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        <title>Die Entwickelung der Fabrikindustrie im lateinischen Amerika</title>
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            <surname>Gemmingen</surname>
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      <div>Argentinien. 
Zucker‘), dessen Behandlung durch das Zollsystem einer 
kurzen Betrachtung wert ist. Das jetzige Gesetz betr. die 
inneren Steuern und die Ausfuhrvergütungen trat im Januar 
1905 in Kraft. Früher war der gesamte in Argentinien er- 
zeugte Zucker mit 6 cent. pro kg belastet, es wurde aber 
eine Vergütung von 16 cent. pro kg für den ausgeführten 
Zucker gewährt, der nach der Menge 1/4 der gesamten Jahres- 
produktion nicht überstieg. Dies kam einer Rückvergütung 
von ?/s des Ertrages der Abgabe an die Produzenten gleich: 
der Rest von */s blieb dem Staate und der Preis des im 
Lande verbrauchten Zuckers wurde um 6 cent. pro kg erhöht. 
Ein späteres Gesetz gewährte den Produzenten eine weitere 
Vergütung von 2 cent. pro kg im. Falle der Ausfuhr 
eines weiteren Viertels oder eines geringeren Teiles der Ge- 
samtproduktion, so daß, wenn die Hälfte der Gesamtproduk- 
tion ausgeführt wurde, der Staat nur !/s von der den Kon- 
sumenten auferlegten Steuer ‚erhielt. Obgleich nun die Aus- 
fuhr niemals die Hälfte der Gesamtproduktion erreichte und 
der Staat deshalb mehr als !/ des Steuerbetrages erhielt, 
wurde die Steigerung des Inlandspreises für Zucker dadurch 
erreicht, daß die Produzenten einen großen Teil ihres Zuckers 
unter dem Kostenpreis im Auslande absetzen konnten. 
Nachdem infolge der Beschlüsse der Brüsseler Kon- 
vention das System der Vergütungen aufgehoben werden 
mußte, wurde dieses in anderer Form wiederhergestellt. Es 
wurde eine Abgabe von 15 cent. pro kg auf !/4 der Ge- 
samtproduktion gelegt, doch wurde dieser Betrag demjenigen, 
der die genannte Menge oder weniger ausführte, zurück- 
bezahlt. Diese Abgabe kommt einer Besteuerung der Ge- 
samtproduktion von 3°%4 cent. 'pro kg gleich, und die 
einheimischen Verbraucher haben diesen Aufschlag zu zahlen, 
während der Staat von dem Steuerertrag nichts erhält. Aus 
diesem Beispiel geht am deutlichsten die einseitige und das 
Volk ausbeutende Interessenwirtschaft der von dem Zoll 
geschützten Industrie hervor. Latzina hat festgestellt, daß 
die argentinische Bevölkerung infolge dieser Gesetzgebung 
60 % mehr für Zucker bezahlen muß, als nötig wäre, und 
das nur für das kindliche Vergnügen, eine nationale Industrie 
zu haben, wobei man übersieht, daß, wenn. sie die drei 
Dutzend Produzenten bereichert, sie gleichzeitig in demselben 
Verhältnis fünf Millionen Verbraucher belastet. 
1) Latzina S. 473 u. f.; Berichte des. K. u: K. Österr. - Ungar. 
Gen.-Konsulats Buenos Aires; Export 1903 Nr. 4. 
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