14 Wer darf das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften ergreifen. Vor Ablegung der Ergänzungsprüfung können Lehrer und Lehre- rinnen, die mindestens ein Jahr im Schuldienste gestanden haben, zum Studium an der Universität und der Technischen Hochschule nur mit be- sonderer Genehmigung des Ministeriums zugelassen werden. Die Ge- nehmigung wird nur erteilt, wenn neben hervorragender Tüchtigkeit des Bewerbers besondere Gründe sie rechtfertigen. Die Ergänzungsprüfung muß in diesen Fällen spätestens am Schlusse des ersten Studienjahres abgelegt werden. Lehrer und Lehrerinnen in Hessen, die das Reifezeugnis einer höheren Schule und alle damit verbundenen Berechtigungen erwerben wollen, müssen sich einer Ergänzungsprüfung unterziehen. Diese kann im Frühjahr und Herbst jedes Jahres an einer von der obersten Schul- behörde zu bezeichnenden Anstalt abgelegt werden. Sie erstreckt sich unter Zugrundelegung der Anforderungen der regelmäßigen Reifeprüfung für das Gymnasium auf Latein und Griechisch, für das Realgymnasium auf Latein und Englisch, für die Oberrealschule auf Englisch, Mathematik, Physik und Chemie. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Leistungen in jedem Prüfungsfach mindestens genügend sind. Das Seminar-Entlassungszeugnis in Verbindung mit dem Zeugnis der Ergänzungsprüfung gilt als Reife- zeugnis. Bei Beginn des Studiums vor Ablegung der Reifeprüfung werden von den Semestern, die vor der Ergänzungsprüfung liegen, in der Regel nur zwei angerechnet. Lehrern und Lehrerinnen, die die Prüfung für die Studierenden der Pädagogik abgelegt haben und später auf Grund des erworbenen Reife- zeugnisses weiter studieren, kann die Studienzeit ganz oder zum Teil an- gerechnet werden. In Mecklenburg-Schwerin können die Volksschullehrer, die auf dem Seminar in Neukloster und nach dem 1. August 1924 auf dem Seminar in Lübtheen vorgebildet sind, auf Grund einer Ergänzungsreife- prüfung zum Studium nur in der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock zugelassen werden, also nicht zum Studium in der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Sie kommen also für dies Studium nicht in Betracht ”). Die Volksschullehrer in Thüringen werden an der Universität Jena in allen Fakultäten zum Studium und zu allen Staatsprüfungen zugelassen, wenn sie die vorgeschriebene Ergänzungsprüfung (abgekürzte Reifeprüfung) abgelegt haben, die sich den preußischen Vorschriften eng anschließt. 1) Anmerkung: Die neue Lehrerbildung in Mecklenburg- Schwerin wird auf dem Pädagogischen Institut in Rostock vermittelt.