18 Wirtschaft und Steuerpolitik. Von Dr. Sogemeier, Geschäftsführer des Zweckverbandes norddeutscher Wirtschafts- vertretungen, Berlin, „Sind die Staatsleistungen an sich nicht entbehrlich, kann auch an den Kosten für sie nichts gespart werden, so beweist die Unmöglich- keit, den Staatsbedarf aufzubringen, eben die Unmöglichkeit des dauernden Bestandes eines solchen Staates. Selbst die Hilfe durch Staatsbankrott, also durch Bruch der privatrechtlichen Verpflich- tungen, wird hier nicht dauernd helfen. Die ‚Staatsproduktion‘ muß in solchen Fällen am Ende wie die ‚Privatproduktion‘ eingehen, weil ‚das Unternehmen nicht mehr die Kosten deckt‘, Auch hier ist die Geschichte die Richterin, die aber ihr endgültiges Urteil mitunter länger verschiebt, als man erwartet (Türkei!).‘” (Adolf Wagner, Finanzwissen- schaft, Seite 75.) Diese Darlegungen des großen deutschen Finanz- wissenschaftlers, in den 90er Jahren niedergeschrieben, haben heute leider für das Deutsche Reich und seine Glieder eine besonders ernste Bedeutung. Da die Mittel für die Deckung des öffentlichen Bedarfs im Deutschen Reich, von den einzelnen Ländern und ihren Gemeinden und Gemeindeverbänden heute zum überwiegenden Teil durch laufende Steuern aufgebracht werden müssen und diese Steuerlast, wie später noch im einzelnen darzulegen ist, bei uns eine auf längere Dauer ganz unmögliche Höhe erreicht hat, wenn man ihr die allgemeine Leistungs- fähigkeit der Steuerträger gegenüberstellt, bedeuten die angeführten Sätze Adolf Wagners für uns in der Gegenwart folgendes: Kann das deutsche Volk, insbesondere die deutsche Volkswirt- schaft, den öffentlichen Bedarf, wie er heute in den verschiedenen Etats festgelegt ist, in dieser Höhe weiter aufbringen? Wenn nicht: Wieweit sind die heutigen Leistungen der öffentlichen Körperschaften entbehr- lich, und was kann an Kosten für sie gespart werden? Wenn alle diese Fragen verneint werden müßten, würde das die Unmöglichkeit des dauernden Bestandes unseres Staatslebens bedeuten. Die Fragestellung meines Themas „Steuern und Wirtschaft‘ geht damit bei ihrer Anwen- dung auf unsere gegenwärtigen deutschen Verhältnisse weit über den Rahmen einer mehr wissenschaftlich-theoretischen Untersuchung hin-