Aus den nun abgeschlossenen Erörterungen geht hervor, daß die Be- deutung unseres w Zft!s Braugewerbes überwiegend in die Vergangenheit zu verlegen ist. Es wollte gewiß viel bedeuten, wenn das Hofer Bier im Mittelalter bei der Ungunst der Verkehrsverhältnisse und dem damals völlig unzulänglichen Nachrichtenwesen eine solche Berühmtheit erlangte, daß sogar Hofer er uao als „verständige Bierbrauer“ nach auswärts berufen wurden. Die spätere Entwicklung stellt übrigens –~ wie aus dem Darge- legten deutlichst hervorgeht ~ keinen Niedergang dar, vielmehr war nur aufgrund der besonderen in dem Brauch des Kommunbrauens liegenden Ver- hältnisse ein Stillstand eingetreten, der in der Entwicklung der letzten Vor- kriegsjahre bereits überwunden zu werden begann. TL Mus mit seinen nachteiligen Wirkungen für das Braugewerbe hat einen Rückschlag gebracht, der nunmehr durch einen neuen Aufstieg abgelöst wird. In der jüngsten Zeit deuten die Vergrößerungen und Absatzerweiterungen darauf hin, daß für das Braugewerbe der Stadt Hof ein neuer Abschnitt aufsteigender Entwicklung beginnt, auch in der Umgegend ist dies bei einzelnen Exportbierbrauereien der Fall. Schon der bedeutende Rückgang der Kommunbrauer von 200 auf auf nur noch 5 zeigt, daß die Industriealisierung des Braugewerbes im ge- samten ostoberfränkischen Grenzbezirke vollzogen ist. Jn der Art der Ent- wicklung seit Jahrhunderten liegt es, daß von einem Aufsaugungsprozeß, wie er im benachbarten Kulmbach vor sich ging, bei uns noch nichts zu merken war und die Brauereien mit aller Zähigkeit an ihrer Betriebsform festhalten ohne den f ttgen der modernen technisch wissenschaftlichen Betriebsentwicklung sich zu verschliegen. Das Braugewerbe wurzelt mit allen Fasern in der hcttifter Wirtschaft. Seine Bedeutung darf von dieser nicht verkannt werden, weil andere Gewerbe sich inzwischen zu führenden Industriezweigen entwickelt haben. Der fiskalische Nuten aus dem Brau- gewerbe für Staat und Gemeinde ist aus den Untersuchungeu offenbar ge- worden. Es muß auf der anderen Seite aber auch alles getan werden, was der Förderung des Braugewerbes dienlich ist, alles vermieden werden, was seinem neuerlichen Aufblühen hemmend im Wege stehen könnte. Denn in staatswirtschaftlicher Hinsicht ist ein Blühen des Braugewerbes erwünscht, „nicht nur wegen der Kapitalien, welche es in Bewegung setzt und die Menge Menschen, welche es ernährt, sondern auch, weil der Biergenuß den Verkauf anderer, nicht so gesunder und ausländischer Getränke abhält. 1) Die Förderung kann nur geschehen durch die geeignete Wahrung der Interessen der Träger des Gewerbes in den jeweiligen Wirtschaftsverhältnissen- Fesseln die man dem Gewerbe in irgend einer Form anlegte, haben sich in ihren Wirkungen noch immer als ungünstig erwiesen. Nur in freier ungehinderter Entwicklung kann unter der fm ttsur. des rastlosen Fortschrittes auf tech- nischem, sozialem und wirtschaftlichem Gebist das Braugewerbe den Platz einnehmen, der ihm, wurzelnd in einer Jahrhunderte U Tradition, im Reigen der Gewerbe gebührt. 1) Dr. Ignatz Rudhardt, Über den Zustand des Königreichs Bayern. U . 1 43