E16 1 — Grenzproduzent mit seinen 2000 Franken reinen Geldeinkommens exakt die gleichen Lebensannehmlichkeiten leisten wie er. Die zweite Bestimmung lautete, daß unser Produzent unter keinem Monopolverhältnis produzieren dürfe. Das heißt: er darf weder Monopolist, noch Kontrahent eines Monopolisten sein; er darf keinen Monopolgewinn machen und keinen Monopoltribut abtreten. Er darf aber auch keine „Differenzialrente“ aus einem „Monopoloid“ (meinem „Produktionsmonopol“) einstreichen. Und das alles heißt nichts anderes, als daß er ein Grenzproduzent in dem soeben dargestellten Sinne ist. Seine Produktionskosten ein- schließlich seines Gewinnes bestimmen bekanntlich nach Ricardo den „Wert“: unseren statischen Preis. Hier muß aber eine Abweichung gegenüber der Ricardo- schen Auffassung hervorgehoben werden: Ricardo faßte als den Grenzproduzenten den „Grenzkapitalisten“ auf. Das dürfen wir nicht tun. Wir werden beweisen, daß der Kapitalprofit ein Mo- nopolgewinn ist, und zwar der Gewinn eines Einkaufsmonopols, der sich als Abzug vom Lohne der „freien Arbeiter“ realisiert. Aus diesem Grunde müssen wir bei der Bestimmung des normalen Einkommens des Nichtmonopolisten alle „Besitzeinkommen“ aus der Rechnung lassen; ja sogar diejenigen Arbeitseinkommen, deren Höhe nur auf der Existenz einer großen Klasse von solchen Men- schen beruht, die ein starkes Besitzeinkommen haben: das’ Ein- kommen also z. B. von hervorragenden Künstlern, Anwälten, Ärzten usw. dürfen wir aus dem Grunde nicht mit heranziehen, weil es zu großen Teilen nur aus dem Besitzeinkommen ihrer Mäzene, Klienten und Patienten „abgeleitet“ ist. Ebenso müssen wir nach unten hin alle diejenigen Arbeitseinkommen aus der Rechnung lassen, die offenbar nicht hinreichen, um ihre Träger ungefähr nach den Ansprüchen der Zeit und des Landes zu er- halten: der Alten, Kinder, Krüppel, Kranken und Minderwertigen. Ferner müssen wir aus der Rechnung lassen das Arbeitseinkommen der eigentlichen „freien Arbeiter“, weil es, wie wir beweisen werden, das Einkommen von Personen ist, die unter einem Monopol- verhältnis, als Kontrahenten von Monopolisten, produzieren. Wenn wir uns somit auf die selbständigen, unter keinem Monopolverhältnis produzierenden und der Definition nach normal begabten Grenzproduzenten beschränken, so können wir sicher sein, das Einkommen der mittleren Qualifikation auch im Sinne des Gesetzes der großen Zahl gewonnen ZU haben. Da Qualifi- kation gar nichts anderes bedeutet, als die Fähigkeit, ein Ein-