Argentinien. werden, die der finanziellen Leistungsfähigkeit der armen Klasse Rechnung tragen. Hauptsächlich wird verlangt, daß in den Zollsätzen der Wert der eingeführten Artikel berück- sichtigt wird in der Weise, daß die Waren in steigenden Stufen von den gewöhnlichsten bis zu: den feinsten mit Zöllen belegt werden, da. die Armen naturgemäß nur von den gewöhnlichen Artikeln kaufen. Ein im Januar 1906 in Kraft getretener Zolltarif bahnte diese Anderung an, war aber offenbar in Anlage und Durchführung verfehlt, so daß zahlreiche Reklamationen der Importeure einliefen, und da sich ferner herausstellte, daß durch die Abänderungen die Wünsche der beteiligten Kreise in keiner Weise erfüllt waren, wurde im Februar 1907 eine Kommission für Revision des Zolltarifs eingesetzt, von der die Regierung laut. Botschaft des Präsidenten erwartet, daß sie unter Mitwirkung selbst der einer .Zollermäßigung nur wenig geneigten Industriellen einige heute nicht mehr in dieser Höhe berechtigte Sätze ermäßigen werde. Die Leitgedanken des neuen Tarifs sind die folgenden‘): Vereinfachung des Tarifs im allgemeinen; Zollermäßigung auf Nahrungsmittel der niederen Bevölkerungsklassen, um der immer mehr zunehmenden Teuerung zu steuern; Ab- schaffung derjenigen prohibitiven Zollsätze, die einigen Indu- striellen Monopolstellung eingeräumt haben; gleichmäßige Verteilung der Zollbelastung auf die einzelnen Artikel mit Rücksicht auf ihre Beschaffenheit, Preise, deren Konsumenten usw. und schließlich tunlichste Steigerung der fiskalischen Einnahmen. Der in Buenos Aires zusammengetretene Bund zur Wahrung kaufmännischer Interessen (Liga de Defensa Comercial) machte der Kommission den Vorschlag, in erster Linie die Abänderungen. durchzuführen, durch die der Teuerung und dem Schmuggel gesteuert werden könnte; ferner die- jenigen hohen Zollsätze zu beseitigen oder zu ermäßigen, durch die weder der Staatsschatz noch die Konsumenten Nutzen ziehen könnten. Diese Maßregeln seien deshalb be- sonders notwendig, weil viele Zweige der nationalen Industrie trotz ihrer Monopolstellung nicht lebensfähig seien, weshalb der Zolltarif in vielen Teilen herabgesetzt werden müsse, um der Bereicherung einiger Industrieller auf Kosten des Staates und der Konsumenten Einhalt zu tun. Damit hat der Bund den schwächsten Teil der argen- tinischen Zollgesetzgebung angegriffen. Es. ist schon im 1) Bericht des K. u. K. Österr.-Ungar. Gen.-Konsulats über das Jahr 1906. 157