einzelnen Fall erst nach geraumer Zeit auf dem Wege eines um- ständlichen Geschäftsganges von der deutschen Regierung oder vom Generalagenten zurückerhielt, Das Transferkomitee beschäftigte sich mit der Frage schon in seiner ersten Sitzung am 31, Oktober 1924, Es beschloß, eine Aenderung des Verfahrens herbeizuführen, Dazu mußte es mit England und Frankreich verhandeln, und das erforderte Zeit, Wollte es inzwischen seine Rechte wahren, so stand ihm nur ein Machtmittel zu Gebote: es konnte die Vergütung an den deutschen Exporteur sperren, bis die alliierten Regierungen das Kontroll- recht des Komitees anerkannten, Die Maßnahme wurde ernstlich erwogen, obwohl man sich bewußt war, daß der deutsche Handel damit zeitweilig in eine noch schlimmere Lage kam, In der Tat teilte der Generalagent am 14, November dem Reichsfinanz- minister amtlich mit, daß er vom 1, Dezember 1924 ab der deutschen Regierung die Beträge, mit welchen sie die deutschen Exporteure für die Einfuhrabgabe entschädigte, nur insoweit wieder erstatten würde, als ihn das Transferkomitee dazu er- mächtigte. Einstweilen gab jedoch das Komitee diese Ermächtigung, und daraufhin vergütete der Generalagent der Regierung die von ihr für die Abgabe verauslagten Summen, Im Dezember begannen die Verhandlungen mit England, Sie führten am 25, März 1925 zum Abschluß eines Protokolls zwischen der britischen und der deutschen Regierung, das die Zustimmung des Transferkomitees und der Reparationskommission fand, Das Abkommen der beiden Regierungen wurde am 3, April gezeichnet und am 7, April vom englischen Parlament genehmigt. Vom 1, Mai 1925 an ist das neue Verfahren in England in Kraft, Die Abgabe von 26 Prozent wird danach nicht mehr bei der Einfuhr einer jeder Warensendung erhoben, sondern von den eng- lischen Zollbehörden nur statistisch festgestellt, Die Zahlung selbst geschieht für den so errechneten Monatsbetrag der Abgabe im ganzen: 1200 deutsche Exportfirmen, die etwa 90 Prozent der gesamten deutschen Ausfuhr nach England vertreten, haben sich dem Reichsfinanzminister gegenüber verpflichtet, jeden Monat 30 Prozent des Wertes ihrer im Vormonat nach Großbritannien aus- BES „DU