M L im Staate zu ihrem eigenen Wesen kommen können, so daß das Leben des Ganzen das Leben des Einzelnen, sein Ende die Vernichtung der eigenen Persönlichkeit des Einzelnen bedeutet und der Staat berechtigt ist, von jedem Einzelnen schlechthin jedes Opfer, auch das seines Lebens, zu fordern, weil in dem Leben des Ganzen allein der Einzelne lebt und zu leben vermag. VII. Diese beiden Auffassungen vom Wesen der Gerechtig- keit, wir können sagen: die tote und die lebendige Gerechtig- keit, wirken sich vor allem in den Programmen der politischen Parteien der Gegenwart aus. Der politische Individualismus mit seiner Parole der Freiheit und Gleichheit ist die Staats- auffassung der politischen Kritik. vom Liberalismus bis zur Demokratie in ihren gemäßigteren und radikaleren Er- scheinungsformen, bis zum Anarchismus auf der einen, zum Sozialismus und Kommunismus auf der andern Seite; die organische Staatsauffasssung des Universalismus ist die Auffassung des richtig verstandenen politischenKonservativismus. In der Tat ist die konservative Staatstheorie die einzige, die den Staat als Lebenseinheit, als Daseinsform der lebendigen Volksgemeinsschaft, die wir als Nation bezeichnen, aufzufassen vermag und die demgemäß den Einzelnen in diesen Lebenszusammenhang wirklich eingliedert; die anderen Theorien vermögen diese Lebenseinheit gar nicht zu erfasssen und stellen daher den Einzelnen aus dem Staate hinaus und in Gegensat zum Staate, der ihnen infolgedessen zu einem bloßen äußeren Apparat im Dienste der Einzelnen und um ihrer Interessen willen wird.) %Wrelches dei 1) Es ist dabei, wie schon in meiner „Philosophie des Rechts“ S. 311 ff., nur von der der konservativen Staatsauffasssung zugrundeliegenden Jd e e die Rede. Daß diese Idee in der geschichtlich- politischen Welt sehr verschieden aufgefaßt worden ist, daß sie die Füh rer des politischen