kann man mit Recht sagen, daß die Intelligenzkreise den bürger- lichen Liberalismus, den bürgerlichen Rechtsstaat anstelle des absoluten Staates geschaffen haben. Die Intellektuellen erleben so eine zweite Glanzzeit. Die Glanzzeit des bürgerlichen Libera- lismus ist zugleich eine Glanzzeit der Studierten, der geistigen Arbeiter. d) Besitz und Bildung. Auch noch in jener Epoche hätte es jeder Studierte als eine Sonderbarkeit bezeichnet, ihn als geistigen Arbeiter anzusprechen, in irgendeine Beziehung zur Arbeiterschaft gebracht zu werden, zumal damals auch der Handwerksgeselle noch die Bezeichnung „Arbeiter“ ablehnte, die nur auf Ungelernte und ländliche Tag- löhner paßte. In jener Zeit steigt der heute sogenannte geistige Arbeiter wieder unzweifelhaft und in der Regel in die bes itzende Klasse auf, auch wenn er aus der Arbeit kommt. Armut und Besitzlosigkeit sind bekanntlich nicht dasselbe. Auch der arme Stu- dent jener Zeit denkt nicht proletarisch, er denkt nicht im Sinne der Klasse, aus der er hervorgeht, sondern im Sinne der Klasse, in die er hinein will. Er denkt also im Sinne der Bourgeoisie und er steigt in der Regel auch in die Bourgeoisie auf. Der Ge- bildete muß nicht aus der Besitzklasse kommen – er kommt in der Regel aus ihr, er muß es indessen nicht; aber er geht zu ihr über und zwar teils, wie bei den freien Berufen, durch eigenen Erwerb von Vermögenschaften ~, und Sie wissen alle von Vätern und Großvätern her, welche für die damalige Zeit ganz ansehnlichen Vermögen der Beruf eines Advokaten, eines Arztes geschaffen hat. Zu Vermögen kam der Gebildete aber auch durch Einheirat in die besitzende Klasse. Der Gebildete wurde also ein Besitzender. „Besitz“ wird dabei nicht im gleichen Sinne des Wortes, wie es Marx meint, gebraucht. Er ist nicht unmittelbarer Eigentümer und Anwender von Pro- duktionsmitteln, er bezieht abgeleitetes Besitzeinkommen auf dem Umwege der Mitgift der Frau. Die Frau ist von einem Grundbesitzer ausgesteuert und die Aussteuer ist durch eine Hy- pothek gesichert. Oder der Gebildete hat Anteil am Vermögen, ist Gesellschafter, zumeist stiller Gesellschafter oder bezieht eine Rente. Er führt also in der Regel keine unmittelbare wirtschaft- liche Verwaltung als Produzent, er ist nur mittelbar am Besitz beteiligt, und diese mittelbaren Besitzbeteiligungen sind für T= 1 |