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        <title>Wirtschaftliches Verpacken</title>
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            <surname>Sachsenberg</surname>
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            <idno>1726007022</idno>
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      <div>Aceton, Acetaldehyd, Holzgeist, roh und rekti- 
fiziert. 
Starke, dichte, sicher verschlossene Gefäße aus Holz 
(Fässer), Glas, Ton (Steinzeug usw.) oder Metall. Gefäße 
aus Glas oder Ton sind einzeln oder zu mehreren unter 
Verwendung geeigneter Verpackungsstoffe und starker Über- 
gefäße fest einzusetzen. Offene Übergefäße müssen eine 
Schutzdecke haben, die, wenn sie aus Stroh, Rohr, Schilf 
oder anderen leicht brennbaren Stoffen besteht, mit Lehm 
oder Kalkmilch unter Zusatz von Wasserglas getränkt ist. 
Acetylen, in Aceton gelöstes, in porösen Massen auf- 
gesaugtes. 
Dicht verschlossene, nahtlose Gefäße wie für Ammoniak. 
Das Gefäß muß mit feinporiger, gleichmäßig verteilter Masse 
ganz ausgefüllt sein. Es darf nur soviel von dem Lösungs- 
mittel (Aceton) eingefüllt werden, daß sich die durch Auf- 
nahme des Acetylens eintretende Volumen-Vergrößerung 
unbehindert vollziehen kann, und daß bei einer Steigerung 
der Außentemperatur auf 45° ein genügender Gasraum 
verbleibt. Die mit dem Gas in Berührung kommenden 
Teile der Ventile dürfen nicht aus Kupfer hergestellt sein. 
Auf den Gefäßen ist zu vermerken: a) Die Höhe des zu- 
lässigen Füllungsdruckes, der bei 17,5° höchstens 15 Atm. 
betragen darf. b) Der Prüfungsstempel und der letzte 
Prüfungstag, der nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen darf. 
Sind die Gefäße in Kisten verpackt, so ist auf diesen der 
Inhalt anzugeben. Sind die Gefäße unverpackt, so müssen 
sie mit Vorrichtungen versehen sein, ähnlich wie bei Chlor- 
behältern. 
Dynamite und dynamitähnliche Brennstoffe, pa- 
tronierte, aus einer zu ihrer Herstellung berechtigten 
deutschen oder ausländischen Fabrik. Sie dürfen 
nicht gefährlicher sein als Sprenggelatine oder 
Gurdynamit. 
Innere Verpackung: Die Patronen, zu deren Hülsen kein 
gefettetes oder geöltes, wohl aber paraffiniertes Papier ver- 
wendet sein darf, müssen durch festes Umschlagpapier zu 
Paketen vereinigt sein. In den Paketen müssen sie mit 
Wellpappe so eingepackt werden, daß sie schichtweise in 
ihrer Lage festgehalten werden. Die Pakete sind in die 
äußeren Holzbehälter so fest einzusetzen, daß sie sich nicht 
verschieben können. 
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