Die Kasssenbuchhaltung (Barkasse). Z tragung auf Grund der Avise müßte eine gleichzeitige Notierung im Kassenterminkalender erfolgen; b) zum Zwecke der Sicherheit und Kontrolle des RKassenverkehrs: 1. eine Unterschriftskart o thek zur Nachprüfung der Unterschriften auf Schecks und Quittungen. Aus den Unterschriftsblättern sind Personalien und Wohnung, sowie eigenhändige Unterschrift der Bankkunden und die etwaige Unterschrift von Bevollmächtigten zu ersehen; 2. ein Verzeichnis der Scheck bü cher, nach Nummern geordnet. Bei Ausgabe des Scheckbuches quittiert der Kunde den Empfang unter genauer Angabe der Nummern der ihm übergebenen Schecks. In das Verzeichnis wird der Name des Empfängers eingetragen, so daß bei jeder Scheckeinlösung Kontrolliert werden kann, ob der vorliegende Scheck aus dem Scheckbuch des Kunden stammt, dessen Unterschrift er trägt; : in seltenen Fällen auch ein Konditionenbuch, (zuweilen in Form einer besonderen Kartei, oder verbunden mit der Unterschriftskartei), welches die besonderen Bedingungen für den Bar- und Kreditverkehr mit den einzelnen Kunden enthält. 3. Behandlung der ein- und ausgehenden Gelder. a) Einzahlungen: Der einzahlende Kunde füllt sselbst einen Einza hlungszettel aus (Form. 8, unten), damit eine schriftliche Äußerung seines Willens vorliegt. Dieser Einzahlungszettel dient als Formular s. Einzahlungszettel. Anbei .# 2400.09 in bar u__600.— Schecks auf Sie Æ 3000.— im Auftrag von K. Stein, Ffm. für Rechnung von Maschinenbau-A.-C., Ffr. Frankfurt, den J15. Okt. 24. Für R. Stein. R. Schulz, Bote. ?