SECHSTES KAPITEL DIE KONFERENZEN VON BRÜSSEL Vom 24, September bis zum 8, Oktober 1920 fand in Brüssel eine internationale Finanzkonferenz statt, die der Völkerbund einberufen hatte, Ihr Zweck war, die finanzielle Weltkrise zu untersuchen und Mittel zu ihrer Heilung zu erörtern, Auch Deutschland hatte eine Einladung erhalten, Frankreich aber traf rechtzeitig seine Maßnahmen, um zu verhindern, daß über Repa- rationsfragen diskutiert würde, Der Völkerbundsrat mußte schon am 5, August 1920 beschließen, daß auf der Konferenz keine der Fragen erörtert werden dürfe, die zwischen den Alliierten und Deutschland schwebten. Damit war es der Konferenz unmöglich gemacht, sich mit der Reparation, dem wichtigsten finanziellen Weltproblem, zu beschäftigen, Die Konferenz nahm einen äußer- lich glänzenden und durch keinen Zwischenfall getrübten Verlauf, Man besorgte vielfach, daß Deutschland die Gelegenheit benutzen würde, die Vertreter der neutralen Mächte für seinen Standpunkt in der Reparationsfrage zu gewinnen, und man hielt es nicht für ausgeschlossen, daß sich bei den Neutralen Neigung für ein Zusammengehen mit Deutschland zeigen würde, Daher auch das formelle Verbot an die Mitglieder des Völkerbundes, die Repa- ration zur Sprache zu bringen, Aber meine Rede für die deutsche Delegation, die ebenso wie die Vertreter der anderen Staaten eine Erklärung über die Finanzlage ihres Landes abzugeben hatte, rechtfertigte diese Besorgnis nicht, Sie schilderte die Verhältnisse in Deutschland den Tatsachen entsprechend mit dunklen Farben, vermied es aber, auf den Vertrag von Versailles einzugehen, Sie ließ die Hoffnung durchblicken; daß bei verständigem Zusammen- wirken der Nationen die deutschen Verhältnisse sich bessern 66