Generalagent erhob starke Bedenken gegen den Recovery Act, Ihn störte vor allem die Tatsache, daß die Erhebung der Abgabe sich völlig außerhalb der Kontrolle des Transferkomitees vollzog. Das englische Verfahren bestand darin, daß die Zollbehörden von jeder deutschen Warensendung, die nach England kam, 26 Prozent des Verkaufspreises einzogen und es dem Importeur überließen, sich den Gegenwert der Abgabe von der deutschen Regierung oder nach Inkrafttreten des Dawesplanes aus der Kasse des Generalagenten wieder zu holen, Das Transferkomitee stand also immer vor einer vollendeten Tatsache, Es war ihm bei dem willkürlichen Eingriff Englands und später auch Frankreichs in die Reparation nicht möglich, die ihm zukommende Aufsicht aus- zuüben, Auch wurde dem Transferkomitee damit die ordnungs- mäßige Verteilung der deutschen Leistungen unter die Alliierten erschwert. Denn die englischen und französischen Zollbehörden zogen natürlich die 26 Prozent ohne Rücksicht darauf ein, ob die Abgabe sich innerhalb des vertragsmäßigen Anteils ihrer Regierung an den Reparationsgeldern hielt. In der Tat ergab der englische Recovery Act monatlich immer etwas mehr als den Betrag, den die englische Regierung jeweils vom Generalagenten aus der deutschen Annuität zu fordern hatte, Was England recht war, mußte den anderen Allüerten billig sein, Wurde dieses Mittel, direkte Reparationen von Deutschland einzutreiben, von allen Seiten schrankenlos angewendet, dann mußte das Transferkomitee fürchten, daß ihm die deutsche Annuität unter den Händen zer- floß, und daß die deutsche Währung wieder in Gefahr geriet. Das Transferkomitee verschloß sich aber auch den Nachteilen nicht, welche dem deutschen Handel aus dem Verfahren bei der Erhebung der Abgabe unnütz erwuchsen, Der Eingriff der Zoll- behörden in die Einfuhr war ebenso störend und lästig für den alliierten Käufer wie für den deutschen Verkäufer, Es war klar, daß der Käufer, um solchen Schwierigkeiten zu entgehen, sich möglichst nach Bezugsquellen aus anderen Ländern umsah, Wenn es aber schließlich dem deutschen Importeur trotzdem gelang, seine Waren in England oder Frankreich abzusetzen, so hatte er damit zu rechnen, daß er den Gegenwert der Abgabe in jedem 2 BAC