= Die Vertreter von Behörden, Hochschulen und sonstigen Körperschaften: Reichardt, Dr., Ministerialdirektor (Reichswirtschaftsmini- sterium, Berlin) Hinnenthal, Generaldirektor (Reichskuratorium für Wirt- schaitlichkeit, Berlin) Hellpach, Dr., Bad, Unterrichtsminister und Staatspräsident a, D., ordentl, Honorarprofessor an der Universität Heidel- berg Kluge, Dr,-Ing., ordentl; Professor an der Technischen Hoch- schule Karlsruhe (Technische Hochschule Karlsruhe) Nicklisch, Dr., ordentl, Professor an der Handelshochschule Berlin Sommerfeld, Professor Dr., Rektor der Handelshochschule Mannheim (Handelshochschule Mannheim) Barth, Dr.-Ing. (Deutscher Verband für berufliches Schulwesen Frankfurt a, M.) Sonner, Direktor, M, d, R., Karlsruhe Das Kuratorium des Forschungsinstitutes besteht satzungsgemäß aus den Mitgliedern des Vorstandes, aus drei Vertretern des deutschen Handwerks- und Gewerbekammertags, je einem Vertreter der regionalen Kammerver- einigungen, der technischen Hochschule Karlsruhe, der Handelshochschule Mannheim, aus höchstens zehn von der ordentlichen Hauptversammlung auf drei Jahre gewählten Mitgliedern. Das Reichswirtschaltsministerium hat das Recht, in das Kuratorium einen Vertreter zu entsenden. Andere Behörden, Forschungsinstitute und wirtschaftliche Verbände können durch Beschluß des Kuratoriums gebeten werden, Vertreter zu bestellen. 10