fühle des Hasses, der Erbitterung und der Furcht, welche Frank- reich nach einem Kriege von mehr als vier Jahren im eigenen Lande gegen Deutschland hegte, mußten sich notwendig in den Beratungen der Kommission widerspiegeln, sobald der ent- scheidende Einfluß gerade Frankreich zufiel. Dadurch wurden aber auch die Stellung und die Gefühle Deutschlands gegenüber der Kommission ungünstig beeinflußt, Bei einem Vorsitz der Ver- einigten Staaten hätte die überwiegende Mehrzahl des deutschen Volkes daran glauben können, daß Recht und Billigkeit wirklich die leitenden Grundsätze der Kommission sein würden, Bei dem Ueberwiegen Frankreichs war es nur zu verständlich, daß Deutschland alsbald in der Kommission einen Feind sah, aus dessen Machtbereich es zu entkommen suchte, sobald sich irgend- eine Gelegenheit dazu ergab, Wir werden in der Folge auf diese Erscheinung noch häufig zurückkommen, Jedenfalls steht fest, daß infolge der Ablehnung des Vertrages von Versailles durch Amerika die Reparationskommission mangelhaft und falsch zusammengesetzt und in ihrer Tätigkeit von vornherein ge- lähmt war, Deutschland hat es seinerzeit aus allgemeinen politischen Gründen für richtig geMKalten, gegen die vertragswidrige Zu- sammensetzung. der Reparationskommission keinen Widerspruch zu erheben und aus dem Ausscheiden Amerikas Einwendungen gegen die Tätigkeit der Kommission nicht herzuleiten, Fast fünf Jahre lang hat die Reparationskommission ohne offizielle Beteiligung Amerikas gearbeitet, Unter diesen Um- ständen konnte sie die überragende Stellung, die ihr im Vertrage zugedacht war, von Anfang an nicht einnehmen, Weder Deutsch- land noch den alliierten Mächten gegenüber hat sie ihre Selb- ständigkeit wahren können, Statt in ihrem Schoße die ver- schiedenen Interessen der einzelnen Alliierten auszugleichen und auf dem Boden wirtschaftlicher. Vernunft einheitlich zu entscheiden, hat die Kommission unter politischem Druck in allen wirklich wichtigen Streitfragen die Entscheidung den alliierten Regierungen überlassen müssen, die von Konferenz zu Konferenz immer tiefer in die vertraglichen Rechte der Kom- 47