für die auf Grund dieses Protokolls zu liefernden Kohlen Deutsch- land einen Barvorschuß zu gewähren, der die Differenz zwischen dem niedrigen deutschen Inlandpreise und dem Ausifuhrpreise ausgleichen sollte, Die Zinsen des Vorschusses wurden späterhin auf sechs Prozent, die Rückzahlung auf den 1, Mai 1921 festgesetzt. Während der Ausführung des Protokolls von Spa wurde zur Kontrolle der Kohlenlieferungen eine Delegation der Reparations- kommission in Berlin eingerichtet, Unmittelbar nach Zeichnung des Protokolls löste sich die Konferenz von Spa auf, Zwölf volle Tage hatte sie in Anspruch genommen, und wichtige Staatsgeschäfte riefen Millerand nach Paris zurück, Ueber Reparation, den Hauptgegenstand der Konfe- renz, hatte man fast gar nicht gesprochen, In einer Sitzung erklärte Dr. Simons, daß Deutschland ein großes Interesse an der Fest- setzung der Schuld schon vor dem 1, Mai 1921 habe, daß es aber aus Mangel an Geld vorläufig nur Sachlieferungen machen könne, Er brachte einen Plan für die Organisation der Sachlieferungen in Deutschland vor, der eine gerechte Verteilung der Aufträge unter Industrie und Handwerk bezweckte, Er machte ferner einen Vorschlag für den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete, der auf die Gründung eines internationalen Siedlungswerkes durch ein Syndikat von Unternehmern hinauslief, Praktisch anzufangen war mit beiden Vorschlägen wenig; sie sind auch nicht weiter beachtet worden. Endlich überreichte die deutsche Delegation noch so- genannte Finanzvorschläge, in denen darauf hingewiesen war, daß die bis zum 1. Mai 1921 zu zahlenden 20 Milliarden durch die bis- herigen deutschen Leistungen mehr als gedeckt seien, Eine gleich- zeitig übergebene Zusammenstellung dieser Leistungen schloß mit etwas über 20 Milliarden Goldmark ab. Im übrigen beschränkten sich die deutschen Finanzvorschläge auf allgemeine Grundsätze: die deutschen Jahresleistungen sollten aus festen Mindestbeträgen einschließlich der Sachlieferungen und aus Zuschlägen auf Grund eines Indexverfahrens bestehen, Wenn die gesamten deutschen Leistungen einen bestimmten Höchstbetrag erreicht haben würden, sollte Deutschland von weiteren jährlichen Zahlungen befreit sein. Bestimmte Zahlen waren sorgfältig vermieden, Ihre Festsetzung 64