Millionen verkauft hat, werden die restlichen 250 Millionen an die Bank zurückgegeben und durch Industriebonds ersetzt, Die Obligationen der Schiffahrts- und Bahnunternehmen sind nicht veräußerlich. Jeder Unternehmer hat das Recht, seine Einzelobligationen, solange sie in der Hand des Treuhänders sind, zum Nennbetrage oder zu einem mit dem Treuhänder vereinbarten Preise zurück- zukaufen, Der Treuhänder muß dem Unternehmer, dessen Obligationen er veräußern will, einen Monat lang Gelegenheit zum Rückkauf geben. Die Belastung der Unternehmer wird auf Grund der Ver- mögenssteuer von Jahr zu Jahr, nach fünf Jahren aber höchstens alle zwei Jahre neu umgelegt. Eine förmliche Hypothek für die Reparationslast wird nicht bestellt, vielmehr hat man dafür die Form der öffentlichen Last gewählt, die keiner Eintragung im Grundbuch bedarf und bei der Zwangsversteigerung nicht erlischt, sondern ohne weiteres auf den Erwerber übergeht. Diese Hypothek des öffentlichen Rechts geht der Regel nach allen anderen Rechten am Grundstück im Range vor. Kapital, Zinsen und Tilgungsraten der Obligationen werden von der deutschen Regierung gewährleistet, Es haften dafür im besonderen die für die Reparation verpfändeten Einnahmen des Haushalts, Für Streitigkeiten, die zwischen der Regierung und der Bank auf der einen Seite und der Reparationskommission oder dem Treuhänder entstehen, ist ein unparteiisches Schiedsgericht vorgesehen. Die Bank für deutsche Industrieobligationen hat ein Kapital von zehn Millionen Goldmark und ihren Sitz in Berlin. Der Vor- stand ist deutsch, der Aufsichtsrat besteht einschließlich des Präsidenten aus 15 Mitgliedern. Sieben werden von der Reichs- regierung, drei von der Reparationskommission und vier von den fremden Mitgliedern des Generalrats der Reichsbank gewählt. Der Präsident muß Deutscher sein, Die Einzelobligationen über fünf Milliarden Goldmark, ausge- stellt von 60500 belasteten Unternehmen, sind von der Regierung am 36