184 Regulierung durch Zwangsmaßnahmen. (3. B. der deutschen Reichsbahn) wieder bemerkbar. So sind vor allem in Österreich „Mächte am Werke, die die heutige Abhängigkeit Österreichs vom Ausland dazu benützen wollen, den . . . Wald dem beutelustigen internationalen Kapital in die Hand zu spielen. Unter den harmlos klingenden Schlagworten einer Reform der Bundesforstverwaltung und einer Kommerzialisierung des Forstbetriebes soll der Wald seinem Todfeinde: dem Holz- händler ausgeliefert werden:)“. Aber auch im Deutschen Reiche werden vom boden- reinerträglerischen Lager aus ähnliche Pläne angeregt. So brachte der Gießener Anzeigerr) vor kurzem einen „die Forstverwaltung in Hessen“ betitelten und gegen die vom Finanzausschuß geplante Auflösung einer größeren Anzahl von Forstämtern und Förstereien gerichteten Artikel, in dem von angeblich „unterrichteter Seite“ u. a. folgendes ausgeführt wurde: „Das Ziel j e de r (!) Forstwirtschaft besteht darin, auf der gegebenen Fläche d au e r n d einen möglichst hohen Reinertrag unter Erh alt ung bzw. Steigerung des Kapitals, das in dem vorhandenen Holzvorrat und der Bodenkraft steckt, zu er- zielen. . . . . Die einzige Möglichkeit, die Reinerträge des Waldes nachhaltig zu steigern und hiermit die Einnahmen des Staates und der Gemeinden zu erhöhen, liegt in einer großzügigen, nach kaufmännischen Grundsätzen geformten Umstellung der Bewirtschaftung des Staats- und Gemeindewalds. Sie könnte geschehen durch Abtrennung aus der allgemeinen Staatsverwaltung und Verselbständigung ähnlich der deutschen Reichs- bahn . . ., wenn uns die Wissenschaft hierfür die nötigen Grundlagen geliefert hat." Hier wird, und dazu noch von einem, allerdings von der Bodenreinertragslehre infizierten Staatsforstbeamten, ganz unverblümt die „Kofmichisierung“ der Forstwirtschaft als erstrebenswertes Ziel hingestell. ~ Auch hier ist die Ideologie der liberalistischen Wirtschaftstheorie und der auf ihr aufgebauten Bodenreinertragslehre am Werk. Ganz abgesehen von der Undurchführbarkeit einer solchen „Kommerzialisierung“ der Forst- wirtschaft, die weiter oben auf S. 24 f. ausführlich dargelegt wurde + bei solchen Um- gestaltungen besteht, wie S < w a pp a ch z) sehr richtig betont hat, die große Gefahr, daß an Stelle einer pfleglichen Behandlung der Staatswaldungen die „Exploitation“. tritt. Auch erfährt dabei die Stellung der Beamten insofern eine Ünderung, als an Stelle des bisherigen sta at s r e < t l i ch e n Verhältnisses ein privatrechtliches Vertragsverhältnis gesetzt wird. Minder brauchbare Kräfte lassen sich nun im Privatdienste allerdings leichter entfernen als bei den Anstellungsbedingungen im Staatsdienste, andererseits kommt aber dadurch eine Unsicherheit und Ungewißheit in die Beamtenschaft, die keinenfalls aneifernd, also für die Wirtschaft vorteilhaft wirkt. Die Vensionsberechtiqung allein vermag diese Mißstände nicht zu beseitigen. Auch in den nach der politischen Umwälzung des Jahres 1918 einseßenden, nach der entgegengesetten Richtung hintreibenden Bestrebungen zu einer „Sozialisierung“, d. h. hier zu einer Verstaatlihung der deutschen Forstwirtsc< aft, wirkten sich in der Hauptsache nicht Erwägungen volkswirtschaftlicher, sondern solche ideologischer, sozialer und politischer Art aus. Das gilt vor allem für die auf eine „Durchsozialisierun g“ der gesamten Forst- und Holzwirtschaft hinarbeitende Bestrebung des „Deut s < en Holz arbeiter - Verbandes“, die als ein Programm echt Erfurter Art, als eine schlechterdings :) ; e y b bp". f. „Der Kampf um den Wald“, Wien, Leipzig 1925, S. 7. , Fr. . ?) „Staatsforsiwirtschaft als selbständiges Unternehmen“, „Deutsche Forst-Zeitung“, 1924, Mr. A7