Zielsetungen. 7 [ese und staune! ~ „Umgekehrt gelten diese Werte auch für die Zukunft, jedoch nur so lange, als ihre Unterlagen ~ d. h. die Erträge und Kosten ~ sich nicht ändern, theoretisch können sie somit auch für die Unendlichkeit gültig sein. Endlich und un- endlich sind solidarisch )." ~ Mit demselben Rechte könnte man sagen: wenn diese sonderbare Theorie nicht durch eine andere wissenschaftliche Theorie ersetzt wird, dann gilt sie auch in der Zukunft noch, folglich gilt sie theoretisch bis in alle Unendlichkeit. Das ist im Grunde nichts weiter als ein Märchen ä la „Wenn sie nicht gestorben sind, so leben sie heute noch“. ~ Aber nicht nur endlich und unendlich sind solidarisch ~ diese seltsame Solidarität wird sogar noch durch eine mathematische Formel bewiesen , alles ist in dieser Theorie solidarisch, schlechthin alles. Technik und Skonomik; Rente, Kapital und Zinsfuß; Waldbau und Forssteinrichtung; Tradition und Spekulation ~ find solidarisch. Tradition und Spekulation sollen solidarisch sein, aber trotzdem soll die Tradition die Spekulation mäßigen. Wie können da aber beide noch solidarisch sein, wenn die eine die andere mäßigt!? Der Zinsfuß soll auf der einen Seite „keine fest gegebene Größe“ sein, auf der andern Seite aber soll er „das M a ß zur Messung ab s o lu te r und relativer Werte“ sein. Wie kann aber eine nicht fest gegebene Größe ein „M a ß“ sein? – Es wäre im Interesse unserer Wissenschaft sehr zu wünschen, daß die „Endlichkeit“ und diese sonderbare Lehre recht bald „solidarisch“ würden. Andere, heute noch existierende Bodenreinerträgler, suchen das Problem der Preis- bestimmung für eine entfernte Zukunft auf eine andere, nicht minder anfechtbare Art zu lösen. Auch sie setzen bei ihren sogenannten Rentabilitätsberechnungen angeblich nur die ge g enw är t i g e n Preise für die Erträge ein, rechnen aber mit einem fortwährenden Steigen der Preise und berücksichtigen diese Steigerung in ihren Formeln durch eine Herabsezung des landesüblichen Zinsfußes auf 3 %/0. Auf Grund dieser „Ver- sc<h i e b un g“ rechnen sie also in Wahrheit nicht mit den gegenwärtigen, sondern mit willkürlich bestimmten zukünftigen Preisen und nicht mit dem sogenannten forstlichen, sondern mit dem landesüblichen Zinsfuß. Trotzdem behaupten sie, mit den Gegenwarts- preisen und dem ssogenannten forstlichen Zinsfuß zu rechnenr). Gegen den triftigen Einwand, daß die zur Durchführung ihrer sogenannten Renta- bilitätsrechnung notwendigen Rechnungsgrundlagen nicht mit genügender Sicherheit festgelegt werden können, haben die Bodenreinerträgler wirklich stichhaltige Gegeneinwände bis jetzt nicht vorzubringen vermocht. So sucht beispielsweise En dr e s diesen Einwand mit folgenden Sätzen zu entkräften: „Falls dieser Einwurf berechtigt wäre, trifft er die Waldreinertragswirtschaft im gleichen Grade wie die Bodenreinertragswirtschaft, denn die Rechnungsgrößen sind für beide Systeme dieselben. In einem geordneten Forstbetrieb mit genauer Buchführung ergeben sich übrigens die Rechnungsgrundlagen ganz von selbsts)". Gegen diesen Verteidigungsversuch ist zunächst zu bemerken, daß die Behauptung, die Waldreinertragswirtschast habe es mit d enselben Rechnungs- größen zu tun wie die Bodenreinertragswirtschaft, keineswegs zutrifft, denn die Wald- reinertragslehre hat es nicht mit Zukunstswerten zu tun, wie die Bodenreinertrags- lehre. Aber selbst wenn die Rechnungsgrößen für beide Systeme wirklich dieselben wären, wie End r e s behauptet, dann wäre durch den bloßen Hinweis hierauf der die Y Borgmann, |. €. ?) Vgl. hierzu auch Le mmel, „Die Bodenreinertragslehre in sozialökonomischem Lichte“, gesheth fit seit. und Jagdwesen, 1925, Heft 2. nd res, I. c.. S. 64.