darauf, den Standpunkt der einzelnen Regierungen zu den ver- schiedenen Fragen festzustellen. Am 6, Januar 1925 traten die alliierten Finanzminister selber und als Vertreter der Vereinigten Staaten der damalige Botschafter in London, Mr. Kellogg, zur Konferenz in Paris zusammen, Sie erreichten am 14, Januar eine Verständigung, die als das Pariser Finanzabkommen bekannt ge- worden ist, Wie es nicht anders sein konnte, wurde in den meisten Punkten ein Kompromiß zwischen den widerstreitenden Interessen ge- funden, Das traf vor allem auf die Verrechnung der Einnahmen und Ausgaben aus der Zeit der Ruhrbesetzung vom 11, Januar 1923 bis 1, September 1924 zu, Die Frage der Rechtmäßigkeit des Ruhrunternehmens wurde nicht weiter erörtert, Sonst hätte ja England bei der Verteilung des Ertrages nicht mitwirken können, Frankreich und Belgien hatten die folgende Abrechnung vor- gelegt: Eingänge: in Millionen Goldmark Geldstrafen und Requisitionen , . 145.50 Sachleistungen . ‚ . 446.40 zusammen . 491,90 Bareinnahmen: a a Kohlensteuer . 129,— Zölle . 163.— Sonstige Abgaben. . . 101— Forsten, =. „0.0 21— Pässe usw. .. 7 Ch 3,— Reingewinn der Regiebahn , ‚.671— im ganzen . 490.— Davon ab Kosten: Verwaltung . . „007 16,— Transport von Kohle und Betrieb von Fabriken, , 54— Militärische Kosten , , , 11x - i84— Reinertrag der Bareinnahmen , vv -— Bergmann, Der Weg der Reparation 23 3593