Wie soll man studieren ? Es darf aber nicht dabei bleiben, daß der Studierende der Staats- und Wirtschaftswissenschaften sich in seinem Studium lediglich auf Pflichtvorlesungen seines Faches beschränkt und nur zum Examen „büffelt‘“, Im Gegenteil, er soll, soviel es seine Zeit erlaubt, allgemein- bildende Vorlesungen hören. Die Universität ist keine „Fachschule“, die nur die notwendigen Fachkenntnisse vermitteln will, sondern sie ist eine „universitas literarum“, ein „studium generale“, wo der Student mehr als eine Fachbildung empfangen soll. Der Universitas-Student soll dort aus dem reichen Born allgemeiner Wissenschaft schöpfen und sich auch andere allgemeine. Kenntnisse aneignen. Jeder Akademiker, er mag studieren, was er will, soll sich vor allem außer seiner Fachbildung eine tadellose Allgemeinbildung ver- schaffen. Ein Mensch, der über sein Studienfach hinaus auch in anderen Wissenschaften Bescheid weiß, wird unbedingt wertvoller sein, als jemand mit dem engbegrenzten Fachwissen. In Bayern hat die Staatsregierung in dieser Beziehung folgende heil- same Verordnung erlassen: „Bestimmungen für die Studierenden über die Zulassung zu öffentlichen Ämtern und staatlichen Prüfungen in Bayern, - I. Soweit die Prüfungsordnungen nichts anderes bestimmen, dauert die akademische Studienzeit für jeden Studierenden, der sich zu einem öffentlichen Amt in Bayern vorbe- reitet, vier Jahre. Soweit die Prüfungsordnungen nichts anderes bestimmen, muß der Studierende inner- halb dieser Zeit wenigstens acht ordentliche philosophische Vorlesungen hören. Hierbei werden mehrere hörgeldpflichtige Vorlesungen, die in demselben oder in verschie- denen Halbjahren zusammen mindestens vierstündig gelesen werden, einer ordentlichen Vorlesung gleichgeachtet. Als philosophische Vorlesungen gelten die Vorlesungen aus dem Lehrkreise der beiden Sektionen der Philosophischen Fakultät, ferner die Vorlesungen aus anderen Fakultäten, die nach der betreffenden Prüfungsordnung als philosophische Vorlesungen zu erachten aid. LE Der Erlaß ist nur freudig zu begrüßen. Zeigt er doch den Weg, der einzuschlagen ist, um der einseitigen Fachausbildung vorzubeugen. Gerade für den Wirtschaftswissenschaftler ist die Forderung nach Aneignung einer entsprechenden Allgemeinbildung eine anz besonders zu beachtende. .So wichtig wie für ihn eine gute juristische Durchbildung ist, So wichtig ist für ihn fast auch das Streben nach Erlangung einer guten Allgemeinbildung. Namentlich muß er sich neben dem Hören philo- sophischer Vorlesungen, wie wir vorhin schon einmal erwähnten, mit den lebenden Sprachen befassen und darin seine auf der Schule gewonnenen Kenntnisse während des Studiums zu vertiefen suchen, damit er imstande ist, wirtschaftsgeschichtliche Quellenwerke und Schriften anderer Nationen im Original zu lesen, D4