heimer dafür charakteristisch ist, daß sein Denken selbst von der dieser Behauptung widersprechenden Wirklichkeit sich nicht freimachen kann*), — „so ist er eben deshalb als minder quali- fiziert gekennzeichnet“, so nimmt er als kennzeichnend für den Begriff der „Qualifikation“ nicht mehr die „Fähigkeit“, sondern einfach die Tatsache einer bestimmten Wahl. Damit ist aber dann eine petitio principii gesetzt: er setzt schon voraus, daß die Qualifizierten ein höheres Einkommen beziehen, indem er eben diejenigen „qualifiziert“ nennt, die einen Beruf ergreifen, der ein höheres Einkommen erbringt. Natürlich setzt dies auch die „Fähig- keit“ voraus, aber nicht die Fähigkeit, höher bezahlte Produkte zu erzeugen, ist dann das entscheidende, sondern erst die auf Grund dieser Fähigkeit vollzogene Wahl, die Tatsache, daß man höher bezahlte Produkte erzeugt. Logisch ausgedrückt: der Satz Oppenheimers ist nunmehr ein rein analytisches Urteil, und aus einem solchen können sich keine empirischen Erkenntnisse ergeben“ (S. ı25 ff.). Über den letzten Satz werden wir im nächsten Abschnitt zu sprechen haben. Hier will ich mich vorläufig nur auf den Streit- punkt: Qualifikation beschränken. Dazu das folgende: | Amonn legt mich vollkommen richtig aus: nicht die Fähig- im zweiten Sinne, höher bezahlte Produkte zu erzeugen, ist das Ent- scheidende, sondern die auf Grund dieser Fähigkeit vollzogene Wahl, die Tatsache, daß die betreffende ökonomische Person höher bezahlte Produkte erzeugt (Fähigkeit im ersten Sinne). Das gilt sogar schon für die Kinetik: wer Fähigkeit 2 hat, aber sie nicht für Fähigkeit ı ausnützt, ist geringer qualifiziert als sein Konkurrent von gleicher Fähigkeit 2, der es tut. Es gilt aber vor allem für die Statik, die uns ja in diesen Betrachtungen fast allein interessiert. Ich nenne in der Tat diejenigen „qualifiziert“, die einen Beruf ergreifen (und ausüben), der (ihnen) ein höheres Einkommen erbringt. Das ist meine Definition des Be- griffes Qualifikation. Sie enthält nicht ein Gran von „Er- klärung“, sondern ist nichts als eine Begriffsbestimmung. Ich könnte sie jetzt, nachdem ich den Begriff „Fähigkeit‘“ so aus- führlich erläutert habe, auch mit „Einkommensfähigkeit“ übersetzen. Um aber womöglich jedes weitere Mißverständnis aus- zuschließen. will ich den zweideutigen Ausdruck „Fähigkeit“ durch einen eindeutigen ersetzen, wennschon das zu Schwerfälligkeiten ı) Vgl. dazu oben S. 26 Anm. 55