Verhältnis der Forstwirtschaftspolitik zur VWirtsschaftspolitik und Forstwirtschaftslehre. 19 der Forstwirtschaft aus in das Ganze unserer Wissenschaft einbeziehen. Wir dürfen uns nicht bald auf diesen und bald auf jenen Standpunkt stellen. Wir müssen zwar die Einwirkung der Wirtschaftspolitik auf unsere Wirtschaft anerkennen, müssen uns aber auch über die Bedeutung dieses Motios im Rahmen unserer Wissenschaft im klaren sein, d. h. wir dürfen das von unserem Blickpunkt aus betrachtete Wissensgefüge nicht als einen normativen Teil, als eine Lehre, sondern nur als eine der Voruntersuchungen zur Aufstellung unserer Lehre betrachten und müsssen es auch dementsprechend in unser System eingliedern. Auch dieses Sondergebiet unserer Wissenschaft darf nicht wie bisher abseits und außerhalb dieses Beziehungskomplexes stehen bleiben, sondern es kann und muß in den systematischen Zusammenhang unserer Wissenschaft hineingearbeitet werden. Die Beziehungen der Forstwirtschaft zur Wirtschaftspolitik sind, vom Standpunkte der Forstwirtschaftslehre aus gesehen, ein Glied der zur Schaffung der Lehre notwendigen Voruntersuchungen, die zwar Voruntersuchungen sind, denen aber troß ihres propadeutischen Charakters d o < ein rechtmäßiger Platz im Gesamtgebäude der Forstwirtschaftslehre zust e h t. Denn nicht nur die fertigen Endergebnisse einer Wissenschaft, auch die zur Erzielung jener Endergebnisse anzustellenden Voruntersuchungen machen immanente Teile dieser Wissenschaft im ganzen aus. Das Beziehungsgewebe zwischen Forstwirtschaft und Wirtschaftspolitik kann natürlich auch vom Standpunkte der Wirtschaftspolitik aus einer Betrachtung unterzogen werden.. So betrachtet wird es wirklich und wahrhaft „Forstwirtschaftspolitik“, die ein Glied der „Wirtschaftspolitik“ überhaupt ausmacht. An einer solchen Betrachtung wird naturgemäß vor allem der Wirtsschastspolitiker interessiert sein. Aber auch der Forstwirt kann sehr wohl die Darstellung einer solchen „Forstwirtschaftspolitik“ übernehmen; er wird dann eben zum Wirtschaftspolitiker, muß sich aber streng davor hüten, diese „Forstwirtschaftspolitik“ als ein Glied der Forsstwirtschaftslehre anzusprechen. Hier ist es aber schließlich ganz gleichgültig, wer „Forstwirtschaftspolitik“ treibt und schreibt, der Forsstwirt oder der Wirtschaftspolitiker ~ in Wirklichkeit sind es Träger beider Wisssenschaften, welche sich dieser Aufgabe unterziehen. Uns handelt es sich an dieser Stelle lediglich um die Frage, in welcher Form und wo das Beziehungsgewebe zwischen Forstwirtschaft und Wirtschaftspolitik in das System unserer Wisssenschaft eingefügt werden muß. Diese Frage aber wurde dahin entschieden, daß es nicht in Gestalt einer normativen Disziplin, sondern nur als Voruntersuchung der Lehre im System der Forstwirtschaftslehre einen Platz beanspruchen kann!). 1) H. Weber-Freibur g behauptet in dem von ihm neubearbeiteten Abschnitte „Forstpolitik“ in der 4. Auflage des Loreyschen Handbuchs der Forstwissenschaft, Tübingen 1925, S. 264, die Gründe, die ich für meine Ansicht über die Stellung der Forstwirtschaftspolitik zur Wirtschaftspolitik und zur Forstwirtschaftslehre anführe, seien „anfechtbar“. Die Forstwirtschaftspolitik sei unbestritten ein Zweig der Volkswirtschaflspolitik, wie die Forstwirtschaft ein Teil der Volkswirtschast sei. Wie aber die Wissenschaft der Forstwirtschaft als selbständige Wissenschaft anzusehen sei und angesehen werde, so könne auch wohl die Forstwirtschaftspolitik als ein besonderer Zweig der Forstwirtschaftswissenschast oder -lehre betrachtet werden, genau so, wie die Volkswirtschaftspolitik einen Zweig der Volkswirtsschaflslehre bilde. Diese Ausführungen, die ich voll und ganz unterschreiben kann, sind aber kein Einwand gegen meine Ansichten. Daß die Forstwirtschaftspolitik sowohl ein Glied der Wirtschaftspolitik als auch ein Glied der Forstwirtschaftslehre sei, das habe ich ja selbst gesagt. I n mei n en von Weber kritisierten Aus - führungen handelt es sich nicht um die Einordnung selbst, sondern um die Art der E i nord nung , die in der Wirischaftspolitik ~ vgl. meine Ausführungen eine ganz andere sein muß als in der Forstwirtschaftslehre. 2-