VIERTES KAPITEL DIE SACHLIEFERUNGEN BIS ZUR KONFERENZ VON SPA Da der Vertrag von Versailles für die Zahlung der ersten 20 Milliarden Goldmark eine Frist bis zum 1, Mai 1921, also von fast zwei Jahren, gelassen hatte, blieb die Frage der Barleistungen auf Reparationskonto zunächst im Hintergrund, Das Organisationskomitee der Reparationskommission und später die Kommission selber stellten ihre Tätigkeit in der Hauptsache darauf ab, von Deutschland so bald wie möglich Sachlieferungen zu erhalten, Die deutsche Regierung bemühte sich in erster Linie darum, eine Organisation zu schaffen, in der deutsche Unter- nehmer und Arbeiter beim Wiederaufbau der zerstörten Gebiete tätig sein sollten, Zu diesem Zwecke wurde in Berlin die Stelle eines Reichskommissars für den Wiederaufbau eingerichtet und im Herbst 1919 sogar ein besonderes Ministerium für den Wieder- aufbau geschaffen, Aus den Verhandlungen des Jahres 1919 über die deutsche Mitarbeit am Wiederaufbau ist so gut wie gar nichts herausgekommen, Frankreich nahm vor allem daran Anstoß, daß die deutschen Arbeiter in Frankreich gewerkschaftlich organi- siert sein sollten. Auch wurde die Beteiligung deutscher Unter- nehmer kurzweg abgelehnt, Nur die Herstellung der nord- französischen Kohlengruben, die bei dem Rückzug der deutschen Heere im Herbst 1918 zerstört worden waren, wurde zwischen Loucheur und dem deutschen Aufbaukommissar eine Zeitlang ernsthaft behandelt. Das deutsche Angebot für die Instandsetzung 44