Wie soll man studieren ? Der Studierende muß zunächst einen allgemeinen Überblick über das Gebiet der Volkswirtschaftslehre zu gewinnen bemüht sein. Wird eine Einführung in die Volkswirtschaftslehre gelesen, so kommt deren Besuch für erste Semester besonders in Betracht. Im übrigen kann das Studium sowohl mit spezieller, als mit allgemeiner Volkswirtschaftslehre begonnen werden, es sei denn, daß eine dieser Vorlesungen im Vorlesungsverzeich- nis nur für ältere Semester angekündigt wird. Ferner eignen sich zum Erwerb einer gediegenen Grundlage Vorlesungen über Wirtschafts- geschichte, Einführung in die Rechtswissenschaft. Im zweiten Semester kann auch schon Statistik, namentlich allgemeine Statistik gehört werden. Vom dritten Semester ab wird insbesondere anzustreben sein: 1. Planmäßiger Ausbau der juristischen Studien: Einführung in das bürgerliche Recht für Volkswirte, Handels- und Wechselrecht, Allgemeine Staatslehre, Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht. 2. Vertiefung der volkswirtschaftlichen Kenntnisse mit dem Ziel, einerseits Einblick zu gewinnen in die volkswirtschaftliche Theorie, anderer- seits die Fähigkeit zu selbständiger Beurteilung praktischer Wirtschafts- probleme zu erwerben: Aktive Teilnahme an einer Anfängerübung (mit kleinen schriftlichen Arbeiten), wiederholter Besuch einer Vorlesung über allgemeine Volkswirtschaftslehre (es empfiehlt sich dringend, die Vor- lesung über allgemeine Volkswirtschaftslehre zweimal, und zwar bei ver- schiedenen Dozenten zu hören); Vorlesung über wirtschaftswissenschaft- liche Dogmengeschichte. — Die Kenntnisse im Gebiet der speziellen Volkswirtschaftslehre sind zu erweitern durch Studium der Sozialpolitik, der speziellen Statistik und der für die Diplomprüfung in Aussicht ge- nommenen Wahlfächer. An der Universität. München sind als Wahlfächer zugelassen: Wirt- schaftsgeschichte, Wirtschaftsgeographie, Armenwesen und soziale Für- sorge, Versicherungslehre, Arbeitsrecht, Forstpolitik, Landwirtschaitliche Betriebslehre. Von diesem Programm weichen andere Universitäten nicht unwesentlich ab. Betriebswirtschaftslehre wird, soweit sie nicht Haupt- fach ist, als Wahlfach freigestellt, auch Technologie findet sich oft unter den Wahlfächern; an einigen Universitäten: kommt ferner Soziologie, Verkehrswissenschaft, Urheber- und Patentrecht u. ä. in Frage. — Es ist anzuraten, daß das Studium der Wahlfächer erst dann aufgenommen wird, wenn der Kandidat sich entschieden hat, an welcher Universität er sich dem Diplomexamen unterziehen will und wenn er sich über die dort gel- tende Prüfungsordnung unterrichtet hat. Während der beiden letzten Semester soll Finanzwissenschaft gehört werden, nachdem die Fächer des öffentlichen Rechts durchgearbeitet wurden. Außerdem ist innerhalb dieser Zeit die zweite volkswirtschaft- 26