Die Diplomprüfung des Volkswirts. Die Diplomprüfung des Volkswirts. Am Schluß des sechsten Studiensemesters ist. die Diplomprüfung für Volkswirte abzulegen. Die Meldung dazu hat einen Monat vor Beginn der Prüfung zu geschehen. Die Zulassung ist bedingt: Durch Vorlegung des Reifezeugnisses einer neunklassigen deutschen Vollansalt. Wer kein Reifezeugnis vorlegen kann, aber mindestens die Reife für Obersekunda einer solchen Anstalt besitzt und an einer staatlich anerkannten Hochschule die kaufmännische Diplomprüfung oder die Handelslehrerprüfung mit der Note „sehr gut“ bestanden hat, darf ausnahmsweise zur Prüfung für Diplomvolkswirte zugelassen werden. Zur Promotion können diese Studierenden später nicht zu- gelassen werden. Durch den Nachweis eines‘ mindestens sechssemestrigen Studiums der Volkswirtschaftslehre. Durch den Nachweis des Besuches der in der Prüfungsordnung vor- geschriebenen Übungen. Es können übrigens in die sechs Studiensemester zwei an einer Tech- nischen, Landwirtschaftlichen, Forstlichen oder Handelshochschule zu- gebrachte Semester eingerechnet werden, wenn der Studierende‘ nach- weist, daß er dort während jener Zeit auch volkswirtschaftlichen Studien obgelegen hat. Prüfungsfächer sind: Allgemeine Volkswirtschaftslehre: einschließlich Geld-, Bank- und Börsenwesen, besondere Volkswirtschaftslehre (Wirtschafts- und Sozialpolitik) ein- schließlich Wirtschaftsgeschichte, Finanzwissenschaft, Statistik, Betriebswirtschaftslehre, die wirtschaftlich wichtigen Gebiete des bürgerlichen Rechts sowie Handels- und Wechselrecht, Allgemeine Staatslehre, Staatsrecht, Verwaltungsrecht einschließlich Steuerrecht und die wirtschaftlich wichtigen Gebiete des Völker- rechts, außerdem eins der folgenden Wahlfächer: Wirtschaftsgeographie, Armenwesen und soziale Fürsorge, Arbeitsrecht, Versicherungslehre, Schröder, Das Studium d. Staats- u. Wirtschaftswissenschaften. 33