6 Wer darf das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften ergreifen. Wissenschaft, die sich mit den Problemen der Weltwirtschaft überhaupt zu befassen hat. Vor allem wird daher in gewissem Sinne das Haupt- gewicht bei der Auswahl der schulwissenschaftlichen Vorbildung darauf zu legen sein, eine Anstalt zu wählen, die die lebenden Sprachen besonders pflegt. Demgemäß dürfte aber nicht die humanistische Vorbildung einer altsprachlichen Anstalt zu wählen sein, sondern die Vorbildung auf einem Realgymnasium, einer Oberrealschule bzw. der deutschen Oberschule oder in dieser Richtung liegender Anstalten, die die lebenden Sprachen in den‘ Vordergrund stellen. Für den künftigen Wirtschaftswissenschaftler wird es von großer Bedeutung sein, moderne Sprachen zu beherrschen, um so die wichtigen wirtschaftlichen Vorgänge auch des Auslandes durch Lektüre ausländischer Zeitungen und Schriften genau verfolgen zu können, zumal wenn der Wirtschaftswissenschaftler sich auf dem Gebiete wirtschaftlicher Interessenvertretungen von Unternehmern der größeren Industrie, von Handelsunternehmungen oder sich im Bank-, Verkehrs- und Börsenwesen usw. betätigt. Neben seinem juristisch-wirtschaftswissenschaftlichen Studium wird der Volkswirt sich auch noch dem Studium moderner Sprachen zuwenden müssen. Wenn er also von der Schule her schon ein gewisses Wissen in diesen Sprachen mitbringt, wird es ihm um so leichter fallen, sein Können auf der Hochschule zu vertiefen, um es bis zu einer gewissen Beherrschung einer oder mehrerer Fremdsprachen zu bringen. Die Universität Breslau sagt in ihrem Studienplan für die Studieren- den der Wirtschaftswissenschalften: „Für den praktischen Volkswirt sind sprachliche Kenntnisse von größter Bedeutung. Das Übergewicht der angelsächsischen Länder macht das Englische als Sprache der Weltwirtschaft für den Nationalökonomen unentbehrlich. Der Volkswirt, der später mit den Verhältnissen der süd- und mittelamerikanischen Länder sich beschäf- tigen will, muß Spanisch gelernt haben. Für den Osten ist Kenntnis des Russischen und Polnischen die Voraussetzung jeder prak- tischen Betätigung auf wirtschaftlichem Gebiet.“ Wer sich näher über die Bewertung der Reifezeugnisse deutscher Schulanstalten unterrichten will, den verweisen wir auf die im Verlag der Buchhandlung des Waisenhauses Halle a. S. vom Verfasser erschienene Schrift: „Aufnahme und Studium an den Universitäten Deutschlands“. — Allgemein ist also das Reifezeugnis einer neunstufigen deutschen Vollanstalt die Voraussetzung für das Studium der wirtschaftlichen Staatswissenschaften und für die Ablegung der Diplom- prüfung sowie auch besonders für die Promotion. Aber auch Ausnahmen von dieser Vorschrift sind in Preußen insofern zugelassen, als eine be-