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        <title>Die deutsche Wirtschaft</title>
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      <div>Die wirtschaftliche Einstellung der Rechtspflege, 501 
reichsgesetzlich — wenn auch vorerst nur in Form gemeinschaftlichen 
Rechts — geregelt werden. Juristischer Wissensstoff ist den Juristen 
bislang wohl genügend dargereicht worden. Was sie aber noch brauchen, 
isteinegutewirtschaftlicheAusbildun g, diediejuristischen 
Kenntnisse erst praktisch verwertbar macht. Alle Wege, die dazu 
führen, sind beachtlich. Daneben versuche man es aber noch mehr 
mit außeramtlichen Berührungen zwischen Justiz und Wirtschaft, und 
stelle diese nicht auf Theoretisches, sondern auf Konkret-praktisches 
ab. Laien zur Zivilrechtspflege noch weiter heranzuziehen, empfiehlt 
sich nicht. Dagegen sollte das Gericht, mehr wie jetzt, sich sachver- 
ständige Information verschaffen, wenn es sich um Fragen dreht, bei 
denen es gilt, die wirtschaftlichen Anschauungen kennenzulernen, 
Das scheint mir ungefähr die mögliche und notwendige Entwicklung 
der deutschen Rechtspflege zu sein. Sie wird dann nicht, wie das 
wenig schön geratene Wort von Windscheid sagt, eine Magd sein, 
die eine Krone trägt, wohl aber die verständige Hausfrau, die für Ruhe 
und Frieden der Hausgenossen sorgt und mit klugem Abmaß des Mög- 
lichen sich dafür müht, daß „Jedem das Seine‘ wird.</div>
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