Kuriosum dadurch, dass es gegen die auf Grund derseiben ge- fällten Urteile erster Instanz keine Berufung, sondern nur eine Begnadigung durch den Staatsgouverneur gibt. Letzterer aber soll recht selten Lust haben, die Gefahr eines solchen Aktes auf sich zu nehmen. Wir erstaunten über die Gelassenheit, mit der uns von diesen Zuständen berichtet wurde. Michael Kohlhaas hat in Amerika keine Heimat. Die bürgerliche Rechtfertigung be- steht darin, zu sagen, dass solche Schärfe sich im Prinzip nur gegen eine Art landiremden Bolschewismus und nicht gegen „loyale Bürger“ richtet, was bei einer solchen Klassenjustiz natürlich nicht zutrifft. Der geringe Sinn für abstraktes Recht ist uns drüben gerade im Bereich der sozialen Kämpfe aufgefallen. Wir können die historischen und sonstigen Ursachen dafür hier nicht ent- wickeln. Wer aber das soziale Kapitel in diesem Buch aufmerksam liest, wird sie sich leicht erklären können. 5. Lohnpolitik und Tarifvertrag. In dem Buche eines deutschen Amerika-Entdeckers aus dem Jahre 1925 steht unter dem Kapitel „Lohnhöhe“ zu lesen: „In den Vereinigten Staaten herrscht noch freies Angebot und Nachfrage. Nur 8 Prozent der Lohnfestsetzungen geschehen durch Tarif- vereinbarung. Die Lohnhöhe richtet sich nach der Konkurrenz- fähigkeit, sie steigt und fällt mit der Konjunktur. Tüchtige, ge- rw Facharbeiter sind sehr gesucht. Im Akkord wird gut ver- ient.‘“ Die monumentale Wucht dieser Lapidarsätze, die an die Ger- mania des alten Tacitus erinnern, darf nicht darüber hinweg- täuschen, dass ihre Offenbarungen nur sehr bedingt richtig sind. Man mag zuvörderst sogar die These als richtig hinnehmen, dass nur 8 Prozent der Lohnabmachungen durch Tarifvertrag erfolgen, so hat diese Feststellung doch nur sehr wenig praktische soziale Bedeutung. Tarifliche Lohnfestsetzungen existieren in der Haupt- sache für einen Teil der organisierten Facharbeiter. Dass diese im allgemeinen „sehr gesucht“ sind, ist ausser Zweifel — dass sie nicht alle organisiert sind, ebenfalls. Weil man also mit gelernten Kräften nicht freigiebig wirtschaften kann, wie vielfach bei uns, so ist die natürliche Folge, dass der Lohn nichtorganisierter Fach- arbeiter der gesuchten Kategorien sich ganz notwendigerweise auf der annähernden Höhe des durch die Gewerkschaften vereinbarten Tariflohnes halten muss. Soweit sind es also die Gewerkschaften, welche die Lohnhöhe durch den Tarifvertrag bestimmen — auch für diejenigen, deren Einzelarbeitsverhältnis sich ausserhalb des Vertrages bewegt. Daneben gibt es allerdings auch Fälle, wo das 141 A“