Dagegen machte England geltend, daß nach dem alliierten Finanzabkommen vom 11, März 1922 die Besatzungskosten aus den Sachleistungen zu bestreiten seien und nicht aus den Bar- einnahmen, so daß die Reineinnahmen in bar um 114 Millionen steigen würden, die der belgischen Priorität zu gute kämen, Die Konferenz der Finanzminister hat es der Reparations- kommission überlassen, die Abrechnung der einzelnen Posten zu prüfen, Sie hat aber dafür bestimmte Richtlinien aufgestellt: Sach- leistungen und Bareinnahmen sollen gesondert verrechnet werden. Von dem Wert der Sachleistungen sind die militärischen Aus- gaben im Ruhrgebiet nur insoweit abzusetzen, als sie die normalen Unterhaltskosten in der heimischen Garnison übersteigen, Mit dem Nettobetrage der Sachleistungen, der sich so ergibt, werden die Empfangsländer auf Reparationskonto belastet, Von den Bareinnahmen aller Art dürfen nur die zivilen Kosten der Erhebung und Verwaltung, des Transports von Kohlen und des Betriebes der Gruben und Kokereien in Abzug gebracht werden, Der Ueberschuß mit Ausnahme eines bereits für amerikanische Besatzungskosten hinterlegten Betrages von etwa 14% Millionen Dollar ist an Belgien für Rechnung seiner Priorität abzuführen, Die deutschen Leistungen unter dem Dawesplan werden gemäß dem Pariser Finanzabkommen nach folgenden Grundsätzen verteilt: Il. Forderungen mit Vorrecht a) Allem voran geht der Dienst der Reparationsanleihe, Abge- sehen vom ersten Reparationsjahre, wo er sich noch nicht voll auswirkt, beansprucht er nach der Angabe des Generalagenten bis zu 93 Millionen Goldmark jährlich; b) die Kosten der Reparationskommission mit der Organisation für den Dawesplan dürfen im ersten Jahre bis zu 9% Millionen Goldmark, später nur 7% Millionen Goldmark betragen. Davon sind für die Organe des Dawesplanes 3,7 Millionen Goldmark vorgesehen, Dieser Betrag darf erhöht werden, wenn es für den Ausbau der Schiedsgerichte nötig ist; c) die Interalliierte Rheinlandkommission soll im ersten Jahre nicht mehr als 10 Millionen Goldmark, die militärische ara 304