Die Materialprüfungsstelle für das Malerhandwerk beim Forschungsinstitut für rationelle Betriebsführung im Handwerk e.V. Karlsruhe Die rege Inanspruchnahme, deren sich die Materialprüfungsstelle des Forschungsinstituts erfreuen darf, zeigt, daß das Institut mit der Einrichtung dieser Abteilung einem tatsächlichen Bedürfnis des Ma- lergewerbes entgegengekommen ist, und daß diese Prüfungsstelle auch das Vertrauen des Handwerks gefunden hat. Es ist ja bekannt, daß gerade für die Beurteilung von Anstrichmitteln aller Art meist nicht allein die chemische Untersuchung maßgebend sein kann, sondern daß die rein technischen Eigenschaften in weitem Maße dabei berück- sichtigt werden müssen. Es gibt z. B. Fälle, in denen Farben genau gleicher chemischer Zusammensetzung in ihren technischen Eigen- schaften (wie Ölbedarf, Ausgiebigkeit usw.) stark voneinander ab- weichen, Um diese technischen Prüfungen ganz im Sinne der im Malergewerbe üblichen praktischen Arbeitsweisen vorzunehmen, ist es ein Grundsatz der Materialprüfungsstelle des Forschungsinstituts, dahingehende Versuche stets in Zusammenarbeit mit erfahrenen Ma- lermeistern vorzunehmen. Als eigene Einrichtung des Handwerks ist das Forschungsinstitut in der Beurteilung von Materialien und der Ausarbeitung von Gutachten in keiner Weise durch geschäftliche Rücksichten irgendwelcher Art beeinflußt, also die gegebene Ver- trauensstelle für das Handwerk, Auch darf es Untersuchungen und Gutachten nicht als Verdienstquelle ausnutzen, so daß für solche Ar- beiten nur die Selbstkosten in Anrechnung gebracht werden, Diese Gebühren bewegen sich für einzelne Untersuchungen von Anstrich- Mitteln, wenn nicht ganz besondere, aus dem allgemein üblichen Rah- men herausfallende Prüfungen erforderlich sind, etwa zwischen 3 und 8 Mark. Außerdem können bei größerer Inanspruchnahme der Ma- terialprüfungsstelle, wie dies besonders für Genossenschaften, Ver- bände usw. in Frage kommt, die Untersuchungen gegen Erstattung einer jährlichen Pauschalgebühr laufend ausgeführt werden. Die Höhe der Pauschalsumme, durch die sich die Kosten für die einzelnen Un- lersuchungen noch erheblich verringern, wird von Fall zu Fall, je nach der schätzungsweisen Anzahl der eingehenden Proben vereinbart. 29