68 Ökonomische Bedingtheit. Das Verhältnis der gelernten zu den ungelernten Arbeitern hat sich ~ und auch darin zeigt sich wieder eine Folgeerscheinung der zunehmenden Industrialisierung des Holzgewerbes - wessentlich zugunsten der ungelernten Arbeiter verschoben. Berufsverbände in der Forst- und Holzwirtschaft". Wer die Geschichte der menschlichen Wirtschaft überblickt, der sieht deutlich, wie Perioden einer größeren Freiheit der Wirtschaft immer wieder wechseln mit solchen größerer Gebundenheit. „Immer wieder muß die wirtschaftliche Gesellschaft suchen, das Angebot durch Verbände zu beherrschen; nach allen Versuchen, ohne das, durch das bloße freie Spiel der Kräfte voranzukommen, kehrt sie dazu zurück. Immer wieder handelt es sich um die der Lage der Produktion, des Verkehrs und des Handels angepaßten Kompromisse zwischen der freien wirtschaftlichen Tätigkeit der Einzelnen und einer staatlichen Marktordnung; immer wieder handelt es sich darum, so viel freie Konkurrenz zuzulassen, wie der Gesamtentwicklung heilsam ist, so viel und so starke Verbände zu dulden, wie sie ohne Monopolmißbrauch mehr dem Ganzen als dem Gewinn der Teilnehmer dienen.“ ~ „Auch nach dem großen Siege der Gewerbefreiheit, der freien individualistischen Konkurrenz, zeigte sich doch bald, daß von der definitiven Beseitigung aller Unternehmer- und Arbeiterverbände nicht die Rede war. Die Gessellenverbände erhielten sich heimlich oder offen; viele Zünfte lösten sich niemals auf; ihre Wiederherstellung wurde schon unter Napoleon I. diskutiert. Und als vollends die moderne freie Volkswirtschaft sich rasch und glänzend 1830 bis 1900 entwickelt hatte, da wuchsen aus dem übermäßigen Druck der Konkurrenz auf den Unternehmer, aus dem der Unternehmer auf die Arbeiter, die neuen Verbände und Korporationen wie Pilze aus dem Boden. Neue Syndikate, Innungen, Innungsverbände, Interessenverbände, Kartelle und Trusts auf der einen, die Arbeiterverbände auf der anderen Seite, sie schrieben alle eine neue Konkurrenzregulierung auf ihre Fahne. Staat und Recht hälten, wenn sie unbeirrt und unweigerlich auf dem Boden der gewerbefreiheitlichen Prinzipien standen, alle diese Organisationen nicht dulden dürfen. Aber die Macht der Tatsachen, der Entwicklung, war zu stark. Nicht um die Unterdrückung der neuen Gebilde handelt es sich heute, sondern um ihre Rechtsordnung. Daran arbeitet die Gegenwart." Diese treffenden Worte, die S< m o ll e r im Jahre 1908 niedersschrieb?), gelten in noch viel größerem Maße für die Nachkriegszeit, für die Zeit, in der wir heute leben. Heute zeigt es sich noch viel deutlicher wie damals, daß der „ganze zentralistische Entwicklungsprozeß natürlich und notwendig“ ist, daß er nicht unterdrückt werden kann und ,den technischen und wirtschaftlichen Bedingungen, den organisatorischen Tendenzen der Zeit“ entspricht. Die Berechtigung dieses durch unser ganzes wirtschaftliches Getriebe von heute durchgehenden zentralisstischen Zuges läßt sich nicht ableugnen, und es ist unverkennbar, daß es nicht willkürliche Staatsinteressen sind, die ihn schaffen, sondern daß die Geschäftswelt selbst es ist, die dahin drängt. Es ist klar, daß in einer solchen Zeit auch die Stände selbst, die Beruf s v e r b än d e, als notwendige Basis jeglicher ständischen Berufsvertretung, eine erhöhte Bedeutung gewinnen müssen. Das gilt nicht nur für die Volkswirtschaft überhaupt, sondern in gleichem Maße auch für alle ihre Glieder, so auch für d a s Glied, mit dem wir es hier zu tun haben, für die deutsche Forst- und Holzwirtschaft. 1) Im Anschluß an des Verfassers Schrift, „Der Aufbau der Berufsverbände in der Forstwirtschaft, im Holzhandel und in der Holzindustrie Deutschlands“", Berlin 1922. ?) „Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre“, 1. Teil, Leipzig 1908, S. 462/63.