eines neutralen Mittelsmannes eingehen, der ein Angebot von 50 Milliarden Goldmark direkt an die französische Regierung be- zweckte, Schließlich tat sie den gefährlichen Schritt, den Prä- sidenten der Vereinigten Staaten als Schiedsrichter anzurufen. Präsident Harding lehnte das ab, erklärte sich aber bereit, neue deutsche Vorschläge zu prüfen und, falls sie ihm zweckmäßis erschienen, an die Alliierten weiterzugeben, Darauf richtete am 24. April 1921 die deutsche Regierung an die Vereinigten Staaten das bereits erwähnte Angebot, Sie erklärte sich darin bereit, eine Reparationsschuld von 50 Milliarden Goldmark Jetztwert anzu- erkennen und diese Summe, wenn gewünscht, auch in Annuitäten bis zur Gesamthöhe von 200 Milliarden Goldmark zu zahlen, Die Verzinsung der 50 Milliarden sollte mit vier Prozent be- ginnen und später nach Maßgabe der deutschen Leistungsfähig- keit ausgestaltet werden, Ein möglichst hoher Betrag sollte unmittelbar durch eine internationale Anleihe flüssig gemacht werden, Außerdem sollten die alliierten Mächte in Form eines Besserungsscheines an der künftigen Hebung der deutschen Finanz- und Wirtschaftslage beteiligt werden. Deutschland er- bot sich nochmals, mit aller Kraft am Wiederaufbau der zer- störten Gebiete mit Arbeit, Materialien und sonstigen Hilfs- mitteln teilzunehmen und auch darüber hinaus Sachleistungen für die Alliierten zu machen, Eine Milliarde Goldmark sollte sofort in der oben beschriebenen Weise an die Reparationskommission gezahlt werden, Falls die Vereinigten Staaten von Amerika und die Alliierten es wünschen sollten, würde Deutschland bereit sein, nach Maßgabe seiner Leistungsfähigkeit Schulden der Alliierten an die Vereinigten Staaten auf sich zu nehmen. Außer- dem erklärte sich Deutschland zur Stellung jeder erforderlichen Garantie bereit, Am 3, Mai 1921 teilte die Regierung der Vereinigten Staaten Deutschland mit, daß die alliierten Regierungen das Angebot zurückgewiesen hätten, Es ist heute kaum verständlich, wie die damalige deutsche Regierung den Mut aufbringen konnte, ein derartig weitgehendes Angebot zu machen, das nach dem Urteil jedes Kundigen die 45