l4 A. Allgemeines über das Rechnungswesen des Bankbetriebes. ständigen Nachprüfung zu unterziehen, ohne die Arbei t der Primanotissten dadurch zu stören. Wenn wir an- nehmen, daß der Buchungsstoff des Montag am Dienstag in Kontokorrente und Sammelbuch übertragen wird, und am Mitt- woch die Kontrollstation durchläuft, so würde die Primanota, die am Montag zur ersten Eintragung diente, erst am Donnerstag wieder zur Verfügung stehen. Auch wenn Übertragung und Kon- trolle sich schneller vollzösgen, würden für die Grundbuchungen verhängnisvolle Lücken entstehen. Von dem GHGrundsatz, daß jeder Geschäftsvorf all bei oder direkt nach seiner Abwic lung, mindestens aber am gleichen Tage in s eine Primanota eingetragen werden muß, darf bei der Fülle des Buchungsstoffes keinesfalls abgewichen werden, da sich sonst leicht Unordnung und Schlendrian einschleichen. Es be- stehen zwei Möglichkeiten, um diese Schwierigkeit zu beheben: 1. Führung der Memoriale auf losen Blättern. Täglich wird mit einem neuen Bogen begonnen. Die Bogen werden innerhalb eines jeden Monats laufend numeriert und am Monatsschluß, nach Durchlauf aller Einzelbogen durch Buchhal- tung und Kontrolle gebunden aufbewahrt. Diese Handhabung garantiert ein ung estörtes Ne beneinanderarbeiten von Primanotisten, Kontokorrentbuchhaltern, Jour- nalbhuchführern und Kontrollbeamten. Das Snstem hat sich daher, obwohl Sauberkeit und Exaktheit beim Hantieren mit losen Blättern immer etwas notleiden, in einer großen Zahl von Banken Eingang verschafft. Dort wo man eine Mechani- sierung des Bankbetriebes durch intensivere Ausnutzung moderner Schreibmaschinen anstrebt, hat das Einzelbogensnstem den beson- deren Vorteil, daß für den gleichen Geschäftsgang eine Reihe von Unterlagen gleichzeitig mit der Buchung in die Primanota geschaffen werden können. (Vergl. S. 170 ff.) 2. Führung mehrerer Grundbücher gleicher Art nebeneinander. Es können etwa drei Kasssaeingangsbücher gleichzeitig in Be- nutzung genommen werden, das erste für die Buchungsfälle am Montag und Donnerstag, das zweite für Dienstag und Freitag, das dritte. für Mittwoch und Samstag. Jedes dieser „u m schi ch- tigen“ Bücher kehrt nach seinem Kreislauf rechtzeitig zum Grundbuchführer zurück, so daß bei der Ureintragung niemals eine Unterbrechung erfolgt. In manchen Banken sind Grund-