Banken und Industrie, 423 wesens trotz der großen Anzahl der vorhandenen Firmen in Deutschland gering; den Treuhand- und Finanzierungsgesell- schaften ähnliche Institute (Trust Companies) spielen beispiels- weise in der nordamerikanischen Wirtschaft eine nicht un- wesentliche Rolle, Langfristiger, hypothekarisch gesicherter Kredit kann der Industrie unter geeigneten Verhältnissen von Sparkassen, Hypothekenbanken und ähnlichen Instituten (Ver- sicherungsgesellschaften) gewährt werden, im all- gemeinen jedoch nur, wenn Zinswohnhäuser und Bürohäuser mit guter Rentabilität als Kreditunterlage zur Verfügung gestellt werden können, Dagegen kommt die Belastung von Fabrik- grundstücken im allgemeinen nicht in Betracht, und zwar des- halb nicht, weil der Wert eines Fabrikgrundstückes im Ernst- falle von der Fortführungsmöglichkeit des Betriebes abhängig ist; zu einer Fortführung ist jedoch das Gläubigerinstitut selbst fast niemals in der Lage. In den letzten Jahren sind die Sparkassen und Giroverbände in steigendem Umfange dazu übergegangen, neben dem traditio- nellen Sparkassengeschäft auch das eigentliche Bankgeschäft zu pflegen, und zwar nicht nur mit der alten Sparkassenkundschaft, sondern auch mit der Industrie. Diese Ausdehnung der Geschäftstätigkeit von Instituten, bei denen die Einlagen Mündelsicherheit genießen, ist seitens der Banken sehr lebhaft kritisiert worden; insbesondere wird auf die erheblichen Ver- luste hingewiesen, die viele Sparkassen in der Stabilisierungs- epoche an dem industriellen Kreditgeschäft erlitten haben (vgl. z. B. den Fall Hasper Sparkasse—Stahlwerk Becker). — Im übrigen darf man aus den Verhandlungen des VI. Allg. Deutschen Bankiertages über die „Verbankung‘“ der Sparkassen wohl schließen, daß in Sparkassenkreisen selbst das Bestreben besteht, die Tätigkeit der Sparkassen in Zukunft wieder mehr auf das Hypothekengeschäft und auf die Gewährung von Kre- diten an den Mittelstand unter Vermeidung großer Industriekredite zu beschränken. Die Stabilisierung der Mark ist im wesentlichen zurückzuführen auf eine äußerst rigorose Steuerpolitik, die den öffentlichen Körperschaften zeitweise die Verfügung über beträchtliche flüssige Mittel gab. Die Anlage dieser Beträge liegt in der Hand der Staatsbanken im weiteren Sinne. Grundsätzlich widerspricht es nun dem Wesen der Staatsbanken, ihre Gelder unmittelbar, unter Ausschaltung der Banken, an private Unter-