Milliarden Goldmark ausstellen solle, konnte man nur erkennen, daß die Alliierten mit der späteren Festsetzung einer noch höheren Reparationsschuld rechneten, Aber so viel stand fest, daß Deutsch- land bis zum 1. Mai 1921, also binnen zwei Jahren, die ungeheure Summe von zwanzig Milliarden Goldmark in Geld und Sach- lieferungen als Reparation leisten sollte, Dazu kam die Abtretung gewaltiger Substanzwerte aus Reichs- und Staatseigentum und aus der privaten deutschen Wirtschaft, Endlich aber traten zu der Reparation, wie wir gesehen haben, noch die Besatzungs- kosten, die Leistungen aus dem Ausgleichsverfahren, aus der Rechtsprechung der gemischten Schiedsgerichte und die Pflicht zur Entschädigung der Reichsangehörigen für die Wegnahme ihres Vermögens in den alliierten Ländern, Alles dies mußte die deutsche Schuld, deren Höhe ohnehin nicht abzusehen war, ins Ungemessene vermehren, Das Schlimmste dabei aber war, daß alle diese Nebenleistungen die Fähigkeit Deutschlands zur Repa- ration schwer beeinträchtigten, Denn die Besatzungskosten hatten ja nach dem Vertrage vor der Reparation den Vorrang, Alles, was Deutschland zahlen konnte, wurde zunächst einmal auf die Besatzungskosten verrechnet, So ist es denn auch gekommen, daß von den gesamten Leistungen, die Deutschland bis zum 1, Mai 1921 tatsächlich abgeführt hat, überhaupt nichts für die Reparation übrig blieb, Schon zu der Zeit, wo Barzahlungen für die Repäration von Deutschland noch nicht verlangt wurden, mußte es gewaltige Summen für seine monatlichen Schuldbeträge aus dem Aus- gleichsverfahren an die einzelnen alliierten Staaten entrichten, Diese seltsame Tatsache ist nur dadurch zu erklären, daß die Reparationskommission, welche doch die deutsche Leistungsfähig- keit überwachen sollte, keinerlei Vollmacht und kein Recht zur Mitwirkung in bezug auf die Zahlungen besaß, welche unter anderen Titeln des Vertrages von Deutschland verlangt wurden, Erst im Herbst 1920 erhielten Mitglieder der Reparations- kommission Kenntnis davon, daß Deutschland im Ausgleichsver- fahren bereits sehr große Beträge an mehrere Mächte gezahlt hatte, 29