Die wirtschaftliche Einstellung der Rechtspflege, 501 reichsgesetzlich — wenn auch vorerst nur in Form gemeinschaftlichen Rechts — geregelt werden. Juristischer Wissensstoff ist den Juristen bislang wohl genügend dargereicht worden. Was sie aber noch brauchen, isteinegutewirtschaftlicheAusbildun g, diediejuristischen Kenntnisse erst praktisch verwertbar macht. Alle Wege, die dazu führen, sind beachtlich. Daneben versuche man es aber noch mehr mit außeramtlichen Berührungen zwischen Justiz und Wirtschaft, und stelle diese nicht auf Theoretisches, sondern auf Konkret-praktisches ab. Laien zur Zivilrechtspflege noch weiter heranzuziehen, empfiehlt sich nicht. Dagegen sollte das Gericht, mehr wie jetzt, sich sachver- ständige Information verschaffen, wenn es sich um Fragen dreht, bei denen es gilt, die wirtschaftlichen Anschauungen kennenzulernen, Das scheint mir ungefähr die mögliche und notwendige Entwicklung der deutschen Rechtspflege zu sein. Sie wird dann nicht, wie das wenig schön geratene Wort von Windscheid sagt, eine Magd sein, die eine Krone trägt, wohl aber die verständige Hausfrau, die für Ruhe und Frieden der Hausgenossen sorgt und mit klugem Abmaß des Mög- lichen sich dafür müht, daß „Jedem das Seine‘ wird.