land bestand, Diese Tatsache wurde damit zum erstenmal öffent- lich bekanntgegeben, Uebrigens wird das französische Golddepot in England noch heute im Ausweis der Bank von Frankreich als Gold im Ausland aufgeführt, Außerdem sollte Frankreich seinen Anteil an den deutschen Obligationen, die zur Bezahlung der belgischen Kriegsschuld be- stimmt waren, an England abtreten, Ebenso sollte Italien 1% Milliarden Goldmark deutscher Obligationen an England übertragen. Auch für den Ausgleich der Schulden zwischen den sogenannten kleinen Alliierten waren Bestimmungen getroffen, Der französische Plan erklärte: Frankreich lehnt es ab, seinen Anteil an den Zahlungen ver- ringern zu lassen, die Deutschland nach dem Londoner Zahlungs- plan schuldet, Eine Ermäßigung der deutschen Schuld kommt nur dann in Frage, wenn andere Alliierte ihren Anteil an der Reparation zugunsten Frankreichs abändern oder ein Vorrecht für den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete zugestehen. Frank- reich wird Zinsen‘ oder Kapital seiner interalliierten Schulden erst bezahlen, wenn durch deutsche Leistungen sämtliche Aus- gaben für den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete gedeckt sind, Diese Ausgaben entsprechen ungefähr dem französischen Anteil an den Obligationen A und B des Londoner Zahlungs- plans, also 52 Prozent von 50 Milliarden == 26 Milliarden Goldmark, Unter dieser Voraussetzung ist Frankreich bereit, von seinem Anteil an den Obligationen C des Londoner Zahlungsplans einen Betrag in Höhe seiner Schuld an die Alliierten abzutreten, Es will auch den Rest der ihm zustehenden Obligationen C annul- lieren, wenn alle Alliierten dies gleichfalls tun, Ein Moratorium kann Deutschland nur auf zwei Jahre und nur in beschränktem Umfange zugestanden werden, Deutschland muß aber auch während. des Moratoriums 1, die Kosten für die. Besatzungs- truppen und für die interalliierten Kommissionen weiterzahlen, 2, die vertraglichen Sachlieferungen machen, 3. die sonstigen Zahlungen für die Ausgleichsämter, Schiedsgerichte usw, leisten Bergmann, Der Weg der Reparation 14 © ZU4