168 Aufgaben der künftigen Forstwirtschaftspolitik. ministeriums geführt.“ Wasserstraßenbeiräte „zur Mitwirkung in Angelegenheiten der Wasserstraßen“ sind durch Artikel 98 der R.-V. vom 11. August 1910 vorgesehen. Durch Verordnung vom 26. Januar 1925 sind acht Bezirks-Wasserstraßenbeiräte und ein Reichs- Wasserstraßenbeirat geschaffen worden. „Durch die im Friedensvertrag von 1919 vorgesehene Internationalisierung der Hauptssiromstrecken Deutschlands und die dafür geschaffenen internationalen Ausschüsse, in denen Deutschland stets in der Minderheit ist, und durch die schon vereinbarten oder noch zu vereinbarenden internationalen Schiffahrtsakte werden naturgemäß die Befugnisse der deutschen Verwaltung in bezug auf die deutschen Stromstrecken eingegrenzt. Immerhin bleibt der deutschen Verwaltung noch eine Reihe sehr wichtiger Aufgaben bezüglich der Binnenschiffahrt und ihrer Verkehrswege.“ Die Se esch if f a h r t ist, wie wir schon sahen, Sache der Abteilung I] des Reichs wirtschaftsministeriums. Die konkreten Aufgaben der künftigen Forsstwirtschaftspolitik. Die praktische Forstwirtschaftspolitik hat dafür zu sorgen und darüber zu wachen, daß die deutsche Forst- und Holzwirtschaft ihrer volkswirtschaftlichen Aufgabe möglichst gerecht wird. Von ihr hängt es zu einem großen Teile ab, in welchem Umfange die Bevölkerung ihren Bedarf an forstwirtschaftlichen Kollektiv- und Individual-Gütern, vor allem an Holz und Holzwaren decken, die Holzindustrien ihre Rohstoffe aus dem Inlande beziehen können und in welchem Maße sie in dieser Hinsicht vom Auslande abhängig sind. Da diese Ab- hängigkeit vom Auslande unter den heutigen Verhältnissen viel schwerer empfunden wird als in der Vorkriegszeit, wird auch die Hebung der forstwirtschaftlichen Produktion durch die forstwirtschaftspolitiche Praxis heute viel allgemeiner gefordert als früher. Diese Bedeutung des forstwirtschaftspolitischen Eingreifens wird noch dadurch gesteigert, daß die vorhandene Waldfläche nicht oder doch nicht wesentlich vergrößert werden kann, so daß das volkswirtschaftliche Interesse an der Erhaltung und rationellen Ausnützung des in be- schränktem Umfange vorhandenen Waldes besonders groß ist. Die Erkenntnis dieser hohen Bedeutung der forstwirtschaftspolitischen Praxis darf indes nicht zu einer einseitigen Bevorzugung der Forstwirtschaft führen. Neben der Forst- und Holzwirtschaft müssen auch die übrigen Zweige der Volkswirtschaft gebührend berücksichtigt werden. Das ist vor allem dann zu beachten, wenn es sich darum handelt, der Forst- und Holzwirtschaft mehr Kapital und Arbeit zuzuleiten als bisher. Denn das ist meist doch nur dadurch möglich, daß man diese Kapital- und Arbeitsmengen anderen Zweigen der Volkswirtschaft entzieht (z. B. Verwendung von Geld und Arbeit zur Ödlandsaufforstung). Hier kann nur von Fall zu Fall durch eine Abwägung der Produktionsgewinne auf der einen und der entsprechenden Produktionsverluste auf der anderen Seite entschieden werden. Wenn ~– was hier selbstversländlich immer vorausgesezt wird ~ die bestmögliche Deckung des Bedarfs der deutschen Volkswirtschaft mit forstwirtschaftlichen Gütern als die volkswirtsschaftliche Aufgabe der deutschen Forst- und Holzwirtschaft anerkannt wird, dann ist fraglos die Erh al tung des deut s< en Waldes in seinem derzeitigen Um- fange und seinem derzeitigen Bestande eine der wichtigsten Aufgaben der künftigen deutschen Forst- und Holzwirtschaftspolitik. An eine Vergrößerung des deutschen Waldes ist deshalb