Schulen bestehen in London
bereits seit über 20 Jahren. Dort werden die Krüppelkinder durch
Omnibusse von bestimmten Sammelplätzen abgeholt und in die Schule
gebracht, in denen sie spezialärztlich behandelt werden, geeignete
Nahrung und Beschäftigung erhalten und vor allen Dingen Unterricht
von besonders vorgebildeten Lehrkräften bekommen.

Leider haben diese Bestrebungen in Deutschland bisher erst wenig
Nachahmung gefunden. Vor allem wird man vielfach die Kosten für
die besonderen Schulbänke, die täglichen Fuyhrkosten für die
Krüppel usw. scheuen. Und doch darf das angesichts der segensreichen
Erfolge dieser Schulen kein Hinderungsgrund sein. In Breslau ist seit
dem Jahre 1917 mit der Einrichtung einer ambulanten Krüppelschule
ein guter Anfang gemacht worden. Die besten Erfolge konnten dort
erzielt werden.

Auf der fachgemäßen Erziehung unserer Krüppelkinder baut sich
auch ihre Berufsausbildung auf. Bereits oben wurde die Wichtigkeit
des Handfertigkeitsunterrichtes neben dem Unterrichte in den Normal-
fächern erwähnt. Der Handfertigkeitsunterricht soll bereits vor der
eigentlichen Berufsausbildung den Mangel oder die Schwäche des ein-
zelnen Gliedes durch langandauernde, zielbewußte Übung der anderen
Gliedmaßen kompensieren. Wünschenswert ist es, daß während des
Handfertigkeitsunterrichtes vorbereitende einleitende Kurse in den ein-
zelnen Handwerken stattfinden, damit der jugendliche Krüppel sich
möglichst frühzeitig dafür entscheiden kann, für welches Handwerk er
Neigung und Befähigung hat. Nicht immer ist der Wunsch des Pflege-
kindes der richtige, wenn derselbe auch nach Möglichkeit berücksichtigt
werden soll. Wir machen immer wieder die Erfahrung, daß bei

90
        <pb n="91" />
        91

Rrüppeln, die erst nach der Schulentlassung zu uns kommen, eine so0-

fortige Entscheidung, welchem Beruf sie zugeführt werden sollen, ver-

hältnismäßig schwer ist. Bei ihnen kommt eine eventuelle Umschulung

in eine andere Werkstatt häufiger vor, wenn sie sich für den zuerst ge-

wählten Beruf nicht eignen. Die lettte Entscheidung hierüber liegt

t. dem Handwerksmeister gleichzeitig bei dem Erzieher und dem
rzte.

Die Notwendigkeit der Einrichtung besonderer Werkstätten für die
Krüppel ergab sich vor allem daraus, daß es für einen im täglichen
Leben stehenden Krüppel außerordentlich schwer ist, einen geeigneten
Lehrwerkmeister zu finden, der sowohl die notwendige Geduld und
Liebe, als auch die Begabung hat, den körperlich oft sehr Behinderten
in einem. Handwerk auszubilden. Nur zu häufig wurde der Krüppel
schon nach wenigen Wochen wieder wegen Unfähigkeit entlassen und
kam bei nicht genügender Beaufsichtigung ans Bummeln.

_ Aus diesem Grunde haben die einzelnen Krüppelheime bereits seit

einer Reihe von Jahrzehnten mit großen Geldopfern Lehrwerkstätten
eingerichtet. Es ist ein vielverbreiteter Irrtum, daß diese Lehrwerk-
stätten eine für die Anstalt gewinnbringende Einrichtung seien, da dort
mit billigen Hilfskräften gearbeitet werde. Das Gegenteil ist richtig.
Die ausbildenden Handwerksmeister müssen ebenso in ihrem Fach
gründlich ausgebildet sein, als auch pädagogisches Geschick und viel
Liebe und Verständnis für die meist sehr ungeschickten Krüppel besitzen.
Ein großer Teil ihrer Zeit geht dadurch verloren, daß sie mit immer
erneuter Geduld die Krüppel anlernen, die viel Material verderben,
ehe sie das erste brauchbare Stück zustande gebracht haben. Umgekehrt
muß dem Krüppellehrling vom ersten Tage des Eintritts in die Werk-
stätte der Gedanke eingeimpft werden, daß er mit aller Anspannung
das Ziel erstreben muß, möglichst volle Erwerbsbefähigung zu er-
langen und ein brauchbares Glied der menschlichen Gesellschaft zu
werden, das nicht mehr wie seine früheren Leidensgefährten auf die
Armenverwaltung angewiesen ist.

Wichtig ist es, bei der Ausbildung der Krüppel 3 Klassen zu
unterscheiden, nämlich 1. solche, die zur Erreichung der vollen Er-
werbsbefähigung kommen und nach Ablegung der Gesellenprüfung die
Anstalt verlassen können; 2. solche, die nur eine teilweise Erwerbs-
befähigung erlangen, aber immerhin soweit gefördert werden können,
daß sie etwa in Heimarbeit einen Teil ihres Lebensunterhaltes er-
werben; 3. sieche Krüppel, die nicht zur Erwerbsbefähigung gebracht
werden können, sondern nur mit leichten Arbeiten beschäftigt werden.
Letztere dürfen schon um der anderen Pfleglinge willen nicht in den
kegulären Werkstätten untergebracht werden, sondern in besonderen
Siechenabteilungen, wo sie unter Anleitung eines geschickten älteren
        <pb n="92" />
        siechen Krüppels sich etwas nach ihrer beschränkten Leistungsfähigteit
beschäftigen. Das Zahlenverhältnis dieser drei Gruppen ist ungefähr
das gleiche.

Bei der Berufsentscheidung des Krüppels ist dringend darauf zu
achten, daß er mit seinem erwählten Beruf späterhin seinen Platz in
der Welt findet und ihm nach erfolgter Gesellenprüfung geeignete
Arbeit möglichst durch die Krüppelheime vermittelt wird, sonst züchten
wir ein Krüppelproletariat groß, das die Zahl der Arbeitslosen nur
noch vermehrt.

Bei der Auswahl der beruflichen Fächer ist immer wieder zu
betonen, daß viele Krüppel ihrer Leiden wegen genötigt sind, dauernd
zu sißen. Man sieht daher die Korbmacherei, Korbmöbelwerkstatt, die
Stuhlflechterei, die Bürstenbinderei, die Schneiderei und die Schuh-
macherei als die eigentlichen Krüppelberufe an, zumal sie auch rentabel
sind und ein gutes Fortkommen ermöglichen. Als weitere Berufe
kommen in Frage: die Bandagenwerkstatt, die Schlosserei, die Fein-
mechanik, Tischlerei, Drechslerei, Anstreicherei, Buchbinderei, Buch-
druckerei, Holzschnitzen, Bildhauerei, Gärtnerei und Bürodienst.

Für die Mädchen kommen in Betracht: Schneidern, Weiß- und
Buntnähen, Stricken und Sticken (mit und ohne Maschine), Klöppeln.
Paramentik, Waschen und nicht zuletzt der Haushalt, evtl. auch Büro-
dienst, Maschinenschreiben usw. In vereinzelten Fällen können auch
begabte Mädchen für den Kindergärtnerinnenberuf herangebildet
werden.

Neben dieser technischen Ausbildung geht selbstverständlich auch
eine gründliche Ausbildung im Fortbildungsunterricht, der von tüch-
tigen Anstaltslehrern geleitet wird.

Während bisher nur von der berufsmäßigen Ausbildung der
Krüppel in den Lehrwerkstätten einer Anstalt die Rede war, muß an
dieser Stelle auch von der Möglichkeit der Berufsausbildung außerhalb
der Anstalt gesprochen werden, da bei der großen Zahl der auszubil-
denden Krüppel die vorhandenen Plätze in den einzelnen Anstalten
nicht ausreichen. Viele jugendliche Krüppel werden zunächst in geeig-
neten orthopädischen Kliniken behandelt und dann wieder entlassen.
Professor Dr. Brandes in Dortmund hat kürzlich eine interessante Sta-
tistik „Über das Arbeiten behandelter und schulentlassener Krüppel"
veröffentlicht. Danach haben in Dortmund von 358 aus der Klinik
entlassenen Krüppeln 63,1 Prozent jugendliche Krüppel Arbeit oder
Beschäftigung gefunden, 36,9 Prozent sind ohne Arbeit geblieben. Er
fordert ganz mit Recht, daß für diese Krüppel, für die nicht unerheb-
liche Aufwendungen zur Heilung oder Besserung ihres Krüppelleidens
gemacht worden sind, eine bevorzugte Arbeitsvermittlung gegenüber
den völlig Gesunden stattfinden müßte. Die zuständigen Krüppel
fürsorgestellen haben nicht nur die Pflicht, ihre Schutzbefohlenen

() I
        <pb n="93" />
        93

ständig zu beobachten, sondern haben ihnen auch in jeder Weise behilf-
lich zu sein, daß unverzüglich eine geeignete Arbeit oder Berufs-
ausbildung aufgenommen wird. Zwei Wege sind hier gangbar: }
Der eine ist bereits im Jahre 1912 von dem sächsischen Minister
des Innern auf Anregung des Landesausschusses für Krüppelfürsorge
in Dresden mit Erfolg beschritten worden, nämlich Lehrlingsprämien
für die Ausbildung von Krüppeln an solche Lehrmeister zu gewähren,
die mit Erfolg Krüppel in einem Handwerk ausbilden. Als geeignet
zu einer derartigen Ausbildung wurden die Krüppel bezeichnet, bei
denen die orthopädische, chirurgische Behandlung abgesschlossen oder
überhaupt keine ärztliche Behandlung nötig sei.
. Dieser Vorschlag ist zweifellos auch heute noch erwägenswert. Die
Wsgeworfenen Prämien werden den zuständigen Wohlfahrtsämtern
îweifellos bei weitem nicht so viel Kosten verursachen wie die dauernde
Erwerbslosenunterstützung. Unbedingt muß von den einzelnen
Krüppelfürsorgestellen bei Beschreiten dieses Weges darauf geachtet
Werden, daß erstens nur wirklich erstklassige Meister zur Ausbildung
von Krüppeln genommen werden und daß zweitens sich der Krüppel
für den erwählten Beruf eignet. In gewissen Fällen ist auch durchaus
der Weg gangbar, mehr oder weniger verkrüppelte Jugendliche in
Jroßen Industriewerken als ungelernte Arbeiter unterzubringen. Die
Reichsfürsorgeverordnung von 1924 bezeichnet in § 9 Ahsatz d die
Arbeitsbeschaffung von schwer Behinderten als besondere Aufgabe der
Jürsorgeverbände. Interessant sind in dieser Hinsicht die Darlegungen
des amerikanischen Automobilfabrikanten H. Ford (Mein Leben und
Vert), der beachtenswerte Mitteilungen macht, wie er auch Erwerbs-
beschränkte und Krüppel in seinem amerikanischen Werk mit geeigneter
[] !rwöhtter Arbeit bei voller Lohnzahlung beschäftigte. U. a.
reibt er:

„Zur Zeit der letzten Statistik waren bei uns 9563 körperlich
unter dem Durchschnitt Stehende beschäftigt. Von diesen hatten 123
verkrüppelte oder amputierte Arme, Unterarme oder Hände. Einer
hatte beide Hände verloren, vier waren völlig erblindet, 207 auf einem
Auge fast völlig blind, 37 taubstumm, 60 epileptisch, 4 bein- und fuß-
bs, 254 hatten nur einen Fuß oder nur ein Bein. Die übrigen hatten
'leinere Gebrechen.“

, Der zweite gangbare Weg, der allerdings nur für größere Städte
in Frage kommt, ist die Einrichtung von ambulanten Krüppellehr-
Werkstätten, analog den Werkstätten in den Krüppelheimen bzw. Ein-
tichtung von Näh-, Klöppel-, Schneiderwerkstätten für die erwachsenen
Krüppelmädchen. Die körperlich schwer behinderten Krüppel müßten
Iegebenenfalls durch die Fürsorgestellen täglich von ihren Wohnungen
Ws in die Werkstätten gebracht werden. Ohne erhebliche Kosten und
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        9 .;
ohne gründliche Überwachung durch Krüppelpädagogen und orthopä-
disch ausgebildete Ürzte wird sich dieser Vorschlag jedoch nicht verwirk-
lichen lassen.

Ganz kurz seien zum Schluß noch die Krüppelsiechen erwähnt.
Die beste Hilfe für diese ist zweifellos die Unterbringung in einem
geeigneten Krüppelpflege- oder Siechenhaus, wo sie noch etwas nach
ihren Fähigkeiten beschäftigt werden. Leider ist die Zahl der Krüppel-
pflegeheime zurzeit noch so gering, daß nur einem kleinen Teil dieser
bedauernswerten Menschen Unterkunft gewährt werden kann. Eine
dringend notwendige Aufgabe für die zuständigen Krüppelfürsorge-
stellen ist es, die bekannt gewordenen Fälle von Krüppelsiechen ständig
durch Fürsorgeschwestern zu überwachen oder für geeignete Unter-
bringung, Verpflegung und Beschäftigung dieser Unglücklichsten unter
den Krüppeln zu sorgen. In vereinzelten Fällen ist es für diese
Menschen durchaus möglich, troß ihrer schmerzenden, zusammenge-
krümmten Hände Gegenstände herzustellen, die durch Vermittlung der
Fürsorgestellen verkauft werden können und für den Kranten einen
kleinen Verdienst abwerfen, z. B. Stuhlflechten, Aussägen und
Schnitzen von Holzfiguren und Spielzeug, Anfertigung von kleinen
Bastelarbeiten usw. Wichtiger ist noch bei diesen vielfach verbitterten
Menschen die Seelenpflege. Wenn irgend jemand haben ganz be-
sonders diese Menschen die Liebe nötig, von der der Apostel sagt, daß
sie alles trägt, alles glaubt, alles hofft, alles duldet.

Ich schließe diesen Aufsatz mit dem Wort des bekannten Krüppel-
vaters und Gründers der Volmarsteiner Anstalten, Pastor Arndt, das
der Wahlspruch der modernen Krüppelfürsorge werden müßte: „Ich
will des Elendes auf Erden etwas weniger machen!“

;):
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        Die Lehrlinge im Krüppelheim und die moderne Berufs-
schule.
Von Direktor Meckel, Bigge i. Westf.

Der Krieg, der unserem deutschen Vaterlande so viel Leid ge-
bracht, hat auch dem Handwerk tiefe Wunden geschlagen. Manche
selbständige Existenz ist vernichtet; viele, ja die meisten Handwerks-
meister haben in ihrem Geschäft schweren Schaden erlitten. Wie aber
in allen Wirtschaftszweigen herrscht heute besonders im Handwerk
regstes Streben, die Wunden zu heilen. Das Handwerk will den gol-
denen Boden, den es einstens besaß, wiedergewinnen, die Höhe, auf
der es einstens stand, wiedererklimmen. Allüberall regen sJich die
Handwerksmeister, sich durch gegenseitige Unterstützung im modernen
Wirtschaftsleben Geltung und Anerkennung zu verschaffen; durch ihre
Reihen geht der Ruf, und immer lauter dringt er durch im modernen
Erwerbsleben, der Ruf nach Qualitätsarbeit. Mit Recht; denn nur
Qualitätsarbeit wird sich in Zukunft maschineller Dutzendware gegen-
über behaupten können. Qualitätsarbeit wird auch imstande sein, dem
deutschen Handwerk im Ausland Ehre und Ansehen zu verschaffen.

Qualitätsarbeit! Ihr gilt das Streben im Handwerk un-
serer Tage, ihrer Förderung gilt vor allem die in den lezten Jahren
einsetzende, intensive Ausbildung der Handwerkslehrlinge in den Be-
rufsschulen unserer Städte. Diese moderne Berufsschule muß bei der
Ausbildung der Krüppellehrlinge den Weg weisen, dieselben zu tüch-
tigen und brauchbaren Handwerkern zu machen.

Berufsschule ! Es ist die Schulart, die in der Reichsgewerbe-
ordnung, der Reichsverfassung (Artikel 145) und anderen gesetzlichen
Bestimmungen Fortbildungsschule genannt ist. Die Bezeichnung Be-
rufsschule ist in Übereinstimmung mit einem Beschluß der Reichsschul-
konferenz vom Jahre 1920 eingeführt worden. Es ist die Schule, in
welcher der junge Lehrling von 14 bis 18 und mehr Jahren die Aus-
bildung für den Beruf und für das Leben erhalten soll.

Wenn wir zunächst kurz die gesetzliche '! Regelung ins Auge fassen,
o sehen wir, daß sich die Preußische Gesetzgebung bis zum Jahre 1923
nur in vereinzelten Bestimmungen mit den Berufsschulen befaßt hat.

1 Dr. Herman v. Seefeld „Die Berufsschulpflicht in Preußen“, Julius
Beltz, Langensalza 1924.
        <pb n="96" />
        Wir müssen daher auf die Reichsgesetgebung zurückgehen. Da das
Reich aber auf dem Gebiete des Schulwesens gesetzgeberisch nicht zu-
ständig war, so sind die Bestimmungen über die Berufsschule im Ge-
werberecht zu suchen. Kern und Angelpunkt aller Bestimmungen ist
die Bundesgewerbeordnung vom Jahre 1869. g 106 Abs. 2 sagt:
„Durch Ortsstatut können Gesellen, Gehilfen und Lehrlinge, sofern sie
das 18. Lebensjahr nicht überschritten haben, oder einzelne Klassen
derselben zum Besuche einer Fortbildungsschule des Ortes, Arbeits-
und Lehrgängen verpflichtet werden." Diese Verordnung erfuhr im
Laufe der Jahre Erweiterungen durch die Novellen zur Gewerbe-
ordnung vom 15. Juni 1878, 1. Juni 1891, 30. Juni 1900, 27. De-
zember 1911. Letztere ist besonders wichtig, weil sie der Verwaltungs-
behörde das Recht gab, unter bestimmten Voraussetungen an Stelle
der Gemeinde oder des weiteren Kommunalverbandes die Schulpflicht
einzuführen. Desgleichen schuf sie auch die Möglichkeit, alle unter die
Gewerbeordnung fallenden weiblichen Arbeiter unter 18 Jahren zum
Besuch der Fortbildungsschule heranzuziehen. Zweimal hat dann noch
die Reichsgesetzgebung in allgemeinen Bestimmungen ssich mit der
Regelung der Berufssschulpflicht befaßt. Eine Verordnung des Reichs-
ministeriums für die wirtschaftliche Demobilmachung vom 28. März
1919 verlieh den Gemeinden und weiter Kommunalverbänden die
Befugnis durch statutarische Bestimmung, „Jugendliche Personen, die
seit Ostern 1918 die Volksschule verlassen haben und keine weiter-
gehende wissenschaftliche und künstlerische Ausbildung genießen“,
zum Besuche der Fortbildungsschule ihres Wohnortes zu verpflichten.
Die zweite Bestimmung befindet sich im Artikel 145 der Weimarer
Reichsverfassung. Sie sieht die Fortbildungsschulpflicht bis zum voll-
endeten 18. Lebensjahr als Teil der allgemeinen Schulpflicht vor.

Im Jahre 1920 wurde vom Reichsminissterium auf Grund der
Beratungen und Vorschläge der Reichsschulkonferenz ein Reichs-
Berufsschulgesetz ausgearbeitet. Dieses ist aber infolge finanzieller
Bedenken der Länder nicht zur parlamentarischen Beratung gelangt.
So ist für Preußen wenigstens die erwähnte Vorschrift der Reichs-
verfassung noch nicht Wirklichkeit geworden.

Die Pr eußisch e Gesetzgebung lehnt sich an die Reichsgessetz-
gebung an. Der Versuch, im Jahre 1911 für die Gemeinden mit
10 000 und mehr Einwohnern die statutarische durch die gesetzliche
Schulpflicht zu erseen und die Gemeinde zur Errichtung und Unter-
haltung von Berufsschulen zu verpflichten, scheiterte.

. Aufbauend auf der Verordnung des Reichsministers für die wirt-
schaftliche Demobilmachung vom 28. März 1919 kam das Gesetz vom
31. Juli 1923 zustande. In diesem Gesetz sind die Paragraphen 1, 2-
5 und 17 für die Berufsschulpflicht der Krüppellehrlinge.

96
        <pb n="97" />
        § 1. Zum Besuche der Berufsschule kann durch Satzung eines
Kreises die Gesamtheit oder ein Teil der im Schulbezirk beschäftigten
oder wohnhaften unverheirateten Jugendlichen beiderlei Geschlechtes
unter 18 Jahren verpflichtet werden, soweit sie nicht mehr volks-
schulpflichtig sind. Der Regierungspräsident ist mit Zustimmung des
Bezirksausschusses befugt, die Satzung zu erlassen, wenn ein allge-
meines Interesse vorliegt.

§ 2. Die Pflicht zum Besuche der Berufsschule ruht, solange der
Schulpflichtige eine öffentliche Fachschule oder Innungs- bzw. Fach-
vereinsschule oder eine Privatschule besucht, deren Unterricht von
der Schulaufsichtsbehörde als ausreichender Ersatz für den Unterricht
in der Berufsschule anerkannt ist.

Hier wird festgelegt, daß die private Berufsschule von der Schul-
aufsichtsbehörde anerkannt sein muß. Privatschulen, so heißt es in den
Erläuterungen zum Gesetz, sind die von den einzelnen Personen oder
Vereinen und Stiftungen einschließlich der religiösen Orden betriebe-
nen Schulen (Minissterialerlaß vom 1. Mai 1917). Für die Beur-
teilung der Schulen, insbesondere für ihre Anerkennung als Ersatz der
öffentlichen Fortbildungsschule wird in der Regel der Umstand von
wesentlicher Bedeutung sein, ob sie zum Zwecke des Gelderwerbs oder
in gemeinnütziger AbJicht betrieben werden.

§ 5. Schulpflichtige, die wegen geistiger oder körperlicher Ge-
brechen dem Unterrichte der Berufsschule nicht folgen können, können
durch den Schulvorstand ganz oder teilweise befreit werden. Bei aus-
reichender Zahl sollen besondere Klassen gebildet werden. Die Er-
läuterungen sagen, daß in den besonderen Klassen ein Lehrplan auf-
Jestellt werden soll, der der Aufnahmefähigkeit der Schüler angepaßt
ist. Dieser Absatz des Gesetzes hat für uns insofern Bedeutung, als
auch unsere Pfleglinge nur zum Teil in der eigentlichen Berufsschule
unterrichtet werden können. Auch wir müssen besondere Klassen bilden
für diejenigen, deren Aufnahmefähigkeit für den Lehrplan der Be-
rufsschule nicht reicht. In der jetzigen Anstaltsfortbildungssschule des
Josefsheims ist dieses bereits durchgeführt. Der eigentliche Fort-
bildungsschulstoff wird bei uns in den Klassen 2 und 1, wogegen in
den Klassen 5, 4, und 3 Volksschulstoff behandelt wird.

§ 17 des Gesetzes handelt von den Staatszuschüssen. Zur Ge-
währung von Zuschüssen für die Aufbringung der persönlichen Unter-
haltskosten sämtlicher Berufsschulen stellt der Staat für jeden Berufs-
[chulpflichtigen einen Beitrag von 3,00 Mk. durch den Staatshaushalt
bereit. Über die Verwendung dieser Mittel entscheidet der Handels-
minister im Einvernehmen mit dem Finanzminister. Voraussetzung
für die Gewährung von Staatszuschüsssen ist, daß die Einrichtung und
die Lehrpläne der Schulen den Besiimmungen des Handelsminissters
entsprechen. Der Ministerialerlaß vom 16. April 1924 gibt im ein-

Beiträge zur sozialen Fürsorge. 6 ?

97
        <pb n="98" />
        zelnen genauen Aufschluß über die notwendigen Unterlagen, die zur
Erlangung eines Staatszuschusses für die Berufsschule beizubringen
sind.

Mit der Ausführung des Gesetzes sind der Minister für Handel
und Gewerbe und der Minister für Landwirtschaft, Domänen und
Forsten, und zwar jeder für den Bereich seiner Verwaltung beauf-
tragt. Den Unterricht an den modernen Berufsschulen erteilen staat-
lich geprüfte Gewerbelehrer und Gewerbeoberlehrer. über die Aus-
bildung derselben sei kurz Folgendes gesagt:

Die Ausbildungsstätten der Lehrkräfte unserer modernen Be-
rufsschulen sind das Gewerbelehrerseminar in Charlottenburg und die
staatliche Ausbildungsstätte für Gewerbelehrer in Köln, Salierring 32.
In der Verfassung der letzteren heißt es: „Die staatliche Ausbildungs-
stätte für Gewerbelehrer in Köln ist geschaffen, um dem starken Be-
dürfnis nach Lehrkräften an den Berufsschulen, die mit der wirtschaft-
lichen und kulturellen Eigenart des Westens vertraut sind, gerecht zu
werden. Die Einrichtung gliedert sich in eine fachlich-methodische sowie
eine wissenschaftliche Abteilung. Die Ausbildung erstreckt sich auf
5 Hochschulsemester. Zur Aufnahme ist neben den theoretischen Kennt-
nissen vor allem auch eine gewerbliche Tätigkeit in einem größeren
Handwerks- oder Fabrikbetriebe erforderlich, die mit der Gessellen-
prüfung abzuschließen hat.“ Bisher fanden an drei Tagen Vor-
lesungen statt, an den übrigen Tagen konnten die Herren entweder
Unterricht geben in irgendwelchen Berufsschulen oder sich selbst
praktisch noch weiterbilden. Nach neueren Mitteilungen werden von
Oktober vor. Is. ab nur zwei Tage vorlesungsfrei sein. Heute bereiten
sich auf den Beruf des Gewerbelehrers eine große Zahl Junglehrer
vor. Zur Fortbildung leistet wertvolle Dienste die seit dem 1. Januar
vor. Is. vom staatlichen Ausbildungsinstitut in Köln herausgegebene
Zeitschrift „Kölner Blätter für Berufserziehung“ (Du Mont, Schau-
bergsche Buchhandlung, Köln).

Wenn wir uns den inneren Aufbau einer modernen Berufsschule
ansehen, so gilt als Grundform laut Erlaß vom 1. 7. 1911 die Schule
mit 3 aufsteigenden Klassen, Unter-, Mittel- und Oberstufe. Wie eben
schon erwähnt, ist für Schüler bei ungenügender Schulbildung eine
Vorklasse zu bilden. Ihre Aufgabe ist es, die Schüler zum Eintritt in
die Unterstufe, ausnahmsweise in die Mittelstufe vorzubereiten. Bis
zum Febr. vorvergangenen Jahres durfte die Schülerzahl einer Klasse
in der Regel nicht mehr als 30, nicht weniger als 20 betragen. Für
Zeichenklassen und einklassige Schulen war die Höchstzahl 30. Durch
Ministerialerlaß vom 18. Februar 1924 sind bis auf weiteres folgende
Abweichungen zugelassen: „Die Zahl der Schüler einer Klasse soll in
der Regel nicht mehr als 40, nicht weniger als 25 betragen.“

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        <pb n="99" />
        Di e jährliche Unterrichtszeit beträgt in der Regel min-
destens 240 Stunden, die im allgemeinen auf 40 Wochen zu verteilen
sind. Die Zahl der wöchentlichen Unterrichtssstunden beträgt demnach in
der Regel 6; Unterrichtsfächer sind Deutsch, Geschäfts- und Bürger-
kunde, Zeichnen und Fachunterricht. über den Religionsunterricht in
der Fortbildungssschule ist vom Ministerium aus bisher nur der Mini-
sterialerlaß vom 26. März 1897 bekannt, wonach der Religions-
unterricht nicht als Pflichtfach im Stundenplan der Fortbildungs-
schule sich findet, wo aber den Geistlichen beider Konfessionen die
Räume der Fortbildungsschule im Anschluß an den Unterricht zur
Verfügung gestellt werden sollen; viele Kommunalverbände, die heute
Berufsschulen einrichten, haben aber auch den Religionsunterricht als
Pflichtfach in den Lehrplan aufgenommen. Es ist erfreulich, daß
wenigstens in den Erläuterungen zum Gesetz von 1923 unter den all-
gemeinen Grundsätzen für den Unterricht sich auch folgender Abschnitt
findet: „Der Unterricht in der Fortbildungssschule hat auf die Eigenart
des Lebensalters zwischen dem 14. und 18. Lebensjahre Rücksicht zu
nehmen. Das gesteigerte Ehrgefühl und der Drang zur Selbständigkeit
sind für die Erziehung nutzbar zu machen. Besonderer Wert ist darauf
zu legen, daß die Bildung des Charatters auf sittlich-religiöser Grund-
lage gefördert wird.“

Wenn wir uns den Lehrplan einer modernen Fortbildungs-
schule genau ansehen, so werden wir finden, daß das Hauptstreben auf
einen ausgesprochenen Fachunterricht gerichtet ist. Unsere größeren
Städte haben daher heute schon zur harmonischen Verschmelzung von
theoretischem Wissen und praktischer Arbeit ihren Berufsschulen eigene
Lehrwerkstätten angegliedert, in denen ausgesprochene Qualitätshand-
arbeit geleistet wird. Die Berufsschulen der mittleren und kleineren
Städte werden folgen, sobald ihre Finanzen es nur irgendwie
erlauben.

So sucht das Handwerk durch intensivste Ausbildung in der
modernen Berufsschule seinen Nachwuchs zu tüchtigen Gesellen und
Meistern heranzubilden, um so dem Handwerk den goldenen Boden
zu bereiten.

Der oben skizzierten modernen Berufsschule mit geprüften Ge-
werbelehrern, mit Schülern, die körperlich gesund, die alle 8 Jahre lang
die Volksschule besucht, mit einem ausgesprochenen Fachunterricht in
wenigstens 6 und noch mehr Wochenstunden, steht die Anstaltsfortbil-
dungsschule des Krüppelheims gegenüber mit keinem geprüften Ge-
werbelehrer, sondern Volksschullehrern, die sich zwar im Laufe der
Jahre außerordentlich in die Eigenart der Fortbildungsschule einge-
arbeitet haben, mit Schülern, die nur zum kleinsten Teile in einer Volks-
schule 8 Jahre gediegenen Unterricht bekommen haben, deren größter

99
        <pb n="100" />
        Teil keinen nennenswerten Unterricht genossen hat, mit einem Lehrplan,
der mur 4 Schulstunden aufweist. Von einem ausgesprochenen Fach-
unterricht, wie ihn die moderne Berufsschule vorsieht, konnte bisher
nicht die Rede sein. Auch im Werkunterricht, den der Meister in der
Werkstatt zu geben hat, dürfte noch manches fehlen. Und trotzdem
müssen unsere Lehrlinge später mit den gesunden Gesellen, die in der
modernen Berufsschule ihre Ausbildung bekommen haben, in Wett-
bewerb treten und sich ihr Brot verdienen. Daraus ergibt sich für uns
die zwingende Notwendigkeit, uns ernstlich die Frage vorzulegen: Wie
passen wir unsere Fortbildungsschule den modernen Bestrebungen an,
und wie machen wir aus ihr eine Berufsschule im Sinne des Gesetzes?

Unser Ziel muß sein, die Anstaltsberufsschule so auszugestalten,
daß sie die behördliche Anerkennung bekommt. Daher werden auch
wir für unsere Anstalts-Berufsschule einen Gewerbelehrer haupt-
amtlich einstellen müssen. Der Lehrplan unserer Anstaltsberufssschule
muß sich eng anschließen an den gesetzlich vorgeschriebenen Lehrplan.
Wenn im Gesetz wenigstens 6 Wochenstunden vorgesehen sind, so
müssen wir noch darüber hinausgehen; denn unseren Lehrlingen tut
religiöse und Charakterbildung besonders not. Die Jugend in den
Jahren, die wir vor uns haben, tastet und sucht, ringt und kämpft.
Wir müssen ihre Führer sein und ihnen helfen, daß bei aller prak-
tischen Arbeit und allem theoretischen Wissen ihre Jugendsseele nicht
verloren geht.

Unsere Ansstaltsberufsschule muß eine Werkschule oder
Werkstättenschule im wahrsten Sinne sein. Werkstatt und
Schule, fast will es scheinen, als könnte das eine nicht sein, wo das
andere ist, und dennoch dürfen beide nur eins sein, Theorie und
Praxis müssen sich verschmelzen im Werkunterricht durch die Meister.
Gewerbelehrer und Meister müssen Hand in Hand arbeiten!

Die Ausbildung unserer Lehrlinge wird nur dann aallseitig
werden, wenn dem Lehrling wenigstens einige Kenntnis der modernen
Maschinen vermittelt wird. Wie kann der junge Geselle, der durch
die Anstaltsberufsschule gegangen ist, im modernen Großbetriebe
fertig werden, wenn er Maschinen nicht kennt, die heute der Hand-
werksarbeit in seinem Berufe dienstbar gemacht sind.

Über die Fortschritte unserer Lehrlinge können uns theoretische
und praktische Lehrlingszwischenprüfungen, die alljährlich stattfinden,
Aufschluß geben. Ihr Wert ist nach unserer praktischen Erfahrung
nicht zu unterschätzen, und finanzielle Kosten und Mühe und Arbeit,
die sie mit sich bringen, werden reichlich belohnt. Wollte doch stets bei
diesen Prüfungen das Moment des Mitleids außer acht bleiben! Der-
jenige Prüfungsmeister, der in den Lehrlingszwischenprüfungen sich
vom Mitleid leiten läßt, erweist unseren Schutzbefohlenen einen gar
schlechten Dienst!

1 00
        <pb n="101" />
        Geben wir endlich unseren Lehrlingen Gelegenheit, in öffent-
lichen Ausstellungen ihre Arbeiten mit den Arbeiten ihrer gesunden
Kameraden zu messen. Wir dürfen ruhig mit den Arbeiten unserer
Lehrlinge, und seien sie auch noch so bescheiden, an die Öffentlichkeit
treten. Vom 21. bis 26. April vor. Js. wurde im Josephsheim zu
Bigge zum erstenmal eine Ausstellung von Lehrlingsarbeiten in
größerem Rahmen veranstaltet. Mit unermüdlichem Eifer stellten
unsere Lehrlinge ihre Ausstellungsstücke, und waren sie auch noch so
einfach, für diese Ausstellung her. Eine Prämiierung der einzelnen
Stücke geschah durch auswärtige Prüfungsmeister, die zum größten
Teil zum erstenmal in die Anstalt hineinkamen und denen immer
wieder ans Herz gelegt wurde, vom Standpunkt ihrer Werkstatt aus,
in der gesunde Lehrlinge arbeiten, die einzelnen Arbeiten beurteilen
zu wollen. Wie leuchteten die Augen unserer Jungen, wenn sie sahen,
wie die Besucher der Ausstellung aus und ein gingen und sich aner-
kennend über ihre Arbeiten ausssprachen. Wie fragten sie immer
wieder nach den Zeitungen, in denen kurze Berichte erschienen.

Eine Fülle von Aufgaben stellt die so kurz gezeichnete Ansstalts-
berufsschule an uns. Eine der schwersten wird wohl die sein, die rechte
und sorgfältige Auswahl derjenigen Lehrlinge aus unserer großen
Schar, die bei uns lernen wollen, zu treffen, deren geistige und körper-
liche Fähigkeiten hinreichen, um die Anforderungen, die die Berufs-
schule an sie stellt, zu erfüllen. Wir werden nicht umhin können, in
Zukunft einen scharfen Strich zu ziehen zwischen der Ausbildung
zur Hand werks qualitätsarbeit und Erziehung gur
Arbeit. Wollen wir wirklich mit der Ausbildung unserer Lehrlinge
und mit unseren ganzen Lehrwerkstätten in der Krüppelfürsorge dem
Handwerk dienen, wollen wir ihm tüchtige Kräfte zuführen, dann
dürften in Zukunft nur diejenigen Lehrlinge zur Gesellenprüfung zu-
gelassen werden, die auch wirklich in der Lage sind, Qualitätsarbeit
zu leisten, um so im Leben fertig werden zu können. Für die übrigen
käme in erster Linie die Erziehung zur Arbeit in Frage. Auch durch
die exakte Bedienung einer modernen Maschine können viele unserer
Pflegebefohlenen sich heute ihr Brot verdienen. Die Auswahl der
Lehrlinge zum einen oder zum anderen wird nicht leicht sein. Die
psychotechnische Eignungsprüfung, die heute so viel von sich reden
macht und in manchen Industriebetrieben sowohl wie auch in erst-
klassigen Handwerksbetrieben mit Erfolg angewandt wird, bedarf
sicherlich von uns einer eingehenden Prüfung, um sie bei der Auf-
nahme uns erer Lehrlinge für uns dienstbar zu machen.

Eine Fülle von Aufgaben stellt die Umstellung unserer Ansstalts-
fortbildungsschule zur modernen Berufsschule an uns. Der Aufgaben
schwierigste dürfte wohl die sein, für die Leitung unserer Anfstalts-
berufsschule die rechte Person zu bekommen. Der Gewerbelehrer

101
        <pb n="102" />
        unserer Berufsschule muß ein tüchtiger Erzieher sein. Eine
Ansstaltsberufsschule muß ihren eigenen Charakter behalten, und der
Erzieher muß sich persönlich ganz in das Opferleben der Anstalt ein-
fügen. Der betreffende Gewerbelehrer muß ein tüchtig er Pä da-
g o g e sein. Er muß über eine gute, praktische Erfahrung im Volks-
schulunterricht verfügen; denn es ist fürwahr nicht leicht, immer wieder
die Lücken auszufüllen, die während der Ausbildungszeit durch Krank-
heit, operative Eingriffe und dgl. im Ausbildungsgang sich einstellen.
Mit viel Verständnis muß er verstehen, auch bei den Lehrlingen, die
nun geistig nicht mit besonderen Talenten ausgestattet sind, den
Boden für den gewerblichen Fachunterricht zu bereiten. Er muß
nicht zuletzt viel praktischen Sinn mitbringen, um sich in
den Aufgabenkreis der einzelnen Gewerbe hineinzuarbeiten; denn
wenn wir in unseren Anstalten dazu übergehen wollen, Gewerbe-
lehrer anzustellen, so dürfte das doch wohl zunächst nur einer sein.
Die finanzielle Belastung ist schon derart, daß wir an eine zweite
hauptamtliche Kraft sicherlich nicht denken können. Ein Gewerbelehrer
wird nach Gruppe 9 der staatlichen Besoldungsordnung besoldet. Er
würde nach unserer Berechnung unverheiratet heute monatlich 290 Mk.
bekommen, verheiratet ohne Kinder 318,50 Mk. Die finanzielle Be-
lastung unseres Etats wird besonders dadurch gesteigert, daß wir ein-
mal einen großen Teil der Schulstunden in die Arbeitszeit hinein-
legen müssen ~ bisher war das nicht der Fall – wodurch produktive
Arbeitsstunden verloren gehen, dann werden wir aber auch auf das
letßte von produktiver Arbeitskraft unserer Meister verzichten müssen,
wenn dieselben Werkunterricht und Fachunterricht in der Werktstatt
erteilen sollen. Weiterhin werden nicht unbedeutende Summen auf-
zubringen sein, um durch Fortbildungskursse die Meister soweit zu
schulen, wie sie eigentlich bei den außerordentlich hohen Anfor-
derungen, die heute an das Handwerk gestellt werden und die wir vor
allem in den Lehrwerkstätten unserer Anstalten an unsere Lehrmeister
stellen müssen, geschult sein müßten. Nicht zuletzt wird die Anschaffung
neuer Maschinen, wie sie heute dem Handwerk diensstbar gemacht
werden und wie wir sie auch in unsere Betriebe einstellen müssen,
große Summen erfordern. Wir sehen Schwierigkeiten in nicht ge-
ringer Zahl. Wie können wir dieselben beheben?

Wir werden nicht umhin können, einen Teil unserer Mehraus-
gaben, die eine Ausbildung modernen Grundsätzen entsprechend
fordert, in den Pflegesatz einzukalkulieren. Jedoch müssen wir immer
darauf bedacht sein, den Pflegesatz so niedrig wie möglich zu halten;
denn wir sind und wollen caritative Anstalt bleiben. Zu überlegen
wäre, ob wir nicht einer jeden Werkstatt eine Gesellenabteilung an-
gliedern, die bei tarifmäßiger Bezahlung erstklassige Fertigfabrikate
liefert, die von uns in den Handel gebracht werden. Eigene Geschäfte

102
        <pb n="103" />
        103

in Großstädten werden den Lehrwerkstätten moderner Krüppel-
anstalten in Zukunft unbedingt notwendig sein. Allerdings dürfen wir
nicht außer acht lassen, daß wir im Absatz unserer Ware gerade so wie
der Kaufmann draußen im Leben von der Konjunktur abhängig sind
und dürfen unsere Hoffnungen nicht zu hoch setzen.

Wenn wir bisher den Standpunkt vertreten haben, in unsere
Werkstätten keine Maschine hineinzusetzen, die Massenartikel herstellt,
so weiß ich nicht, ob es nicht doch an der Zeit ist, diesen unseren bis-
herigen Standpunkt in der Ausbildung unserer Pfleglinge zu ver-
lassen, um durch große Aufträge, die wir durch die Maschine erledigen
können, Geldmittel der einzelnen Werkstatt zuzuführen für die Aus-
fitdung derjenigen Pfleglinge, die zur Qualitätsarbeit erzogen werden
ollen.

Noch eine Möglichkeit, die Mehrausgaben zu verringern, könnte
man in dem im Gesetze vorgesehenen Staatszuschuß erblicken. Ein
Anrecht auf diesen Staatszuschuß von 3,00 Mk. pro Schüler werden
wir jedoch erst dann haben, wenn unsere Anstaltsberufsschule staatlich
anerkannt ist. Wir werden nach dieser staatlichen Anerkennung streben
rügen: ob uns mit diesem Zuschuß viel gedient sein wird, möchte ich

ezweifeln.

Wollen wir aus unserer Anstaltsfortbildungsschule eine Berufs-
schule im modernen Sinne machen, sollen unsere Lehrwerkstätten
Werkschulen werden und noch mehr als bisher mit unserer Berufs-
schule Hand in Hand arbeiten, so erfordert dieses eine nicht unbedeu-
tende Umstellung unserer bisherigen Verhältnisse, erfordert bedeutende
Mehrausgaben. Schrecken wir nicht vor denselben zurück. Unser Ziel
muß sein, dem Handwerk tüchtige und wertvolle Kräfte in unseren
körperlich behinderten Pflegebefohlenen zuzuführen, die mitarbeiten
können am Wiederaufbau des deutschen Handwerks und der deutschen
Wirtschaft. Eins aber dürfen wir bei allem Streben in Theorie und
Praxis nicht aus dem Auge verlieren. Es ist das höchste, beste Gut,
das wir haben und das wir tragen in einem zerbrechlichen Gefäß:
Es ist die Seele unserer Pflegebefohlenen. Trotz Theorie und Praxis,
trotz modernen Fortschritts bleibt immer das Wort mit lapidaren
Lettern uns geschrieben:

„Wahre Krüppelpflege ist Pflege der Krüppelseele!“
        <pb n="104" />
        Nachgehende Fürsorge und Arbeitsbeschaffung für Krüppel.
Von Or. Wrede, Bigge i. Westf.

Neben die beiden primären Aufgaben der Krüppelfürsorge, das
körperliche Gebrechen des Krüppels zu beheben oder nach Möglichkeit
zu bessern und die durch das körperliche Leiden meist gehemmte
seelische Entwicklung zu leiten und zu fördern, tritt, durch die beiden
ersten in den meisten Fällen erst ermöglicht, als dritte Aufgabe, den
Krüppel, körperlich und sseelisch möglichst gefördert, als werte-
schaffendes Glied in die menschliche Gesellschaft einzugliedern.

Dieser Aufgabe will in erster Linie die Handwerksausbildung
dienen. Sie verfehlt aber ihren Zweck, wenn nicht dem Krüppel die
Möglichkeit gegeben wird, das Erlernte in seinem und der Gesellschaft
Interesse auszuwerten.

Bei dem zur Besprechung stehenden Thema ist zu unterscheiden:
die nachgehende Fürsorge und die Arbeitsbeschaffung oder, anders
ausgedrückt, die Sorge für die Persönlichkeit des Krüppels als In-
dividuum und seine Einreihung als schaffendes Glied in die Gemein-
schaft. Hierbei ist jedoch nicht zu übersehen, daß der Begriff „Nach-
gehende Fürsorge“ der Oberbegriff ist, der die Arbeitsbeschaffung mit
umfaßt.

Denken wir uns nun einmal hinein in die Seele des Gebrech-
lichen, der seine Gesellenprüfung bestanden hat und unmittelbar vor
der Entlassung steht. Ihm hängt der Himmel voller Geigen, er sieht
die Welt in hellem Lichte, von ihm fallen jettt die Bande, die ihn
bisher an ein bestimmtes und geregeltes, aber nach seiner Meinung
doch unfreies Leben banden, vor ihm öffnen sich die Schranken, die
seinem Betätigungstriebe und seinem Freiheitsdrange gesetzt waren,
jett lösen sich die Hemmungen der Seele, jetzt geht es hinaus in die
Freiheit, in die lockende, blühende Welt, und mit tausend Hoffnungen,
mit tausend Erwartungen und Ansprüchen ans Leben besteigt er das
tausendmastige Schiff, um mutig auf den Ozean des Lebens hinaus-
zusteuern.

Daß diese seelische Einstellung falsch, eine Psychose ist, weil der
Anstaltsentlassene in den meisten Fällen sein Können allzusehr über-
schäßt und das von der Welt vorgestellte Bild fast nie oder doch nur
in den seltensten Fällen den Erwartungen entspricht, das wissen wir
alle, die wir mitten im Leben stehen.
        <pb n="105" />
        e 105

Haben wir bisher die subjektive Krüppelpsychose kennengelernt,
in der er selbst das Aktivum bildet, so wollen wir uns jetzt mit einer
zweiten befassen, die zwar auch subjektiv und zwar höchst subjektiver
Art ist, bei der der Krüppel aber das Passsivum bildet, das Passivum
im wahren Sinne des Wortes. Hier ist er nämlich der leidende, weil
mißkannte und mißverstandene Teil. Es ist der Unversstand, das Miß-
trauen, das die da draußen in der Welt dem Krüppeltum im allge-
meinen und der gewerblichen Aus- und Durchbildung der Krüppel im
besondern entgegenzubringen pflegen. Alle, die in der Krüppel-
fürsorge stehen und die Erzeugnisse der Krüppelwerkstätten aus
eigener Anschauung kennen zu lernen Gelegenheit haben, wissen, welch
hochqualifizierte Arbeit oft ein Krüppel zu leisten vermag. Da diese
Kenntnis leider aber nur Gemeingut weniger ist, stoßen wir oft auf
solche Berge von Verkennungen und Vorurteilen, ja, von Mißtrauen
und Geringschätzung, daß man mit Engelszungen reden muß, um
wenigstens in etwa in diesen Wall eine Bresche zu schlagen und den
Schimmer einer besseren Beurteilung aufkommen zu lassen. Vieles
hat sich allerdings gebessert dank der Aufklärungsarbeit der in der
Krüppelfürsorge Tätigen, dank der Besichtigungen der Krüppelheime,
ja, so absurd es auch lautet, dank des Krieges, der, in seinen Wirkungen
sonst so negativ, hier ein positives Ergebnis zeitigen konnte, die groß-
zügige Kriegsbeschädigtenfürsorge ins Leben rief und dadurch manches
bislang abgewandte Auge mit Wohlwollen auf den Krüppel und seine
Arbeiten hinlentte.

Nichtsdestoweniger ist aber noch manches zu tun. Hier muß der
Hebel angesett und die Wolke des Mißtrauens zerstreut werden, da-
mit man dem jungen Krüppelgesellen in der richtigen Weise entgegen-
kommt, ihn nicht etwa nur aus Barmherzigkeit aufnimmt und dafür
gering entlohnen zu können glaubt, sondern nüchtern und objektiv
seine Leistungen betrachtet und ihn seinen ausgebildeten Kräften und
seinem Können entsprechend bezahlt. So sollte es sein, so ist es aber
in den wenigsten Fällen. Daher rührt es denn auch, daß so mancher
wohlgemut ausziehende jugendliche Geselle bald schon des vielen
Fragens und des vielen Abgewiesenwerdens überdrüssig, enttäuscht in
seinen hochgespannten Hoffnungen, gehemmt durch seine körperliche
Behinderung, zitternd vor der Arbeitslosigkeit ermattet den Mut
sinken läßt. Arbeit zu suchen, die befriedigt und lohnt, ist für manchen
Gesunden im Vollbesitz seiner Gliedmaßen und seiner Kräfte in der
heutigen Zeit der weitgehenden Arbeitslosigkeit und des allgemeinen
Abbaues schwer, ist ungleich schwerer für den körperlich Behinderten.

So kommt es, daß so mancher schon kurz nach der Anstalts-
entlassung still auf gerettetem Kahn in den Hafen des Krüppelheims
zurücktreibt, reicher um die Erfahrung, daß das Leben seinen eigenen
Lehrplan hat, nach dem es die Menschen leitet.

Js
        <pb n="106" />
        Bei der Differenzierung der Ansstaltsentlassenen können wir fol-
gende drei Typen unterscheiden:

Solche, die ihre Lehrzeit in der Anstalt verfaulenzt, systematisch
ihre Ausbildung hintertrieben haben und mit schlechten Zeugnissen
und wenig handwerklicher Fertigkeit notgedrungen entlassen werden
mußten. Wenn sie nicht so viel Selbsterkenntnis und -besinnung auf-
bringen, ihre Lücken auszufüllen, landen sie als Bettelkrüppel an
irgendeiner Straßenecke und sind ~ von unvernünftigen Eltern ver-
hetzt, vielleicht von ihnen vor dem Abschluß der Ausbildung aus der
Anstalt geholt, unter oft schamloser und aufdringlicher Vorzeigung
und Betonung des körperlichen Fehlers nicht selten von ihnen miß-
braucht, später sich selbst dazu hergebend – wohl nur noch selten von
der Fürsorge zu erfassen, und als Gesstrandete des Lebens, als Un-
soziale in der menschlichen Gesellschaft beendigen sie oft ihre Tage in
einem Armenhaus oder auch im Gefängnis. Selbstversständlich weist
jeder Stand solche gescheiterte Existenzen auf, und es soll hiermit nicht
einmal gesagt werden, daß sie unter den Krüppeln so besonders zahl-
reich anzutreffen wären.

Unter den Ansstaltsentlassenen finden wir dann aber bei weitem
die größte Zahl als in jeder Hinsicht brauchbare Menschen. Die Er-
fahrung bestätigt es uns täglich, daß ein großer Teil von ihnen sich
schon bald eine Lebensstellung erringt, was wieder umso leichter ist,
je mehr die Eltern sich um ihr Kind kümmern und umso besser, je
früher sie selbst ihm eine Stellung besorgt haben. Für die Arbeits-
beschaffung kommt diese Gruppe nicht mehr in Betracht, wohl aber
für die nachgehende Fürsorge.

Die dritte Kategorie ist jedoch nicht in dieser glücklichen Lage. Oft
elternlos, oft von gewissenlosen Eltern kaum beachtet, von Jugend auf
in den Anstalten und darum oft ohne viel Kenntnisse von der Welt
und ihrem Treiben, sind sie im besonderen Maße Gegenstand der
nachgehenden Fürsorge.

Gerade sie darf der Fürsorger nie aus seinem geistigen Auge
verlieren, selbst wenn sie dem leiblichen schon längst entsschwunden sind.

Wenn auch nach dem Preußischen Gesetze über die öffentliche
Krüppelfürsorge die Nachfürsorge in erster Linie Sache der zustän-
digen, von dem Stadt- oder Landkreise jeweils einzurichtenden
Krüppelfürsorgestelle ist (vgl. Abschnitt vI C der amtlichen Aus-
führungen zum Krüppelfürsorgegesetz), so ist allerdings wohl kaum
anzunehmen, daß auf diesem Wege bisher vielen Krüppeln Arbeits-
stellen beschafft worden sind.

Für die praktische Arbeitsbeschaffung empfiehlt sich folgende
Methode. Allgemein gilt, daß die beste Schulung, Ertüchtigung und
Erwerbsbefähigung des Krüppels mehr oder weniger illusorisch bleibt,
wenn der Erwerbsbefähigte nicht auch die passende Stelle findet, wo

106
        <pb n="107" />
        e --

er seine ausgebildeten Kräfte tunlichst zu 100 Prozent anwenden
kann. Leider aber ist krüppelfürsorgerisch in dieser Hinsicht noch nicht
viel getan worden. Die Arbeitsvermittlung blieb unorganisiert, ent-
weder dem Zufall und der Mildtätigkeit überlassen, oder aber sie war
den auszubildenden Anstalten anheimgestellt. Im letzten Falle war sie
auf die Anfragen Interessierter an die Anstalt oder aber auf die Be-
mühungen der Anstalt selbst angewiesen. Auf diesem Wege konnte
bislang den meisten ausgebildeten Krüppeln eine Arbeitsstelle be-
schafft werden, freilich unter starker Ausnutzung unserer persönlichen
Beziehungen, beispielsweise zu klösterlichen Anstalten und Kranken-
häusern. Unsern ausgebildeten Schneidern und Schuhmachern kamen
diese Beziehungen besonders zugute. Diese beiden Kategorien von
Handwerkern sind überhaupt in einer glücklicheren Lage, insofern es
für sie leichter ist, zu Arbeit und Brot zu kommen als für Drechsler,
Intarsiatoren und Kunsstgewerbler. Bei den ersteren beherrscht näm-
lich immer mehr die Maschine das Feld, und bei den letzteren ist das
Angebot von Arbeitshänden zu groß, und die ehemals kapitalkräftigen
Käufer sind infolge der allgemeinen Verarmung außerordentlich stark
gelichtet.

Die geeignete Berufsberatung der Pfleglinge vor Beginn der
Lehrzeit unter besonderer Berücksichtigung ihres individuellen Leidens
erweist sich von besonderer Bedeutung für die spätere Arbeits-
beschaffung. Das Ergebnis einer derartigen Beratung ist die Wahl
eines solchen Berufes, für den sich der Pflegling sowohl in körper-
licher wie geistiger Beziehung eignet, in dem er also auch wirklich
etwas zu leisten vermag. Wenn bei dieser Berufswahl noch besondere
Rücksicht auf die Verhältnisse, aus denen der Pflegling kommt und
in die er wahrscheinlich wieder zurückkehrt, genommen wird, so ist
damit die spätere Arbeitsbeschaffung wesentlich erleichtert.

Weiter ist zu empfehlen die Verbindung mit den Handwerks-
kammern, den Jugendämtern in Stadt und Land und vor allem den
Innungen als der korporativen Vereinigung der Handwerker, wo-
bei auch auf die vom westfälischen Landeshauptmann ausgesetzte
Prämie für Ausbildung von Krüppellehrlingen hingewiesen werden
müßte. Nicht zu vergessen sind schließlich noch aufklärende Vorträge
schlechthin, besonders auf Geistlichen- und Lehrerkonferenzen, auf
Innungsversammlungen usw., kurz und gut, Propaganda leisten in
Wort und Tat.

Mag durch diese private Fürsorge auch manches Gute gewirkt
sein, das Ideal ist sie allein gewiß nicht, weil die Anstalten wegen der
finanziellen Schwierigkeiten nicht in der rechten Weise die Behörden,
die Öffentlichkeit und alle, denen des Volkes Gesundheit am Herzen
liegt, auf dieses Gebiet hinweisen können.

j U7
        <pb n="108" />
        Zu erstreben ist ein enges Zusammenarbeiten von Anstalt und
Behörde. Deshalb muß prinzipiell die Arbeitsbeschaffung dem Jugend-
amt zugehen, zu dessen Aufgaben ja nach den §F§ 49-55 des R.-J.-W.-G.
die Fürsorge für die hilfsbedürftigen Minderjährigen generell gehört
und damit auch für die jungen verkrüppelten Gesellen, die ja bei der
Anstaltsentlassung zu 90 Prozent noch minderjährig sind. Da sich das
Jugendamt zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit wieder des Ar-
beitsnachweises bedienen wird, so ist zu verlangen, daß den Arbeits-
ämtern überall Abteilungen angegliedert werden, die sich speziell mit
der Arbeitsvermittlung für Verkrüppelte befassen. Weil jedoch diese
Art der Arbeitsbesorgung nicht leicht ist und deswegen eine besondere
Beobachtung des Arbeitsmarktes verlangt, so müssen diesen Abtei-
lungen Persönlichkeiten vorstehen, die einerseits die wirtschaftliche
Struktur des Bezirkes genau kennen und anderseits eine tiefgründige
Kenntnis der Krüppelfürsorge, im besonderen der handwerksmäßigen
Ausbildungs- und Verwendungsmöglichkeiten mit dem Verständnis
für die psychische Eigenart des Krüppels verbinden.

Nachdrücklich sei hier hingewiesen auf den § 3 des Schwerbe-
schädigtengesetzes, wonach die Hauptfürsorgestelle Schwerbeschädigten.
die infolge einer Dienstbeschädigung oder durch Unfall oder durch beide
Ereignisse zu wenigstens 50 Prozent in ihrer Erwerbsfähigkeit be-
schränkt sind, ihre Fürsorge angedeihen lassen muß und daß sich diese
Fürsorge nach g 8 desselben Gesetzes durch die sogen. Gleichstellung
auch auf andere Personen, „die um wenigstens 50 Prozent in ihrer
Erwerbsfähigkeit beschränkt und nicht bereits nach g 3 geschützt sind“,
erstrecken kann. Damit ist nach § 3 der Unfall- und unter Umständen
auch nach § 8 der Geburtskrüppel geschützt, sofern die Verkrüppelung
eine Erwerbsbeschränkung von wenigstens 50 Prozent nach sich zieht
und eine Gleichstellung möglich ist.

Da unter den Verkrüppelten die Zahl der Psychopathen und erb-
lich Belasteten relativ groß ist, so liegt es auf der Hand, daß einzelne
nicht immer die Feuerprobe im Leben bestehen. Für sie und alle, die
durch Arbeitslosigkeit oder sonstwie hilfsbedürftig geworden sind, ist
die Errichtung einer besonderen Arbeitsstätte vonnöten. Bis zur Be-
schaffung neuer Arbeitsgelegenheit könnten die betreffenden Gebrech-
lichen in dieser Bewahrungsanstalt, die für sie das Heim werden
müßte, beschäftigt werden.

Die gleichen Bestrebungen der Krüppelselbsthilfe, die z. B. seitens
des Otto Perl-Bundes mit Nachdruck die Errichtung eigener Arbeits-
heime betreibt, können hier vom guten Fingerzeig sein. Daß diese
Heime nicht Horte der Drückebergerei werden, kann schon auf mancher-
lei Art und Weise z. B. durch strenge Regelung der Arbeitszeit, durch
Bezahlung nur der tatsächlichen Leistungen und durch eine Tages-

1 018
        <pb n="109" />
        ordnung, die strenger ist als in Lehrlingswerkstätten, erreicht werden.
Von den letzten sind sie ohnedies scharf zu sondern.

In Ergänzung dieser Ausführungen noch ein paar kurze allge-
meine Hinweise! Das Ziel der nachgehenden Fürsorge muß ein echtes
Vertrauensverhältnis zwischen Fürsorger und Krüppelgesellen sein.
Auf dieses Ziel muß die eigentliche Nachfürsorge in ihren Grundzügen
bereits in der Anstalt selbst eingestellt sein. Unsere Praxis hat gezeigt,
wie außerordentlich segensreich es war, daß der Lehrling schon in dem
letzten Lehrjahre an den Versammlungen des Gessellen- bzw. Jüng-
lingsvereins teilnahm und so sich allmählich in dessen Geist hineinlebte.
Wichtig ist, daß der Krüppelgeselle Mitglied des betreffenden Standes-
vereins wird und damit einen neuen Halt gewinnt.

Es versteht sich von selbst, daß die Anstalt mit den entlassenen
Pfleglingen in ständiger Fühlung zu bleiben hat. Das kann schon
brieflich geschehen, geschieht aber wirkungsvoller dadurch, daß ein An-
gestellter der Anstalt persönlich die Pfleglinge an ihren Arbeitsstellen
besucht, sie berät, ihnen bei Schwierigkeiten Mut einflößt, nötigenfalls
ein Umlernen empfiehlt, für Material und Aufträge sorgt und sich mit
besonders warmem Herzen der Schwerstbeschädigten annimmt, die
nicht zu einer Arbeitsstätte gelangen können und als Heimarbeiter
meist recht schutzlos und verlassen und deswegen schlecht entlohnt sind.
Im Interesse der Krüppelgesellen, besonders der letzten Kategorie ist
die Anstellung eines eigenen Krüppelfürsorgers m. E. die beste Maß-
nahme, deren baldige Einrichtung die zuständigen Stellen mit Nach-
druck betreiben sollten. In der Fürsorgeerziehung hat sich die Ein-
richtung eigener Fürsorger durchaus bewährt.

Die Anstalt kann sodann noch Nachfürsorge dadurch betreiben,
daß sie die Anstaltsentlassenen zu gemeinsamen Festen und feierlichen
Anlässen einlädt und beim Besuch der Anstalt gasstlich aufnimmt. Da-
bei ergibt es sich von selbst, daß der Geselle nach seinen Wünschen und
Erfahrungen befragt wird, daß Verbesserungsvorschläge entgegen-
genommen und in die Tat umgesetzt werden, wenn sie eine tatsächliche
Verbesserung bedeuten.

Daß der junge Geselle ordentlich ausgebildet das Haus verläßt,
dafür zu sorgen wird Ehrensache der Provinzialverbände sein. Ein
anständiges und gesittetes Betragen wird ihm die Ansstalt beibringen
und damit eine andere wichtige Vorbedingung für eine erfolgreiche
Arbeitsbeschaffung erfüllen. Hier ist ein dankbares Arbeitsfeld für
die „Lebenskunde“ in der Fortbildungsschule.

Von Zeit zu Zeit sind sodann noch bei den Eltern und den Lehr-
meistern Erkundigungen einzuziehen.

Wie wir sehen, ist die organisierte Arbeitsbeschaffung bisher doch
noch recht problematisch, darum aber auch umso schwieriger und aus
den oben angegebenen Gründen umfo wichtiger. Schwierig ist ssie

1 09
        <pb n="110" />
        ~ 110

durch die mancherlei Vorurteile und Unkenntnisse, schwierig, weil
krüppelfürsorgerisch noch nicht viel in dieser Beziehung geschehen ist,
weil wir also manchesmal noch im Dunkeln tappen, schwierig auch
durch die wirtschaftliche Depression mit ihrem Abbau und ihrer Kräfte-
ersparnis, schwierig vor allen Dingen deshalb, weil die besten Wege
erst noch gefunden werden müssen. Wichtig ist sie, weil die beste
Schulung, Ertüchtigung und Erwerbsbefähigung trotz der schönen
Statistiken nicht das letzte Ziel der Krüppelfürsorge sein darf, die mit
den realen Verhältnissen des Lebens rechnen und dann gerade voll
einsezen muß, wenn die Tore der Anstalt sich hinter dem Krüppel-
gesellen geschlossen haben und er allein steht im Kampfe mit dem
harten Leben.
        <pb n="111" />
        Welche Krüppel gehören in ein Krüppelheim, welche in
ein Siechenheim?
Von Kreis-Kommunalarzt Dr. H. Kleine, Reklinghaujen.

Der § 9 des Gesetzes sagt, daß man unter einem Krüppel eine
Person versteht, die infolge eines erworbenen oder angeborenen De-
fektes im Gebrauch ihrer Glieder derart stark behindert ist, daß sie auf
dem gewöhnlichen Arbeitsmarkt ihren Lebensunterhalt nicht verdienen
kann. Für diese Person verlangt das Gesetz die Erwerbsfähigmachung.
Sie verlangt, daß ein Mensch, der bisher nur als Unterstützungs-
empfänger lebte, nun erwerbsfähig gemacht werden sdoll.

Zur Erwerbsfähigmachung gehört nun, daß der Krüppel soweit
von seinem Leiden befreit wird, daß er in einem Beruf ausgebildet
werden kann, der ihm seinen späteren Lebensunterhalt gewährleistet,
ferner, daß er während dieser Zeit eine genügende Schulausbildung
genießen kann. Die Erwerbsbefähigung soll in den Krüppelheimen
durchgeführt werden. Es muß also ein Krüppelheim aus einer Anstalt
bestehen, in der gleichzeitig nebeneinander Klinik, Schule, Berufs-
ausbildung und Berufsberatung bestehen, durch deren gemeinsame
Benutzung der Krüppel zur wirtschaftlichen Selbständigkeit gelangen
kann.

Welche Krüppel gehören nun in eine solche Anstalt?

Zunächst ist es ziemlich klar, daß ein Kranker, der an einem so
schweren Gebrechen leidet, daß er längere Zeit die Klinik besuchen
muß, ohne weiteres in eine solche Anstalt hineingehört.

Aber auch Krüppel mit einem geringfügigen Leiden können
heimbedürftig sein, wenn Jie in schlechten sozialen Verhältnissen leben,
z. B. solche Kranke, um die sich weder Eltern noch Verwandte beson-
ders kümmern, die infolge ihres Leidens mißachtet und geringer ge-
schätzt werden als die Gesunden, die in irgendeinem Winkel des
Hauses verkümmern und verkommen, die weder Schulausbildung noch
irgendwelche sonstige Anregung genießen; dann Krüppel, die weit
draußen auf dem Lande wohnen und infolgedessen nicht die Möglich-
keit haben, die Schule zu besuchen, da ihnen das Zurücklegen weiter
Schulwege infolge ihres Leidens unmöglich ist. Schon aus dem Vor-
hergesagten ergibt sich, daß die Heimbedürftigkeit ebenso verschieden
ist wie der Begriff des Krüppels selbst.
        <pb n="112" />
        Um nun die Heimbedürftigkeit eines Krüppels zu beurteilen, ist
es immer notwendig, neben der Art seines Gebrechens auch die
sozialen Verhältnisse mit zu berücksichtigen. Ich möchte dieses an
einigen Fällen erläutern, und zwar möchte ich eine Krüppelsprech-
stunde vor Augen führen.

Eine Mutter kommt mit ihrem 6 Monate alten Kinde, welches an
angeborenen Klumpfüßen leidet. Nach unseren Erfahrungen bedarf
das Kind einer kurzen Behandlung, die in Gradestellung des Fußes
und Anlegung des Gipsverbandes besteht. Dieses Kind kann mit
seinem Gipsverbande gerade so gut, ja besser noch zu Hause sein wie
in der Anstalt, da es ja als Säugling zur Mutter gehört.

Ein anderes Kind wird gebracht, welches an angeborener Hüft-
gelenksverrenkung leidet. Nehmen wir an, das Kind wäre noch nicht
schulpflichtig. Unblutige Einrenkung, Anlegung des Gipsverbandes,
welcher längere Zeit liegen muß, sind notwendig. Das Liegen im
Gipsverbande kann genau so gut zu Hause geschehen, das Kind gehört
also nicht in eine Anstalt, vorausgesetzt natürlich, daß es zu Hause die
notwendige Pflege hat.

Gesetzt den Fall, dasselbe Kind wäre schulpflichtig und die Eltern
wären nicht in der Lage, das Kind zur Schule zu bringen oder ihm
zu Hause eine Schulausbildung zu ermöglichen, so gehört das Kind
auf jeden Fall in eine Anstalt, weil nur hier während der langen
Dauer der Behandlung eine Schulausbildung gewährleistet ist.

Weiter kommt die Mutter mit einem srchulpflichtigen Kinde,
welches an Wirbeltuberkulose leidet. Auch dieses Kind gehört so lange
in eine Anstalt, bis es nach Ausheilung im Stützkorsett am Normal-
schulunterricht wieder teilnehmen kann.

Kinder in Gipsbetten pflege ich nach Möglichkeit nur in Anstalts-
pflege zu behandeln, weil mir die Erfahrung gezeigt hat, daß bei
ambulanter Behandlung sich das Leiden sehr oft verschlimmert. Ob-
schon man den Eltern noch so oft klar macht, daß die Kinder dauernd
im Gipsbett liegen müssen, so findet man bei Revisionen doch immer
wieder, daß die Kinder aufstehen und sich dadurch ihr Leiden ver-
schlimmert. Das Verständnis der Eltern für die Schwere des Leidens
ist meistens nicht vorhanden, weil das Leiden äußerlich noch nicht
sichtbar ist. Auch haben die Eltern häufig garnicht die Möglichkeit, die
Kinder dauernd zu beaufsichtigen, weil doch im Arbeitersstande bei der
heutigen Arbeitslosennot auch die Mütter oft stundenlang aus ihren
Wohnungen entfernt sind, um zu waschen oder irgendwelche geld-
bringende Arbeit zu verrichten.

Kehren wir zurück zu unserer Krüppelsprechstunde. Es erscheinen
zwei verschiedene Kinder, jedes mit der gleichen schweren Kinder-
lähmung. Die Eltern des ersten Kindes befinden sich in guten sozialen
Verhältnissen. Sie sind in der Lage, dem Kinde, das durch ent-

112
        <pb n="113" />
        ~ 118 -
sprechende Behandlung (Schienen und Stützapparate) zum Gehen ge-
bracht wird, eine entsprechende gute Erziehung und Ausbildung in
irgendeinem Berufszweig angedeihen zu lassen. Es wird demnach in
seinem späteren Leben in der Lage sein, sich ohne jede fremde Hilfe
seinen Lebensunterhalt zu verdienen, fällt also dem Staate nicht zur
Last. Dieses Kind gehört demnach nicht in ein Krüppelheim.

Das zweite Kind gehört einer armen Bergmannsfamilie. Eine
Schulausbildung kann das Kind nicht genießen, weil der Vater die
Kosten zur täglichen Beförderung in die Schule nicht aufbringen kann.
Eine ausreichende Berufsausbildung fällt daher schon von vornherein
weg. Dieses Kind gehört also im Gegensatz zu dem vorher erwähnten
unbedingt in ein Krüppelheim. Hier besteht die Möglichkeit, das Kind
durch geeignete Operation und Anlegung von notwendigen Schienen
und Apparaten zum Gehen zu bringen, gleichzeitig kann ihm eine ge-
nügende Schulausbildung zuteil werden, und nach Vollendung der-
selben kann es in einem seinem Leiden entsprechenden Beruf ausge-
bildet werden.

Diese beiden Beispiele zeigen deutlich, daß die Entscheidung über
die Unterbringung in einem Krüppelheim nicht schematisch, sondern
nur von Fall zu Fall getroffen werden kann. Es muß stets auf die
sozialen Verhältnisse der Eltern des kranken Kindes oder des Krüppels
selbst Rücksicht genommen werden. Nicht die Krankheit allein soll ver-
sorgt werden, sondern der Mensch soll durch die Einrichtungen des
Heims körperlich sowohl wie seelisch erwerbsfähig gemacht werden.
Es kann auch vorkommen, daß die Heimbedürftigkeit bei ein und dem-
selben Kranken zu verschiedenen Zeiten verschieden beurteilt werden
muß, z. B. wenn eine Familie, die sehr wohl in der Lage ist, ihrem
Kinde in ambulanter Behandlung genügende Pflege und Ausbildung
angedeihen zu lassen, plötzlich durch Arbeitslosigkeit oder andere
äußere Gewalteinwirkungen zeitweilig verarmt, so daß es ihr dann
nicht mehr möglich ist, für den notwendigen Lebensunterhalt und die
besondere Schul- und Berufsausbildung ihres Kindes zu sorgen. In
diesem Falle gehört dann das Kind, das vorher ambulant behandelt
werden konnte, wieder in die Anstaltspflege.

Auch können viele Krüppel bei guter Beaufsichtigung durch die
Fürsorgeorgane ambulant behandelt werden, während sie bei Fehlen
der geeigneten Fürsorge unbedingt heimbedürftig bleiben.

In diesem Falle ist die ambulante Behandlung meist einer Beur-
laubung gleich zu achten, d. h. man sendet die Kranken bereits nach
Hause, ehe die Behandlung abgeschlossen ist. Ratsam ist diese ambu-
lante Behandlung jedoch nur bei genügender häuslicher Pflege und
guter Beaufsichtigung durch die Fürsorgeschwester.

Während wir bisher immer nur von schulpflichtigen Krüppeln
gesprochen haben und von mangelnden sozialen Verhältnissen, kann

Beiträge zur sozialen Fürsorge. 6 ;

hui
        <pb n="114" />
        114 =

auch aus anderen Gründen die Unterbringung in einem Heim not-
wendig sein. Ich erinnere nur an die Ffleglinge, denen es unmöglich
ist, draußen eine Lehrstelle zu bekommen. Dieses ist besonders häufig
auf dem Lande der Fall, wo der Lehrling nicht nur in seinem Beruf
tätig sein muß, sondern auch häufig durch andere Arbeiten wie Land-
arbeiten und Hausarbeiten von seinem Meister in Anspruch ge-
nommen wird, da der Meister häufig garnicht genügend Aufträge
für seinen Spezialberuf bekommt.

Ein Krüppel, der an Lähmung der unteren Extremitäten leidet
und das Schneiderhandwert lernen will! Trotz bester Schulausbildung
und besten Willens ist es ihm nicht in allen Fällen möglich, eine Lehr-
stelle zu finden. In solchen Fällen pflegt der westfälische Landes-
hauptmann Meistern, welche derartige Krüppel als Lehrlinge auf-
nehmen, für den ihnen entstehenden Ausfall an voller Arbeitskraft
Prämien zu geben. Auf diese Weise ist es mir möglich gewesen, noch
vor längerer Zeit einen Krüppel meiner Anstalt bei einem Meister
in Paderborn unterzubringen.

Während wir nun im Vorhergesagten gesehen haben, daß die
Unterbringung in ein Krüppelheim von soviel äußeren und inneren
Umständen abhängt und daß nicht immer das Krügppelleiden allein
ausschlaggebend war, sondern daß soziale, wirtschaftliche und für-
sorgerische Erscheinungen eine große Rolle spielen, ja oft von aus-
schlaggebender Bedeutung sind, so werden wir im Folgenden sehen,
daß bei der Unterbringung von Krüppeln in Siechenabteilungen die
Schwere des Krüppelleidens selbst im Vordergrund steht.

In ein Siechenhaus gehören diejenigen Patienten, welche trotz an
ihnen vorgenommener Operationen nicht imstande sind, im freien
Wettbewerb ihren Lebensunterhalt zu verdienen, also solche, welche
dauernd der Bewahrung, Kur und Pflege in einer Anstalt bedürfen.

Es würde zu weit führen, hier ausführlich alle Krankheiten auf-
zuzählen, welche zum Siechtum führen können. Häufig spielt auch der
Lebenswille und die Lebensbejahung eines Patienten eine große
Rolle mit.

Ich erinnere mich eines Beispiels, welches ich kurz erwähnen
möchte. Gelegentlich einer Schuluntersuchung in der Haard fand ich
in einem Hause einen 27 jährigen Krüppel, der sich nur mühsam
kriechend fortbewegen konnte. Es handelte sich um einen jungen
Mann, der Lähmung beider unteren Extremitäten hatte. Er galt bei
seinen Eltern und bei dem Armenamt als siech. Aus Gutmütigkeit
oder weil es seine Eltern so wünschten, wurde er zu Hause behalten.

Ich überredete ihn, sich operieren zu lassen, und nach nicht sehr langer
Zeit war er durch Versteifung einzelner Gelenke und Anlegung einer
Schiene an dem anderen Bein so weit, daß er an einem Stock sich
fortbewegen konnte. Ich ließ ihn im Korbflechten ausbilden, und er
        <pb n="115" />
        ist jetzt so weit, daß er eine eigene Werkstätte hat und sich ein Pferd
mit Wagen halten kann, mit welchem er sich aus den umliegenden
Ortschaften die Stühle und Körbe zum Reparieren holt. Dieser Mann
gehörte nicht zu den Siechen; denn sein Wunsch nach Gehen und Ar-
beiten war so stark, daß es eine Kleinigkeit war, ihn der Volkswirtschaft
wiederzugeben.

Zwei andere Fälle, die sich noch in meiner Anstalt befinden.
Zwei Mädchen von 17 Jahren, beide leidend an einer Lähmung der
beiden unteren Extremitäten, die eine lebensfrisch, jede ihr angebotene
Dperation annehmend, während die andere nur mit Widerwillen sich
der ärztlichen Behandlung unterzog. Erstere läuft und wird sich auch
ihren Lebensunterhalt verdienen, während letztere, troßdem an ihr
dieselben Operationen vorgenommen wurden, nicht so weit gebracht
werden kann, daß sie in einem Beruf ausgebildet wird.

Es wird jedem, der viel mit Krüppeln zu tun hat, sofort auf-
fallen, daß bei solchen Menschen, die sich zur Operation drängen, die
das Bedürfnis haben, von ihrem Leiden befreit zu werden, eine Ent-
krüppelung oder Besserung ihres Leidens viel eher möglich ist, als bei
denen, die nur mit Widerwillen und Widerstreben in die ärztliche
Behandlung kommen.

Wenn wir nun die einzelnen Arten der Verkrüppelung durch-
gehen wollen, so finden wir, daß fast alle Krankheiten, wenn Jie sehr
schwer auftreten, zum Siechtum führen können. Ich erinnere nur an
schwersste Kinderlähmungen, die mit Rumpf- und Egxtremitäten-
lähmungen verbunden sind, an hochgradige Wirbeltuberkulosen, die
mit spastischen Lähmungen der unteren Extremitäten, vielleicht sogar
von Blase und Mastdarm verbunden sind. Wer kennt nicht jene
schwere Form von spastischen Lähmungen, bei denen die Krüppel nur
mit größter Mühe in der Bürstenmacherei untergebracht werden
können, wo sie dann beim gemeinsamen Essen von ihrem Nachbar
gefüttert werden müssen. Solche schweren Fälle gehören nach meiner
Meinung unbedingt in dauernde Anstaltspflege.

Während nun bei all diesen bisher genannten Krankheiten von
Fall zu Fall entschieden werden muß, gibt es doch auch Leiden,
deren Art und Entstehung dafür sprechen, daß eine Besserung nur in
den seltensten Fällen möglich ist, so daß das Leiden den Krüppel vor-
aussichtlich dem Siechtum entgegenführt.

Ich unterscheide in der Hauptsache vier Formen von Krantheiten,
bei denen wir wissen, daß nur eine zeitweilige Besserung möglich ist,
die aber mit aller Wahrscheinlichkeit doch früher oder später zum Siech-
tum führen werden.

Ich denke:

1. an die ange b or enen sch wer en Miß bildungen, und
hier sind es die schweren Mißbildungen der Wirbelsäule, welche am

~
q
        <pb n="116" />
        1
meisten in die Erscheinung treten. Ich erinnere an schwere Aus-
stülpungen des Gehirns oder Rückenmarks, an spina bitida, die häufig
mit so starken Lähmungserscheinungen verbunden sind, daß solche
Patienten unbedingt nur in der Anstaltspflege leben können;

2. an schwerste Fälle von Myotonia congenita,
von multipler Sklerose, von P oliomy elitis an-
terior sub acuta oder chronica, Sy ringo my eli usw.,
überhaupt alle Nervenerkrankungen, von denen wir wissen, daß sie
langsam sich verschlimmern und zum Tode führen;

3. an die Erkrankungen des Muskelsysstems, z. B.
die progressive Muskelatrophie oder die Dystrophia musculorum
progressiva oder an jene schweren Krankheitsbilder, bei denen man
Gefahr läuft, daß nach einiger Zeit der vielleicht überpflanzte Muskel
ebenfalls der Atrophie anheimfällt;

4. an die fortschreitenden c&lt;ronischen Krank-
heiten des Skeletts y ste ms. Hierher gehören schwerste Formen
von Knochenerweichungen, die chronischen, allen Behandlungen spot-
tenden Gelenkerkrankungen und viele andere.

Es gibt natürlich noch viele Krankheitsbilder, welche hier genannt
werden können, aber es kann ja nicht Zweck dieser Arbeit sein,
erschöpfend jede einzelne Krankheit, die zum Siechtum führen kann,
aufzuzählen. Viel wichtiger ist die Frage: Was machen wir mit diesen
Armen? Wo bringen wir sie unter, und wie bringen wir sie unter?
In den Ausführungsbestimmungen zum Krüppelfürsorgegesetz heißt
es unter der Überschrift „Verteilung der Krüppel auf die Anstaiten“:
„Der bisherige Zustand, wonach vielfach in den Heimen alle Arten
von Krüppeltum beherbergt wurden, wird sich in Zukunft nicht auf-
rechterhalten lassen; denn Anstalten, die den ganzen Apparat der
klinisch-orthopädischen Behandlung besitzen, sind zu teuer, als daß man
in ihnen auch die Siechen und Unheilbaren bewahrte, die an anderen
Stellen ebenso gut und dabei billiger untergebracht werden können.
Es wird nötig sein, einzelne Heime oder besondere Stellen einzusetzen,
die ausschließlich oder vorwiegend für die Aufnahme von Siechen
oder Unheilbaren bestimmt sind.“

Ich persönlich halte ja die Unterbringung von Siechen in einem
eigenen Siechenhaus nicht für sehr zweckmäßig. Auch der sieche
Krüppel hat immer noch Hoffnung auf die Besserung seines Leidens,
und diese muß ihm gelassen werden. Er denkt fortwährend darüber
nach, wie sein Leiden gebessert werden kann. Ich habe gefunden, daß
gerade die Siechen bei den ärztlichen Sprechstunden in der Anstalt am
meisten vertreten waren. Die in den Kliniken und Heimen unter-
gebrachten Siechen finden häufiger Gelegenheit, mit ihrem Arzt über
ihr Leiden zu sprechen als die in einem Siechenhaus, wo nur zuweilen
eine ärztliche Visite stattfindet. Auch ist der Verkehr der Siechen mit

1.1 H
        <pb n="117" />
        ER. 117

den Leidensgenossen in einer Klinik nicht so einseitig wie in einem
Hause, wo sie nur mit solchen untergebracht sind, die voraussichtlich
dauernd dort bleiben müssen. Die weniger stark Beschädigten können
ihnen helfen und dem Pflegepersonal so manche Handreichung ab-
nehmen. Aus all diesen Gründen halte ich es für zweckmäßiger, wenn
die Siechen, sei es in Abteilungen oder festzulegenden Betten in den
vorhandenen Anstalten aufgenommen würden, selbst auf die Gefahr
hin, daß dies für manche, besonders kleinere Anstalten eine starke Be-
[astung darstellt.
        <pb n="118" />
        Psoychiatrie und Krüppelfürsorge.'
Von Dr. Hegemann, Direktor der Provinzialheilanstalt Warstein.

Bei einem Rundgange durch eine Krüppelanstalt, die sicher zu
unseren besteingerichteten und -geleiteten Krüppelanstalten gehört,
fallen schon beim flüchtigen Durchgehen eine ganze Anzahl Pfleglinge
auf, die geistig nicht vollwertig sind, bei denen es dem Krüppelfür-
sorger beim besten Willen nicht gelingen wird, sie zu ordentlichen
Handwerkern zu erziehen und damit das gewöhnliche Ziel der Anstalt
zu erreichen. Unter den Pfleglingen, die bei der Gelegenheit von der
Anstaltsleitung vorgestellt wurden, fanden sich ein Epileptiker, ein
Pflegling mit starken hysterischen Zügen, den man trotz seiner guten
geistigen Veranlagung in einem Jahre sehr wenig gefördert hatte,
weil man höchstwahrscheinlich der hysterischen Veranlagung bei der
Behandlung zu wenig Rechnung getragen, ein Junge mit Hydro-
zephalus und Idiotie, ein Junge mit mongoloidem Gesichtsausdruck
und hochgradigem Schwachsinn, ein Junge mit schweren körperlichen
Degenerationszeichen, periodisch auftretenden Verwirrtheitszusständen
und mit ausgesprochenen moralischen Defekten, ein typischer Psycho-
path, der infolge seiner Willensschwäche, seines ungezügelten Trieb-
lebens schon dem guten Rufe der Anstalt gefährlich geworden war.
Hiernach wird jeder zugeben müssen, daß die folgenden Ausführungen
berechtigt sind.

Es besteht die Gefahr, daß in den Krüppelanstalten alle mög-
lichen Pfleglinge auftauchen, die nicht hineingehören und die Krüppel-
anstalt nicht nur eine Anstalt für geistig gesunde Krüppel, sondern
auch für geistig kranke und -gebrechliche Krüppel wird. Es ist deshalb
notwendig, daß auch der Krüppelfürsorger die psychischen Grenz-
zustände und die verschiedenen Formen des Schwachsinns kennt, um
in der Lage zu sein zu bestimmen, ob der ihm überwiesene Krüppel
in der Krüppelanstalt am rechten Platze ist, um in der Lage zu sein,
auffallende Charakterzüge werten und bei seiner Fürsorge bei den ihm
anvertrauten Menschen hierauf gebührend Rücksicht nehmen zu
können.

Die sseelisch abnormen Zustände, die sich wohl am häufigsten in
den Krüppelanstalten finden dürften, gehören zu den Formen des an-
geborenen Schwachsinns in allen möglichen Abstufungen, von der

1 Aus einem Vortrage, gehalten in einem Kursus für Krüppelfürsorger
zu Bigge am 8. Augulst 1925.
        <pb n="119" />
        ~ 119

schwerssten Verblödung und Idiotie bis zu den leichtesten Formen, der
sogenannten gesunden Dummheit. Diesen leichtesten Formen braucht
man ebensowenig wie im täglichen Leben in der Krüppelanstalt be-
sondere Beachtung zu schenken, wenn es auch nicht gelingen dürfte,
Qualitätsarbeiter aus solchen Menschen zu züchten. Unbedingt recht
bald erkennen muß aber der Krüppelfürsorger die Fälle, in denen die
geistigen Fähigkeiten erheblich unter dem Mittel der Intelligenz nor-
maler Menschen stehen und für die der normale Betrieb einer
Krüppelanstalt nicht zugeschnitten ist, die Idiotie und Imbezillität,
Fälle, in denen die geistige Entwicklung des Erwachsenen vielleicht
nicht über die eines 7 jährigen Kindes hinausgeht, oder solche, die für
die Normalschule völlig ungeeignet nur in der Hilfsschule notdürftig
gebildet werden können, die aber eine nennenswerte Selbständigkeit
infolge ihrer geistigen Veranlagung niemals erreichen und dauernd
Fürsorge und Anleitung im Leben nötig haben. Auch der Krüppel-
fürsorger muß imstande sein, den Grad des Schwachsinns bei seinen
Pflegebefohlenen mäöglichst bald zu ermitteln. Er muß zu diesem
Zweck vor allem den bisherigen Entwicklungsgang seines Pfleglings
in körperlicher und geistiger Beziehung aufklären, sich erkundigen, wie
der Pflegling früher als Kind gewesen, ob er sich nicht schon als Säug-
ling meistens ganz anders verhalten hat wie seine Geschwister, im
Heimatorte als beschränkt und albern galt, seinen Kameraden zum
Spott diente.

Der angeborene Schwachsinn geht häufig mit körperlichen Ge-
brechen einher, und diese körperlichen Defekte sind oft gerade der
Grund, daß die Schwachsinnigen einer Krüppelanstalt überwiesen
wurden; Lähmungen, Störungen der Sinnesorgane, plumper, unge-
stalteter Körperbau, auffallend kindliches Aussehen, Mißbildungen
des Schädels, Unregelmäßigkeiten in der Gessichtsbildung seien hier
nur angedeutet.

Natürlich dürfen wir nicht aus solchen körperlichen Gebrechen
allein auf Schwachsinn schließen. Solche krankhaften Veränderungen
befinden sich auch bei geistig ganz Vollwertigen. In allen Fällen muß
auch das Seelenleben eines solchen Menschen einer sorgfältigen Prü-
fung unterzogen werden. Fast immer finden wir eine schwere Schä-
digung der Aufmerksamkeit, stumpfes, apathisches Verhalten der
Außenwelt gegenüber, oder die Kinder sind beim Unterrichte nicht zu
fesseln, schweifen jeden Augenblick ab, ihre Aufmerksamkeit wandert
immer von einem Gegenstand zum andern. Es bleibt bei ihnen nichts
haften; ihr Vorstellungsleben ist infolgedessen außerordentlich arm.
Farbenbegriffe, Raum- und Zahlenvorsstellungen sind ihnen fremd.
Das Gedächtnis ist fast regelmäßig recht dürftig. Die Schwachsinnigen
können sich nichts merken, oft nicht zwei Sätze richtig nachsprechen,
        <pb n="120" />
        finden sich in den gewöhnlichen Verhältnissen nicht zurecht. Alles wird
sofort wieder vergessen, wenn es nicht in unmittelbarer Beziehung
zu ihrem gewöhnlichen Triebleben steht. Einseitige Gedächtnis-
leistungen beweisen nichts. In der Wiedergabe ihrer eigenen Erleb-
nisse sind die Schwachsinnigen unsicher, phantastisch und lückenhaft.
Ihr Gefühlsleben ist arm; gerade die höheren gemütlichen Regungen
sind beim schwachsinnigen Kinde häufig außerordentlich verkümmert.
Im Verkehr mit der Umgebung ist der Schwachsinnige meistens gleich-
gültig und teilnahmslos, hat er es mit Fremden zu tun, scheu und
ängstlich. Bei anderen findet man wieder dauernd eine unbegründete
kindliche Heiterkeit, die jeden Augenblick in zornmütige Reizbarkeit
umschlagen kann. Der Schwachsinnige überlegt nicht, ahmt kritiklos
nach und ist leicht bestimmbar, neigt zum Schmutz und zur Unssauber-
keit. Sich selbst überlassen, leben sie untätig in den Tag hinein, be-
treiben alles spielerisch, sind leicht verführbar und neigen nicht selten
zu geschlechtlichen Schmutzereien. In ihrer Haltung und ihren Be-
wegungen sind sie meistens täppisch, unsicher, plump, allerlei Mit-
bewegungen, Grimmassieren, automatische Bewegungen des Körpers,
Speichelfluß, Zähneknirschen fallen uns auf, monotone Laute wieder-
holen die Schwachsinnigen ganz triebhaft. Es fehlt ihnen jeglicher
Trieb, etwas zu lernen. Die Sprache, das Lesen und Schreiben sind
außerordentlich mangelhaft.

Der Schwachsinn kommt zustande infolge erblicher Belastung des
Kindes durch die Vorfahren. Das menschliche Gehirn bleibt frühzeitig
in seiner Entwicklung stehen, ist infolge von Gründen, die wir noch
nicht im einzelnen kennen, infolge von Keimsschädigungen von Eltern
und Voreltern her in seiner Entwicklung gehemmt. Auch frühzeitige
Erkrankungen des Gehirns, Entzündungen der Hirnhaut und der Ge-
hirnsubstanz selbst können den Schwachsinn in allen Graden zur
Folge haben.

Einzelne Formen des Schwachsinns haben äußerlich etwas außer-
ordentlich Charakteristisches, und gerade infolge ihrer äußerlichen
Mißgestaltung können die hierher gehörenden Schwachsinnigen leicht
in einer Krüppelanstalt mit unterschlüpfen. Erwähnt seien nur die
Mikrozephalen, Kinder mit gleichmäßig verkleinertem Schädel und
infolgedessen auch verkleinertem Gehirn, bei denen der hintere Teil
des Schädels im auffallenden Mißverhältnis steht zum Gesichtsteil.
Die Stirn ist schmal und gerunzelt, nach hinten fliehend, das Hinter-
haupt stark abgeflacht, der ganze Schädel sehr niedrig. Der mongo-
loide Typ des Schwachsinnigen fällt auf durch die schiefen, schlitz-
förmigen Lidspalten, eine breite, kleine Nase. Bei anderen ist die
körperliche und seelische Entwicklung gleichmäßig auf einer niedrigen.
kindlichen Stufe stehengeblieben. Es sind die Infantilen, die außer-

120
        <pb n="121" />
        ~T 121 |

ordentlich unreif und oberflächlich in ihrem Urteil, auch in ihrem
Gemütsleben und ihrer Willensbildung außerordentlich unentwickelt
sind. Die für die Geschlechtsreife charakteristischen Veränderungen
fehlen, auch der ganze Gesichtsausdruck bleibt außerordentlich kindlich.
Hierher gehört auch der Schwachsinn bei Hydrozephalus oder Wasser-
kopf, charakterisiert durch eine sehr starke Ausdehnung des knöchernen
Schädels, vorgewölbte Stirn. Der hintere Teil des Schädels ist stark
nach oben ausgebuchtet, der Gesichtsschädel recht klein.

Eine der häufigsten Ursachen des Schwachsinns beruht auf Ent-
zündungen, schweren Erkrankungen des Gehirns in den ersten Lebens-
jahren, es ist der Schwachsinn infolge sogenannter Kinderlähmung.
Wenn auch in einzelnen Fällen eine solche zerebrale Kinderlähmung
die seelische Vollentwicklung des betreffenden Menschen nicht beein-
trächtigt, so ist doch eine mit den Jahren immer deutlicher werdende
Geistesschwäche als Folgezusstand dieser Krankheit sehr häufig. Die
geistige Schwäche zeigt sich bald mehr als ein Zurückbleiben des Ver-
standes, bald mehr als Gemüts- und Willensschwäche, häufig ver-
bunden mit epileptischen Anfällen, häufig auch vergesellschaftet mit
mehr oder weniger ausgeprägten körperlichen Lähmungsersscheinungen.
Wenn man also geistige Schwäche mit Lähmungsersscheinungen an
Armen und Beinen findet, kann man in der Mehrzahl der Fälle
darauf schließen, daß eine Kinderlähmung vorgelegen, die eine mehr
oder weniger starke Zerstörung von Gehirnpartien zur Folge gehabt
hat. Solche Kinder lernen spät stehen und gehen. Die Sprache bleibt
oft undeutlich, veitstanzähnliche Zuckungen, Mitbewegungen des
Körpers können wir beobachten. Jederzeit können Krampfanfälle auf-
treten, und das Wachstum der gelähmten Glieder bleibt meistens
etwas zurück. Nach Kinderlähmung finden wir alle Abstufungen des
Schwachsinns.

Wenn auch die Zustände von geistiger Schwäche in der Krüppel-
anstalt wohl am häufigsten zu beobachten sind, so finden wir aber
auch nicht selten andere psychische Erscheinungen bei den Pfleglingen.
die wir sicher als abnorm, wenigstens an der Grenze der Gesundheit
sich abspielend bezeichnen müssen, und das Wesen vieler Krüppel, be-
sonders jugendlicher können wir uns nur erklären aus einer ab-
normen Anlage heraus, die diese Krüppel von Jugend auf mitbe-
kommen. Es sind vor allem die psychopathischen Anlagen, die hier in
Frage kommen.

Hierher gehören Menschen, denen dauernd eine leichte traurige
Verstimmung eigen ist, die schüchtern, scheu, still sind, immer mutlos,
verzagt, viel grübeln, alles im Leben ernst nehmen, im Gegenteil
dazu Menschen, die dauernd heiter gestimmt, sich alles zutrauen, die
immer geschäftig sind und unternehmungslustig, die immer sorglos in
        <pb n="122" />
        den Tag hineinleben, immer schnell mit dem Wort bei der Hand sind,
die dauernd etwas Unstätes, Rastloses an sich haben. Hierher gehören
auch drittens die Menschen, die niemals in einer gleichmäßigen Stim-
mung sind, bei denen wir immer ganz unmotivierte Schwankungen
in ihrem Stimmungsleben beobachten, die heute selbstbewußt, unter-
nehmungslustig, heiter und vergnügt, morgen ohne Grund ängstlich,
verzagt und hypochondrisch verstimmt sind.

Eine andere krankhafte Veranlagung ist die paranoide Veran-
lagung, und gerade diese findet man auch unter den Krüppeln nicht
ganz selten. Es sind mißtrauische, unsichere Menschen, die sich bei
jeder Gelegenheit ungerecht behandelt und zurückgesetzt fühlen, die
immer das Gefühl haben, man möge sie nicht leiden, sie würden un-
gerecht beobachtet, kritisiert, die verbittert, wenn sie verwarnt und
gestraft, die auch mißtrauisch, wenn sie gelobt werden. Eine solche ab-
norme paranoische Grundstimmung wird oft schon durch körperliche
Gebrechen geschaffen. Die Menschen fühlen sich infolge ihrer körper-
lichen Mißbildung immer beobachtet. Um einen charakteristischen Fall
zu erwähnen: Ein sehr talentierter Assistent einer technischen Hoch-
schule hatte von Jugend auf eine verkrüppelte Hand. Von diesem Ge-
brechen fühlte er sich dauernd beeinträchtigt. Er suchte den Fehler
dauernd zu verbergen. In den Kursen, in denen er mit Studenten zu
tun hatte, fühlte er sich immer beobachtet, „gequält und gedemütigt“.
Im Kriege wurde er eingezogen, kam in ganz neue Verhältnisse, in
denen auf seine Vorbildung nicht im geringsten Rücksicht genommen
wurde, und da bildeten sich auf dem Boden der geschilderten krank-
haften Veranlagung ernstliche Verfolgungsideen heraus. Bei allen
solchen paranoid Veranlagten liegt die Gefahr einer Steigerung der
angedeuteten Symptome zu einer wirklichen Geisteskrankheit jederzeit
nahe.

Auch hysterisch Veranlagte sind für den Krüppelfürsorger nichts
Ungewohntes. Hysterische Menschen sind außerordentlich leicht zu
beeinflussen, sehr suggestibel, schwankend in der Stimmung, unausge-
glichen in ihren Gefühlen, haben eine krankhafte Phantasie, sind un-
wahrhaftig, eigensinnig, erotisch. Der Hysterische vermag durch ge-
fühlsbetonte Vorstellungen körperliche Störungen hervorzurufen, die
ebenso schnell, wie sie gekommen, auch wieder verschwinden können.
Lähmungen, Krämpfe, Gelenkversteifungen, Gefühllosigkeit, Haut-
blutungen, Stummheit, Harnverhaltung sehen wir auf diese Weise
entstehen. Die Hysterischen sind Menschen, denen andere immer
Beobachtung schenken sollen, die vor allem krankhaft egoistisch sind,
die rücksichtslos werden, wenn sie glauben, ihre Interessen würden
nicht genügend berücksichtigt, die sich für alles „Neue, Phantaxtische
und Sensationelle begeistern, wenn sie nur glauben, etwas Beson-
deres erleben zu können“, die in diesem Augenblick geziert, prüde, im

1292
        <pb n="123" />
        1 23

nächsten Augenblick erotisch sich gebärden, die alles übertreiben und
beinahe immer Theater spielen, immer aus dem Grunde heraus, um
außergewöhnliche Beachtung zu finden.

Der Krüppelfürsorger muß auch die Nervösen unter seinen Pfleg-
lingen richtig beurteilen können. Diese sind meistens erblich belastet,
schon von der frühesten Kindheit an aufgefallen durch ein sehr reiz-
bares, empfindliches Wesen, auch körperlich wenig widerstandsfähig
fieberten sie leicht und machten durch Ausschläge, asthmatische Be-
schwerden, Magen- und Darmerkrankungen ihren Eltern dauernd
Sorge. Diese Nervössen sind meistens nicht schlecht begabt, sind aber
außerordentlich leicht ermüdbar und leisten deshalb wenig, träumen,
sich selbst überlassen, stundenlang vor sich hin, machen einen weichen
und wehleidigen Eindruck, sind leicht zum Weinen geneigt, andere
aufgeregter Natur, fallen dann durch ihr hastiges Sprechen und ihre
unausgeglichenen Bewegungen auf, werden dauernd von einer
inneren Unruhe beherrscht, schlafen schlecht und sind häufig durch ihre
geschlechtlichen Unarten für ihre Umgebung unangenehm.

Zu den psychopathisch Veranlagten rechnen wir dann noch die
abnorm Erregbaren, die Haltlosen, die Gemütslosen oder Unsozialen
(Kraepelin). Erstere sind gemütlich außerordentlich erregbar. Sie ge-
raten bei den geringsten Anlässen in maßlose Wut, Kleinigkeiten
bringen sie in schwere Erregung, in Angst und Verzweiflung. Diese
Menschen sind immer außerordentlich empfindlich, launisch, wetter-
wendisch. Das hervorstechendste Merkmal der Haltlosen ist die
Willensschwäche. Sie sind außerordentlich leicht bestimmbar, verführ-
bar und unzuverlässig. Trotz meistens guter Begabung bringen sie es
zu nichts im Leben, fangen am liebsten jeden Tag etwas anderes an,
halten auf keiner Stelle aus, weil sie auch nicht kurze Zeit imstande
sind, Anstrengungen, Unbequemlichkeiten und Entbehrungen zu er-
tragen. Sie sind dabei meistens sprachlich recht gewandt, immer von
ihren Leistungen eingenommen und wissen ihr Versagen immer recht
gewandt zu beschönigen und zu entschuldigen. Die Unsozialen oder
Gesellschaftsfeinde sind sittlich stumpf. Ihr Gefühlsleben ist ver-
kümmert. Tiefere gemütliche Regungen fehlen ihnen. Sie haben kein
Gefühl für Ehre und Scham, sind gleichgültig gegen Lob und Tadel,
außerordentlich undankbar gegen Eltern und Erzieher. Es fehlt
ihnen an Gemeinsinn und Mitgefühl. Sie kennen nur ihre eigenen
Interessen. Oft brutal und genußsüchtig leben sie nur ihrem gewöhn-
lichsten Triebleben, ärgern und quälen ihre Umgebung, sind ver-
schlossen und hinterlistig, die „richtigen Verbrechernaturen“

Eine Störung, bei der immer das Gehirn mitbeteiligt ist und die
wir auch bei Krüppeln beobachten können, ist die Epilepsie oder Fall-
sucht. Das Hauptcharakteristikum der Epilepsie ist der epileptische An-
fall, charakterisiert durch plötzliches Hinstürzen, oft ganz unvermutet,
        <pb n="124" />
        124

so daß sich die Kranken Verletzungen zuziehen, Krämpfe, Schaum-
austritt aus dem Munde, unfreiwilliger Abgang von Urin, Bewußt-
losigkeit, hinterher Fehlen der Erinnerung. Außer diesen großen An-
fällen beobachtet man auch die kleinen Anfälle. Leichte krampfartige
Zuckungen treten auf, der Kranke verdreht die Augen, wird etwas
unsicher auf den Beinen, stiert einige Minuten ins Leere, das Be-
wußtsein ist oft getrübt, hinterher Klagen über Schwindel und Duntel-
werden vor den Augen.

Man darf nur von Epilepsie sprechen, wenn im Leben des
Kranken wirklich einmal solche epileptische Anfälle einwandfrei fest-
gestellt wurden. Meistens werden ja Pfleglinge, die an epileptischen
Anfällen leiden, aus der Krüppelanstalt sehr bald ausgeschieden, aber
es kommen bei Menschen, die früher einmal in der Jugend an epilep-
tischen Anfällen gelitten haben, später im Leben allerlei Formen der
sogenannten pssychischen Epilepsie vor, und diese können sich auch in
Krüppelanstalten länger halten. Bei solchen Menschen kann man
geistige Störungen beobachten und körperliche Fehler, die in der
Epilepsie ihren Grund haben, periodisch auftretende Schwindelanfälle,
periodisch auftretende mehr oder weniger häufig sich zeigende Kopf-
schmerzen, periodisch auftretende Angstzustände, sich nur von Zeit zu
Zeit zeigendes Bettnässen, Dämmerzustände, alles dieses kann in der
epileptischen Veranlagung seinen Grund haben.

Wir sehen als Folge der epidemischen Gehirnentzündung Läh-
mungsersscheinungen sich entwickeln, eine ausgesprochene Bewegungs-
armut in der ganzen Körpermuskulatur, starres, maskenartiges Ge-
sicht, vornübergebeugte Haltung, starkes Zittern. Die Menschen gehen
oft mit kleinen, trippelnden Schritten, machen den Eindruck eines
schweren Gehirn- oder Rückenmarksleidenden und können wegen ihrer
körperlichen Unbeholfenheit wohl als Krüppel einer Krüppelansstalt
überwiesen werden.

Pfleglinge, auf welche diese Ausführungen passen, befinden sich
zurzeit wenigstens noch in allen Krüppelanstalten, und der Krüppel-
fürsorger muß deshalb diese abnormen Zustände und nervösen
Störungen kennen. Auch leichtere nervöse Erscheinungen, wie nervöse
Tiks, Zwangsvorstellungen, Kopfschmerzen, migräneartige Zustände,
Veitstanz, langdauerndes Bettnässen, psychische Veränderungen zur
Zeit der Menses beobachtet der Krüppelfürsorger nicht selten. Mit
diesen leichteren nervösen Störungen muß sich aber der Hausarzt bei
den ihm überwiesenen Krüppeln abfinden, und diesen krankhaften
Störungen kann auch in der Krüppelanstalt selbst genügend Rechnung
getragen werden. Das trifft aber nicht immer zu bei abnormen
psychischen Zuständen, die vorhin kurz angedeutet wurden.

Der Krüppelfürsorger muß in der Lage sein, solche krankhaften
Zustände richtig deuten zu können, will er nicht die Verhältnisse in der

5
        <pb n="125" />
        125

Krüppelanstalt diskreditieren, will er nicht durch solche Pfleglinge
seine gewiß zeitgemäßen und höchst schätenswerten caritativen Be-
strebungen unnötig gehemmt sehen.

In die Krüppelanstalten gehören nur körperliche Krüppel, aber
teine hochgradig psychische Krüppel, höchstens vorübergehend, wenn
durch chirurgisch-orthopädische Maßnahmen eine Entkrüppelung zu er-
warten ist.

Man hat heutzutage doch den Eindruck, als ob manche Fürssorge-
stelle, die die Unterbringung eines Hilfsbedürftigen zu veranlassen hat,
häufig nicht weiß, wie sie einen solchen Hilfsbedürftigen los werden
soll und, hat der Hilfsbedürftige in seinem Äußeren nur etwas, was
geeignet ist, die Ideenverbindung Fürsorge und Krüppelanstalt aus-
zulösen, sofort den Gedanken in die Tat umsetzt, ssofort die Aufnahme
dieses Menschen in eine Krüppelanstalt in die Wege leitet, nur um
den Fall zu erledigen. Die überweisende Stelle gibt sich gar keine
Rechenschaft darüber, ob der Fall wirklich für eine Krüppelansstalt
geeignet ist oder nicht oder ob der Fall sich nicht besser für eine andere
Anstalt für Hilfsbedürftige eignet. Dazu kommt, daß manche Eltern
wohl bald die Zustimmung zur Unterbringung des Jungen oder des
Mädchen geben, wenn es heißt, das Kind soll in eine Krüppelanstalt,
aber Schwierigkeiten machen, wenn es sich darum handelt, das Kind
einer Anstalt für Schwachsinnige oder andere geistige Gebrechen zu
überweisen. Aber der Krüppelfürssorger darf seine Anstalt nicht für
fle möglichen Hilfsbedürftigen hergeben, für Sieche und geistig Ge-
rechliche.

Alle tiefsstehenden Schwachsinnigen gehören nicht in eine Krüppel-
anstalt. Einmal nehmen diese Schwachsinnigen den geistig vollwertigen
Krüppeln die Plätze weg, sodann stellen sie an die Einrichtung der
Krüppelanstalt Anforderungen, denen diese wenigstens heute nicht ge-
wachsen sind, für die die Einrichtungen der Krüppelanstalten bisher nicht
Jeschaffen; gibt es doch heute noch keine oder nur sehr wenige Krüppel-
anstalten, die auch nur eine Klasse für Hilfsschüler haben. Behalten
die Krüppelanstalten solche Schwachsinnigen, so schaden die Anstalten
diesen Pfleglingen auch selbst. Während diese geistig Gebrechlichen in
einer entsprechenden Anstalt, Idiotenanstalt oder Anstalt für Schwach-
sinnige noch etwas lernen können, stehen sie in der Krüppelanstalt
Janz abseits. Die Krüppelfürsorger mühen sich eine Zeitlang auf
Kosten der anderen Pfleglinge nutzlos mit ihnen ab; diese Schwach-
sinnigen halten den Betrieb auf, absorbieren die Arbeitskräfte der
Lehrer in unverantwortlicher Weise, sind dauernd eine Last für die
Krüppelanstalten, werden schließlich sich selbst überlassen oder ver-
[chwinden in der Siechenabteilung.

_ Allso möglichst bald in der Krüppelanstalt den Grad des Schwach-
sinns feststellen, prüfen, ob der Pflegling in der Krüppelanstalt am
        <pb n="126" />
        1 26

richtigen Platze ist, und sonst den Pflegling der Stelle, die ihn über-
wiesen hat, zur Verfügung stellen. Nach den Bestimmungen der Pro-
vinzialverwaltung zur Unterstützung der Krüppelfürssorge kann der
Landeshauptmann ja die Untersuchung des Krüppels, wenn die
Krüppelansstalt nicht in der Lage ist, eine Entscheidung selbst zu treffen,
durch den Landeskrüppelarzt oder einen Vertrauensarzt vornehmen
lassen. Es wäre den Krüppelanstalten zu empfehlen, hiervon häufiger
Gebrauch zu machen.

Auch den Pfleglingen mit krankhaften psychopathischen Veran-
lagungen muß der Krüppelfürsorger in der Anstalt die größte Beach-
tung schenken. Auch diese Pfleglinge sind geeignet, in der Krüppel-
anstalt das Milieu jederzeit zu verderben.

Pfleglinge mit Anfällen, epileptischen oder hysterischen Anfällen
gehören nicht in die Krüppelanstalt, schon aus dem Grunde nicht, weil
erfahrungsgemäß Menschen mit nicht ganz gefestigtem Nervensystem
leicht Gefahr laufen, von solchen an Anfällen leidenden Menschen at-
gesteckt zu werden. Wenn der Epileptiker in den meisten Fällen auch
heute noch nicht geheilt werden kann, so muß er doch dauernd sach-
gemäß behandelt werden, und bei sachgemäßer Behandlung ist er auch
therapeutisch gut zu beeinflussen; ob das aber in einer Krüppelanstalt
heute durchgeführt werden kann, ist zu bezweifeln.

Schwere psychopathische Menschen dürften für den gewöhnlichen
Betrieb einer Krüppelanstalt auch ungeeignet sein. Jeden Augenblick
können auf dem Boden einer solchen krankhaften Veranlagung geistige
Störungen mit schwerer gemütlicher Verstimmung, mit Wahnvor-
stellungen, Sinnestäuschungen, schweren Verwirrtheitszuständen sich
auswachsen, die ganz besondere Maßnahmen erfordern. Schwere
Psychopathen beeinflussen ihre Umgebung meistens sehr schlecht. Ihr
Sexualleben ist häufig schlecht reguliert. Sie sind leicht verführbar
und neigen zu sexuellen Unarten, Auswüchsen und Perversitäten,
dürften allein aus diesem Grunde auch dem Krüppelfürsorger wenig
willkommen sein. Schwere Psychopathen sind daher aus den Krüppel
anstalten bald abzuschieben und einer Anstalt für Pssychopathe z
überweisen, und, wenn bisher noch nicht genügend solcher Anstalten
vorhanden sind, ist zu überlegen, ob es nicht besser ist, den Pflegling
in eine Anstalt für Geisteskranke zu überführen. Ñ

Leichteren psychopathischen Zügen muß der Krüppelfürsorger be!
der Erziehung und Ausbildung des Krüppels stets seine Aufmerksam-
keit schenken, einmal mit Rücksicht auf die ganz Gesunden, dann aber
auch, um seine erzieherischen Maßnahmen nicht unnötig zu beein-
trächtigen. Die Hysteriker zur rechten Zeit energisch anfassen, ihnen
aber auch zur rechten Zeit möglichst wenig Beachtung schenken-
Manisch Depressive sind in der depressiven Zeit aufzumuntern, in der
manischen Phase ist beruhigend auf sie einzuwirken. Auf die jeweilige
        <pb n="127" />
        Leistungsfähigkeit dieser Menschen in den verschiedenen Phasen ist ge-
bührend Rücksicht zu nehmen. Paranoiden sind möglichst seelische Kon-
flikte zu ersparen, die geeignet sein könnten, auf der paranoiden
Grundlage wahrhafte Vorstellungen ernsterer Art zu züchten. Bei den
Zuständen der Nervösen, bei denen ein dauerndes Mißverhältnis
zwischen Reiz und Reaktion besteht, ist immer zu versuchen, durch
seelisch und körperlich geeignete Beeinflussung ihre krankhafte Anlage
günstig zu beeinflussen. Psychopathen mit Affektstörungen, Willens-
schwäche sind mit starker Hand zu leiten; denn nichts ist für diese
schädlicher als Inkonsequenz und weichliche Schwäche.

Der Krüppelarzt muß sich mit solchen psychiatrischen Fragen ver-
traut machen und mehr wie bisher gelegentlich einen Psychiater zu
Rate ziehen, um die psychischen Krüppel in seiner Anstalt erkennen
und sich selbst, seine wirklich zeitgemäße caritative Arbeit und das
Ansehen seiner Anstalt vor diesen schützen zu können. Es wird ihm
auch nur so möglich sein, seine Krüppelansstalt zu dem zu machen, was
sie sein soll, Erziehungs- und Ausbildungsanstalt für körperliche
sroppel und nicht ein Sammelbecken für alle Arten von seelisch Ge-
rechlichen.

[ 27
        <pb n="128" />
        Das orthopädische Schulturnen als Mittel zur Bekämpfung
der Rückenschwäche und Wirbelsäulenverbiegungen.
Von Stadtturnrat Schmale in Bieleteld.

Die Wirbelsäule des Menschen, ein aus 24 Knochen bestehendes
Rohr, zeigt in der normalen Form, im Hals- und Lendenteil eine
leichte Biegung nach vorn, im Brustteil nach hinten. Die einzelnen
Wirbel werden durch Bänder und Muskeln zusammengehalten. Vet-
kürzungen der Bänder oder Muskeln – auch Erkrankungen det
Knochen – können Abweichungen von der normalen Form hervor-
rufen; so entstehen Haltungsfehler, wie runder Rücken (Kyphose), j!
starke Biegung im Kreuz (Lordose) und Biegungen nach der Seite
(Skoliose). Die Grade dieser Verbiegungen sind sehr verschieden; man
hat wohl deren drei unterschieden und spricht von Haltungsfehler"
1. Grades, wenn sie durch Straffung des Körpers beseitigt werden
können, was bei den Verbiegungen 2. und 3. Grades nicht mehr möß-
lich ist. Bei denen 2. Grades läßt sich die Wirbelsäule nur noch iw
Hang strecken, bei den Verbiegungen 3. Grades ist auch dies nicht mehr
möglich infolge völliger Versteifung der Verkrümmungen.

Da die Haltungsfehler 1. Grades vorwiegend ihre Ursache in einer
zu schwachen Rückenmuskulatur haben, spricht man hier von Rücken-
schwäche und bezeichnet die damit behafteten Kinder als Rücken
sschwächlinge. Nach der Statistik sind 40 bis 45 Prozent Rückenschwäch-
linge in unsern Schulen. Ob die Zahl früher kleiner gewesen ist oder
ob man früher der Sache weniger Aufmerksamteit gesschenkt hat, lasse
ich dahingestellt. Jedenfalls hat man heute erkannt, daß die Rücken-
schwäche in zahlreichen Fällen die Vorstufe zu schweren Verbiegungen"
und Verkrüppelungen bildet und daß man deshalb das Augenmerk
auf die Behandlung dieser leichteren Fälle richten muß, wenn es 9t[
lingen soll, dieser Volkskrankheit Herr zu werden.

Dies haben auch die Behörden erkannt, denen die Ausführung des
am 6. Mai 1920 erlassenen Krüppelfürsorgegessetzes obliegt. So entstand
den Ärzten und Lehrern in der Bekämpfung dieser Volkskrankheit ein
starker Bundesgenosse in den Provinzialbehörden. In der Provins
Westfalen hat der Landeshauptmann im letzten Jahre in den drei Re-
gierungsbezirken Konferenzen der Fach- und Kreisärzte, Schulräte und
Schulleiter abgehalten, auf denen von den Fachärzten Vorträge gt
halten worden sind über die Entwicklung, den Bau und die Funktion"
        <pb n="129" />
        der Wirbelsäule, über Haltungslehre und Haltungstypen, über Be-

kämpfung der Rückenschwäche und der Verbiegungen der Wirbelsäule.

Wenn in diesen Vorträgen die Zahl der Rückenschwächlinge auf 40 und

mehr Prozent angegeben und zugleich betont wurde, daß diese Kinder

der Gefahr einer Verbiegung der VWirbelsäule ausgesetzt seien, so war

es selbstverständlich, daß die Schulmänner bereitwilligst ihre Mitarbeit

zusagten. Auf den Konferenzen in Dortmund und Münster kam man

zu dem Ergebnis, daß für diese rückenschwachen Kinder ein Sonder-

turnen einzurichten sei, um sie vor dem verhängnisvollen Krüppeltum

mit seinen das Leben bedrohenden Einwirkungen auf die Verbildung

der inneren Organe zu bewahren. In beiden Städten, später auch noch

in einigen andern Orten sind im Anschluß an die Konferenz mehr-

tägige Lehrgänge zur Ausbildung von Lehrkräften für dies Sonder-

turnen abgehalten worden. Die Konferenz in Bielefeld nahm einen

andern Ausgang. In der Besprechung wurde zunächst scharf geschieden

zwischen Rückenschwäche und den wirk-

lichen Verbildungen der Wirbelsäule

und einmütig festgestellt, daß letztere in

die Behandlung der Fachärzte gehörten,

daß aber das große Heer der Rücken-

schwächlinge durch besondere Einrich-

tungen der Schule erfaßt werden müßte.

Im Anschluß daran hob Stadtturnrat

Schmale hervor, daß die in Dortmund

und Münster beschlossenen Sonderkurse

bei der beschränkten Zahl nur die fort-

geschrittenen Fälle der Rückenschwäche

erfassen könnten, daß ein Erfassen der

Gesamtzahl – 45 Proz. aller Schul-

kinder, in Bielefeld also etwa 4000 ~

infolge Mangels an Geld, Lehrkräften

. und übungsräumen unmöglich sei, vom

Fig: Lande und den kleineren Städten ohne

Turnhallen garnicht zu reden. Nehme man sich aber, wie es jetzt in

vielen Städten zu geschehen pflege, nur der fortgeschrittenen Fälle der

Rückenschwäche an, so würden uns aus der großen Zahl der leichteren

Fälle immer wieder neue schwerere Fälle heranwachsen, und wir

würden niemals zur Beseitigung dieser Volkskrankheit kommen. Da

dies aber das Ziel sein müsse, sei es erforderlich, daß die Schule Ein-

richtungen treffe, die all en Rückenschwächlingen zugute kämen. Der

sicherste Weg zur Erreichung dieses Zieles sei die Aus nutzung der

Turnstunden für diesen Zweck. Am Nachmittage wurde dann in

einer Knabenturnstunde pratktisch gezeigt, daß es möglich ist, die Frei-

und Geräteübungen für die volkstümlichen Übungen und Spiele
Belträge zur sozialen Fürsorge. 6. 9

1 29
        <pb n="130" />
        ergibt sich das ohne weiteres + so zu betreiben, daß ohne Gefährdung
der allgemeinen Ziele des Turnens der Unterrichtsbetrieb so gestaltet
werden kann, daß die Rückenschwäche zugleich erfolgreich bekämpft
wird. Die Konferenz hielt diesen Weg für gangbar und erklärte ihr
Einverständnis, daß im Bezirk Minden mit dieser Form der Be-
kämpfung der Rückenschwäche ein Versuch gemacht würde. Stadtturn-
Fig. 2. Fig. 3.

rat Schmale übernahm es, in sämtlichen Kreisen einen zweitägigen
Lehrgang für die Lehrpersonen zu veranstalten. Neun Lehrgänge
dieser Art sind abgehalten worden, die beiden lettten haben Oktober
und November stattgefunden. Diese Lehrgänge sind mit einem
Vortrag eines Facharztes eingeleitet worden. Im Anschluß daran hat
Stadtturnrat Schmale die in Frage kommenden übungen durch Ver-
anschaulichung am nackten Oberkörper eines Knaben besprochen und
sie dann üben lassen. Auf Wunsch der Teilnehmer des ersten Lehr-
ganges sind die übungen gedruckt worden (Haltungsübungen zur Be-
kämpfung der Rückenschwäche + orthopädisches Schulturnen. Verlag
Velhagen u. Klasing. Bielefeld. 1 Mk.).

Soll der oben besprochene Zweck erreicht werden, so ist es unbe-
dingt erforderlich, daß die vorgeschriebenen Turnstunden in Stadt und
Land regelmäßig erteilt werden. Wo keine Halle zur Verfügung
steht, müssen auf dem Schulflur oder im Klassenzimmer wenigstens die
Haltungsübungen geturnt werden. Schon vor 15 Jahren habe ich das
empfohlen und in zahlreichen Lehrgängen praktisch gezeigt, wie man
in den Gängen zwischen den Bankreihen sehr gut übungen zur Kräf-

1 e)()
        <pb n="131" />
        tigung der Rücken-, Brust- und Bauchmuskulatur turnen kann. Ich
erinnere mich, daß man mich bei einer derartigen Gelegenheit in ein
Klassenzimmer führte, in dem allerdings so gut wie gar kein Abstand
zwischen den Bankreihen war und daß ich dann die Schüler auf die
Bänke gestellt habe ~ Schuhe ausziehen! – und in dieser Stellung
den Körper gründlich durchgearbeitet habe. Wo der Wille ist, findet
sich auch ein Weg! Und wenn man gegen das Zimmerturnen Ein-
spruch erhebt wegen der schlechten Luft, so kann ich auch das nicht
gelten lassen. Wenn in der vorhergehenden Pause gelüftet worden ist
und die Fenster während des Turnens geöffnet bleiben, so ist die Luft
ebenso gut wie in der Turnhalle, wo auch unter günstigen Verhältnissen
meistens mehrere Klasssen zugleich turnen.

Zweck der Übungen : Bei dem stundenlangen Sitzen in der
Schulbank und im Hause sinkt ~ namentlich beim Schreiben, Zeichnen,
Handarbeiten ~ der Brustkorb zusammen, die stützenden oder hän-
genden Arme ziehen die Schulterstümpfe nach der Brust; bei den
körperlichen Arbeiten, die die Kinder in Haus und Hof verrichten,
sind die Brustmuskeln dauernd tätig, werden aber selten bis zum
äußersten gedehnt, so daß sie mit der Zeit ihre Dehnungsfähig-
keit verlieren und in ihrer verkürzten Form die Schultern nach der
Brust ziehen, diese belasten und den Rücken krümmen. So wird
die Rückenmuskulatur schlaff und gedehnt, ein Zustand, den wir
als Rückensschwäche bezeichnen. Die Bauchmuskulatur kommt bei
dem Laufen, Spielen und den praktischen Arbeiten der Knaben wohl

131
pit, 4 Fic. t
        <pb n="132" />
        zu ihrem Recht, während sie bei den Mädchen infolge der mehr ,sitz-
samen“ Lebensweise in der Entwicklung zurückbleibt. Eine ver-
kürzte Brust- und gedehnte Rückenmuskulatur begünstigt die Bildung
des runden Rückens und damit der engen Brust mit ihren nachteiligen
Folgen für die Entwicklung der Lunge und des Herzens; die schlaffe
Rückenmuskulatur schafft auch die Vorbedingungen für die seitlichen
Verbiegungen der Wirbelsäule; die schwache Bauchmuskulatur hat
neben bedenklichen Einwirkungen auf den natürlichen Ablauf wichtiger
Lebensvorgänge den Nachteil, daß sie das Becken und die Lenden-
wirbelsäule nicht in der richtigen Lage zu halten vermag. Diese Übel-
stände sollen durch die Haltungsübungen beseitigt werden.

Ein Vorwölben der Brust bei rücklings gefaßten Händen (Fig. 1)
dehnt die Brustmuskeln und kräftigt die wagerecht verlaufenden
Fasern der Rückenmuskeln. Da es der Entwicklung eines Muskels am
zuträglichsten ist, wenn äußerste Anspannung d. h. Kürzung und
äußerste Dehnung einander ablösen, so läßt man nach mehrmaliger
Ausführung der übung, die Figur 1 darstellt, ein tiefes, lockeres
Rumpfbewegen vorwärts folgen (Fig. 2). Auf ein Dehnen der Brust-
muskeln durch weites Rückwärtsführen der Arme, ein- und beid-
armiges Kreisen rückwärts, Schulterrollen rückwärts u. dergl. muß in
jeder üÜbungszeit besonderer Wert gelegt werden. Durch das Vor-
wölben der Brust, Rückbeugen des Rumpfes im Brustteil wird
der krumme Rücken bekämpft. Bei hartnäckigen Formen muß man
zu passiven Streckungen des Rückens schreiten, wie Druck gegen die
Schultern im Hangstand oder Hang am Reck oder mit Druck des Knies
(der Zweiten) gegen die Schulterblätter der Ersten, die den Sitz auf
dem Boden eingenommen haben, wobei die Zweiten die Arme der
Ersten rückwärtsführen. Die unsere Wirbelsäule in ihrem Verlauf be-
gleitenden langen Rückenstrecker, die bei gleichmäßiger Ausbildung
erstere vor seitlichen Verbiegungen schütßen, werden besonders durch
das Rumpfsenken und -heben (Fig. 3) ausgebildet. Die in Fig. 3 zuge-
ordnete Armtätigkeit dehnt zugleich die Brust- und kräftigt die wage-
recht verlaufenden Rückenmuskeln. Da das Rumpfsenken und
-heben auf dem Senken und Heben des Beckens beruht, werden dabei
auch Hüft-, Lendenmuskeln und die Beugen des Kniegelenks besonders
in Tätigkeit gesetzt. Es sei hier bemerkt, daß es unmöglich ist, alle
Muskeln zu nennen, die bei einer übung in Tätigkeit sind. Wenn
gesagt ist, daß eine übung eine bestimmte Muskelgruppe aus-
bildet, so muß man sich das Wörtchen „vorwiegend“ dazu denten.
Das Rumpfbeugen seitwärts hält die Bänder der Wirbel-
säule geschmeidig, übt die schrägen Bauchmuskeln und langen Rücken-
strecker und mit dem in Fig. 4 zugeordneten Seitenschwingen des
Armes auch die Brust- und Zwischenrippenmuskeln, welch letzteres für
die Erhaltung der Elastizität des Brustkorbes von großer Bedeutung

1 32
        <pb n="133" />
        ist. Eine der wirkungsvollsten Formen des Rumpfsenkens stellen die
nacheinander auszuführenden übungen von Fig. 2 und Fig. 5 dar.
Auf das lockere Rumpfbeugen, bis die Fingerspitzen den Boden be-
rühren, folgt ein Str e &lt; en d es Rumpfes zur Haltung von
Fig. 5 (Arme seitwärts heben). Eine starke Betätigung der Bauch -
muskeln zeigt Fig. 6, ein Vorbeugen im Sitzen, bis die Fingerspitzen
die Fußspitzen berühren, das folgende Str ecken des stark g € -
trümmten Rückens mit weitem Zurückführen der Arme kräftigt
den Rücken und dehnt die Brust. Das Drehbeugen in Fig. 7 ist
nicht nur eine starke Betätigung der Hüft-, Lenden- und Bauchmus-
keln, es massiert auch die inneren Organe der Bauchhöhle und hat bei
dem anschließenden Strecken mit energischem Zurückführen der Arme
einen starken Einfluß auf die Entwicklung der Rücken- und Brust-
muskeln.

Fig. 8 zeigt noch eine für die Rückenmuskulatur sehr wertvolle
übung, ein He b en des Oberkörpers aus dem Liegen, was
durch verschiedene Haltung der Arme wirkungsvoll erschwert werden
kann. Leider ist diese wertvolle Übung auf unsern Schulhöfen nicht
und in den Hallen nur dann auszuführen, wenn vor jeder Turnstunde
der Boden mittels eines Aufnehmers, der an einem Rechen hängt,
gewischt wird.

Das Geräteturnen ist in den einfachen übungen des Hang-
standes, des Liegehanges und Hanges reines Haltungsturnen. Den
Quersstütz am Barren läßt man zweckmäßig bis zum 12. Lebensjahr
fort. Aber auch das Leistungsturnen tritt in den Dienst unserer Sache,
wenn bei allen übungen streng auf gute Haltung gesehen wird. '

1383
Fig. 6.
Fig. 7
        <pb n="134" />
        Noch ein paar Bemerkungen über den Betrieb der übun-
g e n. Bei den Kleinen geht man von den Nachahmungs ü bun-
g en aus; die Kinder machen Tätigkeiten des täglichen Lebens nach.
Wollte man aber jahrelang, vielleicht während der ganzen Grund-
schulzeit bei ihnen stehen bleiben, was in neuerer Zeit vielfach gefordert
wird, so würde das von uns ins Auge gefaßte Ziel nicht erreicht
werden. Wenn wir mit Nachahmungsübungen und Spielen in den
ersten Schuljahren die Rückenschwäche erfolgreich bekämpfen könnten.
dürften wir in Bielefeld, wo wir seit Jahren diese Übungen in den
ersten beiden Schuljahren mit Eifer betrieben haben, unter den
Kleinen keine Rückenschwächlinge haben. Es haben sich aber bei den
leßten fachärztlichen Untersuchungen durchschnittlich 30 Prozent ge-
funden. Die Nachahmungsübungen fassen diejenigen Muskeln nicht
energisch genug, auf die es ankommt. Man foll nur nicht glauben, daß

Fig. 8.

die Kinder von 6 bis 10 Jahren nur Freude an den oben bezeichneten
Nachahmungsübungen haben, die Kleinen sehen doch auch ihre älteren
Kameraden turnen und ahmen nach meinen Erfahrungen auch deren
Übungen gern nach. Wie leuchten die Augen, wenn man ihnen sagt:
Jetzt wollen wir mal übungen turnen, wie sie eure großen Kameraden
vorhin gemacht haben! Oder: Jetzt kommen Übungen, durch die ihr
eine breite, gesunde Brust bekommt, daß ihr starke Männer werdet!
So gewinnen die Schüler schon in den ersten Schuljahren Interesse
für unsere Haltungsübungen, das man noch mehr beleben kann, wenn
man den Begriff von guter und schlechter Haltung an einem Schüler
mit nacktem Oberkörper veranschaulicht; man lasse eine Übung von
einem Schüler gut, von einem neben ihm stehenden ~– natürlich mit
nacktem Oberkörper ~ schlecht ausführen und zeige den Unterschied
an dem Spannen und Entspannen der Muskeln. Beim Turnen mit
nacktem Oberkörper, was sich bei den Knaben hoffentlich bald allge-
mein einführen wird ~ schon im Interesse der Bekämpfung der Tu-
berkulose ~ sieht jeder an seinem Vordermann das Mustkelspiel, und
das Verständnis und Interesse für die Haltungsübungen wächst.

1 34
        <pb n="135" />
        1 35

Alle übungen müssen äußerst genau ausgeführt werden, d. h. die
betreffenden Muskeln müssen bis zum äußersten zusammengezogen
und gedehnt werden, wenn der Muskel sich normal entwickeln soll. Die
Ausführung der übungen, das Anspannen und Entspannen erfolgt
im Atemrhy th mus (etwa 4 ruhige Taktzeiten) und wird durch
Zählen (1! 21) geregelt. Eine gut disziplinierte und interessierte Klasse
bringt man auch dahin, daß sie die Übungen selbständig, nach eigenem
Atemrhythmus turnt, und zwar so oft, als zur Erreichung des Zieles
angesetzt wird, bei Anfängern fünf-, später zehn- bis zwanzigmal. Der
Lehrer gehe während des Übens zwischen den Reihen umher, lobe, wo
es angebracht ist und helfe dem Schüler, dem die richtige Ausführung
der Übung nicht gelingen will. Hin und wieder lasse er abteilungsweise
üben (eine Hälfte übt, die andere beobachtet), ein hervorragendes
Mittel zur Weckung des Verständnisses und Interesses.

Die Freude an den Haltungsübungen wird dadurch besonders
belebt, daß der Lehrer im Frühjahr und Herbst den Brustumfang in
der Ein- und Ausatmungsstellung mißt und den Fortschritt zahlen-
mäßig feststellt. Cin atemtüchtiger Brustkorb wird sich bei richtigem
Betrieb der Haltungsübungen naturgemäß ergeben, ein Erfolg, der
im Kampfe gegen die mörderischeste aller Volkskrankheiten, die Tuber-
kulose, nicht hoch genug bewertet werden kann.
        <pb n="136" />
        Die wichtigste Literatur über das Krüppelwesen.
Zusammengestellt von Prof. Dr. H. Weber, Münster.
1. Abhandlungen allgemeinen Inhalts.

Ba d e, Was muß die Fürsorgerin von der Krüppelheilkunde wissen,
Hannover 1922.

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- Leitfaden der Krüppelfürsorge, 1911.

~ Die ethische und wirtschaftliche Bedeutung der Kriegskrüppelfürsorge und ihre
Organisation im Zusammenhang mit der gesamten Kriegshilfe, 1915.

~ Die Fürsorge für unsere heimkehrenden Krieger, insbesondere die Kriegs-
krüppelfürsorge, 1915.

~ Kriegskrüppelfürsorge, Ein Aufklärungswort zum Troste und zur Mahnung,
Leopold Voß, Leipzig und Hamburg 1915.

Biss ing, Die Frau in der Kriegsbeschädigtenfürsorge, Heft 4 der Sammlung
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Dick h o f f, Das Problem der Krüppelfürsorge und Richtlinien für die Er-
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~ Krüppelkind ~ Segenskind, in „Der Elternbeirat“, 1. Jahrgang, Rr. 16,
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Hansen, Erweiterung des Handarbeitsunterrichts für nicht vollsinnige und
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L o h mann, Die Krüppelfürsorge unter besonderer Berücksichtigung der west-
fälischen Verhältnisse, Dissertation der Rechts- und Staatswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Münster, angefertigt im Jahre 1922.

M e y er- Bo d e, Der Arm- und Beinbeschädigte in der Landwirtschaft, Heft 3
der Sammlung „Deutsche Krüppelhilfe“, 1917.

Pf eif f er, Krüppelfürsorge, Artikel im Kommunalen Jahrbuch, 2. Jahrgang,
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        <pb n="137" />
        Po pp elreuter, Aufgaben und Organisation der Hirnverletztenfürsorge,

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Ro senf eld, Krüppelschulen, 1904.

~ „Krüppelfürsorge“, Artikel im Handwörterbuch der Staatswisssenschaften,
Band 6, 3. Auflage, S. 277 ff.. Verlag Gustav Fischer, Jena 1910.

D Die Kostenfrage der Krüppelfürsorge im Gesichtspunkte des öffentlichen
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Armenpflege und Krüppelfürsorge in Bayern, Zeitschrift des K. Bayr. Statist.
Landesamts, 1911.

- Krüppelfürsorge, Artikel im Kommunalen Jahrbuch, 4. Jahrgang, S. 121-131,
Verlag von Gustav Fischer, Jena 1912.

Die Bekämpfung der Rachitis als Forderung der öffentlichen Krüppelfür-
sorge, 1913.

Krüppelfürssorge in den Jahren 1911 und 1912, Artikel im Kommunalen
Jahrbuch, 6. Jahrgang, S. 156 ff., Verlag von Gustav Fischer, Jena 1914.

~ Krüppelfürsorge, Artikel im Handwörterbuch der Kommunalwisssenschaften,
3. Band, S. 192 ff.. Verlag von Gustav Fischer, Jena 1922.

~ Krüppelfürsorge, Artikel im Handwörterbuch der Staatswisssenschaften,
4. Auflage, Band 6, Verlag von Gustav Fischer, Jena, S. 92 ff.

S &lt; an z, Über Krüppelnot und Krüppelhilfe, mit besonderer Berücksichtigung
der Verhältnisse im Kgr. Sachsen, Dresden 1908.

S &lt; mittma n n, ,Krüppelfürsorge", Artikel im Lexikon der Pädagogik,
3. Band, S. 89 ff., Freiburg i. B. 1914.

S &lt; warz, Rechtliche Fürsorge für die von Jugend an körperlich Gebrechlichen,
Duncker &amp; Humblot, München u. Leipzig 1915.

~ Unterstützung der Bestrebungen der Krüppelfürsorge durch die Kindergärten,
in „Kindergärten“, Berlin, Juli 1920.

S wand, Erziehüungsheime für krüppelhafte Kinder höherer Stände, Straß-
burg 1918.

Bh Was jeder vom Krüppeltum und seiner Bekämpfung wissen muß,
Wichern-Verlag, Berlin-Dahlem 1925.

V ul p ius, Das Krüppelheim, Heidelberg 1902.

Würgß, Sieghafte Lebenskämpfer, München und Leipzig 1919.

~ Seelenleben des Krüppels, Krüppelseelenkundliche Erziehung und das Gesetz
betr. öffentliche Krüppelfürssorge, Leipzig 1921.

Zeitgemäße Krüppelfürsorge, Eine Sammlung von Aufsätzen, herausgegeben
von der deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge, Voß, Leipzig 1925.

II. Abhandlungen medizinischen Inhalts '.

Archiv für orthopädische und Unfallchirurgie, herausgegeben von Prof. Dr. Gocht
und Geheimrat Prof. Dr. König, Julius Springer, Berlin.

Buk h -Si evers, Grundgymnastik, 4. Auflage, Teubner, Berlin 1925.

E ng t! Die zktute vsertutsie im Kutzctalt. hgrgeste!t “ü Grund klinischer
und experimenteller Untersuchungen, Barth, Leipzi .

Hinne tr u. Puschert, unge! für p E Schulturnen, Teubner,
Leipzig.

K i s &lt; , Diagnostik und Therapie der Knochen- und Gelenktuberkulose mit be-
sonderer Berücksichtigung der Therapie und Praxis der Sonnenbehandlung,
Vogel, Leipzig 1925.

L e h mann , Leitfaden zur Einführung in das Gesundheitsturnen, L. Schwann,
Düsseldorf.

1 Die Literatur zu Abschnitt 11 wurde von Herrn Landesmedizinalrat Dr.

Paal, Münster zusammengesstellt.

1 37
        <pb n="138" />
        4. ?

L o &lt; müll er, Die Klapp’schen Kriechübungen, Ein methodischer Leitfaden für
die Schule, Teubner, Leipzig 1925.

Rollier, DieHeliotherapie der Tuberkulose, 2. Auflage, Springer, Berlin 1925.

Ruppert u. Schmale, Gesundheitsturnen, Bielefeld 1913.

S yy a l e, Haltungsübungen, orthopädisches Schulturnen, Velhagen &amp; Klasing,

ielefeld 1923.

Schmidt-Schroeder, Orthopädisches Schulturnen, Teubner, Leipzig 1911.

S p i t y , Die körperliche Erziehung des Kindes, Urban und Schwarzenberg,
Berlin 1914.

St o &gt; me y er, Zur Bewertung der chirurgischen Behandlung der spina bifida,
S. Karger, Berlin 1925.

Vulpius, Die Behandlung der [pinalen Kinderlähmung, G. Thieme,
Leipzig 1910.

III. Abhandlungen über das Krüppelfürsorgegesetz.
A d a m, Das Krüppelfürsorgegesetz, in „Preußisches Verwaltungsblatt“, 41. Jahr-
. gang, Nr. 46, Berlin 1920.

Albers, Die Regelung der Krüppelfürsorge in Preußen, in „Mutter und
Kind“, Monatsschrift für Säulingsfürsorge, Nr. 1/2, 13. Jahrgang.

Bies als ki, Das neue preußische Krüppelfürsorgegeseß und die Möglichkeit
seiner Ausführung, in „Volkswohlfahrt“, Nr. 11/12, 1. Jahrgang.

D Gesetz betr. die öffentliche Krüppelfürsorge vom 6. Mai 1920, G.:S., S. 280, in
„Volkswohlfahrt", Nr. 9, Carl Heymanns Verlag, Berlin.

Das neue preußische Krüppelfürsorgegesez im preußischen Landesverband für
Krüppelfürsorge, Sonderdruck aus der Zeitschrift für Krüppelfürsorge,
Band 13, Heft 8, 1920.

Heer d e, Der Krüppel und die Reichsfürsorgeverordnung unter besonderer
Berücksichtigung der ländlichen Verhältnisse, Berlin 1925.

S ch a s) e, Das neue Krüppelfürsorgegesez in Preußen, in „Die Jugendfür-
sorge“, 15. Jahrgang, Nr. 3.

S &lt; 1 o ß m a n n, Das Geseytz betr. die öffentliche Krüppelfürsorge, in ,„Deutsche
med. Wochenschrift“, 1920.

D Die öffentliche Krüppelfürsorge, Das preußische Gesetz vom 6. 5. 1920 nebst
den Ausführungsbestimmungen, Berlin 1920.

S &lt; mitt mann, Die öffentliche Krüppelfürsorge in Preußen, in „Caritas“,
26. Jahrgang, 1920/21, S. 4 ff.

S &lt; war z, Gesetzliche Regelung der Krüppelfürsorge in Preußen, in „Con-
cordia“, Nr. 24.

D Die neue gesetzliche Regelung der Krüppelfürsorge in Preußen, in „Nach-
richtendienst über Kleinkinderfürsorge“, Nr. 50/51.

IV. Periodische Veröffentlichungen und Berichte.

Jahrbuch für Krüppelfürsorge, herausgegeben von Pastor Schäfer, erschienen von
1899-1908, Rauhes Haus, Hamburg.

Konferenzen der deutschen Krüppelpflegeanstalten der Inneren Mission, Bertels-
mann, Gütersloh.

Stenographischer Bericht über den I. Deutschen Kongreß für Krüppelfür-
orge, 1910.

su u!!: Bericht über den II. Deutschen Kongreß für Krüppelfür-
orge, 1912. [

s;. Bericht über den III. Deutschen Kongreß für Krüppelfür-
sorge, 1914.

Z
        <pb n="139" />
        . 12)

Stenographischer Bericht über die außerordentliche Tagung der Deutschen Ver-
einigung für Krüppelfürsorge am 8. Februar 1915 im Reichstagsgebäude.

Verhandlung der außerordentlichen Tagung der Deutschen Vereinigung für
Krüppelfürsorge E. V. im Reichstagsgebäude am 7. Februar 1916, Heft 1
der Sammlung ,Deutsche Krüppelhilfe“, 1916.

Stenographischer Bericht über den 5. Deutschen Kongreß für Krüppelfürsorge am
16.17. Sertember 1918 in Wien, Heft 6 der Sammlung „Deutsche Krüppel-

Bft Bericht über den 6. Deutschen Kongreß für Krüppelfürsorge am
1.9. Soptembet 1920 in Berlin, Heft 7 der Sammlung ,Deutsche Krüppel-

teig) If‘ !2l uppei arg. herausgegeben von Prof. Pr. Konrad Biessalsti
und Erziehungsdirettor Hans Würtz, Verlag von Leopold Voß, Leipzig.

( §
        <pb n="140" />
        Zeitschrift für
Krüppelfürsorge
Organ der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge E. V.,
des Preuß. Landesverbandes für Krüppelfürsorge, des Sächs.
Landesamtes für Wohlfahrtspflege
18. Jahrgang (1925)
Unter Mitwirkung zahlreicher Fachgelehrter herausgegeben von
Prof. Dr. Konrad Biesalski u. Hans Würtz
Direktor und leitender Arzt Erziehungsdirektor
am Oscar Helene-Heim für Heilung und Erziehung gebrechlicher Kinder, Zentral-Forschungs- und
bildungsanstalt für die Krüppelfürsorge in Preußen und Im Deutschen Reiche in Berlin-Dahlem
Die Zeitschrift erscheint in Zweimonats-Heflen
Preis des Jahrganges RM. 9. zuzüglich 30 Pf. für Porto
Probenummern versendet auf Wunsch der
Verlag von Leopold Voß in Leipzig.
        <pb n="141" />
        Beiträge zur sozialen Fürsorge

Herausgegeben im Auftrage des weltfälischen Provinzialverbandes

Dr. jur. tte Dr. theol. Dr. rer. pol.
Bruno Jung Heinrich Weber
Landesrat Universsitätsprofesssor
Bisher erschienen:
Heft 1 Gegenwartsfragen der Wohlfahrtspflege. Beiträge zur so-
zialen Fürsorge, 3.0, geb. 4.-~.

î Die Fragen des sozialen Fürsorgewesens werden immer komplizierter. Seit
langem hat man nach einer Vereinheitlichung der außerordentlich zersplitterten Wohl-
fahrtsarbeit gestrebt und den Erlaß eines Reichswohlfahrtsgesehßes gefordert. Der
aus den Gesetzen sich ergebende Fragenkomplex ist einstweilen selbst den in der Wohl-
fahrtspflege hauptamtlich tätigen Kräften noch nicht hinreichend vertraut. Eine Ein-
führung in diele Materie zu geben, ist das Ziel der vorliegenden Schrift.

Heft 2 Wichlige Aufgaben der materiellen Fürsorge. 1.25, geb. 2.9.

Die Schrift behandelt in übersichtlicher und klarer Weise die wesentlichsten
Fragen auf dem Gebiete der materiellen Fürsorge. das in jüngsker Zeit durch die
Gesetzgebung besonders umgestaltet ist. Praktiker und Theoretiker werden in dieser
Schrist einen willlommenen Wegweiser finden.

Heft 3 Die Kindergesundheitsfürsorge in der Provinz Wefkfalen.

Ode 04.250 ‘durch die Creignisse der lezten Jahre in seinem gesund-
heitlichen Hochstand stark zurückgegangen. Darum strebt man mit Recht überall da-
nach, den Nachwuchs mit allen Mitteln in gesundheitlicher Hinsicht zu heben. Die
hatlcgende scru! got et Begr eie in dieser Hinsicht gegangen werden und die
Heft 4 Das Blindenwessen in der Provinz Westfalen. 2.-, geb. 3.-.

Der Verfasser spricht im ersten Hauptteil über Entstehung, Verbreitung und
Umfang des Leidens und über Maßnahmen zu seiner Verhütung und Heilung. Hann
behandelt er die Entslehung und Entwicklung der Blindenfürsorge und -selbsthilfe,
E IC EES ESGE:
Heft 5 Das großstädtische Gesundheitsamt. 2.20, geb. 3.20.

Bei der allgemeinen Bedeutung, die die Gesundheitsfürsorge in den lehten
Jahren erlangt hat, ist die vorliegende Schritt besonders zu begrüßen, zumal eine
tf 'zz! se Haftung ue! Zee Gr ! Usus ut l: I
tischem Gebiete betätigen, ist das Buch von Interesse und großem Ruhen.

Heft 6 Nenzeitliche Krüppelfürssorge. 2.70, geb. 3.70.

In 13 lehrreichen Aussätzeen wird dieser wichtige Abschnitt aus dem großen
Gebiete der Gesundheitsfürsorge von Fachleuten eingehend beleuchtet. Die vorliegende
Schrift ist besonders geeignet, den in der Krüppeltürsorge Stehenden neue Anregungen
ft see:! . fte. Äfreyn qer klaren Überblick liber den augenblicklichen Stanb

(In Vorbereitung)
Die Schwerbeschädigtenfürssorge.
pu Bei Subskription auf die Sammlung ermäßigen sich die
Preise um 15/4. Bezug durch jede Buchhandluna.
Aschendorffsche Verlagsbuchhandlung, Münster 1. Westf.
        <pb n="142" />
        I 1161 -
orf | so weit, daß er eine eigene Werkstätte hat und sich ein Pferd
lid Vagen halten kann, mit welchem er sich aus den umliegenden
th: aften die Stühle und Körbe zum Reparieren holt. Dieser Mann
rv. te nicht zu den Siechen; denn sein Wunsch nach Gehen und Ar-
! ' war so stark, daß es eine Kleinigkeit war, ihn der Volkswirtschaft
at. - rzugeben.
M Zwei andere Fälle, die sich noch in meiner Anstalt befinden.
ß: U Mädchen von 17 Jahren, beide leidend an einer Lähmung der
h f: tl unteren Extremitäten, die eine lebensfrissch, jede ihr angebotene
n tion annehmend, während die andere nur mit Widerwillen sich
ju . rztlichen Behandlung unterzog. Erstere läuft und wird sich auch
es gc; Lebensunterhalt verdienen, während lettere, troßgdem an ihr
ur gt, ven Dperationen vorgenommen wurden, nicht so weit gebracht
an n kann, daß sie in einem Beruf ausgebildet wird.
od . Fs wird jedem, der viel mit Krüppeln zu tun hat, sofort auf-
ten Z . daß bei solchen Menschen, die sich zur Operation drängen, die
Q sedürfnis haben, von ihrem Leiden befreit zu werden, eine Ent-
vil elung oder Besserung ihres Leidens viel eher möglich ist, als bei
er „ die nur mit Widerwillen und Widerstreben in die ärztliche
u 1dlung kommen.
ir Wenn wir nun die einzelnen Arten der BVerkrüppelung durch-
l) wollen, so finden wir, daß fast alle Krankheiten, wenn sie sehr
m r auftreten, zum Siechtum führen können. Ich erinnere nur an
W ;ste Kinderlähmungen, die mit Rumpf- und Extremitäten-
ingen verbunden sind, an hochgradige Wirbeltuberkulosen, die
m dastischen Lähmungen der unteren Extremitäten, vielleicht sogar
en S Blase und Mastdarm verbunden sind. Wer kennt nicht jene
" t re Form von spastischen Lähmungen, bei denen die Krüppel nur
: KROLL Sstr rt;
] ' e
! ert werden müssen. Solche schweren Fälle gehören nach meiner
ung unbedingt in dauernde Anstaltspflege.
Vährend nun bei all diesen bisher genannten Krantheiten von
: zu Fall entschieden werden muß, gibt es doch auch Leiden,
.. Art und Entstehung dafür sprechen, daß eine Besserung nur in
:ltensten Fällen möglich ist, so daß das Leiden den Krüppel vor-
] htlich dem Siechtum entgegenführt. .
e: Ich unterscheide in der Hauptsache vier Formen von Krantheiten,
y nen wir wissen, daß nur eine zeitweilige Besserung möglich ist,
s )er mit aller Wahrscheinlichkeit doch früher oder später zum Siech-
» führen werden.
ti [! haute: b eren Miß bildungen, und
; L ht org? nter der Wirbelsäule, welche am

.
-
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    </body>
  </text>
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