aber nicht damit gerechnet, daß infolge der starken Entwertung der Mark im Sommer 1922 niemand zu den festgesetzten Preisen das Holz liefern konnte, Auch hatte sie versäumt, ihr Preis- angebot rechtzeitig der Markentwertung anzupassen, So kam es, daß gegen Ende des Jahres nur ein Teil der verlangten Holz- mengen geliefert war, Bei den Lieferungen an Frankreich blieben 20000 Kubikmeter Schnittholz und 130000 Telegraphenstangen im Werte von einigen Millionen Goldmark im Rückstand, Am 1, Dezember 1922 wurden deutsche Vertreter vor der Reparationskommission über die Holzlieferungen gehört. Sie er- klärten die Rückstände mit den Folgen der Markentwertung und mit verschiedenen technischen Schwierigkeiten, vor allem damit, daß die von den Alliierten verlangten Typen und Abmessungen im deutschen Holzhandel nicht gebräuchlich seien, versprachen aber Nachlieferung bis 1. April 1923, Die Art und Weise der Verhandlung mit den deutschen Vertretern war unerfreulich, Sie standen mit Recht unter dem Eindruck, als ob der Vorsitzende der Kommission Barthou ihnen mit jeder Frage einen Strick drehen wollte, und waren deshalb in ihren Aeußerungen befangen und gar zu vorsichtig, Die Atmosphäre war bereits mit Gewitter- schwüle geladen, Die Mehrheit der Kommission wollte auch gar keine Verständigung mehr, wenngleich Sir John Bradbury sein Bestes tat, um die Sache in Güte beizulegen. Am 26, Dezember 1922 kam es zum Urteilsspruch. Die Repa- rationskommission stellte einstimmig fest, daß Deutschland die Holzlieferungen an Frankreich für 1922 nicht vollständig erfüllt habe, Sie stellte ferner gegen den Widerspruch des englischen Delegierten fest, daß darin eine schuldhafte Verfehlung Deutsch- lands gegen seine Pflichten liege, Unter Stimmenthaltung des englischen Delegierten wurde beschlossen, dies den beteiligten Regierungen anzuzeigen, aber auch daran zu erinnern, daß die Reparationskommission in ihrer Note vom 21, März 1922 erklärt hatte: „Wenn die Reparationskommission im Laufe des Jahres 1922 findet, daß Sachlieferungen an Frankreich oder an andere Aillüerte durch schuldhafte Verfehlung Deutschlands gegen den Vertrag nicht ausgeführt worden sind, werden Ende 1922 ent- ZA "Au