zur Wirtschaktspolitik und zur Forstwirtschaktslehre Über das Verhältnis der Forstwirtschaftspolitik zur Wirt- sc<h a f ts p o lit i k schlechthin braucht man nicht viel Worte zu machen, denn es steht außer allem Zweifel, daß die Forstwirtschaftspolitik einen Teil der Wirtschaftspolitik ausmacht. Schwierigkeiten dagegen bereitet die Entscheidung über das Verhältnis der Forstwirtschaftspolitik zur Forstwirtschaftsleh r e. Es sind zwei Fragen, die hier auftauchen und beantwortet werden wollen: erstens die Frage, ob die Forstwirtschaftspolitik zur Forstwirtschaftslehre gehört oder nicht, und zweitens die Frage, welche Stelle sie im System der Forstwirtschaftslehre einnimmt, falls sie einen Teil dieser ausmacht. Die zweite Frage setzt die Beantwortung der ersten Frage voraus. Die erste Frage, die Frage nach der Zug eh öri gk eit der Fort- wirtschaftspolitik zur Forstwirtschaftsle h re wird von den Syste- matikern der Forstwirtschaftslehre verschieden beantwortet. Die Mehrzahl der Systematiker spricht sich zwar für, einige aber auch gegen die Zugehörigkeit der Forstwirtschaftspolitik zur Forsstwirtschaftslehre aus. Die Lösung dieses Problems ist nur auf der Grundlage der Klarstellung der Aufgaben, der Methoden und der Gliederung der Forstwirtschaftslehre möglich. Was ist und will Forstwirtschaftslehre, und wie gliedert sie sich? Die Forstwirtschaftslehre ist wie die Wirtschaftspolitik und die Forstwirtschaftspolitik eine pr a k t i \ < e Wissenschaft. Ihr Gegenstand ist das forstwirlschaftliche Handeln, genauer gesagt diejenigen Maßnahmen, welche zur Realisierung der von den Trägern der Forsstwirtschaft als „richtig“ an- genommenen Ziele geeignet sind. Die Entscheidung über die „Richtigkeit“ der verschiedenen Zielsetzungen selbst ist nicht Aufgabe der Forstwirtschaftslehre, sie läßt sich wissenschaftlich überhaupt nicht ausmachen, sondern ist reine Glaubenssache. Die Erforschung der genannten Maßnahmen ist aber, ähnlich wie in der Forstwirtschaftspolitik, nur möglich auf Grund einer vorausgehenden Erfassung des tatsächlichen Zustandes der Forstwirtschaft selbst und der sie tatsächlich beeinflussenden Kräfte. Zu den letzteren gehören aber außer den natür- lichen und ökonomischen Bedingungen auch diejenigen Beeinflussungen, welche die Forstwirtschaft durch die forstwirtschaftspolitichen Maßnahmen erfährt, mit anderen Worten die Forsstwirtschaftspolitik. So daß also die Forstwirtschaftspolitik ~ und d am it kommen wir s<on zur Beantwortung der zweiten Frage + im Rahmen der Jorsstwirtschaftslehre die Stellung einer bloßen Voruntersuchung einnimmt. Die zur Herrschaft gelangte Richtung unserer Systematik hat diesem Gebiet aber eine andere Stelle eingeräumt!). Anstatt es wie die übrigen Grundlagen als Voruntersuchung der Lehre vor diese zu stellen, hat sie es als eine Lehre für sich, als eine normative Disziplin, neben ihre rein privatökonomisch orientierte Forstwirtschaftslehre gestellt und so zwei Lehren geschaffen, eine für die Träger der Forsstwirtschaft und eine andere für die Träger der Forstwirtschaftspolitik. Jene ist vom Standpunkte der Forstwirtschaft, diese 1) Das Folgende im Anschluß an des Verfassers Schrift: „Das System der Forsstwirtschafts- lehre“, Gießen 1923, S. 115 bis 126.