ERSTES KAPITEL DAS WILSON-PROGRAMM Das Wort Reparation ist seit dem Ende des Weltkrieges zu einem ganz bestimmten Begriff geworden, Man versteht darunter die Verpflichtung der besiegten Staaten, in erster Linie Deutsch- lands, die Kriegsschäden der Sieger wieder gutzumachen. Das vorliegende Werk behandelt allein die Reparation, welche Deutschland nach dem Vertrage von Versailles vom 28, Juni 1919 obliegt, Um die Bestimmungen dieses Vertrages richtig zu ver- stehen, müssen wir etwas weiter zurückgreifen, Der Ursprung der Reparation liegt in dem historisch gewordenen Friedens- programm des Präsidenten der Vereinigten Staaten Wilson, auf Grund dessen Deutschland sich im Oktober 1918 zur Ein- gehung des Waffenstillstandes bereit erklärte, Zu den vierzehn Punkten des Wilson-Programms gehörte die Forderung, daß die besetzten Gebiete wiederhergestellt werden müßten. Im Laufe der Unterhandlungen über den Waffenstillstand ließ Wilson im Namen der verbündeten Mächte durch die Note des Staats- sekretärs Lansing vom 5, November 1918 erklären, die Wieder- herstellung der besetzten Gebiete sei dahin zu verstehen, daß Deutschland für jeglichen Schaden, welcher der zivilen Be- völkerung der verbündeten Regierungen und ihrem Besitz durch den Angriff Deutschlands zu Lande, zu Wasser und aus der Luft zugefügt worden sei, Schadenersatz zu leisten habe, Dem hat sich Deutschland unterworfen, und damit war von Rechts wegen seine Reparationspflicht genau begrenzt, Es wäre der Mensch- heit viel Leid erspart geblieben, wenn die Friedensbedingungen Bergmann, Der Weg der Reparation 2 17