48 Die methodologischen Grundlagen d. Grenznutzentheorie u. d. Marxismus tritt, beginnt es auch, durch andere Gesetze gelenkt zu werden,“ Daraus folgt freilich noch nicht, daß Marx die Existenz von jeg- lichen allgemeinen Gesetzen in Abrede stellte, die den Gang des gesellschaftlichen Lebens auf seinen verschiedenen Entwicklungs- stufen lenken. Die materialistische Geschichtstheorie stellt z. B. Gesetze auf, die sich zur Erklärung der gesellschaftlichen Ent- wicklung schlechthin eignen. Doch schließt dies nicht die be- sonderen geschichtlichen Gesetze der politischen Oekonomie aus, die, im Gegensatz zu den soziologischen Gesetzen, das Wesen einer bestimmten gesellschaftlichen Struktur, nämlich die der kapita- listischen Gesellschaft, ausdrücken‘®?. Hier wollen wir einem Einwand vorbeugen, der möglicher- weise erhoben werden könnte; man könnte nämlich sagen, daß die Annahme des historischen Prinzips unvermeidlich zum idio- graphischen, rein beschreibenden Typus der Theorie führe, d. h. gerade zum nämlichen Gesichtspunkt, den die sogenannte „histo- rische Schule‘ vertritt. Doch ein derartiger Einwand würde die Vermengung von verschiedenen Dingen bedeuten. Nehmen wir z. B. irgendeinen allgemeinen Satz einer solchen par excellence idiographischen Wissenschaft, wie dies die Statistik ist, so stellt die Bevölkerungsstatistik folgendes „empirische Gesetz“ auf: auf je 100 Mädchengeburten entfallen 105 bis 108 Knabengeburten. Dieses „Gesetz‘ besitzt einen rein beschreibenden Charakter, es drückt gar keine allgemeine Kausalität aus. Umgekehrt läßt sich ein theoretisches Gesetz der politischen Oekonomie in die Kausa- litätsformel bringen: Ist A, B, C vorhanden, so muß auch D ein- treten; mit anderen Worten: Das Vorhandensein von bestimmten Bedingungen, „Ursachen‘‘, zieht den Eintritt von bestimmten Fol- gen nach sich. Es ist klar, daß diese „Bedingungen“ auch histo- rischen Charakter besitzen können, d. h., daß sie in Wirklichkeit nur zur bestimmten Zeit eintreten. Vom rein logischen Gesichts- punkt aus ist es völlig belanglos, wo und wann diese Bedingungen in Wirklichkeit vorkommen, noch mehr, ob sie überhaupt ein- treten — in diesem Sinne haben wir es mit „ewigen Gesetzen‘ zu tun; andererseits sind sie, sofern sie real vorkommen, „historische Gesetze‘, denn sie hängen mit den „Bedingungen“ zusammen, die lediglich auf einer bestimmten historischen Entwicklungs- stufe vorkommen“. Doch sind nun einmal diese Bedingungen 37 Das Zitat ist einer Rezension von Kaufmann entnommen, die Marx im Vorwort zur 2. Auflage des „Kapital“ (Bd. I, S. XVI) anführt. " 38 Das begreifen sogar die „wohlwollenden‘“ Kritiker nicht. Siehe Chara- soff 1. c., S. 260 u. 261. 3 In seiner „Geschichte der Nationalökonomie‘ unterscheidet Prof. Oncken drei Methoden: die exakte oder philosophische, die historische oder besser