Voerschläge A. Huf dem Gebiet der allgemeinen Finanz- und Wirtschaftspolitik. I. Öffentliche Finanzwirtschaft. Wir stimmen mit der Denkschrift des Reichsverbandes darin überein, daß die unbedingte Aufrechterhaltung des Gleichgewichtes in den öffentlichen Haus- h a lt en die Voraussetzung jeder gesunden Finanzpolitik ist. Wir würdigen auch die Notwendigkeit der Sparsamteit in den öffentlichen Ausgaben von Reich, Ländern und Gemeinden. Vir halten es aber für unmöglich, diese Sparsamkeit in der Weise zum Leitsatz der Finanzwirtschaft zu machen, daß man eine Höchstbelastung errechnen will für das, was Volk und Wirtschaft tragen können. Eine derartige Zahl läßt sich prak- tisch schon deshalb nicht errechnen, weil ihre Bemessung natur- gemäß von dem Grad abhängt, in dem man bisherige Funk- tionen der Privatwirtschaft auf öffentliche Körperschaften überträgt. Die vom Reichsverband geforderte Kürzung der Gesamtausgaben der öffentlichen Haushalte gegenüber den Istausgaben von 1924 um mindestens 20 Prozent lehnen wir ab. Dieses Verfahren wäre ein rein willkürliches und würde jede planmäßige Verbesserung der öffentlichen Verwaltung unmöglich machen. Während in der Begründung der Reichs- verbandsdenkschrift vor allem die Funktion des Staates als Träger der Rechts o rd n un g betont wird, stehen wir auf dem Standpunkt, daß der Staat darüber hinaus wichtige s o ziale Funktionen zu erfüllen hat. Bei aller Er- wünschtheit grundsätzlicher Sparsamkeit unterstreichen wir deshalb den Satz der Denkschrift: „Selbstverständlich ist aber, daß nicht an der falschen Stelle gespart wird, und daß zum Beispiel nicht etwa die im Interessse der Gesamtwirtschaft notwendige Förderung der Wissenschaft unterbunden oder eingeschränkt wird.“ Dem Beispiel von der notwendigen Förderung der Vissenschaft stellen wir die noch wichtigere Er- füllung der sozialen Pflichten des Staates zur Seite.