rationsplan aufzustellen und die Annuitäten der Höhe nach zu bestimmen, vollkommen fernstehe, Die französischen Vertreter hätten die strikte Order, nur die nötigen Vorbereitungen für die spätere Konferenz in* Genf und für die Entscheidung der Repa- rationskommission und der alliierten Regierungen zu treffen, Des- halb habe es auch keinen rechten Zweck, die Konferenz in Brüssel schon am 10, Januar wieder aufzunehmen. Anfang Januar 1921 legte mir ein Mitglied der Reparations- kommission als seine eigene Idee einen förmlichen Reparations- plan vor, Er ging von einer Schadenssumme von 85 Milliarden Goldmark aus, auf die in weitestem Maße die bisherigen Leistungen und Abtretungen Deutschlands angerechnet werden sollten, Der verbleibende Rest war in der Weise zu belegen, daß Deutschland dreißig Jahre lang jedes Jahr drei Milliarden Gold- mark und außerdem bei einer Besserung der deutschen Wirt- schaftslage entsprechende Zuschläge nach einem bestimmten Index zahlen sollte, Die Sachlieferungen spielten bei der Abdeckung der Annuitäten eine große Rolle, Auch sollten einige der auf der Brüsseler Konferenz gestellten deutschen Bedingungen erfüllt werden, Vor allem war damit gerechnet, daß das von den Alliierten beschlagnahmte deutsche Eigentum freigegeben oder, soweit es schon liquidiert war, auf die deutsche Schuld angerechnet werden würde. Dieser Plan wurde nicht nur von mir, sondern auch von englischer und französischer Seite abgelehnt; von England haupt- sächlich wegen der Verknüpfung mit der Freigabe des deutschen Eigentums, das England auf jeden Fall behalten wollte, Nunmehr kam Seydoux mit einem Gegenvorschlage: „Deutsch- land zahlt fünt Jahre hindurch eine Annuität von drei Milliarden Goldmark, Während dieser Frist wird möglichst bald der Gesamt- befrag der Reparationsschuld festgesetzt.“ Im Besitze dieses Vorschlages reiste ich am 7, Januar 1921 nach Berlin, um der deutschen Regierung zu berichten, Die Wiederauf- nahme der Konferenz in Brüssel wurde inzwischen weiter ver- schoben. 75